Indem der Staat seine Werbungskosten in voller Höhe anerkennt, subventioniert er Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit, was ja immer als großes Ziel angepriesen wurde. Warum tut er das aber nur für diejenigen, die 401 Euro und mehr im Monat hinzuverdienen? Wer nämlich nur einen Monatslohn in Höhe von 400 Euro erhält, dem wird lediglich eine Pauschale in Höhe von 100 Euro an Werbungskosten zugestanden, der normale Freibetrag, ganz egal, wie hoch seine mit dem Beruf verbundenen Ausgaben in Wirklichkeit sind.
Wo steht denn geschrieben, dass geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 400 Euro verdienen, automatisch kürzere Arbeitswege haben und daher weniger Fahrtkosten, dass sie keine Arbeitsmittel benötigen, ihre Kinder nicht betreut werden müssten, während sie arbeiten, und ihre Autos nie zur Reparatur und nie zum TÜV müssten? Ich möchte nicht wissen, wie viele Arbeitsgelegenheiten nicht wahrgenommen werden konnten, weil die betreffenden Hartz-IV-Empfänger einfach nicht in der Lage waren, die Fahrtkosten zum Arbeitsort aufzubringen, und der Staat die nicht übernahm.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz besagt, dass im Wesentlichen Gleiches gleich und im Wesentlichen Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Kann mir mal jemand erklären, worin das im Wesentlichen Ungleiche bestehen soll zwischen einem Leistungsempfänger, der 400 Euro verdient, und einem, der 401 Euro bekommt, sodass eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt wäre, dass der eine nur eine Pauschale von 100 Euro Werbungskosten hat und der andere sämtliche wirklich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit seiner Arbeitsausübung angerechnet bekommt, unter Umständen ein Vielfaches, obwohl beide vielleicht sogar haargenau den gleichen Arbeitsweg haben? Das ist reiner Wahnsinn.
Die neue Regierungskoalition in Berlin wollte doch ursprünglich einmal bewirken, dass Hartz-IV-Empfänger mehr hinzuverdienen dürfen, was jetzt, da man ihnen das Elterngeld streichen will, umso notwendiger werden dürfte. Hier wäre ein ganz einfacher Vorschlag, das zu erreichen, indem man – wie der Antrag es vorsieht – den Paragrafen 11 Absatz 2 SGB II Satz 2 ersatzlos streicht.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schauen wir uns die Sache doch mal an, die uns dieser NPD-Antrag hier vorstellt! Zur Sache kann man sagen: Jeder, der bis zu 400 Euro verdient, erhält einen Pauschalfreibetrag von 100 Euro im Monat, das sind 25 Prozent – eine sehr großzügige Regelung,
eine sehr großzügige Regelung, weil auch der, der 120 oder 130 Euro verdient, kriegt einen Pauschalfreibetrag von 100 Euro.
Und das ist, denke ich, auch nicht des Pudels Kern. Ich will heute in meiner Rede mal untersuchen, wie authentisch das denn ist, was hier Herr Andrejewski uns immer vorträgt zum Thema SGB-II-Leistungsbezug.
wenn er ausführlich und vollständig wäre, ja auch drinstehen, dass Sozialleistungen nur zu gewähren sind an deutsche Volkszugehörige,
Und um das ideologisch ein bisschen zu erklären, würde ich gerne mal zitieren aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 23.03.2010. Da heißt es, Zitat: „Die Vorstellung von der ‚Volksgemeinschaft‘, in der das ‚Volk‘ als kollektive, nach ethnischen und rassischen Kriterien definierte – Ganzheit verstanden wird,“
„und gilt der NPD als Allheilmittel für alle Probleme, die Globalisierung und die Immigration mit sich bringen. Dabei werden diejenigen Teile der Bevölkerung“ – jetzt kommt es –, „die nach Ansicht der Partei nicht der ‚Volksgemeinschaft‘ angehören, oft als ‚Asoziale‘ und ‚Schmarotzer‘ diffamiert“.
Und wenn man sich jetzt – und damit kommen wir also zu der Authentizität der Reden von Herrn Andrejewski –, wenn man sich jetzt die Biografie von Herrn Andrejewski mal ansieht, dann muss man sagen, na ja, ist ja beeindruckend. 36 Semester hat Herr Andrejewski studiert.
Wenn man davon ausgeht, dass ein Studienjahr den deutschen Steuerzahler rund 10.000 Euro kostet, dann hat Herr Andrejewski 180.000 Euro an Steuermitteln verbraucht.
Und nachdem er sein Studium abgeschlossen hat, hat er sich unmittelbar nach Anklam begeben und hat ja dann weiter Hartz IV studiert.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vorher war er noch in Lichtenhagen. – Udo Pastörs, NPD: Vorher war er auch in Lichtenhagen. – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)
Er war nämlich mehrere Jahre Transferleistungsempfänger. Transferleistungsempfänger, frei gewähltes Schicksal, er hat sich nicht als Jurist um Arbeit bemüht,
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Versuchen Sie doch mal, als Jurist Arbeit zu bekommen! Es gibt Tausende von Arbeitslosen.)