Das heißt also, diese Wellen kommen doch letztendlich auch an anderer Stelle an und das macht es doch umso schwieriger, bestimmte Zahlen von Studierenden dann auch zu halten, denn das ist ein Wettbewerb. Aber die Frage der Demografie ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern sind wir sehr froh, zur jetzigen Stunde hier mit diesen hohen Studentenzahlen aufwarten zu können.
Für sie stehen auch die Sondermittel – auch das sei an dieser Stelle noch mal gesagt, weil das in der Diskussion, ich verstehe das auch, von Hochschulseite manchmal ein bisschen in Vergessenheit gerät –, des Hochschulpaktes zur Verfügung, dessen Fortführung bis 2015 bereits erfolgreich verhandelt ist. Das vielleicht auch zur aktuellen Finanzsituation.
Wir vergessen ja, dass wir drei Hochschulpakte erfolgreich verhandelt haben. Es hat noch nie in Deutschland – weder vor der Vereinigung noch mit der Vereinigung noch nach der Vereinigung – so viel Geld zur Verfügung gestanden wie zum jetzigen Zeitpunkt: 18 Milliarden, was die drei Pakte betrifft, einschließlich dem, was wir hier tun, und noch mal über die 12 Milliarden, über deren Verteilung und Struktur wir jetzt reden. Das, denke ich, ist auch eine ganz klare Sprache, die man nach außen hin kommunizieren muss.
Auch die Forschung bietet in unserem Land immer wieder neue Erfolgsmeldungen. Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Grundlagenforschung wird stetig ausgeweitet. In den Wettbewerben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erreichen die Universitäten des Landes gerade in diesen Tagen wieder vordere Plätze und fahren Drittmittel im zweistelligen Millionenbereich ein. Wir brauchen also auch hier, finde ich, uns nicht gegenseitig Nachhilfeunterricht zu erteilen. Das sind Leistungen, die unsere Hochschulen, unsere außeruniversitären Einrichtungen aufbringen, und die sind bemerkenswert.
Zudem haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren für das Erststudium erhoben werden. Damit entsprechen wir den Forderungen der Studenten nach einem kostenfreien Erststudium und sichern auch finanzschwächeren jungen Menschen die Möglichkeit zum Studium. Sozialer und gerechter geht es nicht. Ich sage es auch noch mal ganz deutlich an dieser Stelle: Studiengebühren wird es mit mir in diesem Land nicht geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Erfolg im Fortschreiten des Bologna-Prozesses sichtbar zu machen, bedarf es auch eines Berichtssystems, das aussagekräftige Informationen über Studienverlauf und Studienerfolg bereithält. Insofern begrüße ich ausdrücklich den vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und SPD. Gemeinsam mit den Hochschulen arbeitet mein Haus an einem System des Hochschulmonitorings, das regelmäßig quantitative Analysen zur Effizienz an den Hochschulen erlaubt. Wir haben jetzt einen ersten Entwurf und insofern, glaube ich, wird der Antrag dies hier untersetzen, dass wir Daten und Kennzahlen brauchen, die alle wesentlichen – und so hatte es Frau Lochner-Borst ausgeführt –, die alle wesentlichen Informationen bereitstellen. Dies muss geleistet werden.
Technisch lässt sich ein solches Daten- und Kennzahlensystem nur durch eine den Hochschulbedürfnissen entsprechend angepasste Software realisieren, auch das muss man an dieser Stelle sagen, die alle relevanten Prozesse an der Hochschule in Forschung, Studium und Lehre sowie Dienstleistungen abbildet. Hierzu, denke ich, wird dann auch ein System angeboten durch die HIS GmbH.
Die Einführung von diesem System muss über mehrere Stufen laufen und bindet erhebliche sächliche und auch personelle Mittel. Es muss beabsichtigt sein, die Hochschulen dann aus einem Titel im zentralen Hochschulkapitel zu unterstützen, auch das will ich ausdrücklich an dieser Stelle schon sagen.
Neben diesem allein auf Mecklenburg-Vorpommern bezogenen System ist seit zehn Jahren auch der Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleich für Universitäten und Fachhochschulen, abgekürzt AKL, die meisten kennen das, in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und Schleswig-Holstein etabliert. Der Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleich wird auch hier stetig aktualisiert und fortgeschrieben und ich finde, er bleibt aufgrund seiner länderübergreifenden Funktion in seiner Aussagekraft unverzichtbar.
Sowohl dieses Onlinesystem als auch die länderübergreifenden Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleiche erlauben uns zeitnahe und regelmäßige Aussagen, auch zur Effizienz des Bologna-Prozesses. Und ich finde, das, was hier angesprochen worden ist, nämlich
die Frage Studiendauer, Schwundquoten, Auslandssemester sowie Übergangsquoten vom Bachelor zum Master, das sind wichtige Indikatoren, die sie brauchen, die wir brauchen, um dieses System dann weiterzuentwickeln.
In dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist auch die Frage einer Musterprüfungsordnung angesprochen, die dazu beitragen soll, die Prüfungsdichte und Verschulung des gestuften Studiensystems zu reduzieren und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen verbindlich zu regeln. Ich darf ankündigen, dass die derzeit in Vorbereitung befindliche vierte Novelle zur Änderung des Landeshochschulgesetzes einen Verweis auf die jeweilige Beschlusslage der Kultusministerkonferenz enthalten wird. Insofern habe ich auch hier die eine oder andere Forderung jetzt schon beim Einbringen der Anträge verstanden. Es ist also auch künftig vorgesehen, das von der Kultusministerkonferenz Festgelegte unmittelbar im Land umzusetzen. Weiterer Landeshochschulgesetzesänderungsbedarf besteht dann an dieser Stelle nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Antrag der FDP „Abschaffung der Kapazitätsverordnung“. Es ist unbestritten, Herr Kreher, dass in der Zeit des neuen Steuerungsmodells den Hochschulen eine gesteigerte Verantwortung – auch das haben Sie ausgeführt – für ihre Profilbildung, in diesem Zusammenhang für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre zukommt. Auf der anderen Seite sind und bleiben die Hochschulen staatliche Einrichtungen, auch das wird ja deutlich beim Beschluss des Haushaltes heute, überwiegend finanziert aus öffentlichen Mitteln. Als solche stehen sie neben der Gewährleistung von Lehre und Forschung in der Pflicht, dem grundrechtlichen Anspruch junger Menschen auf freie Studien- und Berufswahl so weit wie möglich dann auch Rechnung zu tragen. Dies ist auch ein Stück Bildungsgerechtigkeit in Deutschland, wie wir wissen, und wir können auch heute konstatieren, die bei Weitem noch nicht überall und durchgängig realisiert ist. Ich möchte auch an den Hochschulpakt erinnern, der bis 2015 vereinbart ist. Hieraus erwächst dem Land die Verpflichtung, auch bei schwierigeren demografischen Entwicklungen die Zahl der Studienanfänger möglichst hoch zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kapazitätsverordnung ist als rechtliches Instrumentarium zur Bemessung der maximalen Aufnahmekapazität dann infolge des sogenannten Numerus-clausus-Urteils des Bundesverfassungsgerichts entstanden. Auch das sei uns nochmals in Erinnerung gerufen. Das Gericht befasste sich mit der Frage, inwieweit der Hochschulzugang eingeschränkt werden darf, und hat festgestellt, dass prinzipiell jeder Studienbewerber Anspruch auf einen Studienplatz hat.
Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger sind demnach nur verfassungsmäßig, erstens, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen und erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden, und zweitens, wenn die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen. Das heißt also, bei Bewerberüberhang ist sonach die Anzahl der Studienplätze möglichst hoch zu halten. Solange ein Mangel an Studienplätzen existiert, muss eine geregelte und rechtsstaatlich korrekte Verteilung dieser Studienplätze erfolgen.
Ziel, so habe ich es jedenfalls verstanden, des FDPAntrages ist es, die Hochschulen im Land von derlei Einschränkungen zu befreien. Dadurch soll für die Hochschulen ein neuer Entwicklungsspielraum entstehen, der in erster Linie den Studierenden zugute kommt, der aber auch umfangreichere Forschungsaufgaben an den Hochschulen und insgesamt bessere Rahmenbedingungen ermöglicht.
Herr Kreher, ich finde, hier liegt jedoch ein Missverständnis vor. Die Kapazitätsverordnung selbst schreibt nämlich ausdrücklich vor, dass bei der Bemessung der maximalen Aufnahmekapazität die Qualität in Forschung und Lehre und geordnete Aufgabenwahrnehmung gewährleistet bleiben müssen. Die Kapazitätsverordnung ist somit selbst an der Balance von Quantität und Qualität orientiert. Sie soll gewährleisten, dass nicht zu wenige, aber auch nicht zu viele Studierende zugelassen werden.
Gegenwärtig werden alternative Modelle zur Kapazitätsverordnung diskutiert. Ich vermute mal, der FDP schwebt das Vereinbarungsmodell vor, das heißt die Festlegung von Aufnahmekapazitäten in Zielvereinbarungen.
Aber angesichts der geschilderten rechtlichen Situation werden auch die vereinbarten Kapazitäten nach einem dem Grundrecht aus Artikel 12 genügendem Modus zu berechnen sein. An dem Erfordernis der erschöpfenden Ressourcennutzung entsprechend der Intention der Kapazitätsverordnung kommt keines der alternativen Modelle vorbei. Und daher schlage ich vor, dass wir uns wirklich mit den tatsächlichen Herausforderungen der Studienreformen, wie oben dargelegt, beschäftigen und wirklich, Herr Kreher, vielleicht auch noch in der Anhörung, aber auch in Einzeldiskussionen im Ausschuss dahin kommen und sagen, dass wir hier dann für unser Land doch schon eine gewisse virtuelle Diskussion vollführen an dieser Stelle und wir uns vielleicht mit den Problemen befassen, die ich eingangs hier geschildert habe. Das ist einfach nur eine herzliche Bitte von meiner Seite.
Ich finde, um damit abzuschließen, die letzten Monate haben gezeigt, die Umsetzung der Bologna-Ziele muss begleitet werden. Ich glaube, wir müssen alle sehr genau hinschauen. Ich finde, wir stellen uns dieser Aufgabe. Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir uns dieser Aufgabe gemeinsam stellen, um die Studienbedingungen und die Studieninhalte hier mit den Universitäten und Hochschulen qualitativ und quantitativ bestmöglich zu sichern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die angemeldete Redezeit wurde mit acht Minuten überschritten, sodass entsprechend unseres Paragrafen 85 diese Redezeit der Opposition zur Verfügung steht.
Herr Minister, danke schön für die Rede. Sie hat deutlich gemacht, wir sind in den meisten Fragen überhaupt nicht auseinander.
Wir sind in vielen Fragen auf einer gemeinsamen bildungspolitischen Basis. Ich gehe davon aus, selbst wenn eine Oppositionsrede etwas kritischere Töne hat als eine der Koalition, dass das trotzdem nicht zu einem Gegensatz in der Argumentation führt.
Natürlich bleibt es dabei, wenn die Kultusministerkonferenz bestimmte Dinge formuliert hat. Und das haben wir ja gar nicht so sehr kritisiert, sondern wir haben nur kritisiert, dass es vor allen Dingen zuerst einmal um viele Dinge geht, die an den Hochschulen selbst realisiert werden müssen, und wir haben als Oppositionsfraktion darauf aufmerksam gemacht, dass das allein aber nicht reichen wird in der Perspektive. Das ist der erste richtige Schritt und ich finde auch, dass der Dialog, der hier bei uns im Lande stattfindet, eine andere Qualität hat, als man ihn in anderen Bundesländern findet, und das finde ich gut so. Er ist nämlich auf einem wirklich hohen Niveau und das hat auch mit den handelnden Personen zu tun, das will ich dann als Opposition an dieser Stelle ausdrücklich sagen.
Zweiter Punkt: Natürlich haben wir heute Vormittag den Haushalt behandelt und er wurde verabschiedet. Und wer sich daran erinnert, wird von meiner Fraktion jedenfalls keine großartigen Kritiken gehört haben, was die finanzielle Entwicklung des Hochschulbereiches betrifft. Das haben wir nicht formuliert, das hat auch mein Kollege Professor Methling nicht gemacht. Nichtsdestotrotz haben wir bereits mehrfach in diesem Hause darüber geredet, wie denn der Bildungsgipfel des vergangenen Jahres und der Bildungsgipfel des gestrigen Tages in den nächsten Monaten umzusetzen sein wird. Und da ist eben nicht klar, ob ein Großteil der 13 Milliarden Euro wieder in die Hochschulen fließen wird nach dem Jahr 2015 oder wie man überhaupt bis zu der 10-ProzentRegelung in den Jahren bis 2015 kommt.
Von daher ist der Haushaltsvollzug für 2010/2011 mit dem entsprechenden Beschluss des Parlaments heute gesetzt. Zusätzliche Mittel wären nur möglich über entsprechende Nachtragshaushalte und von daher ergeben sich natürlich Diskussionen auch in der Frage, wie entsprechende finanzielle Umsetzungen der Vereinbarungen des Bundes und der Länder tatsächlich realisiert werden sollen.
Vielleicht bin ich mit der Formulierung der Abschaffung des Bildungsföderalismus nicht ganz richtig verstanden worden. Ich finde schon, dass es vernünftig ist, dass, solange es die Länderhoheit in dieser Frage gibt, die entsprechende Vereinbarung gemeinsamer Strukturvorgaben zum Beispiel der richtige Weg ist. Der richtige Weg ist der, der dazu führt, dass es zu einer vergleichbaren Situation im Rahmen der Studienbedingungen und der sozialen, der finanziellen Situation der Universitäten und Fachhochschulen in diesem Lande, in der Bundesrepublik kommt.
Von daher weiß ich natürlich auch um die unterschiedliche Diskussion in meiner Partei. Aber das ist ja nicht nur in meiner Partei so. Das ist eben eine bundesdeutsche Diskussion und da ist die Frage 12- oder 13-jähriges Abitur nur eine von vielen weiteren. Von daher ist die Frage der Weiterentwicklung der Bildungspolitik in Deutschland insgesamt auf der Tagesordnung.
Zum Antrag der Fraktion der FDP an dieser Stelle noch einige Bemerkungen: Er gehört im engeren Sinne jedenfalls nicht zu den beiden anderen Anträgen, die zumin
dest die Studentenproteste in Bezug auf die Frage der Umsetzung von Bologna zum Gegenstand hatten, jedenfalls nicht im engeren Sinne, aber, Herr Kreher, im weiteren Sinne natürlich. Deswegen macht es ja auch Sinn, denn die Kapazitätsverordnung gehört zum Paket der Hochschulreformen und der weiteren Hochschulentwicklung. Die Kapazitätsverordnung und ihre Folgen sind in der Tat eine relativ, so kann man das formulieren, schwer verdauliche Materie und ein Musterbeispiel für ausufernde Bürokratie und Regelungswut.
In der „Zeit“ konnte man unter der Überschrift „Die fiese Formel“ schon 2007 lesen, ich darf aus der „Zeit“ zitieren: „Es ist ein Wortungetüm, dessen bürokratischabschreckender Klang noch eine Untertreibung ist für die verworrene Komplexität, die es umschreibt: Die sogenannte KapVO ist ein besonders grausames Relikt der Bildungsexpansion der Siebziger, ein Stück Planwirtschaft, das es bis in die Gegenwart von Exzellenzinitiative und Bologna-Reform geschafft hat.“ Ende des Zitats.
Im Kern regelt diese Kapazitätsverordnung den Zugang der Studierenden zu den Hochschulen in Abhängigkeit von den dort vorhandenen Kapazitäten. Auf die Notwendigkeit dieser Regelung hat der Minister in Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil bereits hingewiesen. Die Hochschulen müssen die berechneten Kapazitäten tatsächlich dann sicherstellen, wenn sie entsprechend der Verordnung ermittelt sind. Sie haben damit keine Spielräume, um zum Beispiel bessere Betreuungsverhältnisse zu schaffen, indem sie weniger Studierende immatrikulieren. Das ginge auch nicht, wenn es für die Profilbildung der Hochschulen nützen würde. Das ist ja das Problem, was wir auch sozusagen bei uns im Lande in der Umsetzung der Kapazitätsverordnung vorfinden.
In dem schon erwähnten Artikel in der „Zeit“ werden die Konsequenzen an einem Beispiel mit Begriffen beschrieben, das ich aber, damit es das verdeutlicht für alle die, die sich nicht damit befassen, gern zitieren möchte. Ich darf noch mal aus der „Zeit“ zitieren: „Man stelle sich das Magisterstudium Germanistik an einer beliebigen deutschen Massen-Uni vor, inklusive überfüllter Hörsäle und überquellender Seminarräume. Am liebsten würde die Uni-Präsidentin einfach 20 Prozent weniger Erstsemester zulassen, doch das darf sie nicht, denn das Wissenschaftsministerium schreibt ihr die Zahl der Studienplätze vor. Um trotzdem auf die berechtigten Proteste der Studenten einzugehen, wagt die Präsidentin den Konflikt und schafft eine neue Germanistikprofessur – auf Kosten der Anglistik, die einen Lehrstuhl verliert. Doch der ganze Ärger ist umsonst, denn jetzt greift die Kapazitätsverordnung: Mehr Germanistikprofessoren bedeuten automatisch mehr Germanistikstudenten, die KapVO legt das so fest – und die Studenten leiden weiter.“ Ende des Zitats.
In dem Sinne werden Sie sagen: So was Schwachsinniges! Da ist ja gewissermaßen was dran, aber das ist hochschulpolitische Realität und von daher ist also der Antrag, den hier die Fraktion der FDP vorgelegt hat, eben in der Tat ein Regelungsgegenstand auch in Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Mobilitätsregelung für die Studierenden. Ich glaube, dass die Kapazitätsverordnung von erheblicher finanzpolitischer Bedeutung ist, auch in ihrer Umsetzung, denn natürlich, auch das hat der Minister gesagt, liegt das Primat bei der Kapazität und Quantität und eben nicht bei der Qualität. Wenn es um Qualität vom Studium geht, dann ist eine Kapazitätsverordnung, so, wie sie im Moment gilt und gestrickt ist, manchmal auch ein Hemmnis.
Nun ist mit dem Bologna-Prozess eine neue Diskussion auch über die Zweckmäßigkeit dieser Verordnung entbrannt. Einigkeit besteht lediglich bei der Abschaffung. Wie aber ein Substitut aussehen soll, wie diese ohne Frage komplizierte Beantwortung einer neuen Lösung, die im Wesentlichen bestimmte finanzielle und Kapazitätsfragen, Schwerpunktbildungen der Universitäten und Profilbildungen sozusagen unter einen Hut bringen soll, das ist in vielen Fragen strittig. Von daher muss ich aber trotzdem sagen: Der Antrag der Fraktion der FDP wird der Komplexität dieses Problems eher nicht gerecht und eine schnelle Lösung, so, wie Sie sie thematisch mit Ihrem Antrag vorschlagen, ist aus meiner Sicht auch von einer Landesregierung, die ganz energisch daran arbeitet, so schnell überhaupt nicht machbar.
Durch welche Vorschriften soll die Kapazitätsverordnung ersetzt werden? Ein Vereinbarungs- oder Bandbreitenmodell wäre da in der Diskussion. Eine Favorisierung erschließt sich mir aber für die eine oder andere Seite im Moment ohne die entsprechende Datensituation hier im Lande nicht.
Welche Folgen hat eine Abschaffung im föderalen Bildungssystem, was wir ja haben, in Bezug auf andere Bundesländer, wenn wir einen Alleingang machen? Auch das ist eine zu beantwortende Frage.
Wie wird – und der Minister hat auch darauf hingewiesen – das den Grundsätzen des Urteils, also die neue Lösung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 bezogen auf den Rechtsanspruch für einen Studienplatz überhaupt gerecht?
Welche Auswirkungen sind für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes zu erwarten?
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre meine Fraktion dafür, die entsprechenden Anträge in den Ausschuss zu überweisen.
Nun habe ich allerdings der Rede des Ministers sehr interessiert zugehört und ich habe festgestellt, dass die Punkte, die die Koalitionäre in ihrem Antrag formuliert haben als Aufgaben an die Landesregierung, von der Landesregierung längst bearbeitet werden. Da erinnere ich mich dann wieder an die Situation, in der sozusagen bei bestimmten Anträgen der Oppositionsfraktionen, da würde ich mal DIE LINKE und die FDP nehmen, dann immer als Ablehnungsgrund formuliert wird, nach dem Motto: Macht die Regierung längst, brauchen wir nicht.
Jetzt wieder ein Musterbeispiel dafür! Also wenn der Minister nicht so explizit darauf eingegangen wäre, hätte ich gesagt: Gut, machen wir, stimmen wir zu, kein Thema. Aber in der Frage macht tatsächlich eine Ausschussüberweisung, was diesen Antrag betrifft, eigentlich keinen Sinn mehr. Ich werde dann mit meinen Kollegen noch mal verhandeln, was wir da machen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Machen wir jetzt eine Auszeit? – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)