immer in der regierungstragenden Fraktion arbeiten zu dürfen und den Spaß der Opposition, Frau Schwebs, vielleicht noch nicht so persönlich auskosten konnte. Aber wer mich kennt, weiß, gerade in der Arbeit des Finanzausschusses war es sowohl für die damalige Opposition CDU als auch für die jetzige Opposition immer und jederzeit möglich, alle Angelegenheiten, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Arbeit des Landesrechnungshofes stehen könnten, im Sinne von Kontrolle, im Sinne einer starken Rolle der Legislative hier zu sichern.
Zur Überweisung möchte ich klar sagen, dass es aus unserer Sicht keine Erkenntnisse geben würde bei einer Überweisung. Insofern sehen wir darin auch keinen Sinn.
Unabhängig davon ist es selbstverständlich im Finanzausschuss immer und jederzeit möglich, im Rahmen der Beratung diese Themen auch anzusprechen. Dafür brauchen wir nicht diesen Antrag, dafür brauchen wir auch keine Überweisung. Die SPD-Fraktion lehnt Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Borchert, Sie haben wieder einmal unrecht. Im Paragrafen 88 der Landeshaushaltsordnung steht nämlich:
„Der Landesrechnungshof hat sich auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung über Fragen gutachtlich zu äußern“ und so weiter und so fort. Ob jetzt die Mehrheit entscheidet oder eine qualifizierte Minderheit, das ist vollkommen egal. Insofern widerspricht es natürlich nicht der Landesverfassung, von der Sie wahrscheinlich keine große Ahnung haben.
Nach der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern soll vor allem die Opposition die Landesregierung kontrollieren, so zumindest die Theorie. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Weder in Kleinen und Großen Anfragen noch in den Ausschüssen erhalten die Mitglieder des Landtages alle Informationen, die sie zur voll umfassenden Kontrolle der Landesregierung benötigen.
Als Beispiel sei hierbei nur die kaum zu durchschauende Subventionspraxis der Landesregierung genannt. Die Antworten gleichen häufig einer Arbeitsverweigerung oder sind Beleg für die Geheimniskrämerei. Ob beim sogenannten SnowFunPark in Wittenburg, dem CDWerk in Dassow oder den Werften an der Ostsee, um nur einige Beispiele zu nennen, die Finanzierungspraxis der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern könnte man glatt mit einem Glücksspiel vergleichen, ganz nach dem Motto „Hopp oder dropp“. Mehr Transparenz, zum
Beispiel durch bessere Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofes, ist daher nur zu begrüßen. Es würde die Kontrollmöglichkeiten der Opposition durchaus erleichtern, wenn nicht mehr die Mehrheit, also die Regierungsfraktionen, sondern eine qualifizierte Minderheit über die Beauftragung des Landesrechnungshofes entscheiden könnte.
Fraglich ist es aber, ob der Landesrechnungshof den eventuellen Arbeitsmehraufwand personell leisten könnte. Ebenso fraglich ist es, ob die Landesregierung zur eigenen Prüfung mehr finanzielle Mittel bereitstellen würde.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP noch einmal der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich will mich kurzfassen, weil der Kollege Schnur auch noch zwei Sätze sagen möchte.
Herr Borchert, Sie haben es auf den Punkt gebracht: Lieber Herr Roolf, denken Sie daran, wenn Sie einmal in der Regierung sind, dann wollen Sie auch nicht, dass die Opposition prüfen kann.
Wir haben die Situation, dass heute die regierungstragenden Fraktionen dürfen, der Landesrechnungshof darf allein, die Opposition darf nicht. Wir haben in den anderen Landeshaushaltsordnungen die Dinge geregelt, die zur Beantwortung für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln dienen, und wer, wenn nicht wir als Parlament sind für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln verantwortlich.
Und, Herr Borchert, ich gebe Ihnen recht, womöglich saßen auch 1990 Liberale zu dicht am Kopierer der Landeshaushaltsordnung von Schleswig-Holstein.
Und wir Liberalen, das sagen wir Ihnen ganz deutlich, wenn uns das demokratische Recht als Opposition verwehrt wird – und Sie nehmen sich das Recht –, dann werden wir rechtliche Schritte dagegen einleiten,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch mal auf einen zweiten Aspekt eingehen, nämlich die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes, die hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Grunde genommen durch die Regierungskoalition angezweifelt wird. Es ist aus meiner Sicht doch etwas schwierig, wenn man uns vorwirft, damit die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes infrage zu stellen. Denn wie ist der aktuelle Stand? Der aktuelle Stand der Gesetzgebung ist der, dass der Landesrechnungshof nach eigenem Ermessen auf der einen Seite, auf der anderen Seite nach Mehrheitsbeschluss des Landtages beratend tätig werden kann.
Was heißt das denn in der Praxis? Das heißt in der Praxis, die Regierungskoalition kann den Landesrechnungshof auffordern, beratend tätig zu werden, und er selbst kann auch beratend tätig werden, wenn er einen entsprechenden Anlass sieht.
Aber das kann eigentlich nicht sein. Und da muss man sich auch an der Stelle noch mal einen weiteren Punkt ansehen. Wir haben doch den praktischen Fall schon gehabt, nämlich als uns der Landesrechnungshof ein Gutachten im Rahmen des Paragrafen 88 Absatz 3 im Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform präsentierte. Und das Spannende daran war, dass er sich darauf stützte, dass er selbst dieses Gutachten als beratend in den Raum gestellt hat. Ich muss genau sagen, nein, er hat eine beratende Vorlage abgegeben. Darauf legte Herr Schweisfurth, nachdem ich ihn dreimal gefragt habe, dann auch Wert, weil er vorher immer von einem Gutachten sprach, denn das hätte er selbst nämlich nicht in Auftrag geben dürfen, und der Landtag hat es übrigens auch nie gefordert.
Ich habe das Problem, das will ich ganz offen sagen, dieser Antrag – und das steht vollkommen im Gegensatz zu dem, was Rudi Borchert gesagt hat – oder dieser Gesetzentwurf steht überhaupt in keinem Punkt in irgendeiner Form im Gegensatz zur Verfassung.
Dieser Vorwurf ist Unsinn, Rudi. Und da muss ich ganz offen sagen, das kann man so auch nicht stehen lassen. Wenn man dann heranzieht, dass man der Opposition die Aktuelle Stunde als Minderheitenrecht zugesteht und das eine unheimliche Wohltat an die Opposition wird,
dann muss man sich mal vorstellen: Was ist denn da das Minderheitenrecht an der Aktuellen Stunde? Dass wir nach Verhältnis bestimmen dürfen, wie häufig wir eine Aktuelle Stunde haben?