Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

(Rudolf Borchert, SPD: Das machen wir doch.)

und damit kostengünstiger.

(Rudolf Borchert, SPD: Das machen wir doch.)

In jeder Haushaltsberatung gibt es Gewinner und Verlierer. Zu den Verlierern der jetzigen Haushaltsberatungen ist wieder einmal das Wirtschaftsministerium zu zählen.

(Rudolf Borchert, SPD: Oh!)

Sein Anteil am Gesamthaushalt

(Rudolf Borchert, SPD: Oh, oh!)

nimmt weiter kontinuierlich ab. Nicht von ungefähr kommt daher der Vorschlag meines Fraktionsvorsitzenden, das Wirtschafts- und Verkehrsministerium zusammenzulegen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Als wenn das an der Haushaltssituation was ändern würde.)

Als größter Gewinner der Haushaltsberatung ist wohl das Bildungsministerium zu nennen. Der Mittelaufwuchs im Bildungsministerium wird durch meine Fraktion grundsätzlich begrüßt.

(Rudolf Borchert, SPD: Die haben umgeschichtet im Einzelplan 07. Was sind denn das für Gewinne? – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Michael Roolf, FDP)

Weiterhin sind das Innenministerium, das Sozialministerium und wie im letzten Haushalt auch das Verkehrsministerium weitere Gewinner der Beratungen. Beim Sozialministerium und beim Bildungsministerium ist dies nicht weiter verwunderlich, feiert sich doch die Landesregierung damit, erhebliche zusätzliche Mittel für die frühkindliche Bildung und für die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes bereitzustellen. Es reicht oftmals aber eben nicht aus, einfach mehr Geld in schlechte Strukturen zu stecken,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Sehr richtig. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

denn auch mehr Geld in einem schlechten System bringt unser Land nicht im gewünschten Maße weiter.

Die von der Landesregierung hochgesteckten Ziele einer Qualitätsverbesserung sind mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln bei Weitem nicht zu erreichen. Die geplante Erhöhung der Haushaltsansätze reicht weder aus, die Lohnkostensteigerung aufzufangen, die Mehrkosten infolge höherer Kinderzahlen auszugleichen oder gar den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Und der Haushaltsplan nimmt auf ein Gesetz Bezug, welches weder als Entwurf vorliegt, geschweige denn vom Landtag verabschiedet wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ähnliches gilt für den Schulbereich.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Haushaltsbegleitgesetz. Auch dieses war Gegenstand sehr intensiver Beratungen in den Ausschüssen. Im Laufe der Ausschussberatungen wurde der Artikel 1 des Begleitgesetzes zwar sehr stark verändert, letztendlich waren die Änderungen aber nicht konsequent genug, um die von uns bereits bei der Haushaltseinbringung kritisierte und nicht akzeptable Einrichtung der Stelle eines Landesschulrates aus dem Begleitgesetz zu streichen.

Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildete gerade im Agrarbereich – und das ist ja schon angesprochen worden – die geplante Wasserentnahmeentgelterhöhung. Von Anfang an wurde dieser Ansatz von meiner Fraktion sehr kritisch betrachtet. Die mit Benchmarking der Leistungsgesetze begründete Erhöhung ist unserer Auffassung nach weder moderat noch begründet. Es kommt nahezu zu einer Verdreifachung des Wasserentnahmeentgeltes. Wenn sich auch der Katalog der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erweitert hat, ist dies aus Sicht meiner Fraktion noch keine Begründung für die unmoderate Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Dies führt zu höheren Kosten bei den Bürgern und zu schlechteren Wettbewerbsbedingungen wasserintensiv wirtschaftender Unternehmen.

(Rudolf Borchert, SPD: 6 Euro im Jahr. – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Michael Roolf, FDP)

Aus diesem Grund hat Ihnen meine Fraktion auf den Drucksachen 5/3077 und 5/3078 Änderungsanträge vorgelegt, mit denen die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes aufgehoben werden soll.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Nach meiner Auffassung ist das Wasserentnahmeentgelt nicht für einen Benchmark geeignet, denn neben den Bundesländern, die ein Wasserentnahmeentgelt einführen oder konstant halten, gibt es eben auch die Bundesländer, in denen das Wasserentnahmeentgelt abgeschmolzen wird oder auch ganz abgeschafft wurde.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Ich verweise hier nur auf Hessen und Rheinland-Pfalz.

(Hans Kreher, FDP: Genau.)

Die Stellungnahmen zu der im Agrarausschuss durchgeführten Anhörung

(Michael Roolf, FDP: Und wer regiert in Rheinland-Pfalz?)

kamen ebenfalls zu dem Ergebnis,

(Michael Roolf, FDP: Tja.)

dass die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes als unmoderat abgelehnt wird. Diese Auffassung bestätigte auch eine Vielzahl an Briefen, die in meiner Fraktion zu diesem Thema eingegangen sind.

Sehr interessant waren auch die Beratungen zum Haushaltsgesetz. Es gab hier zwar einige, aber dennoch diskussionswürdige Änderungen. Konkret spreche ich hier die gefundene Regelung zu Artikel 1 Paragraf 14 Absatz 18 an. Nach den neuen Regelungen sollen nicht beamtete Aufsichtsratsmitglieder, die im Auftrag des Landes handeln, statt über eine D&O-Versicherung nun über eine Freistellung durch das Land abgesichert werden. Wir als FDP stehen immer auch für einen effizienten Einsatz der Finanzmittel, aber gerade bei der ständig steigenden Aufgabenwahrnehmung auf eine Schadensabsicherung über eine Versicherungsprämie zu verzichten, scheint uns am falschen Ende gespart.

Die für diesen Fall erteilte Ermächtigung für das Finanzministerium beläuft sich auf 100 Millionen Euro. Anhand der vom Finanzministerium erstellten Unterlagen scheint es zwar sinnvoll, einige Vertragsabschlüsse noch einmal zu überprüfen, aber generell auf den Versicherungsschutz zu verzichten und damit mögliche Kosten voll auf das Land zu übertragen, hält meine Fraktion für den falschen Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich möchte in meinem letzten Block die Beratung der Einzelpläne im Finanzausschuss Revue passieren lassen. Nachdem wir bereits während der Beratung des letzten Doppelhaushaltes den Umgang mit der Opposition in den Haushaltsberatungen kennenlernen durften, hat es uns in diesem Jahr auch nicht überrascht, dass alle unsere – und, Herr Borchert, ich bitte Sie, da noch mal in Ihr Gedächtnis zu schauen – 20 Änderungsanträge, die wir im Finanzausschuss gestellt haben, pauschal abgelehnt wurden.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, aber nachhaltig hat sich mir keiner eingeprägt. Tut mir leid.)

Im Gegensatz zur Koalition hat sich meine Fraktion durchaus Mühe gegeben,

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

geeignete Deckungsquellen für die Änderungsanträge zu finden. Oft wurden wir als Opposition kritisiert, dass zur Deckung der Anträge durch andere Einzelpläne geräubert und vor allem der Einzelplan 11 „Allgemeine Finanzverwaltung“ als Deckungsrahmen genutzt wurde. Aber in diesem Jahr machte es sich die Koalition recht einfach. Nachdem die Koalition im Sozialausschuss ungedeckte Schecks verteilte,

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

konnte dieses Problem auch in drei Finanzausschusssitzungen nicht durch die Koalitionäre behoben werden.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Um die selbstverschuldete Situation zu heilen, einigte man sich dann kurzerhand darauf, für die Deckung von Ansatzänderungen doch nicht in Leistungsgesetze einzugreifen. Auch zukünftig sollen Leistungsgesetze nicht berührt werden,

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

ebenso wie der BBL. Zum Glück, Koalition, gibt es ja im Einzelplan 11

(Harry Glawe, CDU: Das Ergebnis stimmt doch, Frau Kollegin!)

die Ansätze für Zinsausgaben,

(Harry Glawe, CDU: Das Ergebnis stimmt doch! – Zuruf von Michael Roolf, FDP)