17. Welche Behörde ist aus Sicht der Landesregierung für den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die den Land kreis Ludwigslust betreffenden Bundesstraßen, deren Inhalt auf eine Begrenzung des Gesamtgewichtes bis zwölf Tonnen – Anlieger ohne Begrenzungen – gerichtet ist, zuständig?
Ist Ihnen eine Unterrichtung der Bundesregierung aus dem letzten Jahr bekannt, in der die Bundesregierung eindeutig feststellt, dass das Land für solche verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig ist?
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Sie wird vertreten durch den Minister für Landwirtschaft …
(Zuruf aus dem Plenum: Für Bildung. – Udo Pastörs, NPD: Wir machen auch gerne Landwirtschaft mit Ihnen.)
Die Ministerin wird vertreten durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
18. Welche aktuellen Informationen liegen der Landesregierung von der Bundesregierung und den im Vermittlungsausschuss vertretenen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Bezug auf die Verhandlungsbereitschaft, den Verhandlungsstand sowie den Entscheidungszeitpunkt zur Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II vor?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss hat am 27. Januar 2010 erstmalig zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beraten. In der Sitzung ist keine Entscheidung getroffen worden. Der Beratungspunkt ist verschoben worden und der nächste Beratungstermin des Vermittlungsausschusses ist auch noch nicht bekannt.
19. Was unternimmt die Landesregierung, um eine schnellstmög liche Entscheidung der Bundesregierung über die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu befördern und damit Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen?
Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Bundesrat gegen die Formel in Paragraf 46 Absatz 7 SGB II gewandt, nach der die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II entsprechend der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften angepasst wird. Ich darf hier sagen, die Sozialministerin hatte hierzu frühzeitig die Initiative im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates ergriffen und sich im Bundesrat für eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft eingesetzt.
In konsequenter Fortführung dieser Auffassung wurde der Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Bundesregierung abgelehnt und auch mit Zustimmung unseres Landes der Vermittlungsausschuss angerufen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieses Vorgehen ausdrücklich befürwortet. Hierbei war der Landesregierung bewusst, dass bis zur endgültigen gesetzgeberischen Lösung einige Zeit vergehen würde. Dies sei jedoch im Falle einer zu geringen Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung erforderlich, da die nach der derzeitigen Berechnungsformel zu niedrige Bundesbeteiligung auch in den Folgejahren fortgewirkt hätte. Das Verfahren im Vermittlungsausschuss bleibt abzuwarten.
Ich darf jetzt die Abgeordnete Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Fragen 20 und 21 zu stellen.
20. Wie ist der Stand hinsichtlich der Allgemeinverfügung zur Einrichtung unabhängiger wohnortnaher Pflegestützpunkte hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wie bereits bei den vorangegangenen Anfragen ausgeführt, sollen sowohl
die Allgemeinverfügung als auch die Rahmenvereinbarung zwischen den Kranken- und Pflegekassen, den kommunalen Landesverbänden und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit zur Errichtung der Pflegestützpunkte zum gleichen Zeitpunkt erlassen beziehungsweise abgeschlossen werden.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010/2011 sind Zuschüsse an die Landkreise und kreisfreien Städte für Aufwendungen zur Ausstattung der Pflegestützpunkte in Höhe von 750.000 Euro eingestellt worden. Die Verteilung dieser Finanzmittel ist ebenfalls zu regeln und in die laufenden Gespräche einzubeziehen. Zugleich soll Paragraf 4 Landespflegegesetz geändert werden. Der entsprechende Entwurf befindet sich derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in der Verbändeanhörung.
Eine Zusatzfrage hätte ich gestellt, dazu hat Frau Ministerin Ihnen aber wahrscheinlich nichts aufgeschrieben: Der direkte Stand der Allgemeinverfügung ist also noch nicht in der Debatte?
Er ist in der Verbändeanhörung, aber wir nehmen das auch noch mal mit für Frau Schwesig, dass sie sich noch mal an Sie wendet.
21. Zu welchem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eine trägerneutrale flächendeckende Pflegeberatung wahrnehmen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Einrichtung der Pflegestützpunkte durch die Kranken- und Pflegekassen muss gemäß Paragraf 92c Absatz 1 SGB XI innerhalb von sechs Monaten nach der Bestimmung durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit erfolgen. Frau Ministerin Schwesig wird die Allgemeinverfügung spätestens dann erlassen, sobald die Kassen und kommunalen Landesverbände hier ihre Zustimmung zum Entwurf der Landesrahmenvereinbarung signalisiert haben. Und das steht noch aus.
Da in diesem Verfahren sozusagen dieses hier konditioniert ist, aber den genauen Zeitpunkt werden wi r einfach noch mal als Frage mitnehmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, am Ende der Fragestunde weise ich noch mal darauf hin, dass diese aus Fragen und Antworten besteht. Meinungsäußerungen und Kommentierungen können im Rahmen von Redebeiträgen während einer Aussprache getätigt werden, aber nicht im Rahmen der Fragestunde. Die Entscheidung über Fragen und ganz besonders, welche Fragen in welchem Umfang zulässig sind, wird von hier aus getroffen. Wenn insoweit Zweifel bestehen, gibt es dafür Möglichkeiten, dies anzusprechen, aber nicht hier im Plenum.
Herr Abgeordneter Pastörs, ich ermahne Sie, sich an diese Spielregeln zu halten. Andernfalls werde ich Ihnen künftig einen Ordnungsruf erteilen. Ich behalte mir vor, die zwischenzeitliche Eskalation und die entsprechenden Zwischenrufe auszuwerten und gegebenenfalls auch noch nachträglich Ordnungsmaßnahmen zu erteilen.
Durch die Fraktion der NPD und die Fraktion der SPD ist um eine Auszeit gebeten worden von 20 Minuten. Ich unterbreche die Sitzung für 20 Minuten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Die Prüfung der Ordnungswidrigkeiten läuft noch. Wir fahren deshalb fort in der Tagesordnung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Freie Schulwahl und Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3296.
Antrag der Fraktion der FDP: Freie Schulwahl und Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3296 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstständige Schule, freie Schulwahl und örtlich zuständige Schule sind ein Widerspruch,