Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

und sie ist ein Aushängeschild des Landes.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aus einer gewissen Traurigkeit heraus, dass Sie dazu nicht in der Lage sind.)

Selbstredend sind landwirtschaftliche Investitionen in Stallanlagen und auch Bioenergieanlagen entsprechend den geltenden Vorschriften vor Ort abzustimmen. Die Genehmigungen zu den Anlagen erfolgen derzeit über das Bundes-Immissionsschutzgesetz und über das Baugesetzbuch. Einen maßgeblichen Faktor dabei hat die TA Luft als Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Reinhaltung der Luft. In ihr werden die Immissionswerte festgehalten, die von den Anlagen und Betriebsbetreibern in der Höhe einzuhalten sind.

In Bezug auf die Raumordnung möchte ich hier lediglich inhaltlich auf den Paragrafen 1 des Raumordnungsgesetzes verweisen.

Und, sehr geehrter Herr Kollege Holter, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann waren Sie es, der bis zur letzten Landtagswahl Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung war.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist eine historische Tatsache.)

Sie waren also maßgeblich an dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern beteiligt und haben dessen Umsetzung veranlasst.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)

Bereits damals gab es Bestrebungen, beispielsweise Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern auszuweisen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das haben wir auch ausgewiesen.)

Und umgesetzt werden sollte dies durch agrarstrukturelle Entwicklungspläne, die den Landwirten mehr Planungssicherheit bieten würden.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Leider wurden die angekündigten agrarstrukturellen Entwicklungspläne nicht erarbeitet.

(Reinhard Dankert, SPD: Ja, ja.)

Seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungsprogramms sind fünf Jahre vergangen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Es hat ja auch einen Regierungswechsel gegeben.)

Und in fünf Jahren steht eine Fortschreibung an. Derzeit findet das zweite Beteiligungsverfahren zu den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen der Planungsregionen des Landes statt. In einigen, wie zum Beispiel in Vorpommern, ist es bereits abgeschlossen.

Liebe Kollegen der LINKEN, Sie haben sich hier einen brauchbaren Antrag zu eigen gemacht, aber leider passt das Timing nicht besonders gut.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das müssen Sie uns erst mal erklären, warum nicht. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Und selbstverständlich liegt es auch im Interesse meiner Fraktion, die Bürgerinnen und Bürger des Landes möglichst frühzeitig in die Planung von großen Tierproduktionsanlagen und Bioenergieanlagen mit einzubeziehen.

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Deswegen wollen wir das ja auch erst noch im Ausschuss diskutieren.)

Diese Einbeziehung wird aber nicht darauf hinauslaufen, dass sämtliche geplante Investitionen als nicht durchführbar eingestuft werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Wer sagt denn das? – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Hier kommen wir dann zu den zu erarbeitenden Kriterien. Ihr Antrag lässt vollkommen offen, wie diese Kriterien ausgestaltet sein sollen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, das ist auch gut so.)

Jetzt in der Begründung hat Frau Lück ja einige Ausführungen gemacht, wie sie sich Beispiele vorstellen könnte. Aber ich denke, das ist letztendlich nicht ausreichend.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der ist nicht so konkret wie alle FDP-Anträge.)

Und, sehr geehrte Kollegen, Verfahren der Raumordnung sind verdammt langwierig. Eine Verkürzung der Verfahrenszeit mit einem Raumordnungsverfahren ist daher schwer vorstellbar.

Weiterhin stellt sich die Frage, ab welcher Dimension von raumbedeutsamen Vorhaben mit überörtlichen Auswirkungen auszugehen ist. Ab welchem Tierbestand spricht man von industrieller Produktion?

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, was wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht brauchen, ist eine Festlegung von Stalleignungs- und Bioenergieeignungsgebieten,

dies schon gar nicht mit einer Festlegung der genehmigungsfähigen Tierhaltung, unterschieden nach Tierarten. Solch eine Verfahrensweise führt zu einer Ungleichbehandlung der ansässigen Landwirte. Die Flächen des einen Landwirtes fallen mitunter noch in ein solches Eignungsgebiet und ein anderer Landwirt kann nicht investieren, da seine Betriebsfläche sich außerhalb des Eignungsraumes befindet.

Ich glaube, was wir in Mecklenburg-Vorpommern eher brauchen, ist die Ausweisung von Vorbehaltsflächen und -gebieten für die Landwirtschaft. Aber auch die Ausweisung solcher Vorbehaltsgebiete gestaltet sich durch die Flächenkonkurrenz mit dem Naturschutz und dem Tourismus eher schwierig.

Es ist im Interesse meiner Fraktion, die Wertschöpfung und die Veredlung in der Landwirtschaft zu erhöhen und somit zu einer marktgerechten Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu kommen, ebenso wie die Möglichkeit des friedlichen Miteinanders von Gesundheitsland, Tourismusland und Agrar- und Energieland.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn der hier vorliegende Antrag bereits in abgewandelter Form von einem anderen Landtag der Bundesrepublik beschlossen wurde, so ist er nach unserer Auffassung dennoch weder Fisch noch Fleisch. Und deshalb würden wir uns einer Überweisung in die Ausschüsse anschließen, um daraus dann was Vernünftiges zu machen. – Ich danke Ihnen.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ja nett. – Regine Lück, DIE LINKE: Das ist ja arrogant ohne Ende, Frau Reese.)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einer Problemstellung, mit der sich unsere Landsleute noch vor wenigen Jahren kaum konfrontiert sahen. Eine Beurteilung der Raumbedeutsamkeit als auch landesplanerische Stellungnahmen zur Tierproduktions- und Biogasanlagen sollen nunmehr von der Landesregierung geregelt werden.

Dies scheint notwendig, nachdem dieses Bundesland ein wahres Einzugsgebiet von solchen Anlagen geworden ist, denn mit der Novellierung des Gesetzes über Erneuerbare Energien im Jahr 2004 entdeckten leider auch die Großinvestoren diesen Markt. Vor allem die mit dem Gesetz verbundene Abnahme- und Preissicherheit des erzeugten Stromes über mehrere Jahre erleichterten die Investitionen. Die dadurch entstandenen Megaanlagen wie beispielsweise bei Penkun haben jedoch nur wenig mit „Bio“ im eigentlichen Sinne zu tun. Die Preis sicherheit wird zunehmend vom Verbraucher durch höhere Stromkosten beglichen, während sich die Banken über satte Gewinne durch Kreditgeschäfte freuen.

Sie sollten sich lieber einmal die Frage stellen, warum gerade hier bei uns in Mecklenburg und Vorpommern der industriellen Massentierhaltung und monströsen Bioenergieanlagen Tür und Tor geöffnet wird. Selbst die Protagonisten der landwirtschaftlichen Industrialisierung

stellen in der Antragsbegründung fest, dass in Mecklenburg und Vorpommern bei Biogasanlagen eine regionale Häufung gegeben ist. Investoren und Bürgermeister beschwören die Mitglieder in den Gemeindevertretungen regelmäßig dazu, die überdimensionalen Bauvorhaben zuzustimmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Den! Den Bauvorhaben zuzustimmen!)

Mit Arbeitsaufträgen für örtliche Baufirmen, einer Vielzahl von entstehenden Arbeitsplätzen und einem enormen Aufschwung des regionalen Wirtschaftskreislaufes sollen die Kommunen in letzter Sekunde vor dem Zusammenbruch gewahrt werden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Be!)

Wie dann die Realität nach der Vollendung beispielsweise bei einer Mastgeflügelanlage aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel. In Klein Dabarow, Gemeinde Groß Miltzow im Landkreis Mecklenburg-Strelitz

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Daberkow heißt das Dorf.)

sollten acht Ställe mit je 50.000 Plätzen für eine Mastgeflügelhaltung entstehen. In der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage, das Thema betreffend, hieß es, Zitat: „Zur Bewirtschaftung der Geflügelanlage soll neben dem Betriebsleiter eine ständige Arbeitskraft tätig sein.“ Zitatende. Also genau zwei Arbeitsplätze entstehen bei einer Anlage mit 400.000 Tierplätzen.

Doch bevor die betroffenen Gemeinden vor lauter Luftsprüngen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückfallen, ist es meistens schon zu spät und die übel riechenden Tierquälanstalten vertreiben auch noch die letzten Urlauber in den ohnehin schon gebeutelten Regionen.