Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Herr Abgeordneter, das kann an unserer Einstellung deshalb nichts ändern, weil die ohnehin kritisch ist, und insofern haben wir den gleichen Tatbestand, der ja nur noch untermauert wird.

Danke schön, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 4 zu stellen.

Herr Minister!

4. Wie steht die Landesregierung zu dem in Brandenburg eingeführten und von der dortigen Landesregierung auch anderen Bundesländern empfohlenen Schüler-BAföG?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Mit Kabinettsbeschluss vom 20. April 2010 beabsichtigt, wie Sie gesagt haben, das Land Brandenburg, erstmals im neuen Schuljahr Abiturienten, Abiturientinnen und Fachoberschülern aus einkommensschwachen Familien beginnend ab Klasse 11 eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 50 oder 100 Euro, je nach Einkommen der Eltern, für die Schulausbildung zu gewähren. Und wenn man es sich genau anschaut, sollen von diesen 50 oder 100 Euro zum Beispiel Lernmittel, Notebooks, Schulfahrten oder andere Bildungsangebote finanziert werden.

Dies geschieht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen, wonach in diesen Regelsätzen Bildungsausgaben bisher nicht enthalten sind. Bei einer entsprechenden Reform, die künftig Bildungsausgaben berücksichtigt, wäre das brandenburgische Schüler-BAföG bei den Hartz-IV-Sätzen aber anzurechnen. Insofern und vor diesem Hintergrund ist es fraglich für uns als Mecklenburg-Vorpommern, ob diese Regelung dann eine vorteilhafte für die Schülerinnen und Schüler ist.

(Gino Leonhard, FDP: Ganz genau so ist es.)

Eine Nachfrage: Wäre das Schüler-BAföG unter Umständen als Übergangslösung ins Auge zu fassen, bis die Regelsätze geändert sind? Das kann ja dauern.

Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung am 21.04. dies so beschlossen hat. Im August 2010 soll es schon in Kraft treten. Da ist die Frage der Übergangsregelung dann sozusagen keine lange Phase.

Na gut. Danke.

Bitte.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster der Fraktion der NPD die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister!

5. Über welche Darstellungen(en) zur aktuellen Situation des Schwimmunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern, aus der auch detaillierte Angaben zum Schwimmunterricht in den einzelnen Schulämtern und Schulen sowie zu Art, Ort und Umfang der Erteilung hervor gehen, verfügt die Landesregierung?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Schwimmunterricht ist fester Bestandteil der Rahmenpläne für das Fach Sport. Ausgehend von den konkreten örtlichen Bedingungen wird der Unterricht in unterschiedlichen Organisationsformen durchgeführt. Dazu gehören neben den schulischen unter anderem auch noch Schullandheimaufenthalte und Klassenwanderfahrten.

Was die Frage der Datenlage betrifft, ist es so, dass das Ministerium keine Daten zur Durchführung des Schwimmunterrichts erhebt.

Zusatzfrage: Andere Bundesländer wie das Bundesland Thüringen haben eine sehr umfangreiche Datenlage. Ist es nicht für Mecklenburg-Vorpommern als Küstenland eigentlich auch eine Pflicht, gerade vor dem Hintergrund, dass auch Rettungsschwimmer an den Küsten fehlen, eine sehr genaue Datenlage zu haben, wie und in welchem Umfang Schwimmunterricht in den Schulen erteilt wird?

Also wenn Sie darauf abheben, sind wir nicht nur ein Küstenland, sondern wir haben, wenn ich Ihnen das sagen darf, auch noch eine Mecklenburgische Seenplatte.

(Udo Pastörs, NPD: Umso schlimmer.)

Das ist nicht nur schlimmer, sondern das ist so, dass wir davon ausgehen, dass wir in einem Flächenland, und das ist genau die Frage,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

in Eigenverantwortung dies durchführen. Auch die Frage der Schulträger ist klipp und klar geregelt, auch das können Sie nachlesen. Und dann ist es natürlich ebenfalls so, dass wir in Städten, in denen Schwimmhallen sind, andere Ausgangslagen vorhalten als zum Beispiel in Städten und Regionen, wo wir dies nicht haben. Es ist darüber hinaus sogar so, dass die Schulträger verpflichtet sind, den Öffentlichen Personennahverkehr zu diesem Schwimmunterricht durchzuführen. All das geschieht in diesem Land, also insofern sollte man nicht unterstellen, dass der Schwimmunterricht nicht stattfindet.

Habe ich nicht gemacht, Entschuldigung.

Zweite Zusatzfrage: Wie will denn dann die Landesregierung eventuellen Schwächen oder Schwierigkeiten begegnen, wenn sie noch nicht einmal über eine Datenlage verfügt?

Ich habe nicht gesagt, dass wir keine Daten haben, ich habe nur gesagt, dass wir diese Daten nicht erheben.

(Gino Leonhard, FDP: Richtig. – Sebastian Ratjen, FDP: Muss man aber nicht.)

Herr Minister, es sind noch Zusatzfragen von dem Abgeordneten Borrmann. Möchten Sie? (keine Zustimmung)

Ich wollte Sie nur noch mal befragen.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Ratjen, Fraktion der FDP, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Frau Ministerin!

6. Wie reagiert die Landesregierung auf die vom Bundesverband Geriatrie aufgezeigten Missstände in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ratjen, Missstände in der Geriatrie sind mir weder durch den Bundesverband Geriatrie noch auf anderem Wege bekannt geworden. Im Gegenteil, alle Leistungsanbieter von geriatrischen Leistungen in unserem Land arbeiten qualitätsgerecht. Das wird für die geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen auch durch den Bundesverband Geriatrie bescheinigt.

Die Tatsache, dass nur im Akutbereich Behandlungsangebote entstanden sind, die nur abgerechnet werden können, wenn ein Team mit besonders qualifizierten Mitarbeitern nachgewiesen wird, kann wohl auch nicht als Missstand bezeichnet werden. Ebenso wenig kann hier die neu eingeführte ambulante geriatrische Komplexbehandlung gemeint sein.

Damit will ich natürlich nicht sagen, dass nicht die Notwendigkeit besteht, das Netz von Hilfen für alte kranke Menschen weiter zu verbessern. Die Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und der erforderlichen Weiterentwicklung erfolgt gegenwärtig im Rahmen der Erarbeitung des Geriatrieplanes.

Zusatzfrage, Frau Ministerin: Das gerade vom Bundesverband Geriatrie vorgestellte Weißbuch der Geriatrie zeigt aber augenscheinliche Defizite in der geriatrischen Versorgung in MecklenburgVorpommern auf.

Dieses Weißbuch, was Sie ansprechen, ist noch nicht veröffentlicht und uns zur Verfügung gestellt worden. Deswegen kann ich auf mögliche Hinweise in diesem Weißbuch nicht eingehen.

7. Wie, glaubt die Landesregierung, soll eine Klinik eine gleichwertige Rehabilitation erbringen, wenn sie einen Tagessatz erhält, der um 25 Prozent unter dem als notwendig erachteten liegt?

Aus dieser Frage erschließt sich mir nicht, von wem der Tagessatz als zu niedrig erachtet wird und welcher Vergleich hergestellt wird.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Wenn hier Einrichtungsträger gemeint sein sollten, so muss man feststellen, dass eine solche Bewertung naturgemäß erfolgt und in die Verhandlungen mit den Kostenträgern eingehen muss.

Zusatzfrage: Wenn das Weißbuch Geriatrie dann auch Ihnen zur Verfügung steht, wird sich das Sozialministerium intensiv mit der dort angebrachten Kritik auseinandersetzen?

Wenn wir dieses Weißbuch haben, dann werden wir uns selbstverständlich damit auseinandersetzen. Ich habe ja gesagt, wir er arbeiten derzeit einen Geriatrieplan und den erarbeiten wir auch nicht vom grünen Ministertisch aus, sondern mit allen Beteiligten, die mit Geriatrie in diesem Land zu tun haben, und da werden natürlich auch die verschiedensten Aspekte einfließen.

Danke schön, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen untersuchte vor Kurzem den Einsatz von Videokameras durch dortige Landesbehörden und Kommunen im Hinblick auf die Einhaltung...

Herr Abgeord neter, bitte stellen Sie jetzt die Frage 8.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Vortexte sind nicht zulässig.)

Frau Präsidentin!