Herr Abgeordneter Pastörs, auch die Zwischenrufe sind so zu stellen, dass Sie die Würde des Hauses beachten. Also ich weise diesen Zwischenruf als unparlamentarisch zurück.
Lieber Kollege Dankert, da Sie offensichtlich ja der Auffassung sind, dass die Landesregierung alleine in den Ministerien ihre inhaltliche Überprüfung vornehmen soll, offensichtlich ohne dass der Landesbeauftragte für Datenschutz überhaupt Einblick hat,
Und, lieber Kollege Ritter, wir fordern nicht, sondern wir empfehlen. Da liegt ja seit gestern auch ein gewisser Zungenschlag drin. Ich will das noch mal ausdrücklich sagen. Lieber Kollege, er sitzt hinten,
ich will einfach noch mal deutlich darauf hinweisen: Wir können hier keine Forderung aufmachen, das würde das Amt beschädigen. Und deswegen wollen wir angesichts dessen, was in einem Nachbarbundesland passiert ist und was zum Tragen gekommen ist, empfehlen. Und ich will das noch mal wiederholen, wir reden hier über 99 Prozent Verstöße, Verstöße bei einer öffentlichen Videokamera.
Ich will gar nicht, lieber Kollege, lieber Burkhard Lenz, ich will gar nicht darauf erweitern, was im privaten Bereich passiert, wir reden jetzt nur über den öffentlichen Bereich. Wenn wir alleine nur beim privaten Bereich schauen und unsere lieben Reedereien nehmen, die überall auf den Schiffen zu Recht – aus Sicherheitsgründen, meinen sie – eben auch Kameras angebracht haben, da will ich gar nicht fragen, was denn eigentlich mit den Bändern passiert.
Ja, das ist eine ganz andere Frage, die wir heute zunächst einmal nicht zu betrachten haben, sondern wir als Liberale, wir als FDP nehmen für uns in Anspruch zu sagen, wir stehen nach wie vor zu dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung.
Und das ist für uns Maßgabe auch als Liberale und darin lassen wir uns einfach nicht beirren. Aus diesem Grund empfehlen wir dem Landesbeauftragten für Datenschutz, hier in diesem Land genau die gleiche Überprü
fung vorzunehmen, wie sie eben in Niedersachsen über die Bühne gegangen ist. Und mehr und weniger fordern wir nicht und empfehlen wir, für uns selber hier im Land Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3544 abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3544 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3488 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3488 bei Zustimmung der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.00 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Diskriminierung von Geringverdienern bei Werbungskosten beenden, Drucksache 5/3480.
Antrag der Fraktion der NPD: Diskriminierung von Geringverdienern bei Werbungskosten beenden – Drucksache 5/3480 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist immer wieder herzerwärmend zu sehen, wie viele Politiker sich für Themen wie Hartz IV interessieren.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Bedeutend genug für Sie, Herr Heydorn. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich genau 401 Euro hinzuverdient, bei dem werden Werbungskosten vom Staat anerkannt und bei der Berechnung dessen berücksichtigt,
dass er mehr als 100 Euro an mit der Erzielung seines Verdienstes verbundenen Ausgaben aufbringen muss. Das kann sehr schnell zusammenkommen. Bei manchen Tätigkeiten muss man seine eigenen Arbeitsmittel mitbringen, etwa Werkzeuge. Das sind klassische Werbungskosten. Genau das Gleiche gilt für die Kosten, die sich aus einer doppelten Haushaltsführung ergeben, wenn diese für die Ausübung der Erwerbstätigkeit unumgänglich ist.
Am wichtigsten sind in einem Land der Pendler natürlich die Ausgaben für Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort und zurück sowie alles, was die Benutzung eines Pkw so mit sich bringt – Wartungs- und Reparaturkosten, TÜVGebühren, sogar die Finanzierungskosten für ein Auto, sofern es für die Arbeit angeschafft wurde. Schließlich kommt auch die Anrechnung von Aufwendungen für die Kinderbetreuung infrage für diejenigen Leistungsempfänger, die nur dann beruflich tätig sein können, wenn jemand währenddessen auf ihre Kinder aufpasst.
Menschen, bei denen all dieses zusammenkommt, können ohne Weiteres 700, 800 Euro im Monat netto verdienen und trotzdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, was auch berechtigt und nachvollziehbar ist, wenn die Ausübung ihrer Tätigkeit mit hohen Ausgaben verbunden ist. Und auch für die Gesellschaft und den Staat lohnt es sich, denn der Betreffende arbeitet wenigstens, er fällt nicht aus der Erwerbswelt heraus, sodass man ihn nach langen Jahren der Beschäftigungslosigkeit wieder integrieren müsste. Man muss ihn nicht in irgendwelchen hirnlosen Umschulungen oder Beschäftigungsmaßnahmen stecken, damit er für eine gewisse Zeit nicht in der Statistik auftaucht.