und bildet einen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unserer Republik. Er nimmt Verfassungsfeinde, Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit die Feinde unserer Zivilgesellschaft ins Visier.
Er ist dabei auch nicht auf einem Auge blind, sondern ermittelt konsequent in alle Richtungen. Dazu gehören eben der Rechtsextremismus genauso wie der Links- extremismus und der islamistische Terrorismus.
Als Geheimdienst betreibt der Verfassungsschutz naturgemäß eine etwas zurückhaltendere Öffentlichkeitsarbeit als beispielsweise die Polizei. Das führt dazu, dass nicht jeder Erfolg und jede wirksame Maßnahme bekannt wird,
Fehlschläge hingegen – und die kommen auch beim Verfassungsschutz natürlich vor, da, wo Menschen tätig werden, passieren letztendlich auch Fehler – finden nahezu immer den Weg in die Medien. Das gehört ja zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dazu, dass man damit umgehen muss, und so ist die Situation beim Verfassungsschutz. Dadurch entsteht aber schneller ein verzerrtes Bild. Das ist so, damit müssen die Verfassungsschützer leben und damit muss auch der zuständige Fachminister leben, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutz fällt. Aber diese Aufgabe nehmen wir gern wahr, denn der Schutz unserer Werte, der demokratischen Institutionen und unserer gesamten Gesellschaft ist letztendlich wichtiger als eine positive Berichterstattung in der Tagespresse.
Damit der Verfassungsschutz aber leistungsfähig und schlagkräftig bleibt oder auch wird, müssen wir ihn mit den notwendigen Ressourcen ausstatten und ihm auch ein angemessenes Regelwerk zur Seite stellen. Zum einen laufen derzeit gute und konstruktive Gespräche in der PKK. Ich denke, hier werden wir sicherlich ein gemeinsames, tragfähiges Ergebnis finden. Dafür bedanke ich mich an der Stelle schon.
Zum Zweiten, zum angemessenen Regelwerk, kommen wir heute. Die Landesregierung legt den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor. Damit setzen wir die Ankündigung meines Hauses im Innenausschuss vom 11. September 2014 um.
Meine Damen und Herren, nun ist gerade Frau Borchardt raus, deren Ansichten ich heute nicht ganz nachvollziehen kann.
Einmal erklärt sie, die Landesregierung macht nichts oder zu wenig, dann werden heute mehrere Gesetze auf einmal aus unterschiedlichen Ressorts eingebracht,
dann ist das wieder zu viel, lieber Kollege Ritter. Also egal, was die Landesregierung macht, es ist offensichtlich
(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann ich so nicht bestätigen. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
insofern ist es nun die erste Sitzung nach der Sommerpause, planmäßige Sitzung nach der Sommerpause, wo sich natürlich ein großer Ausstoß aus den Ministerien angehäuft hat, und das ist in der ersten Sitzung nach der Sommerpause.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war aber in der letzten Sommer- pause nicht so, Herr Minister.)
Rückblickend betrachtet waren einige öffentliche Urteile sicherlich überzogen oder gar falsch, denn nachdem die terroristische Mordserie des sogenannten NSU aufgeklärt wurde, hagelte es Kritik. Die Polizei, Justiz und auch der Verfassungsschutz sahen sich massiven Vorwürfen ausgesetzt.
Ich betone aber, rückblickend waren einige – bei Weitem, sage ich, nicht alle – gar falsch. Viele Kritikpunkte, das betone ich ausdrücklich, hatten durchaus ihre Berechtigung beziehungsweise haben ihre Berechtigung, müssen abschließend aufgeklärt werden
Der Verfassungsschutz von Bund und Ländern hat sich dieser Kritik im umfassenden Reformprozess gestellt und dieser Prozess ist nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Bund und in den Ländern stehen dabei natürlich nicht nebeneinander. Sämtliche Verfassungsschutzbehörden befinden sich in einem Verbund, der auf Artikel 73 und 87 Grundgesetz beruht. Das erfordert eine gewisse entsprechende Homogenität der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere gegenüber dem Bundesgesetzgeber. Niemand sollte so naiv sein und glauben, jedes Land könnte sein eigenes Süppchen kochen – nach meiner persönlichen Überzeugung im Übrigen einer der Grundfehler in der NSU-Serie, dass hier doch zu viele nicht im Verbund gearbeitet haben, sondern jeder für sich.
Der Bundestag hat den Entwurf für das Bundesgesetz am 3. Juli 2015 abschließend beschlossen, die finale Bundesratsabstimmung soll übermorgen, also am Freitag stattfinden. Wir werden übermorgen sehen, welche Mehrheiten sich gebildet haben. Doch unabhängig davon haben wir unser Landesgesetz natürlich parallel zum Gesetzgebungsverfahren des Bundes erarbeitet. Insofern übernehmen wir auch die dortigen Regelungen so weit wie möglich. Diese ergänzen die ohnehin auch im Vergleich mit anderen Ländern differenzierten Regelungen im bestehenden Verfassungsschutzgesetz des Landes zur Informationsübermittlung. Schwerpunkte sind dabei die Regelungen für den Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Mitarbeitern, die Regelungspräzisierungen für die Vernichtung von Akten und den Umgang mit elektronischen Akten, die Spezifizierungen der Regelun
gen zur Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde, insbesondere an die Polizei, und die Regelung zu projektbezogenen gemeinsamen Dateien.
Im Fokus, das wissen wir alle, steht natürlich der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Mitarbeitern. Die öffentliche Debatte hier in Mecklenburg-Vorpommern nahm dabei durchaus auch hin und wieder kuriose Züge an. Die GRÜNEN möchten die Möglichkeit, V-Leute einzusetzen, dermaßen beschneiden, dass sie drohen, nutzlos zu werden.
Da ist die Fraktion DIE LINKE unterm Strich schon konsequenter, das ganze V-Leute-System sollte in Gänze abgeschafft werden.
Das ist durchaus eine Haltung, die auf der einen Seite konsequent ist, die man ja auch vertreten kann, das mache ich nicht zum Vorwurf,
Ich sage Ihnen ganz offen, das sind Forderungen, die einen Angriff auf die innere Sicherheit bedeuten. Das ist mit den Regierungsfraktionen nicht zu machen, aber es muss alles dafür getan werden, dass solche Ereignisse wie beim NSUProzess sich nie wieder in Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern wiederholen dürfen.
Absolut jeder, der sich mit der Arbeit des Verfassungsschutzes und der Abwehr von Extremismus und Terrorismus intensiv beschäftigt, weiß, der Einsatz von Vertrauensleuten ist – auch mit Blick auf die mir durchaus bekannten Risiken – unverzichtbar. Vertrauensleute liefern wertvolle Informationen über Aufbau und Struktur von verfassungsfeindlichen Organisationen
Die Lehre aus dem NSU-Prozess darf daher nicht sein, Vertrauensleute abzuschaffen, sondern ihren Einsatz einem klaren Regelwerk zugrunde zu legen. Genau das hat der Bund und das haben auch wir gemacht. Es ist richtig, vorbestrafte Personen dürfen angeworben werden und Vertrauensleute dürfen auch Straftaten begehen. Hierfür sind allerdings enge Grenzen gesetzt.