Es geht nicht in erster Linie um Förderung von Wohnungsneubau, wir brauchen Lösungen für den gesamten Wohnungsmarkt in unserem Land. Uns ist daran gelegen, ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept für alle Bereiche des Wohnens zu erreichen. Ich spreche von den Gemeinden mit hohem Wohnungsleerstand. Diese vernachlässigen wir einfach, obwohl sie die größere Not haben. Na klar, werden Sie jetzt sagen, uns geht es in unserem Antrag ja auch um die Förderung von Wohnungsneubau und nicht um die angepassten Lösungen für den gesamten Wohnungsmarkt in unserem Land.
Aber am Ende des Tages muss für breite Schichten der Bevölkerung angemessener und bezahlbarer Wohnraum im gesamten Land zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, um dem Thema gerecht zu werden, bedarf es etwas mehr als nur dieses Antrages. Hier bedarf es eines breiten Maßnahmenbündels.
Drittens ist zu überlegen, inwieweit Standards und Vorschriften beim Wohnungsneubau abgeändert beziehungsweise Abweichungen toleriert werden können.
Viertens wären sogenannte Konzeptausschreibungen ein weiteres Instrument, um bezahlbaren Mietwohnungsbau zu schaffen. Wir müssen uns endlich vom Höchstgebotsverfahren trennen und wirklich nach inhaltlichem, den wirklichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten vor Ort angepasstem Konzept vergeben. Auch muss die Kommunalaufsicht in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium in besonderen Fällen Abstand von der Forderung nehmen, dass die Kommunen auf Teufel komm raus ihre Baugrundstücke zum Höchstpreis veräußern oder ihre Steuer erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 6. September 2015 zum Thema „Sozialen Wohnungsbau ausbauen“ hierzu Folgendes beschlossen:
Erstens, der Bund wird „Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen“.
Zweitens, der Bund und die Länder prüfen, „wie mittels steuerlicher Anreizinstrumente der Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden kann“.
Diese Festlegungen decken sich auch mit der Resolution von Vorstand und Verbandsrat des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vom 3. September dieses Jahres. Auch sie fordern unter anderem ein befristetes Absenken von Standards und die Beschleunigung von Verfahren oder das kostengünstige Bauen und zählen die möglichen Maßnahmen hierfür auf – nachzulesen auf ihrer Internetseite.
Meine Damen und Herren, um Unterkünfte kurzfristig bereitzustellen, sind temporäre Erleichterungen bei bau-, umwelt- und vergaberechtlichen Vorschriften notwendig. All diese Forderungen und Maßnahmen helfen in ihrer Gesamtheit, den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum insbesondere auf bereits angespannten Wohnungsmärkten zu sichern. Neben der Stärkung des Wohnungsneubaus, der Schaffung von generationen- und altersgerechtem Wohnraum sowie der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren haben wir als SPD-Fraktion vor allem an Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus im Auge.
An dieser Stelle brauchen wir den Dialog mit allen Akteuren – von der Wohnungswirtschaft bis zum Mieterbund. Dazu haben wir die „Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ ins Leben gerufen, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Die Allianzpartner bekennen sich hier zur sozialen Wohnraumförderung. Deren Ziel ist es, gemeinsam eine angemessene und qualitätsvolle Wohnraumversorgung mittel- und langfristig zu sichern.
Wir haben aber auch die regional sehr unterschiedliche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt im Blick, was sich auch im landesweiten Leerstand widerspiegelt. Wir haben die Verantwortung dafür, dass genügend bezahlbarer Wohnraum für alle zur Verfügung steht. Selbstverständlich müssen die Flüchtlinge, die nach MecklenburgVorpommern kommen, gut untergebracht und integriert werden. Wir lassen hier niemanden allein.
Die Bundesregierung hat bereits erklärt, dass sie die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wird. Von insgesamt 6 Milliarden Euro sollen Länder und Kommunen seit gestern Abend mehr als 4 Milliarden Euro bekommen. Weiterhin werden 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
Gleichzeitig stellt die KfW ein 300-Millionen-Euro-Programm für Kommunen zur Verfügung, das zinsfreie Darlehen mit einer Belegungsbindung von zehn Jahren für die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge sowohl im Bestand als auch im Neubau vorsieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Phase wäre es zu früh, allein über ein Sonderprogramm zum Neubau von Wohnungen mit Belegungsbindung abzustimmen. Auch im Positionspapier des VNW fordert der Interessenvertreter der norddeutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft spezielle vereinfachte Länderförderprogramme, welche mit dem Bundesprogramm abgestimmt sein sollen. Ich kann diese Forderung komplett unterstützen, denn diese Vorgehensweise ist der richtige Ansatz.
Auch im Rahmen des Bündnisses bezahlbares Wohnen und Bauen wurden in den Arbeitsgruppen des Bundes alle Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Ausweitung des Wohnungsangebotes und der Bezahlbarkeit des Wohnens stellten. In Kürze wird der Bund seine ersten Ergebnisse vorlegen. Wenn alle Einzelheiten, Maßnahmen und Förderprogramme des Bundes für Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von den bereits bestehenden Förderprogrammen wie ELER, EFRE, ESF oder Städtebauförderung klar sind, werden wir als SPDFraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 die dann notwendigen Schritte und Maßnahmen des Landes bearbeiten.
Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist für die SPD-Fraktion dieser Antrag der LINKEN nicht zielführend. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte ist wieder einmal irgendwie kurios. Also ich habe Frau Lück jetzt so verstanden, dass sie den Antrag so formuliert hat, dass Sie als SPD und CDU da mitgehen können, und sie hatte meines Wissens nicht den Anspruch erhoben, hier alles in einen Antrag zu packen.
Es ist jetzt, glaube ich, von allen Rednern gesagt worden, dass gestern bei den Beschlüssen der Bundesregierung die 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen worden sind, und das werden ja wahrscheinlich für Mecklenburg-Vorpommern 21 Millionen Euro sein.
Ich denke, hier sollten SPD und CDU doch noch mal nachdenken, inwiefern die vorgeschlagene Überweisung handlungsführend ist.
Und das, was Sie hier gesagt haben, finde ich, reicht auch nicht, denn ich erinnere noch an unsere Ergebnisse aus der Enquetekommission. Das Parlament muss sich auch dieser Empfehlung stellen, wäre es doch eine sehr gute Möglichkeit, gerade die Empfehlung der Enquetekommission in die Perspektive des sozialen Wohnungsbaus mit zu implementieren. Von daher habe ich diesen Antrag als Angebot gesehen.
Wir werden uns bei dem ersten Punkt enthalten, weil ich denke, es gibt viele Ansätze und viele Fragen, nämlich die:
Wo sind die 50.000 frei stehenden Wohnungen? Wie wird es diese Entwicklung der Mittelzentren geben? Ich erkenne aber, dass DIE LINKE und insbesondere Regine Lück hier immer wieder versuchen, den sozialen Wohnungsbau als Thema zu setzen. Und ich finde es ignorant, wenn immer wieder gesagt wird, wir machen das und wir machen das, habe ich ja von Herrn Glawe auch gehört.
Ich wurde gestern gefragt, ob ich in einer Traumwelt lebe. Nee, nicht ich, Herr Glawe. Ich würde fragen, ob Sie das denn tun. Ich finde es ein Stück weit ignorant zu sagen, wir machen das schon. Es geht doch darum, bezahlbaren
Wohnraum zu haben. Und ob das in Rostock ist, in Greifswald oder wo die anderen beiden Städte noch sind,
jetzt geht es doch darum, dass wir perspektivisch Wohnungen herstellen, erhalten und dass wir heterogene Stadtzentren haben.
Ich denke, das ist mit sozialem Wohnungsbau mit benannt, dass wir hier heute sehen, wie ist der Bedarf morgen, übermorgen. Es fällt häufiger auf, dass Sie immer hinterherlaufen. Sie stehen nicht für Konzepte.
Und, Herr Albrecht, Sie haben ja gesagt, Sie brauchen ein Maßnahmenbündel oder ein schlüssiges Gesamtkonzept. Genau das haben Sie eben gesagt.
Ich vermisse das schlüssige Gesamtkonzept. Also das wird wahrscheinlich bei dem Wirtschaftsminister liegen, denn ich habe noch kein schlüssiges Gesamtkonzept gesehen.