die zweite Wahrheit ist, dass ich im Verkehrsausschuss gefragt habe, ob es im Zusammenhang der Kreisgebietsreform zu Veränderungen kommen wird, was die Zuordnung der Landesstraßen anbelangt, und ob es dazu nicht Regelungen bedürfte in dem Gesetz. Dann haben mir sowohl das Ministerium als auch die Kollegen der SPD gesagt, sehr klar und sehr deutlich gesagt: Nein, wir brauchen das nicht in dem Gesetz zu regeln, das wird durch das Gesetz überhaupt nicht betroffen,
Wenn wir das nicht begriffen hätten, dann hätten wir eine Änderung in das Gesetz reingeschrieben. Wir haben es aber begriffen, dass es da drin nicht zu regeln ist.
Und dieser separate Antrag wird, glaube ich, noch relativ große Bedeutung bekommen, denn es geht um unmittelbare Auswirkungen gesetzlichen Handelns und es geht um mittelbare Auswirkungen gesetzlichen Handelns.
dass es weder unmittelbar noch mittelbar durch die Kreisgebietsreform zu Abstufungen von Straßen – und mich interessiert in diesem Augenblick nur die gemeindliche Ebene –, dass es zu Abstufungen auf die gemeindliche Ebene kommt und dadurch es mittelbar und unmittelbar nicht zu Belastungen der Gemeinden kommen wird.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat mit Ihrem Antrag aber nichts zu tun. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
an den Kosten und Lasten, vormals Kreisstraßen und Landesstraßen, beteiligt werden sollten. Das stellen wir fest: sollten.
dann haben die Kommunen, denke ich mal, eine sehr gute Grundlage, sich zu wehren, ihre Rechte darzustellen. Und ich bin sehr dankbar, dass wir diese Klarstellung hier gefasst haben, denn – noch mal –
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3487. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3487 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Einspruch des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 93. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 14.
Einspruch des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 93. Sitzung des Landtages während der Beratung des Tagesordnungspunktes 14
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Tino Müller hat mit Schreiben vom 30. April 2010 gemäß Paragraf 100 GO LT gegen einen dritten Ordnungsruf im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt 14 in der 93. Sitzung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch und das Antwortschreiben der Präsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Gemäß Paragraf 100 GO LT entscheidet der Landtag ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat über diesen Einspruch. Die Beratung im Ältes tenrat hat in der 158. Sitzung stattgefunden.
Wer dem Einspruch des Abgeordneten Müller gegen den dritten erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegen
probe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Müller gegen den dritten erteilten Ordnungsruf abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 10. Juni 2010, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.