In der Tat müssen wir nach Lösungen suchen, das ist richtig, und ich kann noch mal gerichtet an die SPD sagen: Wenn man was bewegen will, dann scheint mir eins wichtig zu sein im Moment, nämlich dass vonseiten der SPD ein ganz deutliches Signal kommt, dass die bisher limitierte Zahl der Kommunen, die die sogenannte Option wahrnehmen können,
Meine Damen und Herren, ich will aber ganz klar sagen, das Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war grundsätzlich richtig.
Es ist in der Tat der rot-grünen Bundesregierung seinerzeit zu verdanken, dass sie dieses Thema angegangen hat oder dass sie dieses Thema sich vorgenommen hat, dass sie hier Vorschläge gemacht hat.
Die Sozialreform hat ganz eindeutig dazu beigetragen, dass die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, auch wenn dies immer wieder von interessierten Kreisen abgestritten wird.
Lassen Sie mich hier noch mal ein paar Zahlen nennen. Sie kennen die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen generell: Dezember 2005 – ich will das noch mal in Erinnerung rufen – 165.543, Dezember 2009 113.886.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Die Statistik steht aber fest. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie machen sich selber was vor.)
Das ist einfach nicht wahr. Das sind minus 31,2 Prozent. Und davon im SGB II, da geht es dann um die Langzeitarbeitslosen: Dezember 2005 100.774,
(Udo Pastörs, NPD: Rechnen Sie die dazu, die das Land verlassen haben. – Michael Andrejewski, NPD: Da sind viele wegdefiniert worden.)
Und drittens will ich auch mal die Situation der Hilfebedürftigkeit darstellen: September 2006 259.500 und September 2009 224.200. Das ist ein Rückgang um 35.300,
Ich will wirklich deutlich sagen, das beweist, dass das Vorgehen des Zusammenlegens von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der Tat richtig und vernünftig war.
Nun will ich einmal vor dem Hintergrund des aktuellen Standes darstellen, was jetzt die Neuorganisation der Umsetzung des SGB II aus meiner Sicht betrifft. Sie wissen, die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Damit die Leistungen aus einer Hand – das war immer und das sollte auch immer der Tenor bleiben, Leistungen aus einer Hand –, damit das so gemacht werden kann, wurden seinerzeit die Verwaltungskompetenzen von Bund und Kommunen miteinander verzahnt. Im Regelfall arbeiten die beiden Träger in den Arbeitsgemeinschaften zusammen.
In Mecklenburg-Vorpommern, bekannterweise in einem Fall in Ostvorpommern, ist das die Kommune dann selbst. Wir haben 17 Argen. Insgesamt sind das 69 optionierte Kommunen in Deutschland. Wenn Sie sich mal daran erinnern, diese Zahl 69 ist so zustande gekommen, dass man im Bundesrat herumgeschaut hat, wie viele Stimmen dann die Länder haben, nämlich 69.
Ja, und der Vermittlungsausschuss ist eine Einrichtung, die nicht weit weg ist von Bundesrat und Bundestag.
Und so ist das gekommen. Ja, so ist das gekommen. Also ist das mehr oder weniger eine formale Festlegung gewesen, diese 69 damals zu wählen.
In den Argen selbst gibt es die Leistungen der Bundesagentur, das sind die Leistungen zum Lebensunterhalt. Einschließlich darauf entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dann gibt es die kommunalen Leistungen, das heißt zum Beispiel sozial flankierende Leistungen, also Suchtberatung, Schuldnerberatung, aber eben auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung oder eben einmalige Leistungen, wie meinetwegen Zuschüsse zu Klassenfahrten und, und, und.
Diese Form der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Arbeitsgemeinschaften hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2007 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Man könnte jetzt fragen, warum das so gekommen ist, das bringt aber auch alles nichts mehr. Das ist die Situation.
Das Bundesverfassungsgericht seinerseits sieht in der Gestaltung eine vom Grundgesetz nicht zugelassene Form der Mischverwaltung und es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010, das ist für uns jetzt das konkrete Datum, eine verfassungskonforme Regelung zu finden.
Es hat viele Diskussionen gegeben, zahlreiche Lösungsvorschläge wurden vorgelegt, wieder verworfen, wie auch immer. Man kann davon ausgehen, dass eine ungefähr zweijährige Diskussion stattgefunden hat. Im Ergebnis hat die neue Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Lösung dergestalt verständigt, die heißt, getrennte Aufgabenwahrnehmung
Es wurde schon erwähnt, es gibt inzwischen seit gestern einen diesbezüglichen Gesetzentwurf, davor gab es ein Eckpunktepapier. Alles das, muss man aber sagen, führt nicht zur Leistung aus einer Hand. Das muss man klar aussprechen und insofern, finde ich jedenfalls, wird dieses zentrale Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe so nicht erreicht.
Nach dem Zeitplan des Bundesministeriums soll der Gesetzentwurf im Februar, so bin ich jedenfalls informiert, ins Kabinett geben. Ich will mich auf ein Datum nicht festlegen.
Konkurrierend liegt im Bundesrat zur Beschlussfassung ein Gesetzentwurf der SPD vor. Er hat mehr oder weniger zum Gegenstand die Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und deren grundgesetzliche Absicherung. Es geht dort um die sogenannten Zentren der Arbeits- und Grundsicherung, die dann Anstalten des öffentlichen Rechts werden sollten. Man muss auch sagen, dass dieser Entwurf dem seinerzeitigen Vorschlag von Ministerpräsident Rüttgers und Ministerpräsident Beck in Abstimmung mit dem Bundesministerium entspricht.
Meine Damen und Herren, ich bin dafür – und so sieht die Antragssituation jetzt aus –, dass beide Gesetzentwürfe auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeitlich zusammengeführt werden. Es gibt diesbezügliche Anträge, dann auch zu einer Entscheidung zu kommen.
Ich will noch mal deutlich sagen: Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich mich nach wie vor für die sogenannte Leistung aus einer Hand einsetze.
Diese Position habe ich in vielen Gesprächen mit Frau Bundesministerin von der Leyen, jetzt noch einmal aktuell im Januar auch mit dem Vorsitzenden der CDU/CSUBundestagsfraktion erörtert und dafür geworben, diese Regelung ins Auge zu fassen. Ich habe auch einen Antrag vorbereitet, den wir stellen werden im Hinblick auf das SPD-Gesetz, eben zum Beispiel die Zahl der Kommunen dort zu öffnen. In dem Entwurf ist sie nach wie vor fixiert. Diese Zahl zu öffnen, ich glaube, nur über diesen Weg könnte es eine Chance geben, dass wir am Ende noch zu einer befriedigenden Lösung kommen könnten.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal deutlich sagen, dass die gegenwärtige Lage uns natürlich veranlasst, auf der Basis geltenden Rechts Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Es ist gesagt worden durch meinen Vorredner, dass man vielleicht jetzt noch bis Ende Februar auf Änderungen in der Rechtslage hoffen kann. Das mag sein. Ich denke, wir sind jetzt gefordert, mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen.
Die Landesregierung hat diesbezüglich eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet. Ich habe diese zum 21. Januar das erste Mal eingeladen und wir haben uns zu ersten Schritten verständigt. Wir müssen dann die berühmten Mehrkosten, das will ich hier sagen, die nicht beziffert sind in dem Gesetzentwurf, die im Moment auch keiner so richtig beziffern kann, ermitteln. Denn wir haben eine Beschlusslage, zumindest in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heißt, wenn das wirklich so kommt, dann muss die Mehrkosten der Bund tragen. Ich bin einmal gespannt, was dabei rauskommt. Ich weiß schon heute, das wird mehr werden, als der Bund oder die Bundesregierung bisher glauben machen will.
Meine Damen und Herren, ich spreche jetzt gar nicht über sämtliche inhaltliche Fragen, weil das nicht unbedingt die Intention des heutigen Themas war. Natürlich muss da auch einiges getan werden. Das Thema kennen wir: Bewertung, Kinder und so weiter und sofort, da wird ohnehin ein Urteil erwartet, aber auch darüber hinausgehende Fragen. Dazu will ich mich hier nicht weiter äußern.
Ich kann nur sagen, ich werde mich nach wie vor dafür einsetzen, dass Leistungen aus einer Hand kommen. Denn es ist natürlich ein Irrglaube, und das sage ich ganz nett, zu denken, wenn man zwei Anträge in einem Kuvert verschickt, es wäre dann ein Antrag.
Das ist nun wirklich nicht richtig. Es wird zwei Verfahren geben, also zwei normale Antragsverfahren, es wird zwei Bescheide geben, es wird zwei Widerspruchsbescheide geben und das Schlimmste auch noch, wenn denn geklagt wird, leider Gottes ist dieses sehr oft der Fall,
(Michael Andrejewski, NPD: Gott sei Dank! – Raimund Frank Borrmann, NPD: Das letzte Recht der Untertanen.)
dann wird es auch zwei juristische Verfahren geben, zwei Gerichtsverfahren. All das muss bedacht werden. Insofern ist es ein schwieriges Thema und das sollten wir uns immer wieder einmal klar vor Augen führen. Ich setze mich jedenfalls nach wie vor dafür ein, dass wir Leistungen aus einer Hand bekommen. – Vielen Dank.