Und deswegen muss man doch mal genau hinschauen, wie kann tatsächlich die Leistung aus einer Hand organisiert werden.
Ich habe mich gefragt, meine Damen und Herren, und da war die Rede von Herrn Seidel sehr aufschlussreich, warum denn die jetzige Koalition im Bund die getrennte Aufgabenwahrnahme durchsetzen will. Die Stellungnahmen von CDU und FDP belegen, dass die Option eigentlich ihr Favorit ist. Das hat Herr Seidel eben noch mal deutlich gemacht.
Damit wollen Sie die Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit. Damit überhelfen Sie den Kommunen die Arbeitslosen, und das kann einfach nicht sein.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Kein Durchblick. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Warum denn eigentlich der Ruf nach der getrennten Aufgabenübernahme? Wollen Sie damit beweisen, dass dieser Weg nicht der rechte ist und dass das eigentliche Ziel in Angriff genommen werden soll? So kann ich auf der einen Seite Herrn Seidel verstehen. Ich will aber auf der anderen Seite Herrn Seidel, das mag Sie jetzt verwundern, aber ausdrücklich unterstützen. Ja, ich möchte Ihnen mal den Rücken stärken. Ich möchte – den einen Satz noch, Frau Präsidentin – Herrn Seidel den Rücken stärken, dass er darauf drängt, dass die Leistungen aus einer Hand für die Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger tatsächlich auf Bundesebene durchgesetzt werden im Sinne der Beschäftigten in den Argen, im Sinne der Betroffenen und im Sinne der Kommunen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Stichtag. Am 31.12.2010, in nicht einmal zwölf Monaten muss die Betreuung der Arbeitslosen neu geregelt werden. Das ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil so geregelt und daran führt auch kein Weg vorbei.
Auch ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, von fundamentaler Bedeutung ist, gerade auch hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Dieses Thema eignet sich nicht dazu, auf dem Rücken der Betroffenen parteipolitische Auseinandersetzungen auszutragen. Dafür ist es zu ernst.
Ich stimme mit dem Wirtschaftsminister überein, wenn er darlegt, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, gerade auch in organisatorischer Hinsicht, richtig war
und dazu beiträgt, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern. Die Zahl von 21 Prozent weniger Arbeitslosen im Anwendungsbereich des SGB II ist hier eindeutig.
Meiner Einschätzung nach hat auch keiner das Ziel, diesen sinnvollen Schritt um seiner selbst willen wieder aufzuheben, aber wir müssen uns den rechtlichen und auch den politischen Gegebenheiten stellen. Die jetzige Lösung, und auch da gibt es keinen, der dies anzweifelt, ist nach dem Verfassungsgerichtsurteil so nicht mehr weiterzuführen. Nun muss es darum gehen, eine Lösung zu finden, die der Situation in rechtlicher wie in praktischer Hinsicht Rechnung trägt, und dabei darf das enge Zeitfenster, in dem wir uns bewegen, nicht vergessen werden.
Meine Damen und Herren, eine Lösung, von der heute naturgemäß schon die Rede war, stellt in der Tat der Gesetzentwurf dar, der in den Bundesrat eingebracht wurde. Dieser entspricht dem von Rüttgers und Beck ausgearbeiteten Kompromiss, der eine möglichst weitgehende Beibehaltung der positiven Effekte der Zusammenlegung erreichen will. Kernforderung ist bei diesem Entwurf eine Grundgesetzänderung. Die dazu erforderlichen Mehrheiten und Abläufe sind aber, und das wissen wir alle hier, keineswegs gesichert. Ein Scheitern dieser Option würde bedeuten, dass eine rechtzeitige Lösung nicht mehr zu realisieren ist. Das, meine Damen und Herren, darf nicht passieren, dann hätte die Politik, dann hätten wir versagt.
Aber auch Frau von der Leyen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesem Entwurf werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt, ohne eine Verfassungsänderung vornehmen zu müssen. Dies ist im Koalitionsvertrag so festgeschrieben worden. Auch hier ist das erklärte Ziel, viele von den positiven Effekten zu erhalten, so viel wie möglich, die sich aus der leider ja nicht mehr verfassungskonformen Reform ergeben haben. Dies ist sicherlich keine leichte Aufgabe. Die Arbeiten daran laufen jedoch auf Hochtouren, der Entwurf soll
noch in diesem Monat in die Ressortabstimmung gehen. Die Zielsetzung dieses Entwurfs wird schwer umzusetzen sein, aber auch hier wird daran gearbeitet, eine praktikable Lösung zu finden.
Der Wirtschaftsminister hat hier auch noch einige Optionen aufgezeigt. Was ich aber genau weiß, ist, dass dieses Thema zu ernst ist, um es auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen. Ich hoffe daher, dass diese Aktuelle Stunde auch als Angebot zu sehen ist, gemeinsam einer Lösung näherzukommen. Jedenfalls sollte das Thema von allen Beteiligten so erst genommen werden, wie es für die Leistungsempfänger ist.
Ich freue mich daher, dass Kollege Schulte von der SPD die Aussage getroffen hat, es gibt keinen Dissens zwischen SPD und CDU im Land. Wir arbeiten Hand in Hand,
um zu einer verfassungskonformen Lösung zu kommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns viel Erfolg auf diesem Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich auch aus Sicht der FDP spannend, dass dieses Thema auf die Uhr kommt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir in der letzten Sitzung der Schweriner Stadtvertretung, glaube ich, war es, einen gleich gelagerten Antrag hatten, einen Entschließungsantrag der LINKEN. Ich weiß nicht, inwieweit sich hier die Koalition, die zukünftige vermeintliche Koalition schon findet. Es ist jetzt einfach mal so eine Randbemerkung an der Stelle,
weil das natürlich auf einiges schließen lässt, was die Intentionen betrifft. Aber wissen Sie, dass ist jetzt auch erst mal …
Viel spannender finde ic h die Aussage von Herrn Schulte, dass es im Grunde genommen nur zwei Varianten gibt. Herr Schulte hat es wie folgt ausgedrückt: Als Erstes würde es einer Grundgesetzänderung bedürfen, um dem Problem Herr zu werden, und als Zweites müsste man die Trennung der Aufgaben zwischen Bundesagentur auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite herbeiführen,
um das Problem, was im Moment besteht mit der Bundesverfassungsgerichtentscheidung, zu entzerren. Aber, und das ist eben genau der Punkt, das ist die Sicht
der Sozialdemokratie: Die Liberalen und – der Minister hat es ja auch angedeutet – auch die Union haben an der Stelle noch eine dritte Option, nämlich das Optionsmodell, alles in die Hand der Kommunen zu geben.