Und deswegen, glaube ich, kann man hier feststellen, dass wir zum ersten Mal tatsächlich zwischen Forschung, zwischen den Naturschutzverbänden und auch zwischen den Fischern ein akzeptiertes Populationsmodell für den Kormoran in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das hat auch im Übrigen die FDP erkannt. Das, glaube ich, darf man dann an dieser Stelle sagen.
Das ist im Übrigen auch aus meiner Sicht die Grundlage, um perspektivisch in der Zukunft an der Küste einen Managementplan zu entwickeln. Und damit versteht sich das von selbst, dass wir nicht nur den Binnenbestand, sondern selbstverständlich auch den Küstenbestand in diese Betrachtungsweise mit einbeziehen werden. Unsere Überzeugung war und ist, dass wir ein europäisches Management des Kormorans für einen erfolgreichen Lösungsansatz dringend benötigen. Deshalb haben wir am 27. Juni 2008 im Fischereiausschuss der Europäischen Union einen Bericht zur Stellung des europäischen Bestandsmanagements für den Kormoran zur Verringerung der zunehmenden Auswirkungen auf die Fischbestände, Fischerei und der Aquakultur vorgelegt. Ich betone noch mal, das ist bereits im Jahre 2008 gewesen. Wer sich daran erinnert, der weiß, dass das eines der engagiertesten Europamitglieder, nämlich Heinz Kindermann aus Mecklenburg-Vorpommern war.
Ziel des von mir auch maßgeblich mitinitiierten Berichtes an das Europäische Parlament war es nämlich,
die rechtlichen Grundlagen, die Daten und die Regeln auch für den Kormoran europaweit vorzulegen. Am 4. November 2008 habe ich dann mit Heinz Kindermann zusammen zu einer Konferenz zum Thema Kormoranmanagement nach Brüssel eingeladen.
Am 4. Dezember 2008 gab es zu dieser Problematik eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlamentes. Wir haben immerhin erreicht, dass mit tatsächlich 96 Prozent der anwesenden Abgeordneten dieser Stellungnahme im Europaparlament zugestimmt worden ist. Das war aus meiner Sicht die Grundlage überhaupt, dass die Europäische Kommission dann endlich gehandelt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können gewiss sein, wir machen an dieser Front weiter. Und ich erwarte von Ihnen, Herr Leonhard, und auch von Frau Reese, dass Sie Ihren ganzen Einfluss auf der Bundesebene geltend machen, weil ich mich bereits in der letzten Legislaturperiode sowohl an den Bundesumweltminister als auch an die Bundeslandwirtschaftsministerin gewandt habe mit der Bitte, eines der hauptsächlichen Themen herauszuarbeiten, nämlich den Kormoran von der Roten Liste zu nehmen und ihn damit auch quasi zum jagdbaren Wild zu erklären.
Ich habe gerade vor einigen Tagen erneut diese Initiative ergriffen und die Anfrage an die derzeitige Bundesregierung erneut zur Prüfung vorgelegt. Eine Antwort steht aus. Nun machen Sie bitte Ihren Einfluss geltend und sorgen Sie dafür, dass wir hier weiterkommen!
Ich muss in diesem Zusammenhang wohl noch mal darauf hinweisen, wie die tatsächliche Rechtslage ist. Der Antrag der FDP lässt nämlich erkennen, inwieweit dort auch tatsächlich die Realität ein Stückchen aus dem Auge verloren worden ist. Der Kormoran ist Gegenstand des Artikels 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Das ist nun mal so. Danach ist es gemäß Artikel 5 verboten – ganz klar –, Tiere absichtlich zu fangen oder zu töten,
Nester zu entfernen, Nester oder Eier absichtlich zu zerstören oder zu beschädigen, absichtlich, insbesondere während der Brut- und der Aufzuchtzeit, Arten zu stören,
sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung der Richtlinie erheblich auswirkt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Gemäß Artikel 9 sind Ausnahmen von Verboten möglich, das ist auch gut so, und diese haben wir auch tatsächlich in unserer Kormoranverordnung des Landes niedergeschrieben.
Und dazu ist für mich klar, dass der Antragsteller natürlich das Recht und auf der anderen Seite die Pflicht hat, dann auch Anträge zu stellen. Im Übrigen gilt das auch für den Schweriner See und Sie wissen, dass hier ausdrücklich Genehmigungen erteilt worden sind. Das gilt im Übrigen auch für die Teichanlagen in MecklenburgVorpommern,
wo ausdrücklich nachgewiesenermaßen Schäden entstehen und diese nachgewiesen werden. Dort wird heute bereits eingegriffen.
Auch das müssten Sie wissen, ich glaube, Herr Sander dürfte Ihnen allen ein Begriff sein. Das ist nämlich der Umweltminister, glaube ich, von Niedersachsen. Oder ist der nicht mehr im Amt? Ich glaube, Sie müssen sich auch noch mal vor Augen halten: Es gibt ein ganz frisches Urteil nämlich vom 27.04.2010. Darin hat das Gericht klargestellt, dass auch künftig am Steinhuder Meer keine Kormorane abgeschossen werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der Region Hannover, dass es keinen stichhaltigen Nachweis für Ertragsrückgänge der Fischereiwirtschaft, die auf den Kormoran zurückzuführen sind, tatsächlich gibt. Dann nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Das Gleiche gilt im Übrigen für die Ostsee. Wir haben bis heute keinen eindeutigen Nachweis eines Schadens. Hier sind im Übrigen auch die Fischer in der Pflicht, den Schadensnachweis zu erbringen. Den können sie zurzeit nicht erbringen. Aus diesem Grunde haben wir ausdrücklich, das sage ich auch noch mal, diese wissenschaftliche Studie in Arbeit.
Im Einzelnen lassen sich die Forderungen und der Inhalt des Antrages der FDP aus meiner Sicht ein Stückchen mit fehlender Sachkenntnis erklären. Warum sollte die Erweiterung des Umkreises um ein Gewässer, das fordern Sie ja in Ihrem Antrag, in denen Kormorane geschossen werden dürfen, von 300 auf 500 Meter tatsächlich zur Verbesserung der Abwehr von Kormoranschäden führen?
ich will ihn nicht wiederholen – nicht brütender Vögel ganzjährig zu gestatten, ist schon aus Tierschutzgründen, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, verboten.
Verboten! Hier gilt nämlich der Grundsatz, der auch in die deutsche Waidgerechtigkeit, in das Bundesjagdgesetz und in den Landesjagdgesetzen aufgenommen worden ist, dass die Aufzucht von Jungtieren nicht behindert werden darf.
Und wenn ich dann den einen oder anderen höre, auch Frau Schlupp, Sie haben ja auch wunderbare Anträge in den Kreistag eingebracht, obwohl Sie wissen, woran wir arbeiten, dann ist das zu einfach, was man sich hier vorstellt.
Und wenn der eine oder andere glaubt, übermorgen können wir mal mit einem Gehstock oder mit einem Krückstock dreimal an den Baum klopfen und dann wird man auf Rügen die Kormorane los,
(allgemeine Unruhe – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann laufen die alle weg. – Udo Pastörs, NPD: Schlaues Männchen. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Und abschließend will ich ausdrücklich betonen: Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten, Wochen
die wissenschaftlichen Grundlagen legen und ich gehe davon aus, dass wir dieses dann im Ostseeraum mit den Ostseeanrainern als Modellprojekt in Europa vorlegen werden. Wir werden damit auch in die bestehenden Kolonien an der Küste ein Stückchen eingreifen, aber für mich ist auch klar: Der Kormoran steht unter Artenschutz.
Ich mache in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nach Paragraf 85 Absatz 1 den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen die vier Minuten zur Verfügung stehen, die der Minister hier in seiner Redezeit überschritten hat.