Außerdem wäre der Verwaltungsaufwand enorm: Wer erhebt das Pfand? Wem wird das Pfand wieder ausgezahlt? Wie erfolgt die Verrechnung auf den Stufen der Akteure?
Die Nutzung der Sekundärrohstoffe Altpapier, Altkunststoff oder Stahl haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Nachfrage nach diesen Materialien auch die Verwertungsquoten erhöht, ohne dass es regulativer Mechanismen bedarf.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass eine Pfandregelung in diesem Fall aus wirtschaftlichen, organisatorischen und faktischen Gründen nicht zielführend ist.
Deswegen, meine Herren der Fensterfront, lassen Sie die Probleme lieber von denen lösen, die wissen, wie es geht,
die nicht wie Sie nur rumlabern und dummes Zeug reden. Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union können es nämlich mit Sicherheit viel besser als Sie, meine Herren der NPD.
denn nur so kann die Gefahr tatsächlich gebannt werden. Insofern freue ich mich, heute für die demokratischen Fraktionen dieses Hauses sprechen zu dürfen. Ich gehe davon aus, dass wir als demokratische Fraktionen Ihren Antrag ablehnen werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Harry Glawe, CDU: Jawoll.)
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 5/3031 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich schließe die Abstimmung.
Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen für etwa zwei Minuten.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: An der Abstimmung haben sich insgesamt 55 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3031 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Planung und Ausbau leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern sichern, Drucksache 5/3024.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Planung und Ausbau leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur in MecklenburgVorpommern sichern – Drucksache 5/3024 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch eine persönliche Anmerkung von mir vorab: Devisenbeschränkung und Autarkiebestrebungen, die hier eben so glorifiziert worden sind, hatten im Dritten Reich nur einen einzigen Zweck, und zwar nicht die Mehrung des volkswirtschaftlichen Wohls, sondern die Voraussetzungen für den folgenden Krieg zu schaffen.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Herr Schulte, warum haben Sie sich dann nicht gemeldet? Sie hätten doch reden können. Was ist denn das für ein komisches Parlament hier? – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Meine Damen und Herren, mit dem hier jetzt zur Debatte stehenden Antrag der Koalitionsfraktionen „Planung und Ausbau leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ wollen wir auf die bereits seit Längerem im Bund geführten Diskussionen über die Umgestaltung des Bundesverkehrswegeplanes reagieren. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der auf Bundesebene in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP vorgesehenen Anpassung des Bundesverkehrswegeplanes in einem transparenten Verfahren erfolgt.
Hintergrund dafür ist, dass in der Koalitionsvereinbarung in Berlin zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und FDP und in den entsprechenden Parteien geregelt ist, dass der Bundesverkehrswegeplan an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst werden soll. Die Koalitionsfraktionen haben sich dort darauf verständigt, dass in dieser Legislaturperiode die Bedarfspläne in den Ausbaugesetzen überprüft, kurzfristig alle gesetzlichen Spielräume für mehr Flexibilität genutzt und vorbe
reitend für den nächsten Bundesverkehrswegeplan eine neue Grundkonzeption erarbeitet werden soll, in die auch das Wasserstraßenausbaugesetz mit einbezogen werden soll.
Meine Damen und Herren, es spricht grundsätzlich nichts gegen die Vereinbarung von CDU/CSU in entsprechenden Koalitionsvereinbarungen. Selbstverständlich ist, dass der Bundesverkehrswegeplan, der derzeit aus dem Jahr 2003 stammt und einen Zeitraum bis 2015 umfasst, regelmäßig überprüft werden soll. Sicherlich ist es auch vernünftig, ihn an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen anzupassen. Das ist ohnehin auch in der Vergangenheit immer wieder Ziel gewesen. So hat es in diesem Jahr 2009 eine Evaluation des Bedarfplanes für die Bundesschienenwege gegeben und im Jahr 2010 sollen entsprechende Ergebnisse vorgestellt werden.
Wir haben allerdings – und das ist, glaube ich, keine Sorge von CDU und SPD, sondern das ist etwas, was grundsätzlich alle, nicht nur die hier im Parlament vertretenen demokratischen Parteien angehen sollte, sondern insgesamt die flächenmäßig großen, aber einwohnerschwachen Bundesländer betrifft – die Sorge, dass Überprüfung und Weiterentwicklung gleichgesetzt werden könnte mit Überlegungen, wie sie übrigens auch von den SPD-Kollegen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, ich denke da an Frau Kraft, getroffen werden, die sagen, wir wollen eine Umsteuerung hin zu den bevölkerungsreichen Ländern. Das ist etwas, was nicht in unserem Interesse sein kann, und vor diesem Hintergrund ist es natürlich umso wichtiger, dass das, was kommen soll, tatsächlich in einem transparenten Verfahren erfolgt.
Wir haben bisher im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes ein aus unserer Sicht konsequentes und stringentes Verfahren gehabt mit der Aufteilung in den vordringlichen, in den weiteren Bedarf. Beurteilungskriterien waren dabei das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung, das ist die sogenannte Raumentwicklungs- oder Raumwirksamkeitsanalyse, sowie Umweltrisiko und FFH-Verträglichkeitseinschätzung. Die genannten Größen wurden in entsprechenden Kennzahlen ausgedrückt und waren Grundlage der Einordnung in den Bundesverkehrswegeplan.
Nun heißt es in der bereits genannten Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, dass dort weitere Kriterien zur Priorisierung von Investitionsprojekten auf Bundesebene entwickelt werden sollen wie gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, Erhalt von Neubau – in Klammern, auch Beendigung von Substanzverlust –, Beseitigung beziehungsweise Ertüchtigung von Engpässen, Knotenhauptachsen, Hinterlandanbindungen für Flughäfen, Häfen sowie die EU-Osterweiterung. Auch gegen diese einzelnen Punkte spricht grundsätzlich nichts. Allerdings kann es natürlich nur im Interesse aller betroffenen Länder sein, dass diese Priorisierung dann tatsächlich so durchgestaltet wird, dass die Länder, die von den entsprechenden Vorhaben betroffen sind, dort mit einbezogen werden.
Wir gehen bei den Koalitionsfraktionen davon aus, dass es natürlich für eine sinnvolle Diskussion, auch gegenüber dem Bund, entsprechend notwendig ist, sich innerhalb des Landes eine Meinung dazu zu bilden, wie es mit dem derzeitigen Stand und der weiteren Entwicklung der derzeit im Bundesverkehrswegeplan festgehaltenen Vorhaben ist. Eines wird, glaube ich, Montag, wenn ich das richtig im Kopf habe, dann seiner Vollendung zugeführt mit der A14 zwischen Schwerin, Cambs und Jesendorf. Weitere folgen.
Soweit ich weiß, dieses Mal ohne Brüllbeton. Aber ich würde meine Hand jetzt nicht dafür ins Feuer legen wollen.
Aber wir sollten uns schon im Verkehrsausschuss – und das ist die Ziffer 2 dieses Antrages – tatsächlich umfassend durch das Verkehrsministerium informieren lassen, damit wir dann sachlich fundiert die entsprechende Diskussion auch gegenüber unseren Parteifreunden in Berlin führen können.