Die Damen und Herren Abgeordneten im Innenausschuss haben dann die kommunalen Vertreter erneut zweimal schriftlich und an insgesamt sechs Tagen persönlich zu Wort kommen lassen. Dass am Ende einer solchen Veranstaltung nicht alle Vorstellungen, die vorgebracht wurden, umgesetzt werden konnten, liegt dabei auf der Hand. Es gilt ja, eine Reform zu machen, die im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern auf Dauer starke und leistungsfähige Strukturen schafft. In allen diesen verschiedenen Anhörungs- und Diskussionsphasen wurden aber immer wieder zahlreiche Anregungen aufgegriffen, näher betrachtet und bewertet, intensiv das Für und Wider abgewogen. Viele neue Ideen haben jetzt ihren Niederschlag in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf gefunden.
Es ist doch ganz klar, jedes Modell einer neuen Kreisstruktur, auch das jetzige, hat nicht nur Vor- oder nur Nachteile, jedes Modell hat mehr oder weniger gute Seiten. Beim jetzt zur Abstimmung stehenden 6+2-Modell sind aber schlicht die Vorteile am größten und die Nachteile am geringsten. Deswegen ist dieses Modell für unser gesamtes Land Mecklenburg-Vorpommern auch das beste. Und infolge des jederzeit nachvollziehbaren und dokumentierten umfangreichen Abwägungs- und Diskussionsprozesses sowohl innerhalb der Regierung als auch innerhalb des Parlaments ist das Modell auch rechtssicher.
Meine Damen und Herren, für die Aufgabenzuordnung gilt genau dasselbe. Auch bei der Funktionalreform gibt es nicht die einzig richtige Lösung. Jeder Vorschlag – jeder! – stößt auf Befürworter und stößt auf Gegner. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir persönlich und meiner Partei mehr Übertragungen gewünscht hätte. In einer solchen Situation sind in einer Koalition immer Kompromisse zu suchen. Wir haben in der Sache hart miteinander gerungen.
Wenn also behauptet wird, die Regierung oder der Landtag oder beide hätten die Reform durchgepeitscht, man sei beratungsresistent gewesen, wir hätten keine alternativen Modelle diskutiert, es habe keinen Dialog ge geben oder Ähnliches, wie die in Zeitungen nicht nur in den letzten Tagen nachzulesenden Artikel, dann ist dieses schlicht Nonsens. Es ist nicht die Wahrheit. Im Fußball würde man sagen, es ist eine Schwalbe, und dafür würden Sie die Gelbe Karte bekommen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihre Schwalbe fl iegt ziemlich tief, Herr Caffi er. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja, ja, ja, ja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ganz anders, ganz anders.)
Statt nur noch fünf Großkreise, in die auch eine Stadt wie Rostock mit 200.000 Einwohnern eingekreist worden wäre, wird es künftig sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte geben.
Der größte Landkreis, die Region um die Müritz, soll nach der von der beteiligten Kommune vehement geforderten Aufnahme der Hansestadt Demmin
Ziel der Aufgabenübertragung der Kreise ist es eben nicht, dass das Land möglichst viel an Aufgaben und Personal abwälzen kann. Nicht die Menge steht im Vordergrund, sondern der Anspruch, den die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft an die Verwaltung haben. Diejenige Behörde soll eine Aufgabe wahrnehmen und durchführen, die dieses am besten und auch am kostengünstigsten kann. Dies hat hier seinen Eingang gefunden.
Ich denke, dieser Eingang wird auch Bestand haben, denn in Zukunft wird natürlich diese Übertragungsfrage ein weiterer fließender Prozess sein und ist nicht ausschließlich am heutigen Tag damit abgeschlossen.
Neben diesen maßgeblichen Unterschieden zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz will ich hier auch kurz noch einen weiteren wesentlichen Inhalt benennen: Wir schaffen eine neue kreiskommunale Struktur, die auf Dauer die notwendige Leistungskraft besitzt,
auch mit den veränderten Rahmenbedingungen – das kann keiner wegdiskutieren, dass die sich verändern – zurechtzukommen.
„Wir schaffen jetzt“, und jetzt darf ich mal mit den Worten des Leitbildes zitieren, „nachhaltig tragfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen und erhalten und stärken dabei die ganz überwiegend ehrenamtlich ausgeübte kommunale Selbstverwaltung.“ Zitatende.
Die Landkreise und auch die eingekreisten Städte können ganz erhebliche Einsparungen erzielen und dabei ihre Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in einer besseren Qualität erbringen.
gerade wegen der Kleinteiligkeit, die wir derzeit haben, viele Einsparungen nur dann nötig wären, wenn man erhebliche Qualitätseinbußen in Kauf nehmen würde.
Meine Damen und Herren, kein heutiger Kreissitz wird zum Verlierer der Reform. Natürlich gibt es Städte, die künftig nicht mehr die Bezeichnung „Kreisstadt“ führen werden, und selbstverständlich wird dies auch vor Ort, dort, wo das nicht mehr ist, als Verlust empfunden. Aber auch weiterhin werden diese Städte doch Sitze von Teilen der Kreisverwaltung sein, werden Außen- oder Nebenstellen beherbergen.
Keiner der neuen Landkreise wird am Sitz der neuen Kreisverwaltung neue große Gebäude errichten können.
Die hierfür notwendigen überschüssigen Finanzmittel müssen sich die neuen Kreise ja erst einmal erwirtschaften.
Von mir als Innenminister wird es jedenfalls keine Kreditgenehmigung und schon gar keine Sonderbedarfszuweisung dafür geben.