Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPFraktion hat dem Landtag jetzt einen doch etwas ungewöhnlichen Antrag vorgelegt. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz soll empfohlen werden, darauf sind meine Vorredner ja auch schon eingegangen, dem Landtag einen Bericht über die Praxis der Videoüberwachung in den Landes- und Kommunalbehörden bis Ende dieses Jahres vorzulegen.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass solch ein Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich ist – das werde ich begründen –, weil erstens ausschließlich auf den Bericht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten vom 20. April eingegangen worden ist. Und in der Tat, Herr Leonhard und auch Herr Ritter haben massive Verstöße bei dieser Untersuchung festgestellt. Ich bin aber der Meinung, das ist doch eigentlich verwunderlich, dass gerade kommunale Behörden – und Niedersachsen ist nun ein sehr großes Land – solche Verstöße gegen den Datenschutz getan haben. Es ist aber meiner Meinung nach auch kein Anlass und ausreichender Grund, diese Verstöße, die in Niedersachsen vorgekommen sind, eins zu eins auf unser Land umzusetzen.
(Michael Roolf, FDP: Sagt doch auch gar keiner. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir wollen die Verstöße nicht umsetzen, sondern verhindern. – Rudolf Borchert, SPD: Das ist ja schon mal was.)
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legt nach Paragraf 33 Absatz 1 unseres Landesdatenschutzgesetzes dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vor. Einen solchen Tätigkeitsbericht hat der Datenschutzbeauftragte zuletzt im Jahr 2008 für den Berichtszeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 vorgelegt. Und darin geht es – und das haben Sie auch bereits gesagt, Herr Leonhard – um die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen.
Beispielsweise wurde die anlasslose Verkehrsüberwachung mit Videotechnik in diesem Bericht gerügt. Die vorbeifahrenden Fahrzeuge wurden damals aufgenommen, um Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht und das Handyverbot zu erfassen. Diese Bildaufzeichnungen erfolgten ohne einen konkreten Verdacht und betrafen alle Verkehrsteilnehmer. Nachdem der Datenschutzbeauftragte diesen Verstoß festgestellt hatte, hatte die betroffene Polizeidirektion die Verkehrsüberwachung mittels Videotechnik eingestellt. Darüber hinaus hatte das Innenministerium den Vorfall zum Anlass genommen, die anderen Direktionen des Landes auf die rechtliche Situation hinzuweisen.
Dieses Beispiel zeigt doch einerseits, dass der Datenschutzbeauftragte seine Tätigkeit sehr ernst nimmt, es zeigt aber auch, dass die Behörden in unserem Land die Rügen durch den Datenschutzbeauftragten respektieren und ihr eventuell rechtswidriges Handeln sofort einstellen. Ich könnte auch noch weitere Beispiele aus dem Achten Tätigkeitsbericht nennen, ich glaube aber, dass dieses eine Beispiel reicht. Ich bin überzeugt, dass der Datenschutzbeauftragte auch in seinem nächsten Tätigkeitsbericht Fehler beim Umgang mit Videotechnik, sollten sie denn überhaupt vorgekommen sein, aufzeigen wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse noch mal kurz zusammen: Dieser Bericht aus Niedersachsen lässt meiner Meinung nach keine Rückschlüsse auf unser Land zu. Der Datenschutzbeauftragte prüft stichprobenartig auch den Einsatz von Videotechnik in den Landes- und Kommunalbehörden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in seinem nächsten Tätigkeitsbericht bestimmt enthalten. Ich glaube, wenn die FDP diesen Tätigkeitsbericht abgewartet hätte, dann hätte sich dieser Antrag auch erledigt. Auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden wir ablehnen. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr schlecht. Sehr schlecht.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Videoüberwachung durch Landes- und Kommunalbehörden wird erheblich gegen geltendes Recht verstoßen. Sie von den Blockparteien haben längst den absoluten Überwachungsstaat installiert, um unser Volk ständig überwachen und ausspionieren zu können. Orwells Vision von der totalen Überwachung der Bürger ist längst Wirklichkeit geworden. Die Behörden haben überhaupt keine Hemmungen mehr, alle Bürger regelrecht rund um die Uhr zu überwachen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wenn das so wäre, wären die Anschläge auf die Wahlkreisbüros schon aufgeklärt.)
Der Antrag der Liberalen ist ja auch recht drollig formuliert. So soll der Landtag dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Empfehlung für einen Bericht geben. Nach unserer Auffassung müsste der Landesbeauftragte für den Datenschutz schon eine konkrete Aufforderung für einen entsprechenden Bericht erhalten. Aber da kommen wir schon auf das eigentliche Problem
zu sprechen: Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. März dieses Jahres bereits festgestellt, dass die BRD gegen Artikel 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie verstößt.
So verstößt auch Mecklenburg-Vorpommern gegen die Datenschutzrichtlinie, weil der Landesbeauftragte für den Datenschutz Herr Karsten Neumann eben nicht unabhängig arbeiten kann, sondern der Landesregierung untersteht. Er ist somit weisungsgebunden und kann ohne die Genehmigung der Landesregierung eigentlich überhaupt nichts machen.
So kann die Regierung direkten Einfluss nehmen auf die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Ansonsten sind Sie doch immer ganz schnell, wenn es darum geht, Gesetze und Richtlinien europafreundlich zu gestalten.
Jetzt, wo es darum geht, Bürgerrechte zu garantieren, den Datenschutz zu sichern, werden Sie plötzlich in Ihrem Handlungszwang ganz langsam.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat festgestellt, dass allein die bloße Gefahr der politischen Einflussnahme auf die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ausreicht, um dies als rechtswidrig zu bewerten. Somit müsste konsequenterweise die Regelung in Paragraf 33a des Datenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gestrichen werden. Sollten Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht einbringen, werde ich meiner Fraktion vorschlagen, einen solchen einzubringen.
Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zu Ihrem Umgang mit linksextremem Terror gegen mich und mein Bürgerbüro sowie das von mir einmal betriebene Ladenlokal in Rostock.
Es ist mir schleierhaft, warum die Polizei nicht in der Lage war, Täter zu ermitteln, die auf mein Auto einen schweren Brandanschlag verübten.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich warte auch noch auf die Täter, die mein Büro angegriffen haben. – Michael Andrejewski, NPD: Ich auch. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Die Täter, die schwerste Brandanschläge auf mein Bürgerbüro und meinen Laden verübten, konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Lediglich beim letzten Brandanschlag konnten zwei Täter ermittelt werden, obwohl doch eine Videoüberwachung installiert worden war.
Ich habe den Verdacht, dass der Terror gegen mich und meine Familie vom politischen Gegner gesteuert und gewollt war.
Wundern würde es mich auch nicht, wenn auch der Innenminister das Treiben gegen mich klammheimlich als förderlich für das demokratische Klima im Land halten würde.
Sie sollten erst mal Ihre Hausaufgaben machen und den Datenschutz auf eine rechtmäßige Überwachungsgrundlage stellen. Erst dann wäre eine Aufforderung an den Datenschutzbeauftragten vor einem Gericht überhaupt sinnvoll. Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir mit einer solchen Aufforderung den Bock zum Gärtner machen, denn unser Datenschutzbeauftragter ist der Dienstaufsicht durch die Landesregierung unterstellt und somit weisungsabhängig.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem, was jetzt hier zuletzt geäußert wurde, muss ich mich nicht äußern.