mittler geregelt werden. Bis zum Ende des Jahres 2010 gilt die jetzige Regelung und wir haben Handlungsbedarf, sehr wohl bundespolitischen Handlungsbedarf, aber wir haben Handlungsbedarf, uns diesem Thema zuzuwenden, aus Mecklenburg-Vorpommern ein Signal zu senden und in Mecklenburg-Vorpommern dafür zu sorgen, dass die Akteure, die mit der Arbeitsvermittlung etwas zu tun haben, auch miteinander arbeiten und miteinander das Interesse umsetzen, dass die Arbeitsuchenden vermittelt werden. Hier scheint es offensichtlich im Land ein relativ großes Problem zu geben.
Die privaten Arbeitsvermittler machen einen Job, der ihnen nur entlohnt wird nach Erfolg. Das heißt, es ist ein Erfolgsmodell, es ist etwas ganz anderes als für diejenigen, die ohnehin regelmäßig ihr Gehalt bekommen. Ich will denen auch überhaupt nicht unterstellen, dass sie sich nicht engagieren, aber die privaten Arbeitsvermittler sind so strukturiert, das System ist so strukturiert, dass sie erst dann Geld bekommen, wenn sie Erfolg gehabt haben. Und das, was wir ihnen angetan haben, diesen Arbeitsvermittlern, die versuchen, ihren Job zu machen, ist, dass wir allein mit der Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent dem Berufszweig 3 Prozent Ertrag weggenommen haben, denn die 2.000 Euro für die Vermittlung sind geblieben, schlichtweg für dieselbe Leistung, für mehr Leistung weniger Geld.
Wir haben weiterhin das Problem, dass in den Regelungen, dass nach sechs Wochen die ersten 1.000 Euro gezahlt werden und nach weiteren sechs Monaten die zweiten 1.000 Euro gezahlt werden, es uns ein bisschen Sand in die Augen streut, denn Bezahlen hat auch etwas zu tun mit Geldeingang. Und offensichtlich gibt es da auch ein Problem, dass das, was den privaten Arbeitsvermittlern an Ergebnis zusteht, sehr, sehr lange auf die Auszahlung wartet. Und ich denke, auch dort sind wir gefordert, die Arbeitsbedingungen und die Rahmenbedingungen für die private Arbeitsvermittlung hier im Land zu stärken.
Und wenn man sich in Gespräche begibt, dann erfährt man noch weiter, welche Schwierigkeiten sich zudem auftun. Seit Anfang 2009 sind aus der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit keine Statistiken zu Vermittlungsgutscheinen mehr verfügbar. Die Bundesagentur hat zur Jahresmitte 2009 sämtliche Onlineverknüpfungen aus ihrem Stelleninformationssystem zu privaten Arbeitsvermittlungen gelöscht. Der Wust an Bürokratie, der Wust an neuen Verordnungen hat zu einer Art und Weise der Lähmung der Arbeit der privaten Arbeitsvermittler geführt, dass das mit dem Wort der Überbürokratisierung vielleicht noch verharmlosend geschildert ist.
Was will ich mit meinen Ausführungen sagen? Ich will hier im Hause dafür werben, dass wir gemeinsam erkennen, dass wir ein Problem haben. Wir haben das Problem, dass wir gemeinsam wollen, dass es auf der einen Seite die BA gibt, die die Arbeitsuchenden unterstützt, und auf der anderen Seite die privaten Arbeitsvermittler gibt. Aber wenn wir das wollen, müssen wir beiden die gleichen Chancen geben, ihren Job zu machen. Denn der Kern und das Entscheidende an der ganzen Geschichte ist doch eines: dass möglichst schnell möglichst viele Menschen im Land in Arbeit vermittelt werden.
Das, was wir aber auch erkennen, ist, dass wir schauen müssen, dass wir unsere Standards in der Vermittlung deutlich versuchen gleichzuschalten und auch deutlich versuchen, dies auf einem möglichst hohen Niveau zu machen. Und auch da ist die private Arbeitsvermittlung, glaube ich, Vorreiter für Qualitätsstandards, sie sind Vorreiter dafür, dass sie sich selber Qualitätsstandards neu auferlegen wollen, dass sie sich selber eine Zertifizierung auferlegen wollen, dass sie genau das, was manchmal als Vorurteil in den Raum gestellt wird, genau das nämlich nicht tun, dass sie sich nur irgendwelche Sahnestückchen, wenn man da überhaupt bei einem Arbeitslosen darüber reden kann, irgendwelche Sahnestückchen raussuchen. Nein, sie wollen die qualifizierte Vermittlung von Arbeitsuchenden in den Job, in den diese Arbeitsuchenden auch zu vermitteln sind.
Und dabei, meine Damen und Herren, wäre der Lösungsansatz eigentlich relativ einfach, nämlich indem wir den Arbeitsuchenden, wenn sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, gleich automatisch einen Vermittlungsgutschein mit in die Hand geben, dann kann der Arbeitsuchende selber entscheiden, wessen Leistungen er in Anspruch nimmt: die Leistung eines gut motivierten Mitarbeiters in der BA oder die Leistung eines privaten Arbeitsvermittlers. Aber ich denke, genau das müsste für uns der Ansatz sein, hier im Land zu handeln.
Ich habe das ja schon ein bisschen über den Flurfunk gehört, was jetzt mit unserem Antrag gleich passieren wird. Zwei Kernargumente, das erste wird sein: Es ist doch ein Bundesantrag, was hat das hier zu suchen? Und das zweite wird sein: Wir machen doch alles, wir sind da im Gespräch. Und genau das, meine Damen und Herren, ist nicht der Fall.
Tun Sie sich einen Gefallen: Wir haben heute die Chance, erstmalig dieses Problem, was wir bei der Vermittlung von Arbeitsuchenden haben, in der Öffentlichkeit inhaltlich anzusprechen, beiden, der BA und den privaten Arbeitsvermittlern, Chancengleichheit zu gewähren, oder wir haben die Aufgabe, uns gerade hinzustellen und zu sagen, nein, wir wollen keine privaten Arbeitsvermittler. Aber dann muss man es auch so deutlich einmal sagen.
Und das Traurige an der Geschichte ist, dass es leider leitende Mitarbeiter bei der BA gibt, die genau dieses auch praktizieren, nämlich das Nein zur privaten Arbeitsvermittlung. Unsere Auffassung ist es nicht. Wir sagen Ja zur Kombination von BA und privater Arbeitsvermittlung. Unterstützen Sie uns in unserem Engagement und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die privaten Arbeitsvermittler sind eine wertvolle Ergänzung der staatlichen Arbeitsvermittlung. Das System der Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose für die erfolgreiche Vermittlung durch private Arbeitsvermittler ist sinnvoll und daher unterstütze ich es ausdrücklich. Es macht gerade auch
in unserem Bundesland Sinn, welches von der hohen Arbeitslosigkeit in besonderem Maße betroffen ist. Nicht nur die bereits genannten Vermittlungszahlen von fast 4.000 Vermittlungen im letzten Jahr, von denen knapp die Hälfte auch noch nach sechs Monaten bestand, belegt dieses.
Hinzu kommt, dass die über 50 Gesellschaften und Selbstständige der privaten Arbeitsvermittlung im Land, die eine völlig neue Dienstleistungsbranche etabliert hat, mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Somit tragen diese Dienstleister selbst auch noch zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei.
Diese Form der Dienstleistung – und das wird keiner ernsthaft bestreiten können – muss aber immer als zusätzliches Instrument zu der staatlichen Vermittlungstätigkeit ausgestaltet sein. Wenn nun in dem Antrag von nicht näher bestimmten Behinderungen der wie gesagt positiv zu beurteilenden Arbeitsvermittler die Rede ist, so kann sich das nur auf die Zusammenarbeit beziehungsweise das Nebeneinander von Arbeitsagenturen und privaten Vermittlern beziehen, denn gesetzliche Änderungen hat es, wie bereits gesagt, nicht gegeben. Die Ausgestaltung des Nebeneinanders oder der Zusammenarbeit hat aber viele Facetten, die man nicht ohne Weiteres mit gesetzlichen Regelungen fassen kann, und das sollte man auch nicht.
In einer Konkurrenzsituation kann es natürlich immer auch zu gegenseitigen Behinderungen kommen. Auf der anderen Seite belebt die Konkurrenz eben auch das Geschäft. Um hier einen vernünftigen Ausgleich hinzubekommen, bedarf es aber eher des gegenseitigen Aufeinanderzugehens, teilweise auch auf persönlicher Ebene, als einer meist unflexiblen gesetzlichen Lösung, die meist nicht zur Entschärfung der Konkurrenz beiträgt. Hier muss auch durch Vermittlung im politischen Raum ein Ausgleich geschaffen werden, der dazu führt, im Interesse der zu Vermittelnden zusammenzuarbeiten. Per Gesetz lässt sich so etwas nicht verordnen. Dafür müssen sich beide Seiten bewegen.
Nichtsdestotrotz ist natürlich das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beschriebene Ziel der Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten durchaus sinnvoll und gerade auch im Hinblick auf die erfolgreichen privaten Arbeitsvermittler weiterzuverfolgen. Im Rahmen dieser Überlegungen wäre auch denkbar, mit neuen gesetzlichen Regelungen die privaten Vermittler im Rahmen der angestrebten Flexibilisierung noch intensiver mit einzubeziehen. Dies sollte aber, wie ja im Koalitionsvertrag auch vorgesehen, durch Gesetzesinitiativen auf Bundesebene erfolgen. Einer Initiative im Landtag bedarf es dazu nicht und daher werden wir als Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag las, habe ich gedacht: Typisch FDP, privat geht vor Katastrophe. Klar ist für die FDP, dass auch in der Arbeitsvermittlung die Privaten alles besser machen. Das haben Sie ja nun heute auch mit Ihrem Beitrag beweisen wollen.
Ich war aber trotzdem neugierig, welche Schwierigkeiten und Probleme denn die privaten Arbeitsvermittler haben, denn es ist natürlich so, dass wir auch Kontakte zu den privaten Arbeitsvermittlern haben und auf dieser Strecke genau Bescheid wissen. Ich war aber trotzdem gespannt zu erfahren, wo Sie den Handlungsbedarf sehen.
Um es gleich vorwegzusagen, wir werden den Antrag ablehnen. Wir betrachten es als eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand, alles zu tun, damit von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen wieder in Arbeit kommen.
Private Vermittlung kann höchstens ein zusätzliches Instrument sein. Das ist unsere Meinung. Und dafür sind die Rahmenbedingungen unserer Meinung nach mehr als ausreichend.
Bereits mit dem Job-AQTIV-Gesetz, noch vor den Hartz-Gesetzen, wurde die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung eingeführt. Zu Anfang oblag es noch weitgehend der Bundesagentur für Arbeit zu entscheiden, ob Private oder Dritte mit herangezogen wurden. Die Bundesagentur entschied, welche Personen mit welchem Ziel durch private Vermittler zusätzlich betreut werden sollten. Mit der Einführung der Vermittlungsgutscheine und der Aufhebung der Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler im Frühjahr 2002 wurde der Prozess weitestgehend standardisiert und die Interpretationsmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Private und öffentliche Arbeitsvermittler sollten in einen Wettbewerb um die besten Ergebnisse eintreten.
Heute ist die Situation so, dass wer sich in die Obhut privater Vermittler begibt, aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wird. Ist Ihnen das schon mal klar geworden, verehrte Kolleginnen und Kollegen?
fällt aus der Arbeitslosenstatistik raus. Und ich sage Ihnen ehrlich, das ist ein weiterer vieler Tricks, um die Statistik zu manipulieren.
Entscheidend ist, ob dieses Instrument tatsächlich eine Erfolgsgeschichte ist, wie der Antrag vorgibt, und das unterschreiben wir nicht vorbehaltlos. Evaluierungsberichte des Instituts für Arbeit und Berufsbildung sagen aus, dass von circa Hundert ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen fünf bis sechs Vermittlungen nur aufgrund des Einsatzes von Dritten zustande gekommen sind. Und die Berichte belegen, dass Jüngere eher als Ältere, Männer eher als Frauen, Qualifizierte eher als Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung durch Private vermittelt werden.
Sind das nicht ohnehin diejenigen, die die besten Chancen haben, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen?
Erfahrungsberichte von Betroffenen sind sehr differenziert. Die Einschätzungen reichen von sehr positiv, gute Betreuung, bis dahin, dass die einzigen Arbeitsplätze, die private Vermittler schaffen, ihre eigenen sind. So differenziert ist die Einschätzung.
Arbeitslosengeld-II-Bezieher, insbesondere im Osten Deutschlands, haben messbar weder größere noch kleinere Chancen, einen sozialversicherungspflichtigen Job aufgrund der privaten Vermittlung zu erhalten.
Summa summarum: Ich freue mich für jeden Erwerbslosen, der einen sozialversicherungspflichtigen Job erhält, von dem er oder sie dann auch sich selbst und die Familie ernähren kann. Ob er den vom Arbeitsamt oder vom Privaten bekommt, da sage ich, das ist mir gleichgültig. Evaluierungen zeigen, dass die Privaten nicht signifikant besser sind. Und insofern können wir also Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2.000 Euro erhält die private Arbeitsvermittlung, die einen Arbeitslosengeld-I-Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden vermittelt sowie garantiert, dass dieses Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate ununterbrochen ausgeübt wird. Bis zu 2.500 Euro kann die private Arbeitsvermittlung verdienen, wenn der zu vermittelnde Erwerbslose mehr als sechs Monate erwerbslos war.
Nach einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung profitieren nur wenige Arbeitslosengeld-II-Empfänger von der privaten Arbeitsvermittlung. Je nach Teilgruppe erhöhen sich die Arbeitsmarktchancen der Überwiesenen entweder gar nicht oder nur in geringem Umfang. Dem Kurzbericht 5/2008 zufolge profitieren nur einzelne, schwer vermittelbare Gruppen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern von der Überweisung an private Vermittler. Insgesamt ist dieser IAB-Kurzbericht 5/2008 zu empfehlen, um sich einen Überblick über dieses breite Themenfeld zu verschaffen.
Die Vermittlung beziehungsweise Überweisung an private Arbeitsvermittler verschafft der jeweiligen Bundesregierung stets die Möglichkeit, Arbeitsmarktstatistiken zu verfälschen. Und von dieser Möglichkeit wird auch rege Gebrauch gemacht. Aber auch unter den privaten Arbeitsvermittlern gibt es einige Scharlatane, die den Arbeitsuchenden vieles versprechen, sie täuschen, nur um an den Vermittlungsgutschein zu kommen. Auch die sehr enge Zusammenarbeit von privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsfirmen lässt stellenweise Zweifel an der Seriosität aufkommen. Eine Erfolgsgeschichte, so, wie die FDP-Fraktion dies sieht, sieht anders aus, wobei es auch viele gute private Arbeitsvermittler durchaus gibt.