Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Hier sind für die einzelnen Schularten sehr unterschiedliche Voraussetzungen zu benennen: Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen standen im Schuljahr 2008/2009 aufgrund ihres hohen durchschnittlichen Beschäftigungsumfangs für den Vertretungsunterricht nicht in dem Maße zur Verfügung wie zum Beispiel teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an Gymnasien oder Regionalen Schulen. Der Beschäftigungsumfang von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften kann bis zur Höhe des Regelstundenmaßes ohne die Anordnung von Mehrarbeit angehoben werden, bei Lehrkräften, die nahezu vollbeschäftigt sind, ist Mehrarbeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus gestaltete es sich gerade im beruflichen Bereich zunehmend schwieriger, Lehrkräfte und externe Bewerber zu finden, die kurzfristig und befristet anfallenden Vertretungsunterricht übernehmen konnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle haben das Ziel der hundertprozentigen Unterrichtsversorgung, doch es gibt objektive Grenzen. Die Erkrankung von Lehrkräften ist nicht planbar, aber sie ist Hauptursache für zur Vertretung anfallenden Unterricht und damit zum Teil im Ergebnis für den aufgetretenen Unterrichtsausfall. Im Schuljahr 2008/2009 waren an allgemeinbildenden Schulen 55,9 Prozent und an beruflichen Schulen 66,3 Prozent aller zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden auf die Erkrankung von Lehrkräften zurückzuführen.

Ein Zusammenhang zwischen aufgrund der Erkrankung von Lehrkräften zur Vertretung angefallenem Unterricht und der Altersstruktur des Lehrerkollegiums kann entgegen aller Vermutungen jedoch nicht festgestellt werden. Der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen liegt zurzeit bei 48,3 Jahren. Er variiert für die einzelnen Schularten geringfügig. Und bis auf minimale Schwankungen bei der Vertretungsquote zeigt der Vergleich der betrachteten Jahre keine Abweichungen, die mit dem Alter der Lehrkräfte zu begründen wären. Als Ursache für zur Vertretung angefallenen Unterricht ist die Erkrankung von Lehrkräften an den Grundschulen mit 65,3 Prozent und an beruflichen Schulen mit 66,3 Prozent am höchsten und an Gesamtschulen ist diese Ursache mit 50,2 Prozent und an den Gymnasien mit 51,5 Prozent am geringsten ausgeprägt.

Andere wesentliche Ursachen für Vertretungsunterricht sind Fort- und Weiterbildung, Erziehungszeit und Krankheit der Kinder.

Ausgangspunkt für den Stellenbedarf und damit für die Haushaltsausstattung war im Schuljahr 2008/2009 eine 100-prozentige rechnerische Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen und an beruflichen Schulen eine 98-prozentige Unterrichtsversorgung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die duale Berufsausbildung, auch das sei hier genannt, zu 100 Prozent abgesichert wurde. Insgesamt war damit für den Bereich der beruflichen Schulen ein höherer Versorgungsgrad als in den Vorjahren gegeben. Im aktuellen Schuljahr 2009/2010 ist inzwischen sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch an beruflichen Schulen eine 100-prozentige rechnerische Unterrichtsversorgung erreicht worden.

Insgesamt ist es damit gelungen, die Voraussetzung für die erfolgreiche Organisation des Vertretungsunterrichts zu verbessern. Man muss aber auch betonen, ein Restrisiko bleibt. Nicht jede zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunde kann tatsächlich vertreten werden. Selbst bei erheblicher Aufstockung der Mittel oder Stellen sind in einem Flächenland dem sofortigen Einsatz eines Vertretungslehrers objektive Grenzen gesetzt. Das Ziel aller Maßnahmen ist es jedoch immer, den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten.

Für das Schuljahr 2008/2009 weist der Bericht der Landesregierung folgende Werte für den Unterrichtsausfall bezogen auf das Stundensoll gemäß Stundentafel aus: Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen 2,3 Prozent und Unterrichtsausfall an beruflichen Schulen 5,9 Prozent.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Damit konnte der Unterrichtsausfall nahezu auf dem sehr niedrigen Niveau des Schuljahres 2007/2008 gehalten werden. Und wenn man sich die Daten im Vergleich der letzten 14 Jahre anschaut, ist für die allgemeinbildenden Schulen der zweitbeste Wert erreicht worden.

Neben diesen Werten für den Unterrichtsausfall weist der Bericht darüber hinaus die zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden und deren Ursachen, wie Sie gesehen haben, detailliert aus. Der zur Vertretung angefallene Unterricht an allgemeinbildenden Schulen betrug 9,5 Prozent bezogen auf das Stundensoll gemäß Stundentafel und an den beruflichen Schulen betrug der Wert 9,9 Prozent. Damit konnte der zur Vertretung angefallene Unterricht nahezu auf dem Niveau des Schuljahres 2007/2008 gehalten werden.

Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, den Vertretungsunterricht abzusichern und dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken. Natürlich spreche ich in diesem Sinne für die gesamte Landesregierung. Ein Faktor zur Reduzierung von Ausfallstunden ist die Verbesserung der Vertretungsplanung. Ich bin überzeugt, auf Vertretungsbedarf kann noch schneller reagiert werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass, um diese Verbesserung zu erreichen, mittelfristig die Integration der Ausfallstatistik in das sogenannte SIP, also das Schulinformations- und Planungssystem vorgesehen ist. Konkrete Meldepflichten sind hierzu eingerichtet worden. Diese Einbindung ermöglicht dann eine noch bessere Datenerfassung in deutlich kürzeren Intervallen. Es wird dann möglich sein, ein Monitoring der Vertretungs- und Ausfallsituation für jeden Schulstandort in Mecklenburg-Vorpommern erstmalig durchzuführen, denn entscheidend sind nicht nur die Durchschnittswerte der Ausfallstunden, sondern die Betroffenheit der einzelnen Schulen.

Zu einem weiteren Maßnahmenpaket gehört der Einsatz von Schulentwicklungsberatern für Lehrergesundheit an den Staatlichen Schulämtern, die Durchführung eines Lehrergesundheitstages im Zweijahreszyklus in Zusammenarbeit hier – das sei betont – mit der Universität Greifswald und der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern sowie die betriebsärztliche Beratung der Schulen zu Fragen der Lehrergesundheit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Arbeit in den Schulen.

Was die Fort- und Weiterbildung betrifft, ist zu sagen, dass es verstärkte Bemühungen gibt, diese in zumutbarem Umfang in der unterrichtsfreien Zeit zu belegen. Hieran muss sich die Planung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ausrichten.

Bereits im kommenden Schuljahr 2010/2011 habe ich die Einführung eines Schulbudgets für Vertretungsunterricht vorgesehen. Die Schulen werden dann eigenverantwortlich in Abhängigkeit des Lehrkräftebedarfes insgesamt 75 Prozent der im Landeshaushalt für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehenden Mittel selbst bewirtschaften. Die verbleibenden 25 Prozent erhalten die Staatlichen Schulämter, um bei unvorhersehbarem Mehrbedarf regulierend eingreifen zu können. Mit dieser Maßnahme wird es den Schulen erstmals in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, direkt und schnell auf den Vertretungsbedarf zu reagieren. Das ist ja das eigentliche Problem.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut, sehr gut.)

Mit den vorgenannten Maßnahmen wollen wir weiterhin die Unterrichtsversorgung auf einem hohen Niveau gewährleisten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Bluhm für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass sich die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes im Schuljahr 2008/2009 nicht wesentlich verändert hat, auch nicht verbessert. Die Ausfallstunden, das macht der Bericht deutlich, sind sogar leicht angestiegen, überdurchschnittlich im Bereich der beruflichen Schulen.

Einer der Hauptgründe – und auch das macht der vorliegende Bericht deutlich – liegt in der Erkrankungshäufigkeit der Lehrkräfte. Das darf nicht verwundern, da bei der vorhandenen Altersstruktur natürlich krankheitsbedingte Ausfälle zunehmen. Es wäre schon interessant, sich sozusagen vor dem Hintergrund dieses Faktes die auf Krankheit zurückzuführenden Ausfallstunden der zurückliegenden Jahre genauer anzugucken.

Die Lösungen, die das Bildungsministerium zur Erhaltung der Gesundheit der Lehrkräfte anbietet, der Minister hat darüber hier noch mal gesprochen, sind aber eher marginal. Da werden Schulentwicklungsberater für Lehrergesundheit, ein alle zwei Jahre stattfindender Lehrergesundheitstag und die betriebsärztliche Versorgung angeboten.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.)

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, die betriebsärztliche Versorgung ist eigentlich eine staatliche Pflichtaufgabe, die nicht extra erwähnt werden müsste. Offensichtlich aber werden die vielen Kritiken, dass gerade die betriebsärztliche Versorgung im Bereich der Lehrkräfte von den Beschäftigten als unzureichend angesehen wird, ignoriert. Auch die anderen Maßnahmen sind wohl eher ein Placebo als wirklich wirksame Mittel. Wenn man wirklich etwas für die Gesundheit der Beschäftigten tun will, dann gibt es doch bessere Möglichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Abminderungsstunden für zusätzliche Arbeit statt unentgeltlicher Arbeitsverdichtung durch zusätzliche Aufgaben, Möglichkeiten des altersgerechten Ausscheidens aus dem Schuldienst statt Beschäftigung, bis es nicht mehr geht.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Ich erinnere Sie auch an die in der Öffentlichkeit und in Zeitungen dargestellte Situation an den Berufsschulen. Das hat auch den Vorteil, dass junge Lehrerinnen und Lehrer nachrücken können.

Es bleibt die Frage: Wie halten wir es mit der Pflichtstundenzahl? Der Nachteil all dieser Maßnahmen ist, dass sie Geld kosten, und zwar Geld, das wir hier offensichtlich noch nicht ausgeben wollen.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Einen großen Beitrag zum Stressabbau und damit zur Lehrergesundheit wäre auch die Einlösung des Versprechens dieser Landesregierung im Koalitionsvertrag Ziffer 156. Ich zitiere: „Schule in Mecklenburg-Vorpommern benötigt auf Grundlage des geltenden Schulgesetzes eine Phase der Ruhe, der konzentrierten Arbeit und der Konsolidierung.“ Ende des Zitats. Der Koalitionsvertrag, verabschiedet 2006, bezieht sich auf ein geltendes Schulgesetz, das allerdings ja geändert wurde und

mit seinen Veränderungen jetzt für viel Unruhe sorgt. Ich bin ja beim Minister, wenn er sagt, wenn man inhaltlich Schule neu organisieren will, dann ist das ohne Unruhe gar nicht möglich. Aber ist es das, was wir im Lande finden?

Das Ministerium ähnelt inzwischen immer mehr einer Dauerbaustelle, auf der mittlerweile planmäßiges Arbeiten nur noch mit Ausnahmen und Chaos offensichtlich die Regel ist. Es wird an jeder Ecke ein neuer Bauabschnitt eröffnet, mit vielen Vorschusslorbeeren angefangen und dann werden die da tätigen Bauarbeiter abgezogen und auf einen nächsten Bauabschnitt losgelassen. Und der leitende Architekt hat inzwischen ebenfalls die Übersicht, scheinbar jedenfalls, über den Bauablauf verloren. Wir dürfen gespannt sein, was da am Ende für ein Bauwerk herauskommt, ob es den statischen Anforderungen der zukünftigen Belastungen standhält.

Aber hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es nicht um ein Bauwerk, hier geht es um Mädchen und Jungen, ihre Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer. Wer meint, dies sei eine übertriebene Beschreibung der Opposition, dem empfehle ich ein paar Gespräche vor Ort an den Schulen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Besonders die Berufsschulen.)

Dort hat man inzwischen flächendeckend die Nase gestrichen voll. Die Unruhe, die bei den Strukturveränderungen in der letzten Legislaturperiode entstanden ist, wird nun rückblickend schon fast als entspannend empfunden.

(Marc Reinhardt, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na, na, na, na!)

Nun weiß ich aber, dass es die Ruhe an den Schulen eben nicht geben kann. Schule ist ein ständig lernendes System, das ohne stetige Entwicklungsprozesse nicht existieren kann. Ob jedoch größere Bestandteile der Chaostheorie als Elemente dieser Entwicklung nützlich sind, darf sehr bezweifelt werden.

Die Situation des Ausfalls, meine Damen und Herren, wegen Krankheit wird sich auch deshalb nicht vermindern, weil der Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte steigt, an sich positiv, aber eben mit Nebenwirkungen. Auch das macht im Übrigen der Bericht ja deutlich. Bisher war es nämlich möglich, durch Angebote zum Vertretungsunterricht die Teilzeitbeschäftigung für Lehrerinnen und Lehrer aufzubessern. Mit der Rückkehr zur Vollbeschäftigung werden diese Spielräume an den Schulen aber geringer. Und eine Lehrkraft, die das volle Stundensoll unterrichtet, steht für Vertretungsunterricht dann ja nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung.

(Hans Kreher, FDP: So ist es.)

Bekommt sie zusätzliche Stunden, erhöht sich natürlich die Arbeitsbelastung und eine erhöhte Arbeitsbelastung führt dann wieder zu einem erhöhten Krankheitsrisiko. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch auf die ESF-Stunden verwiesen, die zur Umsetzung der Selbstständigen Schule zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Sie wird es, allerdings jährlich abnehmend, bis 2013 geben.

Die erste Reduzierung dieser Stunden in diesem Schuljahr hat bereits die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte erhöht, weil ausgleichende Äquivalente eben nicht zur Verfügung gestellt werden. Aber das soll ja mit der

Selbstständigen Schule alles gelöst werden, nur wissen wir rein gar nichts zum aktuellen Schuljahr. Die Aufgaben bleiben einerseits unverändert beziehungsweise steigen und müssen nun praktisch zusätzlich erledigt werden. Und da wir jetzt an dieser Stelle bei Kosten und Stellen sind, will ich auf einige Aspekte der Finanzierung von Ausfall- und Vertretungsstunden hinweisen:

Unter der Beschreibung der Ausgangslage im Punkt 1 der Unterrichtung heißt es, ich zitiere: „Trotz sinkender Sollstunden in Folge rückläufiger Schülerzahlen in den letzten Jahren stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern konstant rund 7 Mio. Euro jährlich für die Absicherung des zur Vertretung angefallenen Unterrichtes zur Verfügung.“ Ende des Zitats.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, zumindest die mit der Bildungspolitik Befassten, dass die Mittel in der berühmtberüchtigten Maßnahmegruppe 04 nur sehr bedingt mit den perspektivischen Anforderungen von Schule korrespondieren.

In der Unterrichtung zur Unterrichtsversorgung kann man dann zum Schuljahr 2009/2010 unter Punkt 3.2.1 auf Seite 4 lesen, ich zitiere: „Die Bedarfserhebung durch die Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2009/2010 auf der Grundlage der Unterrichtsversorgungsverordnung 2009/2010 konnte bisher nicht vollständig ausgewertet werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Gesamtbedarf durch die zur Verfügung stehenden Stellen und Stellenäquivalente abgesichert werden kann.“ Ende des Zitats.

Mal abgesehen davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es doch wohl um die Realisierung des Gesamtbedarfes durch die zur Verfügung stehenden Stellen und Stellenäquivalente geht, ist die Frage doch hier folgende:

1. Es handelt sich um ein laufendes Schuljahr.

2. Die Unterrichtsversorgung wurde am 27. April 2009 für das Schuljahr 2009/2010 erlassen.

3. Die vorliegende Unterrichtung der Landesregierung ist datiert vom 01.04.2010.

4. Es handelt sich um den planmäßigen Unterricht nach der Stundentafel. Vertretungsunterricht wird da gar nicht berücksichtigt. Das heißt, die vorher genannten 7 Millionen Euro sind in der Frage des Gesamtbedarfs an Stellen gar nicht berücksichtigt.

Ich darf Sie also fragen, meine Damen und Herren von der Koalition und von der Landesregierung: Wann wissen Sie denn eigentlich, wie viel Stellen Sie für das laufende Schuljahr tatsächlich brauchen?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)