Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da haben die auch gute Gründe für. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Was denn für ein Eigentum? – Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Polen haben seit Jahrhunderten nicht von ihrem chauvinistischen Weltbild abgelassen. Und der Chauvi

nismus der Polen ist weltbekannt und hat mit Nationalismus und mit Ansatz …

(Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich weise Sie hier noch mal darauf hin, dass wir auch in diesem Hause gegenüber anderen Völkern keine Vorwürfe in dieser Art vorbringen können.

Ich mache keine Vorwürfe, ich nenne Tatsachen!

Herr Pastörs, ich erteile Ihnen dann jetzt einen Ordnungsruf.

Das sind Tatsachen! Und diese Tatsachen …

(Der Abgeordnete Pastörs beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Angelika Peters, SPD: Abtreten! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Herr Pastörs, ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Und da Sie inzwischen den dritten Ordnungsruf bekommen haben, entziehe ich Ihnen hiermit das Wort.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, Regine Lück, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Wolfgang, DIE LINKE)

Soeben wurde für die Fraktion der NPD eine Auszeit von 30 Minuten beantragt.

(Angelika Peters, SPD: Denn man tau!)

Wir werden aber die Abstimmung jetzt erst einmal vorziehen.

Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3395. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Druck sache 5/3395 bei Zustimmung der Fraktion der NPD sowie Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.

Wir unterbrechen die Sitzung für 30 Minuten.

Unterbrechung: 16.24 Uhr

Wiederbeginn: 16.57 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich möchte zunächst mal bekannt geben, dass nach der heutigen Tagesordnung, im Anschluss daran, noch eine Ältestenratssitzung beantragt wurde. Wir werden also dann nach der Tagesordnung noch eine Ältestenratssitzung einberufen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, Drucksache 5/3384.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung – Drucksache 5/3384 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ein Zungenbrecher ist diese Verordnung, aber der Inhalt ist relativ einfach zu behandeln. Die Bundesnetzagentur versteigert in diesen Tagen Frequenzen, die Mobilfunkunternehmen in die Lage versetzen sollen, die vor allem in der Fläche noch vorhandenen Lücken in der Breitbandversorgung, also dem Zugang zum Internet, zu schließen, eine von uns mehrfach diskutierte Lücke, die auch dieses Haus ja mehrfach beschäftigt hat.

Damit die dafür geeigneten Frequenzen vom Bund zur Verfügung gestellt werden können, war der Zugriff auf die sogenannte digitale Dividende erforderlich. Darunter versteht man die Anzahl von Funkfrequenzen, die durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens, also das Fernsehen mit der Antenne auf der Erde, von der Analog- auf die Digitaltechnik frei werden, und zwar bis Ende 2012. Es handelt sich dabei um Frequenzen um die 800 Megahertz, also genauer gesagt ein Frequenzband: 790 bis 862 Megahertz.

Bei den Beratungen zu der für eine neue Verwendung dieses Frequenzbereiches benötigten Verordnung des Bundes wurde ein Problem deutlich, das schon mal ansatzweise auch dieses Haus beschäftigt hat. In diesem Frequenzbereich findet derzeit nämlich die auch bis 2015 genehmigte Nutzung zur Übertragung von Daten – Funkübertragung von Daten – durch Theater zum Beispiel, Open-Air-Tonübertragungen sowie vergleichbare Nutzungen durch Messeveranstaltungen, Sportveranstalter, aber auch der Kirchen statt. Und die dafür verwendeten Geräte können grundsätzlich nicht auf andere Frequenzen, also auf Ausweichfrequenzen umgestellt werden.

Der Deutsche Bühnenverein hat ermittelt, dass – jetzt nur auf die Theater bezogen, und zwar auf die Drei-SpartenTheater bezogen – die Umstellung dieser Anlagen, einer einzelnen Anlage etwa 300.000 Euro kostet. Er forderte angesichts der Risiken für die Theater – beziehungsweise, was ja auch nicht unwichtig ist, für deren Träger, wir hatten heute ja einen Punkt „Theaterfinanzierung“ hier auch –, um die Risiken dort zu bewältigen, dass der Bundesrat dem Verordnungsentwurf nicht zustimmen sollte.

Just in diesem Augenblick, kurz vor der Bundesratssitzung, hat sich die Fraktion DIE LINKE in einem Dringlichkeitsantrag, der sich jetzt fast jährt, nämlich am 13.05.2009, hier im Landtag mit der Sache befasst und uns die Dringlichkeit vorgelegt. Wir haben seinerzeit, dazu bekenne ich mich auch, für die Koalitionsfraktionen die Dringlichkeit deshalb abgelehnt, weil parallel dazu auf der Bund-Länder-Ebene sich schon eine Lösung abzeichnete, die auch später in eine Entschließung des Bundesrates einfloss.

In dem Zielkonflikt – einerseits die Abkopplung des ländlichen Raumes von dem zukunftsnotwendigen Internet zu vermeiden, was wir alle so gesehen haben, andererseits die bisherigen Nutzer dieser und benachbarter störanfälliger Frequenzen, es ist eben nicht nur dieses schmale Frequenzband, nicht auf dem Problem sitzen zu lassen – hat der Bundesrat eine in diese Richtung gehende Entschließung verabschiedet.

Zugleich mit der Zustimmung zur Verordnung bekräftigte der Bundesrat seine Erwartung, dass der Bund aus den Veräußerungserlösen Mittel für die Deckung der Kosten bereitstelle, die sich aus notwendigen Umstellungen bei den bisherigen Nutzern ergeben. Mit der Kostenfrage, mit dem Umstellungsverfahren und dem Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen befasst sich dieser Beschluss des Bundesrates, den Sie nachlesen können in der Bundesratsdrucksache vom 12.06.2009. Das war auch das Beschlussdatum unter der Nummer 204 aus dem Jahr 2009. Ich will Sie damit nicht langweilen, aber es ist ganz interessant, das nachzulesen, weil es in der weiteren Diskussion auch eine Rolle spielen wird.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Die Versteigerung der Frequenzen hat zunächst sehr schleppend begonnen. Man hatte den Eindruck, dass sich alle, die Interesse hatten, erst mal belauerten, was bietet der andere, was in diesem Geschäft ja nicht unüblich ist. Und bei der ersten Abschätzung, was dabei heraus kommen könne, war man seitens des Bundes sehr zurückhaltend und rechnete mit einem Erlös von 200 bis 300 Millionen Euro. Entsprechend zurückhaltend war dann auch das Verhalten des Bundes, das sage ich jetzt höflich, zurückhaltend war das Verhalten des Bundes, nämlich die Zusagen für größere Summen zur Kostentragung bei den bisherigen Nutzern der Frequenz nun schon verbindlich zu geben. Wir wissen, dass allein für die bisherigen Nutzer in Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitigem Kenntnisstand etwa ein Erstattungs betrag von mehr als 1 Million Euro erforderlich sein wird.

Als wir unseren Antrag stellten, war das der Sachstand. Heute können wir davon ausgehen, dass, wenn wir den Antrag nicht so gestellt hätten, wir ihn hätten jetzt stellen müssen, weil nämlich es sich deutlich zeigt, dass die anfängliche Zurückhaltung natürlich auch dem Begehren gewichen ist, an diese Frequenzen ranzukommen, denn die sind nicht vermehrbar, das heißt, wer hier zu spät kommt – na, Sie kennen den Spruch. Das haben auch die Bieter erkannt und wir liegen hier, wenn ich das recht sehe, derzeit in der Summe der Angebote nicht bei 200 oder 300 Millionen, sondern schlankweg bei einer Milliarde.

Nun macht unser Antrag erst richtig Sinn, nämlich …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, das ist ja ein Koalitionsantrag, Herr Kollege.)

Ja, natürlich. Ja, aber sicher. Und was wir brauchen, Herr Professor Methling, ist eine breite Zustimmung dieses Hauses. Das ist doch vollkommen klar.

(allgemeine Heiterkeit – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, wir sind eben, Herr Professor Methling, wir sind Parlamentarier.

(Angelika Peters, SPD: Wir wissen auch genau, was wir wollen.)

Ja, wir wissen auch genau, was wir wollen. Nur ist es natürlich schön, wenn man durch eine Entwicklung, die von außen kommt, sogar noch Rückenwind für seinen Antrag bekommt. Deswegen bin ich auch sehr zuversichtlich, dass dieses Haus uns dabei unterstützen wird.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na, mal sehen.)

Es gibt natürlich wie immer bei solchen Dingen noch ein besonderes Problem, denn natürlich hat die Bundesnetzagentur sich technisch sachkundig gemacht und sucht nach Lösungen, wie man von dem, was man durch die Versteigerung bekommt, nicht so viel abgeben muss, was ja im Verhältnis zwischen Bund und Ländern auch keine sehr ungewöhnliche Verhaltensweise ist, wenn man sich die Schwierigkeiten auf allen Haushaltsebenen vor Augen führt. Und deswegen wird derzeit präferiert eine gemeinsame Nutzung des bisherigen Frequenzbandes, indem man die Dinge auseinanderzieht. Das soll, so technische Gutachten, auch möglich sein. Aber ich sage mal, ich bin ja ein Anhänger von technischen Gutachten, weil uns das die Entscheidung ermöglicht, aber es gibt keinen wirklichen Präzedenzfall, wo man das schon am lebenden Objekt wirklich ausgeführt hat.

Und dann sage ich noch etwas: Es waren nicht die bisherigen Nutzer der Frequenzen, die diese Diskussion losgetreten haben, sondern es waren wir, es war die Allgemeinheit. Es waren insbesondere die Flächenländer, also auch wir, die gesagt haben, wir brauchen dringend einen Breitbandzugang zum Internet, was auch zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich ist, wenn Sie mit Betriebsinhabern, mit Unternehmen sprechen, die auf Internet etwa wegen Übertragung großer Datenmengen angewiesen sind, wenn es darum geht, Planungen über Internet zu übertragen. Die haben Trauer, wenn sie irgendwo in der Fläche daliegen, wo sie keinen Internetzugang haben. Es ist eine immens wirtschaftliche Frage.

Wir sind der Auffassung, dass dies, was jetzt von uns gewollt ist, dem der Bundesrat auch zugesprochen hat, nicht mehr denjenigen überlassen bleiben darf, die dann zurechtkommen müssen, nämlich den Trägern der Theater, den Theatern und auch den anderen Nutzern. Und da rauf zielt unser Antrag.

Ich will nachher noch in der Diskussion etwas sagen zu der Haltung mancher Fachleute, die uns sagen, dass das alles auch ganz anders geht. Ich wollte nur begründen, warum wir Ihre Zustimmung als Landtag oder unsere gemeinsame brauchen, und darum bitte ich schon mal vorab. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Dr. Jäger.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Körner hat mir empfohlen, ich soll das kurz machen. Ich versuche, einen Mittelweg zu gehen zwischen dem, was wir uns erarbeitet haben an Positionen, und diesem Wunsch, der da geäußert wurde.

Herr Dr. Jäger, Sie haben sehr sympathisch um Zustimmung geworben. Wir werden Ihnen diese Zustimmung nicht verwehren. Wir werden diesem Antrag zustimmen, aus zwei Gründen: Erstens wollen wir Ihnen natürlich gern behilflich sein, sich gegen die eigene Bundesregierung durchzusetzen,