Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den An- trag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/9. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/9 zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktio- nen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/9 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen und der vorläufige Ausschuss gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eingesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 14. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 6/10 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der SPD, der CDU und DIE LINKE legen Ihnen hier und heute einen Entwurf für eine Novellierung – und in vielen inhaltlichen Fragen ist es eine Fortschreibung – des Abgeordnetengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor. Es ist also ein Gesetzentwurf der drei demokratischen Fraktionen, die von Anfang an diesem Landtag angehören und die deshalb von sich sagen können, dass sie über die nötige praktische Erfahrung mit diesem Gesetz und seinen Anwendungen verfügen.
Zunächst, meine sehr verehrten Damen und Herren, enthält das Gesetz eine Reihe von Klarstellungen, Präzisierungen, vor allem aber Aktualisierungen, ohne dass wir hier den Charakter und die Zielsetzung dieses Gesetzes ändern würden. Dabei handelt es sich insbesondere um Aktualisierungen von Zahlen, bei denen wir eine Fortschreibung im Gesetz vorsehen, diese über die Jahre hinweg vorgenommen haben und jetzt den aktuellen Stand im Gesetz zum Ausdruck bringen. Deutlichstes Beispiel für eine solche Aktualisierung ist der Paragraf 6 des Gesetzes, das sind die Diäten, die wir als Abgeordnete beziehen. Ich darf noch mal in Erinnerung rufen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns vor einer Reihe von Jahren darauf verständigt, dass wir hier nicht jährlich eine neue Diätendiskussion führen wollen,
sondern dass wir uns, was unsere Diäten angeht, an einer Berufsgruppe und deren Bezahlung orientieren wollen, wo wir sagen, dass wir von der Verantwortung her
einen Vergleich mit uns als Abgeordneten für zulässig halten. Das sind die Richter am Landgericht, die bezahlt werden nach der Besoldungsgruppe R 2. Wir nehmen also die Besoldungsgruppe R 2, nehmen dort einen idealtypischen Richter von 40 Jahren, verheiratet, zwei Kinder, und dieses Gehalt, das er bekommt, das sind auch unsere Grunddiäten. Und wir haben in den letzten Jahren für diese Richter – und das freut nicht nur die Richter – natürlich Erhöhungen dieser Bezüge gehabt und genau diese Erhöhung von Bezügen vollziehen wir für die Abgeordneten nach. Und genau dieses steht in diesem Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Entreicherung, Entreicherung des Steuerzahlers!)
sondern wir beschließen lediglich, dass wir das, was bereits vom Grundsatz und vom Verfahren her Beschlusslage ist, mit den aktuellen Zahlen im Gesetz zum Ausdruck bringen. Ähnliches gilt für die Kostenpauschale, die die Abgeordneten erhalten – auch hier werden die jährlichen Fortschreibungen im Gesetz zum Ausdruck gebracht –, und die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in unseren Wahlkreisbüros. Auch hier vollziehen wir die Anpassung an die entsprechende tarifliche Entwicklung.
Eine weitere Klarstellung – und das ist vielleicht für den Betroffenen unangenehm oder auch ärgerlich –, aber eine weitere Klarstellung halten wir für notwendig in der Frage der Versorgung von Abgeordneten nach einer Scheidung. Dieses war bisher im Gesetz nicht klar geregelt und dieses vollziehen wir jetzt und führen hier eindeutige Regelungen ein.
Da wir beim Thema Versorgung sind, auch hier werden einige Änderungen vorgenommen. Die erste Änderung ist eine Anpassung an die Praxis. Wir werden bei Abgeordneten, die ausgeschieden sind und die Versorgungsansprüche haben, die Frage, wie viel Jahre Mitgliedschaft im Parlament wir hier zugrunde legen, nicht mehr stramm nach vollendeten Jahren rechnen, sondern wir werden gegebenenfalls runden. Das heißt, wenn beispielsweise ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete fünf Jahre und zehn Monate dem Parlament angehört hat, dann werden wir dieses wie sechs Jahre werten, bei sechs Jahren und zwei Monaten genauso. Wir werden also eine Rundung vornehmen.
Allerdings – und das ist schon eine materielle Ände- rung – wollen wir, dass bei jetzt eintretenden Abgeordneten Ruhestandsbezüge grundsätzlich erst mit 67 Jahren gewährt werden. Wir vollziehen hier eine Anpassung an eine Entwicklung, die wir in der Privatwirtschaft auch haben. Ob man die nun begrüßt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, aber dass für Abgeordnete Besseres gelten soll als für andere, wollen wir nicht.
Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir eine Anrechnung von Bezügen aus dem Europäischen Parlament beziehungsweise als Ruheständler aus dem Europäischen Parlament jetzt durch veränderte Bundesgesetzgebung hier bei uns im Landesgesetz regeln. Auch dies tun wir.
Eine weitere nicht unwesentliche Veränderung betrifft die Frage von Zulagen von Funktionsträgern im Gesetz. Wir haben bisher eine Regelung, wonach der Präsident beziehungsweise die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen, wir haben heute ausschließlich Kolleginnen gewählt, und die Fraktionsvorsitzenden eine gesetzliche Zulage erhalten. Diejenigen, die diesem Parlament schon länger angehören, werden sich daran erinnern, dass wir in früheren Jahren eine Regelung hatten, die weit darüber hinausging und die weitere Funktionsträger, insbesondere Parlamentarische Geschäftsführer, aber auch andere in den Genuss einer solchen Zulage brachte. Dieses haben wir, veranlasst durch ein Urteil zum Thüringer Abgeordnetengesetz, verändert und haben diese Zulagen aus dem Gesetz herausgenommen. Es gibt aber inzwischen eine veränderte Verfassungsrechtsprechung,
wonach mindestens die Zulage für die Parlamentarischen Geschäftsführer für sinnvoll und zulässig erachtet wird.
Auch andere Bundesländer haben diesen Weg beschritten und haben diese Zulage für Parlamentarische Geschäftsführer wieder in ihre Abgeordnetengesetze hineingeschrieben, ganz einfach, weil dies auch ein Gebot der Transparenz ist,
hier im Gesetz klarzumachen, was für diese Funktionsträger an Zulagen gezahlt wird, und es nicht aus den Fraktionsmitteln und damit für die Öffentlichkeit weniger transparent zu vollziehen. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir diesen Weg, wie zum Beispiel auch unsere Nachbarn in Schleswig-Holstein, ebenfalls gehen und diese Zulage wieder im Gesetz verankern.
interessant, weil vielleicht auch praxisrelevant. Wir möchten gerne, wenn ein stellvertretender Aus-
die Funktion des Ausschussvorsitzenden tatsächlich wahrnimmt, weil der Ausschussvorsitzende durch Krankheit oder aufgrund anderer Umstände dies nicht kann, dass wir ihm dann auch die Zulage bei der Kostenpauschale, die ein Ausschussvorsitzender bekommt, auch tatsächlich auszahlen, dass wir Zah- lungen also an die tatsächliche Aufgabenwahrneh- mung koppeln.
Ein letztes Kapitel bezieht sich auf die Fraktionsfinanzen. Hier ist das Ziel des Gesetzentwurfes insbesondere die Stärkung der Fraktionsautonomie. Das bezieht sich insbesondere auf die Frage von Rücklagenbildungen. Gerade eine neue Fraktion wird sehr schnell merken, wie wichtig das gerade für sie ist.
Mit diesem Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, schreiben wir also in sinnvoller Weise das Abgeordnetengesetz fort.
Wir möchten Ihnen vorschlagen, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt in den vorläufigen Ausschuss, den wir soeben gebildet haben, überweisen – dort können wir uns gerne über die Einzelheiten des Gesetzentwurfes verständigen – und dass wir dann in Kürze die Zweite Lesung in diesem Hause
vornehmen und diese notwendigen Fortschreibungen des Abgeordnetengesetzes vornehmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Vizepräsidentin Frau Regine Lück. Bitte schön, Frau Lück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Ausführungen zum Abgeordnetengesetz sind bereits von meinem Kollegen Heinz Müller gemacht worden.
Dass der gemeinsame Entwurf von SPD, CDU und DIE LINKE ein Konsens ist und jede Fraktion den einen oder den anderen Abstrich machen musste, liegt natürlich auf der Hand. Im Großen und Ganzen aber haben wir einen guten Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. So finden wir es richtig, dass die zusätzlichen Entschädigungen für besondere parlamentarische Funktionen auch beim Parlamentarischen Geschäftsführer nunmehr also gesetzlich klar und vor allem auch einheitlich geregelt wurden.
Auch wird sich mit dem Gesetzentwurf die Transparenz der Rechenschaftsberichte der Fraktionen erhöhen. Daneben gibt es viele weitere klarstellende Regelungen, die wir für entscheidend halten.
(Udo Pastörs, NPD: Transparenz wird es nicht geben. Der Landesrechnungshof hat das regelmäßig reklamiert.)
Meine Damen und Herren, eine Regelung bereitet uns gegenwärtig Bauchschmerzen, das will ich offen sagen, ich meine die Anhebung der Regelaltersgrenze für Abgeordnete. Es ist ja bekannt, dass DIE LINKE stets gegen die Rente ab 67 gesprochen hat. Die Gründe hierfür sind bekannt, ich muss sie sicherlich nicht näher erläutern. Im Landtag Mecklenburg
Vorpommern hat sich meine Fraktion stets gegen die Anhebung der Pensionsgrenzen bei Beamten ausgesprochen. Auch das ist bekannt. Deswegen sehen wir auch die Anhebung der Altersgrenze bei Abgeordneten als problematisch an. Das will ich heute hier offiziell zu Protokoll geben.