Fraktion DIE LINKE, Sie versuchen, mit Ihrem Antrag eine Panik ob des Untergangs der Solarbranche zu verbreiten.
Die Kürzungen sind keine Strangulierungen der Solarbranche. Sie sind eine Anpassung an geänderte Marktlagen und bieten weitere Anreize zur Innovation, um Kosten zu senken und letztendlich den Verbraucher zu entlasten.
Mit einer neuen Generation von flexiblen Solarzellen wollen Forscher des California Institutes of Technology bei günstigeren Produktionskosten eine höhere Energieausbeute erzielen. Weiterhin forscht das Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik gemeinsam mit dem Unternehmen Conergy SolarModule an der Produktionsimplementierung von neuartigem und erheblich preisgünstigerem Silizium.
Die Modulpreise werden auch in Zukunft fallen und deshalb ist eine Anpassung des EEG an die neuen Gegebenheiten unbedingt erforderlich.
Der Satz der Begründung ist falsch, dass mit der Änderung die zahlreichen Bemühungen von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen, mittels erneuerbaren Energien einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, zunichte gemacht sind. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trösten Sie sich doch damit, dass das heute der letzte Antrag und das Ende abzusehen ist!
Die Solarbranche stellt in der Tat die Zukunftsbranche dar, die vor dem Hintergrund der zu reduzierenden CO2-Ausstöße auch für das Bundesland MecklenburgVorpommern im Rahmen des Energiekonzepts 2020
interessant ist. Dennoch ist der Antrag der Linksfraktion in dieser Form in beiden Punkten abzulehnen.
Ich möchte das begründen. Auch vor dem Hintergrund des eben Gesagten geht zumindest die Feststellung unter 1. in Ihrem Antrag, dass diese Technologie für Mecklenburg-Vorpommern von strukturbestimmender Bedeutung ist, so zumindest zu weit. Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern, wie bereits gehört, durchaus interessante Ansätze gibt, diese Technologie weiterzuentwickeln und das Potenzial in unserem Bundesland auszubauen, so darf es dennoch nicht in den Hintergrund geraten, dass der Anteil der durch Solarenergie erzeugten Strommengen in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor unter einem Prozent bleibt.
Insofern ist es konkret sehr viel zutreffender, von einer Zukunftsbranche zu sprechen. Strukturbestimmend ist zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, Zukunftstechnologien zu fördern, gerade, um ihnen zum Durchbruch im Markt zu verhelfen. Allerdings muss man sich dann immer vor Augen halten, dass jeder ausgegebene Euro für andere Maßnahmen, die in die gleiche Richtung gehen, nicht mehr zur Verfügung steht. Hier ist es interessant, sich vor Augen zu halten,
dass eine Tonne eingespartem CO2 durch Solartechnik laut BMU zurzeit mit 741 Euro zu Buche schlägt, während durch andere klimaschonende Energien die Kosten nicht einmal ein Zehntel dessen betragen.
Dass die Solarbranche nicht auf Ewigkeit mit den dargestellten hohen Einspeisevergütungen subventioniert werden kann, ist allen klar, auch wenn die Solarbranche selbst nicht von einer immerwährenden gleichbleibenden Förderung ausgeht, was angesichts der bereits dargelegten Novellierungsintervalle von bisher vier und jetzt drei Jahren dem EEG bereits zu entnehmen war. Ein schrittweises Entfallen der Einspeisevergütung aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Einkaufspreise ist dadurch durchaus sinnvoll.
Dies ist jedenfalls auch das Ergebnis der im Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und der FDP im Bund festgelegten Vorgabe, eine Prüfung in Abstimmung mit der Solarbranche und Verbraucherorganisationen durchzuführen. Wichtig ist hierbei – und darauf kommt es, denke ich mal, an –, dass sich Unternehmer nicht in der Situation wiederfinden dürfen, dass sich die sicher geglaubten Rahmenbedingungen so verändern, dass die Unternehmen schuldlos in wirtschaftliche Existenznöte geraten. Deshalb wurde bereits im Koalitionsvertrag eine enge Abstimmung mit der Solarbranche festgeschrieben. Diese Abstimmung ist auch erfolgt.
Das bereits erwähnte Eckpunktepapier, welches in den Ausschüssen des Bundestages diskutiert wird, wurde hinsichtlich der zeitlichen Abfolge auf Wunsch der Fotovoltaikbranche nochmals angeglichen. Darüber hinaus hat die Landesregierung, wie vom Wirtschaftsminister bereits ausführlich dargestellt, in der Position des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit anderen Bundesländern einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Die darin geforderte Abstimmung der zusätzlichen Vergütungsabsenkungen mit den Ländern bietet die Möglichkeit, den Belangen unseres Bundeslandes in
dieser Frage ausreichend Raum zu geben. Mit der Überweisung in die Ausschüsse des Bundesrates hat sich auch die Forderung zum Punkt 2 Ihres Antrages erledigt.
Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie sehen also, dass die Landesregierung mit der Unterstützung der Koalitionsfraktionen bereits alles Nötige dazu getan hat und den Belangen unseres Bundeslandes bei der Frage des zusätzlichen Abschmelzens der Einspeisevergütung von Solarstrom ausreichend Rechnung getragen hat. Ihres Antrages bedarf es daher nicht mehr,
insbesondere der angesichts der genannten wirtschaftlichen Entwicklung fast schon populistisch wirkenden Maximalforderung nach der generellen Ablehnung der zusätzlichen Kürzung von Einspeisevergütungen kann hier nicht gefolgt werden.
Ziel der Einflussnahme muss es sein, einen Übergang so zu gestalten, dass die Untenehmen sich darauf ausreichend einstellen können. Dies kann durch die bereits erfolgte Einbeziehung der Solarbranche und den von unserer Landesregierung eingebrachten Antrag im Bundesrat völlig ausreichend gewährleistet werden. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! DIE LINKE, so scheint mir, hat mit dem Titel „Keine Strangulierung der Solarwirtschaft“ eine seltsame Antragsüberschrift gewählt, die zunächst erst einmal einer begrifflichen Erläuterung bedarf.
Bürger des Landes! Der Strang ist hierzulande ein kaum noch bekanntes Tötungsmittel. Allenfalls ungeborene Kinder, die sich nicht wehren können, sind von der unantastbaren Würde des Menschen ausgenommen. Die meisten werden vielleicht an den Henker von London denken, der in Edgar-Wallace-Filmen noch gelegentlich eine Rolle spielt.
Normalerweise wird einem ein Strick um den Hals gelegt und dann plötzlich der darunter befindliche Boden entfernt,
sodass der Körper, durch Gravitation in die Tiefe zu fallen gezwungen, ruckartig vom Seil aufgefangen und dabei das Genick gebrochen wird, was zum sofortigen Eintritt des Todes führt. Strangulieren ist eine besonders perfide Art, zum Beispiel durch langsames Hinabgleiten den Genickbruch zu verhindern und den Tod langsam durch Abschnüren der Blutgefäße eintreten zu lassen.
Dabei wird das langsame, qualvolle Sterben in hilflosem Erduldenmüssen so lange bewusst erlebt, bis die verminderte Sauerstoffversorgung des Gehirns dessen Stoffwechsel kollabieren lässt.
Ist das Wort „Strangulation“ überhaupt geeignet, wirtschaftliche Vorgänge zu veranschaulichen, wenn in der Bevölkerung gar keine Anschauung davon existiert?