Rainer Albrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen breit angelegten Diskussionsprozess zu den 21 Thesen im Rahmen der Initiative „Baukultur Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahre 2003 einzuleiten. Ziel soll sein, die Thesen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen sowie den Fortschreibungs- und Ergänzungsbedarf zu ermitteln. Seit dem Jahre 2001 haben sich zahlreiche Akteure verpflichtet, dieses Bauerbe zu erhalten, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Architekten, Ingenieure und Vertreter aus Politik und Verwaltung haben sich in der Initiative „Baukultur MecklenburgVorpommern“ zusammengeschlossen, um sich engagiert für hochwertige moderne Architektur und eine nachhaltige Regional- und Stadtentwicklung einzusetzen.
Als erstes Bundesland hat im Jahr 2003 der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen Beschluss zur Förderung der Baukultur gefasst. Ziel ist es, auf Grundlage eines breiten öffentlichen Dialogs eine schrittweise
Verbesserung der Baukultur im Land zu erreichen. Im Jahre 2003 wurde die Initiative „Baukultur MecklenburgVorpommern“ gestartet. Im Ergebnis dieser Initiative sind 21 Thesen zur Entwicklung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet worden. In den 21 Thesen wurden Wege und Maßnahmen, wie Baukultur umgesetzt und konstruktiv entwickelt werden kann, auf vielfältigen Veranstaltungen auch öffentlich diskutiert.
Meine Damen und Herren, seit 1998 würdigt die Landesregierung gemeinschaftlich mit der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern herausragende Bauwerke im zweijährigen Rhythmus mit dem Landesbaupreis. Der Landesbaupreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern, der Architektenkammer und der Ingenieurkammer am 16. Juni 2016 bereits zum zehnten Mal verliehen. Frau Lück hat auch darauf hingewiesen.
Am 22. Juni 2016 wird in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der 12. Rostocker Architekturpreis vergeben und am 25. und 26. Juni 2016 begehen wir in Mecklenburg-Vorpommern den Tag der Architektur mit einem vielfältigen Rahmenprogramm im gesamten Land. All diese Aktivitäten bringen die Umsetzung der Thesen zur Entwicklung der Baukultur zum Ausdruck und bezeugen somit den breiten Dialog zur weiteren Stärkung der Baukultur in unserem Land.
Meine Damen und Herren, Baukultur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sowohl auf der staatlichen als auch auf der privaten Ebene. Gebautes ist auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens, dabei sinnvoll erfahrbar im Alltäglichen wie im Einzigartigen. Baukultur ist natürlich auch Prozesskultur, die Veränderung und Wandel berücksichtigt. Baukultur hilft, das Alte zu bewahren, und schafft gleichzeitig die Verbindung zum Neuen, zum Modernen, spannt somit die Brücke aus der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft. Die Weiterentwicklung der Baukultur bedeutet nichts anderes, als die Geschichte und Tradition des Landes zu bewahren und auf moderne innovative Architektur und nachhaltige Regional- und Stadtentwicklung zu setzen.
Baukultur heißt aber auch, mit unserer Umwelt verantwortungsvoll umzugehen. Dabei müssen ebenso ökologische und wirtschaftliche Qualitäten berücksichtigt und mit den soziokulturellen Anforderungen in Einklang gebracht werden. In diesem Sinne braucht Baukultur ein Umfeld, das von einer hohen Sensibilität und Verantwortung aller für die Qualität unserer Häuser, Straßen, Plätze, Brücken und Parks gekennzeichnet ist. Erste Warnzeichen sind mit Dämmplatten vermummte Wohnsiedlungen und historisch wertvolle Bausubstanz oder zu Kleinkraftwerken umgebaute Bauernhöfe. Die Gestaltung der gebauten Umwelt, die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes und der Schutz unserer einmaligen Landschaft sind von immenser Bedeutung für die Einwohner und die zahlreichen Touristen, die MecklenburgVorpommern jedes Jahr besuchen.
Und unser Land geizt dabei nicht mit seinen Reizen. So beeindrucken die Städte und Dörfer in MecklenburgVorpommern durch ihr einzigartiges Erscheinungsbild und ihr kulturelles Erbe. Die Hanse- und die Residenzstädte, die Ackerbaustädte, die Bäderorte mit ihrer einzigartigen Architektur, aber auch die vielen Guts-, Fischer- und Bauerndörfer sind dabei typisch für unser
Land. Unverwechselbare Architekturgeschichte bieten die über 2.000 Schlösser, Herrenhäuser, Gutshäuser mit ihren Parkanlagen und natürlich die Gotteshäuser in beeindruckender Backsteingotik. Der Städtetourismus hat sich zu einem echten Wirtschaftsfaktor entwickelt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, das Thema Baukultur ist auch im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als eine Leitlinie in der Landesentwicklung formuliert. Viele Landesbauten sind als Beitrag zur Baukultur im Ergebnis von Architekturwettbewerben entstanden. Um die Debatte um die Qualität von der Baukultur in der Öffentlichkeit zu fördern, bedarf es weiterhin eines kontinuierlichen Dialogs zwischen allen an Planung und Bauprozess Beteiligten mit den Nutzern.
Das Landesparlament hat auf Initiative der SPD-Fraktion 2012 die Regierung beauftragt, regelmäßig über die Initiative „Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern“ zu unterrichten. Der erste Bericht Ende 2013 über die Aktivitäten der Initiative „Baukultur“ war insofern eine gute Grundlage für die weitere Diskussion und die weitere Arbeit.
Um auch in Zukunft auf eine hohe Baukultur setzen zu können, bedarf es einer Verstetigung der Initiative „Baukultur“. Unser Ziel muss es weiterhin bleiben, das öffentliche Bewusstsein für die gebaute Umwelt zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger für Baukultur zu begeistern,
denn eine Erhöhung der Attraktivität der Städte und Dörfer führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität und kann insbesondere einem weiteren Bevölkerungsrückgang im Land entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, natürlich wird vielfach auch mit öffentlicher Unterstützung und mithilfe von Transferleistungen des Bundes gebaut. Seit Jahren ist die Städtebauförderung ein Erfolgsprogramm und eine tragende Säule, wenn es um die kontinuierliche städtebauliche Erneuerung geht.
Die SPD-Fraktion von Mecklenburg-Vorpommern und ihr Koalitionspartner bekennen sich zu den besonderen baulichen Werten des Landes, die sich hier als Ergebnis der mehr als tausendjährigen Baugeschichte als gebaute Kultur darstellen. Vor diesem Hintergrund fördern wir die Initiative „Baukultur Mecklenburg-Vorpommern“ und werden den Aufbau des Netzwerkes auch zukünftig begleiten. Mit dem Netzwerk wollen wir erreichen, die Akzente im baukulturellen Leben Mecklenburg-Vorpommerns zu bündeln und die Aktivitäten besser aufeinander abzustimmen. Auch mit Blick auf die Bundesebene wird das Thema Baukultur durch die Gründung der Bundesstiftung „Baukultur“ besonders befördert.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Baukultur ist ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern.
Die Wichtigkeit dieses Themas haben wir im Jahre 2012 durch eine Antragsinitiative „Baukultur in MecklenburgVorpommern“ unterstrichen. Ziel des im Jahre 2014 initiierten Antrages „,Kunst am Bau‘ als Ausdrucks
merkmal der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“ war es zudem, bei der Förderung von Baumaßnahmen die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von „Kunst am Bau“ im Rahmen der vorhandenen Fördermittel fortzusetzen.
Bereits im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 haben sich die Koalitionäre zur Baukultur bekannt. Wir haben uns explizit dafür ausgesprochen, den Aufbau des Netzwerkes „Baukultur“ weiter zu begleiten. Ich denke, der Minister wird darauf gleich eingehen. Alle Aktivitäten, die auf Grundlage eines breiten Dialoges eine schrittweise Verbesserung der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern erreichen, sind zu begrüßen.
Insbesondere Initiativen wie „Neues Wohnen in der Innenstadt“ und Veranstaltungsreihen wie „Planerwerkstatt“ werden unter Mitwirkung des Landes durchgeführt. Hierbei ist der Dialog mit den Gremien der Kommunen und den Bürgern der Region ein zentraler Punkt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die 21 Thesen zur Entwicklung der Baukultur haben in ihrer Aktualität überhaupt nicht nachgelassen. Deshalb wird es selbstverständlich eine Aktualisierung und Fortschreibung geben, da sich dieser Prozess immer in der Realität widerspiegeln muss. Aber dafür bedarf es keines neuen Antrages, meine Damen und Herren der Linksfraktion. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zum wiederholten Male sprechen wir heute über die Einführung der Mietpreisbremse
und zum ersten Mal über die zweite Mietrechtsnovelle von SPD-Bundesminister Heiko Maas.
Seit dem 1. Juni 2015 können bundesweit die Landesregierungen in ihrem Land die Mietpreisbremse einführen. Die Mietpreisbremse regelt, dass Mieten für Bestandswohnungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung auch in begehrten Wohnlagen höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. In Gebieten mit angespanntem Markt soll sie einen rasanten Anstieg der Mieten begrenzen. Die Länder können für fünf Jahre festlegen, wo die Mietpreisbremse greifen soll.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Bundesjustizminister Heiko Maas ein Eckpunktepapier zu Änderungen im Bereich des Mietrechts vorgelegt. Auf dessen Basis wird derzeit ein Referentenentwurf erarbeitet. Geplant ist, meine Damen und Herren, erstens den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von 11 Prozent auf 8 Prozent zu senken, zweitens eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung einzuführen – die Miete soll dabei um höchstens 50 Prozent innerhalb von acht Jahren steigen dürfen, aber nicht mehr als 4 Euro je Quadratmeter –, drittens Mieterhöhungen sowohl im Bestand als auch in Großstädten oder anderen Ballungsgebieten bei Neuvermietung zu erschweren. Die unterschiedlichen Kappungsgrenzen orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird vor allem dann durch den Mietspiegel ermittelt, allerdings nur, wenn der Mietvertrag in den vergangenen vier Jahren zustande gekommen ist. Viertens soll diese Berechnungsgrundlage auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Damit würde der maßgebliche Mietendurchschnittswert sinken. In der Begründung heißt es dazu, dass insbesondere ältere Neuvertragsmieten durch die Verbreiterung des Bezugszeitraums besser abgebildet und gewichtet werden können.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Wohnen muss auch künftig für alle bezahlbar bleiben. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine soziale Frage. Der SPD geht es darum, dass Menschen mit unterem und mittlerem
Einkommen in den Städten bezahlbare, gute und energiesparende Wohnungen mieten können. Dafür hat die SPD auf Bundesebene mit der Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerprovisionen bereits weitreichende Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter erreicht. So wird die Mietpreisbremse heute bereits in 292 Kommunen erfolgreich angewendet.
Mit der Mietpreisbremse steht uns ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um Mieterinnen und Mieter in bestimmten Wohngebieten in Mecklenburg-Vorpommern besser vor exzessiven Mietsteigerungen zu schützen. Durch die Mietpreisbremse können wir dafür sorgen, dass das Wohnen für Normalverdiener in Städten und in Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt. Damit schieben wir insbesondere manchen privaten Vermietern einen Riegel vor, die Miete immer mehr zu erhöhen.
Während in einigen Regionen nach wie vor hohe Leerstände zu verzeichnen sind, sehen wir insbesondere in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Um aber als Land tätig werden zu können, müssen die betroffenen Kommunen zunächst Bereiche mit angespanntem Wohnungsmarkt identifizieren und entsprechende politische Beschlüsse fassen.
In Rostock haben wir das auch getan.
Angesichts der Heterogenität des Wohnungsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern werden Gebietsbestimmungen jedoch stets Einzelfallentscheidungen bleiben. Dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wollen wir von den Möglichkeiten der Mietpreisbremse auch Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren, derzeit wird im Bund die zweite Mietrechtsnovelle durch den Bundesjustizminister Heiko Maas vorbereitet. Wir müssen abwarten, was derzeit im Justizministerium entwickelt wird. Wenn wir in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene schauen, dann sieht man, dass vereinbart wurde, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine breite Basis und realitätsnäher dargestellt wird. Das passiert zurzeit. Ganz aktuell wird dieser Tage der zeitlich befristete Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus auf Bundesebene diskutiert. Von dieser Sonderabschreibung sollen Eigentümer von neuen günstigen Miet- und Eigentumswohnungen profitieren, die Neubauten in Fördergebieten und in Regionen mit der Mietpreisbremse beantragen.
Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern sowohl die Wohnraumertüchtigung als auch den sozialen Wohnungsneubau fördern. Für den Einstieg des Landes in den sozialen Wohnungsneubau stehen im Jahr 2016 12,5 Millionen und im Jahre 2017 14,5 Millionen Euro an direkten Zuschüssen zur Verfügung. Damit können in Ballungszentren mit einem Leerstand unter vier Prozent wie in Rostock und Greifswald Wohnungen gebaut werden, die anschließend einer Mietpreisbindung mit Belegungsbindung unterliegen. In Zukunft wollen wir, dass sich normal verdienende Mieterinnen und Mieter Wohnraum auch in den Ballungsgebieten, in den Innenstädten oder in den Badeorten leisten können. Wir werden das
dadurch erreichen, dass wir die Möglichkeiten begrenzen, in bestimmten Gebieten Mieten unangemessen zu erhöhen.
Natürlich gibt es auch Regionen, wo wir keine Mietpreisbremse brauchen, auch das wurde schon angesprochen. Das sind Regionen, wo die Mieten nur mäßig steigen, wo die Mieten stagnieren oder wo die Mieten wegen wirtschaftlicher Probleme und Abwanderung sogar stark sinken. Im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Koalitionsvertrages hat die SPD die Mietpreisbremse so ausgestaltet, dass sie passgenau und nachhaltig wirkt. Die Mietpreisbremse knüpft als Berechnungsgrundlage an die ortsübliche Vergleichsmiete an und nicht an die früher tatsächlich erzielte Miete.
Meine Damen und Herren, leider ist es uns Sozialdemokraten noch nicht gelungen, die Mietpreisbremse für Orte mit angespannten Wohnungsmärkten, wie zum Beispiel in Rostock und Greifswald, in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, und das, obwohl wir einen entsprechenden Antrag auf dem SPD-Landesparteitag im April letzten Jahres einstimmig beschlossen haben.
Aufgrund der Blockade unseres Koalitionspartners, der CDU-Fraktion, konnten wir diesen Antrag einfach bisher nicht umsetzen.
In den angesprochenen Städten Greifswald und Rostock sind wir Sozialdemokraten schon ein Stück weiter.
So wurde in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock...
In den angesprochenen Städten Greifswald und Rostock sind wir Sozialdemokraten aber schon ein Stück weiter vorangekommen. So wurde in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beim zweiten Anlauf auf Initiative der SPD-Fraktion ein entsprechender Beschluss gefasst. Sie wissen, der erste Anlauf ist leider aufgrund der Blockade der Linksfraktion gescheitert.
Danach gab es natürlich ein paar Gespräche und dann konnten wir auch die Linksfraktion überzeugen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und gemeinsam, auch mit den GRÜNEN, wurde in der Rostocker Bürgerschaft
dieser Antrag beschlossen. Somit liegt der Ball jetzt im zuständigen Wirtschaftsministerium und muss dort bearbeitet werden. Zum aktuellen Sachstand hat die SPDFraktion in Rostock gerade eine Kleine Anfrage gestellt.
Um in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern die ausreichende Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen, bedarf es eines gemeinsamen Gestaltens aller Akteure: der Wohnungswirtschaft im Bund, im Land und in den Kommunen. Dazu liegt seit einigen Tagen der Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive des Bundes vor. In diesem Bericht finden sich viele Maßnahmen aus dem SPD-Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen für alle schaffen“ wieder. Jetzt gilt es, diese vielen Vorschläge, Maßnahmen und Aktivitäten in den Städten und Gemeinden gemeinsam mit den vor Ort Verantwortlichen in einem Dialog erfolgreich im Sinne unserer Zielsetzung umzusetzen.
Wie Ihnen ja bekannt sein dürfte, gibt es zwischen der SPD und der CDU unterschiedliche Betrachtungen und Herangehensweisen, wenn es darum geht, sozial gerechte Mietenpolitik zu gestalten. Ich begründe dies damit, dass dort, wo die Vermieter versuchen werden, über die prozentuale Mietobergrenze hinwegzugehen, diese Mietpreisbremse wirkt. In allen anderen Gebieten ist die Mietpreisbremse entbehrlich, da der Markt eine überhöhte Mietpreisanpassung gar nicht erst zulässt.
Die SPD-Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der einzelnen Bundesländer trafen sich im November letzten Jahres zu ihrer jährlichen Sprecherkonferenz gemeinsam mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion in Mainz. Unter anderem war ein Schwerpunkt dieser Konferenz der Erfahrungsaustausch zur Einführung der Mietpreisbremse. Weiter haben wir uns mit den Inhalten zur zweiten Novelle des Mietrechts auseinandergesetzt. Auch die aktuelle Wohngeldnovelle des Bundes stand auf der Tagesordnung.
Auf dieser Sprecherkonferenz haben wir gemeinsam den jetzt vorliegenden Entwurf,...
Hören Sie doch bitte zu, Frau Berger!
… auf dieser Sprecherkonferenz haben wir gemeinsam den jetzt vorliegenden Entwurf zur zweiten Mietrechtsnovelle mit bearbeitet und die habe ich Ihnen gerade vorgestellt. Deshalb ist es doch selbstverständlich, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, dass wir diese auch unterstützen werden.
Die Sozialdemokraten können daher zu Recht stolz sein auf das, was sie bisher in der Großen Koalition zum Thema „gutes Wohnen zu bezahlbaren Mieten“ auf den Weg gebracht haben. Beim aufmerksamen Lesen der zweiten Mietrechtsnovelle werden Sie, meine Damen und Herren, feststellen, dass unsere Vorschläge fast deckungsgleich mit den Forderungen des Deutschen Mieterbundes sind. Auf dem Mietertag des Mieterbundes
Mecklenburg-Vorpommern am 2. April in Wismar habe ich diese SPD-Position deutlich zum Ausdruck gebracht, das wissen Sie auch. Und Sie wissen aber auch, dass wir Ihrem Antrag aufgrund unseres Koalitionsvertrages mit der CDU nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Antrag soll die Landesregierung durch den Landtag aufgefordert werden, ein Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2017 – Mecklenburg-Vorpommern für alle“ für Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Gastronomiebereich, vorzubereiten und aufzulegen.
Damit will die Fraktion DIE LINKE nach dem Vorbild Sachsens eine investive Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung etablieren, um eine Förderung von Maßnahmen des barrierefreien Bauens bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, im Jahr 2015 haben wir das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklen
burg-Vorpommern verabschiedet. Mit dieser Novellierung wurden unter anderem wichtige Weichen für das private und öffentliche barrierefreie Bauen für die Zukunft gestellt.
Aber auch die organisierte Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns stellt sich auf die Bedürfnisse ihrer älter werdenden Mieter ein. Von den Mitgliedsunternehmen werden 283.000 Wohnungen bewirtschaftet. Das ist gut die Hälfte des gesamten Bestandes im Land. In den vergangenen Jahren haben die 143 Mitgliedsunternehmen rund 350 Millionen Euro in die Sanierung und den Neubau von Wohnungen investiert. In Zukunft wird der barrierefreie Umbau mehrgeschossiger Häuser eine noch größere Rolle spielen.
Vor diesem Hintergrund haben wir Mitte Dezember 2014 die „Allianz für das Wohnen mit Zukunft in MecklenburgVorpommern“ mit Vertretern der Wohnungswirtschaft sowie des Mieterbundes und des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen. Im engen Schulterschluss wollen wir für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine angemessene und qualitativ hochwertige Wohnraumversorgung mittel- und langfristig sichern. Die Allianz ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung unserer Strategie „Wohnen mit Zukunft“, die sich aus der demografischen Entwicklung im Land und dem wachsenden Bedarf für barrierearmen und barrierefreien Wohnraum ergibt.
Meine Damen und Herren, die Schaffung von barrierearmem und altersgerechtem Wohnraum ist eine der größten zukünftigen baupolitischen Herausforderungen. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in den nächsten Jahren aufgrund des demografischen Wandels noch weiter steigen. Unser Ziel ist es deshalb, dass zukünftig sehr viel mehr seniorengerechte Wohnungen bereitgestellt werden. Wir wollen den älteren Menschen mit Behinderung möglichst lange eine selbstständige Haushaltsführung in ihrem gewohnten Wohnumfeld ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ vom Landtag eingesetzt,
um politische Maßnahmen zur Anpassung an die älter werdende Gesellschaft zu empfehlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Städtebau- und Wohnungsbauförderung setzen wir unseren Beitrag zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Stadtumbauprozesse und zur Sicherung stabiler Wohnungsmärkte fort. Im Rahmen der Wohnraumförderung 2016 werden wir mehr als 29 Millionen Euro für Sanierungen, barrierearmen Umbau und sozialen Wohnungsneubau in Mecklenburg-Vorpommern veranschlagen. Davon können 5 Millionen Euro als Förderdarlehen und 24,5 Millionen Euro als Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Das Landesprogramm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ hat einen Umfang von 4 Millionen Euro. Davon werden 3,6 Millionen Euro zur Förderung der Nachrüstung von Personenaufzügen und -liften in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen eingesetzt. Weitere 400.000 Euro Zuschüsse können für die Umsetzung barrierearmer Wohnraumanpassung in selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden.
Mit insgesamt 5 Millionen Euro werden die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum als zinsgünstige Darlehen weiter fortgesetzt. Die Förderung ist ausge- richtet auf qualitative Verbesserung des Bestandes und barrierefreie sowie barrierearme Bestandsanpassungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade durch die Umsetzung der Maßnahmen aus den fünf Städtebauförderprogrammen „Stadtumbau Ost und West“, „Soziale Stadt“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ werden genau und zielgerichtet die dem Antrag zugrunde liegenden Aufgaben und Forderungen erfüllt. Dafür stehen allein 2016 insgesamt mehr als 68 Millionen Euro zur Verfügung.
So wird zum Beispiel das Programm „Soziale Stadt“ als Leitprogramm der sozialen Integration ausgebaut und zur ressortübergreifenden Strategie erweitert und ist somit ein sehr wichtiges Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Genau das ist doch das Thema. Genau in diesem Programm wird das umgesetzt.
Lesen Sie die Programmteile durch, dann werden Sie sehen, dass genau das, was der Antrag fordert, mit diesem Programm gefordert und umgesetzt werden kann.
Wie gesagt, in diesem Jahr stehen dafür 68 Millionen Euro zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, sicher, mehr geht immer, aber mit Blick auf einen ausgeglichenen, nachhaltigen Finanzhaushalt des Landes müssen wir alle anstehenden Aufgaben mit den uns zur Verfügung stehenden Finanzen bewerkstelligen. Mögliche Haushaltsüberschüsse als Deckungsquelle zu benennen, hat mit realer Finanzpolitik, glaube ich, nichts gemein
und taugt auch nicht als Planungsgrundlage.
Mit Blick auf 2020 werden wir sehr froh sein, dass wir seit 2006 keine neuen Schulden mehr gemacht haben. Das, meine Damen und Herren der Linksfraktion, wird auch so bleiben. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist dieser Antrag entbehrlich. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag setzt die Fraktion DIE LINKE das Thema „Soforthilfe und Programm für das studentische Wohnen auf den Weg bringen“ auf die Tagesordnung des Landtages.
Zu Beginn der 90er-Jahre war die Unterbringungsrate von Studenten in Mecklenburg-Vorpommern noch deutlich höher als heute. Im Rahmen der Modernisierung wurde die Zahl der Zimmer nicht verringert, aber aus Zwei- beziehungsweise Dreibettzimmern wurden immer mehr Einbettzimmer. Dadurch verringerte sich die Zahl der Studentenwohnheimplätze in Mecklenburg-Vorpom- mern wie auch auf dem gesamten Gebiet der ehemaligen DDR. Die Umwandlung war unter anderem eine Folge davon, dass sich der Wohnungsmarkt in den 90er-Jahren deutlich entspannt hatte und es selbst im innerstädtischen Bereich günstige Alternativen gab. Dieser Trend
hat sich mittlerweile umgekehrt, was zu deutlich steigenden Mieten insbesondere in Rostock, Greifswald und teilweise auch in Wismar geführt hat.
Die Landesregierung schätzt die studentische Wohnraumversorgung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt als zufriedenstellend ein. Insbesondere am Studierendenwerk in Greifswald zeichnet sich vor dem Hintergrund der Internationalisierung ein Bedarf für studentisches Wohnen ab. Diesen Bedarf wird das Studierendenwerk Greifswald in den nächsten Jahren durch Sanierung oder Neuerwerb decken. Aus den rückläufigen Zahlen der Präsenzstudierenden ergibt sich bei landesweiter Betrachtung ein leichter Zuwachs bei der Wohnraumversorgung für die Studierenden seit 2012.
Über 7 Millionen Euro werden dem Studierendenwerk in den nächsten Jahren aus dem Etat des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus für studentisches Wohnen zur Verfügung gestellt. Herr Glawe hat es gerade ausgeführt. Die entsprechenden Gelder stellt die Landesregierung aus Mitteln der Wohnraumförderung sowie der Städtebauförderung bereit. Wie die Landesregierung mitteilt, finden derzeit intensive Gespräche zwischen den Studierendenwerken und den zuständigen Ministerien unter Einbeziehung der Hochschulstädte sowie des Landesförderinstitutes darüber statt, für welche konkreten Maßnahmen und an welchen Objekten diese finanziellen Mittel eingesetzt werden und in welchem Zeitraum sie jeweils fließen können.
Um die Bewohnbarkeit des Studentenwohnheimes in der Makarenkostraße wiederherzustellen und zu sichern, be- steht ein Sanierungsbedarf in Höhe von aktuell 6,8 Millionen Euro. Ein Sanierungskonzept des Studentenwerkes Greifswald liegt vor, ein konkretes Finanzierungskonzept fehlt. Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 14. Januar 2016 auf der Drucksache 6/5030 hervorgeht, haben bereits erste Gespräche zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus und dem Studentenwerk Greifswald stattgefunden. Noch nicht abschließend geklärt ist der Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung.
Meine Damen und Herren, auch mit dem 2015 beschlossenen Studierendenwerksgesetz wurden durch das Land moderne Strukturen für die Studierendenwerke geschaffen. Ein wichtiger Punkt darin ist die künftige Haftung des Landes für die Schulden-/Gewährträgerhaftung der Studierendenwerke. Damit ermöglichen wir den Studierendenwerken, günstige Darlehen für den Neubau und die Renovierung von Studentenwohnheimen an allen Hochschulstandorten des Landes aufzunehmen. Von der Bereitstellung zusätzlichen preisgünstigen Wohnraums werden auch die Studierenden in den Wohnheimen profitieren.
Die Landesregierung wird in den nächsten Jahren dafür Sorge tragen, den Bestand an studiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum für Studierende in MecklenburgVorpommern langfristig zu sichern, da ohne öffentliche Förderung die sozialen Mieten in Höhe der BAföGWohnkostenpauschale von circa 250 Euro nicht zu halten beziehungsweise zu erreichen sind.
Zwischen dem Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus und dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur besteht Einvernehmen dahin gehend, die Studierendenwerke in den nächsten Jahren bei ihren Bauvorhaben in Höhe von insgesamt circa 7 bis 8 Millionen Euro
zu unterstützen. Die Landesregierung wird weiter an dieser Zielsetzung festhalten.
So konnte schon das Vorhaben des Studierendenwerkes Greifswald, Sanierung der Bachstraße, mithilfe von Städtebaufördermitteln durch das Wirtschaftsministerium in Höhe von 500.000 Euro gefördert werden, auch darauf hat der Minister bereits hingewiesen. Im Zuge der Prüfung weiterer bestehender Fördermöglichkeiten durch das Bundesprogramm „Fördermittel im Rahmen des Modernisierungsprogrammes“ kann festgestellt werden, dass diese Programme sich gegenwärtig schwer eignen, den studentischen Wohnungsbau zu fördern. Auch die Finanzierung über die Städtebauförderung gestaltet sich in der Praxis schwierig, da diese einen entsprechenden Beschluss der Stadt sowie einen Eigenanteil an der Finanzierung voraussetzt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, unabhängig davon laufen die Vorbereitungen und Planungen zwischen der Landesregierung und den Studierendenwerken. In Rostock soll wegen der Abgabe des Studentenwohnheims in Lichtenhagen an die Stadt – 224 Plätze –, das vorwiegend von ausländischen Studierenden bewohnt wurde, entsprechender Ersatz geschaffen werden. So ist zum Beispiel vorgesehen, die Wohnheimplätze in der MaxPlanck-Straße, in Campusnähe, um weitere 100 Plätze zu erweitern. Weitere mögliche Standorte in Rostock werden derzeit geprüft, so zum Beispiel am Werftdreieck und in der Südstadt.
Auch mit dem Studierendenwerk Greifswald wurden und werden diverse Gespräche und Prüfungen zum Finanzierungskonzept für die Sanierung des Studentenwohnheims in Greifswald, Makarenkostraße 47 a–c, geführt. Die Landesregierung und das Studentenwerk sind sich einig, dass dieses Studentenwohnheim ohne eine öffentliche Förderung bei der geplanten Sanierung in Zukunft nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann.
Damit sind insgesamt seitens der Landesregierung und der Studierendenwerke Vorbereitungen getroffen worden, um die geplanten Projekte zeitnah umzusetzen. Ziel der Landesregierung wird es somit sein, langfristig die sozialen Mieten für Studierende zu sichern und damit die Rahmenbedingungen für die weitere Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.
Meine Damen und Herren, schaut man sich die Situation im Bundesvergleich an, so steht Mecklenburg-Vor- pommern nicht so schlecht da. Demnach liegt Mecklenburg-Vorpommern mit einer Unterbringungsquote von 11,42 Prozent bei 3.966 Plätzen auf Platz 5. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 9,95 Prozent. Wenn alle Beteiligten konsequent ihre anstehenden Hausaufgaben erfüllen, davon bin ich überzeugt, wird es gelingen, mit den bestehenden Förderinstrumenten und den finanziellen Mitteln des Bundes, des Landes und der jeweiligen Kommunen das studentische Wohnen im Land in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Ende bitte noch kurz auf die finanziellen Maßnah
men zur Umsetzung dieses Antrages eingehen. Die Finanzierung soll aus Haushaltsüberschüssen erfolgen oder es sollen, wenn es diese nicht gibt, Entflechtungsmittel des Bundes eingesetzt werden. Dieses Finanzierungskonzept der Fraktion DIE LINKE hat mit solider und nachhaltiger Finanzpolitik aber rein gar nichts gemein. Weder kann ich noch nicht bekannte Überschüsse verplanen, noch kann ich die Entflechtungsmittel des Bundes einsetzen, welche bereits im Haushalt hauptsächlich für den Bereich „Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ verplant sind.
Die SPD-Fraktion sieht keinen Handlungsbedarf für ein weiteres Landesprogramm und lehnt diesen Antrag ab.
Danke schön.
Sagt schon alles, ne?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat in seiner 61. Sitzung am 30. Januar 2014 eine Entschließung zum Thema „‚Kunst am Bau‘ als Ausdrucksmerkmal der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“ gefasst. Darin hat der Landtag die Landesregierung unter anderem gebeten, „bei der Förderung von Baumaßnahmen die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von ‚Kunst am Bau‘ im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten fortzusetzen“. Und weiter hat der Landtag die Landesregierung zudem aufgefordert, „zu prüfen, ob … bei sonstigen, mit Mitteln der öffentlichen Hand geförderten Hochbauten ‚Kunst am Bau‘ Berücksichtigung finden kann und ob dazu gegebenenfalls gesetzliche und untergesetzliche Regelungen erforderlich sind.“
Kunst am Bau ist ein Element von Baukultur, das deren Qualität und Ausdruckskraft mitprägt. Kunst am Bau ist daher ein integraler Bestandteil der Bauaufgabe und der öffentlichen Bauherrenverantwortung. Kunst am Bau ist eine besondere künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug. Die künstlerische Idee und die Bauaufgabe sollen sich ergänzen. Der Ort zum Objektbezug der Kunst am Bau trägt dazu bei, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk sowie in der Öffentlichkeit zu stärken.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung fühlt sich dieser Zielsetzung nicht nur im Rahmen der eigenen Bautätigkeit verpflichtet – Richtlinie für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern –, …
Warten Sie es doch ab, Frau Berger!
… sondern auch bei der Gewährung von Zuwendungen. So können Kunstwerke und künstlerisch gestaltete Bauteile im Rahmen der Städtebauförderung, der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung gefördert werden.
Weiter hat der Landtag den Kommunen in seiner 61. Sitzung am 30. Januar 2014 empfohlen, „die Richtlinie für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern im Bereich ‚Kunst am Bau‘ bei eigenen Hochbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden“.
Die Landesregierung hat im Rahmen der Prüfung ihre Erfahrungen aus der Förderpraxis bei sonstigen, mit Mitteln der öffentlichen Hand geförderten Hochbaumaß
nahen analysiert. Diese Analyse hat ergeben, dass für den Bauherrn als Zuwendungsempfänger in erster Linie die Funktionalität des Gebäudes von Bedeutung ist. Nach der Einschätzung der Landesregierung kann Kunst am Bau in diesen Fällen möglicherweise durch eine Verpflichtung des Zuwendungsempfängers, zum Beispiel durch die Erteilung einer entsprechenden Auflage im Bewilligungsbescheid, eine stärkere Berücksichtigung finden.
Dabei sollte aber von einer generellen Verpflichtung abgesehen werden. Die Zuwendungen werden an Private gewährt, um einen Anreiz für die Durchführung der geförderten Hochbaumaßnahmen zu schaffen. Dazu soll der Anteil der öffentlichen Hand entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf ein Minimum beschränkt werden. Der überwiegende Teil der Investitionskosten ist vom Zuwendungsempfänger aufzubringen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung beabsichtigt, in Einzelfällen, in denen wegen der Lage und der Bedeutung des Vorhabens ein dringendes öffentliches Interesse an der Umsetzung von Kunst am Bau besteht, eine Auflage im Zuwendungsbescheid zu erteilen, wenn die mit der Auflage verbundene Belastung in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der Zuwendung und der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers steht und die Auflage nicht im Widerspruch zu etwaigen zu berücksichtigenden Vorgaben des Bundes oder der EU steht.
Die Aussage unserer Finanzministerin Frau Heike Polzin, ich zitiere: „Unser Augenmerk ist der zweckmäßige Landesbau, das ist die Pflicht. Kunst am Bau die wünschenswerte Kür“, kann ich vollumfänglich unterstützen.
Frau Berger, das ist eben der Unterschied zwischen uns beiden, weil ich weiß, wie Bauabläufe funktionieren.
Für Kunst am Bau sollen alle dauerhaften Ausdrucksformen der bildenden Kunst berücksichtigt werden. Vorfestlegungen auf bestimmte Kunstgattungen sind zu vermeiden. Die Kunstwerke sollen eigenständige Beiträge zur Bauaufgabe sein, die einen Bezug zur Architektur beziehungsweise zur Funktion des Bauwerkes herstellen.
Im Ergebnis der Umsetzung von Kunst am Bau kann es dann aber auch zu sehr strittigen Auffassungen in der Öffentlichkeit kommen, so geschehen in meiner wunderschönen Heimatstadt Rostock.
Im Rahmen der Neugestaltung des Vorplatzes des Hauptbahnhofes wurden über einen Wettbewerb die sogenannten fünf Schaukeln, welche nicht zur Nutzung vorgesehen waren, aufgestellt. Diese Schaukeln sollten die fünf Kontinente darstellen – im Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof als Reiseausgangsort beziehungsweise -ziel durchaus plausibel. Leider wurden sie von der
Öffentlichkeit dann doch zum Schaukeln benutzt und mussten letztendlich aus Sicherheitsgründen festgestellt werden. Diese Kunstobjekte sind bis heute leider noch immer von der Öffentlichkeit nicht richtig eingeschätzt und angenommen worden.
Dass die Kunst am Bau auch immer wieder im Auge des Betrachters liegt, zeigt das Beispiel des Kunstobjektes auf dem Doberaner Platz in meiner Heimatstadt Rostock nach dessen Umgestaltung. Diese Kunstobjekte wurden fälschlicherweise als Aschenbecher benutzt, obwohl sie als Echosprachobjekte dienten. Hier fehlte die öffentliche Aufklärung. Die Verantwortlichen haben ihre Lehren gezogen und heute wird dieses Thema besser kommuniziert.
Meine Damen und Herren, es gibt aber auch viele gelungene Beispiele bei der Umsetzung von Kunst am Bau, sei es im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau Ost“, zum Beispiel in den Rostocker Stadtteilen Groß Klein und Schmarl, oder auch im Rahmen der Städtebauförderung und Stadtsanierung im Rostocker Innenstadtbereich. So können bis zu fünf Prozent der Baukosten für Kunst am Bau verwendet werden. Diese finanziellen Mittel sind auch öffentliche Mittel des Landes, Frau Berger. Gerade wurde eine über drei Meter große Angelpose im Petriviertel in Rostock aufgestellt.
Die Aussage vom Präsidenten der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Joachim Brenncke in der gestrigen OZ-Ausgabe kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Ich zitiere: „Wenn ich die Baukosten insgesamt nicht im Griff habe, kommt Kunst am Bau häufig an letzter Stelle.“ Er weiß doch, wie ein Bauprojekt geplant und umgesetzt wird. Schließlich sind es Architekten und Ingenieure, die den Bauherren – hier den BBL – begleiten und beraten. Und wenn dann während der Bauphase, welche auch über mehrere Jahre dauern kann, unerwartete Mehrkosten auftreten, sind diese selbstverständlich zu tragen. Als Architekt weiß Herr Brenncke selbst, wie schnell es dazu kommen kann.
Selbstverständlich ist das Kostenmanagement von Bauherren ständig in Abstimmung mit dem Planer im Blick zu behalten. Kunst am Bau ist und darf kein Selbstzweck sein, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Sicher ist aber an der einen oder anderen Baumaßnahme des Landes noch Luft nach oben und der zuständige Betrieb für Bau und Liegenschaften in MecklenburgVorpommern wird entsprechend dem Leitfaden „Kunst am Bau“ des Bundes und der Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern seiner Verantwortung unter den oben gemachten Ausführungen gerecht werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal Ihr Augenmerk auf den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und vom Finanzausschuss angenommenen Antrag zur Wohnbauförderung richten.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich darauf verständigt, im Doppelhaushalt 2016/2017 sowohl die Wohnraumertüchtigung als auch den sozialen Wohnungsneubau zu fördern. Ziel des neu aufgelegten Wohnraumertüchtigungsprogramms soll die Förderung der Ertüchtigung von leer stehenden Wohnbeständen zur schnellen Wiedernutzbarkeit für finanzschwache Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende sein. Dafür stehen in 2016 8 Millionen Euro und in 2017 6 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits seit dem 3. September dieses Jahres konnten Eigentümer von Miet- und Geschosswohnungen an zentralen Orten Anträge an das Landesbauförderinstitut stellen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem neu aufgelegten Programm „Neubau sozial“ wollen wir sicherstellen, dass auf den angespannten Wohnungsmärkten die Versorgung finanzschwacher Haushalte mit Wohnraum zu Nettokaltmieten bis zu 5,50 Euro pro Quadratmeter gewährleistet wird. Dafür stellt das Land aus den Kompensationsmitteln des Bundes in 2016 12,572 Millionen Euro und 2017 14,572 Millionen Euro als Zuschüsse für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Kollegin Lück, das sind komplett diese 20,5 Millionen, die uns der Bund zur Verfügung stellt. Über die Selbstverpflichtung der Ministerpräsidenten hat man sich hier verständigt, diese auch eins zu eins umzusetzen. Die anderen Mittel, die Sie angesprochen haben, dazu komme ich gleich noch, sind eben nicht zweckgebunden. Nur mal, um das deutlich zu sagen. An dieser Stelle auch einen Dank an den Bund, insbesondere an die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD.
Mit den geplanten Festzuschüssen auf die Baukosten pro Quadratmeter soll in Grund-, Mittel- und Oberzentren mit einem Leerstand von unter vier Prozent eine Belegungsbindung nach dem Wohnraumförderungsgesetz gesichert werden. Da die Details und die Höhe der Förderung derzeit intern im Ministerium abgestimmt werden, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, hierzu Rücksprache mit den Beteiligten der Allianz für das Wohnen mit Zukunft zu halten. Es ist immer wieder richtig, dazu die Meinung der Praktiker vor Ort zu hören. Miteinander reden und nicht übereinander!
Mir wurde gerade am Montag von Vertretern der organisierten Wohnungswirtschaft mitgeteilt, dass eine objektive, das heißt, eine auf das Neubauprojekt festgelegte Belegungsbindung mit der vorgesehenen Höhe der Förderung bezogen auf die aktuellen Neubaukosten kaum umsetzbar wäre. Um den Neubau von Wohnungen trotzdem zu aktivieren, ist eine subjektive, das heißt mittelbare Belegungsbindung über den Bestand an Wohnungen mit bis zu 5,50 Euro pro Quadratmeter sinnvoll.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird unser 2014 eingeführtes Förderprogramm Aufzüge und Lifte im Doppelhaushalt 2016/2017 mit verbesserten Konditionen fortgeführt – auch dieses als Zuschussprogramm, sehr geehrte Frau Kollegin Lück. Auch hier warten die Wohnungsunternehmen händeringend auf die angepasste Zuschussrichtlinie. Sehr geehrter Herr Minister Glawe, ich gehe davon aus, dass diese im Januar vorliegen wird.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Wohnbauförderung ist die Kostensenkung bei Darlehen und Modernisierungen im Bestand seit dem 1. Dezember 2015. So betragen die Kosten der Darlehen, das sind die Zinsen plus die Verwaltungskosten, für den Programmteil „barrierefreie Wohnraumanpassung“ ab sofort nur noch 1,15 Prozent, für alle anderen Programmteile 1,25 Prozent. Somit liegen die Vorteile für die Antragsteller ganz klar auf der Hand. Das wären die Senkung der Darlehenskosten, die Kopplung des Zinssatzes an das KfW-Programm 151 sowie der Eintritt in den Nachrang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen anhand konkreter Maßnahmen darlegen, wie wir in Zukunft unter den aktuellen Bedingungen im Land die ausreichende Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen verbessern können. Am Ende des Tages ist es notwendig, dass alle Akteure im Bund, im Land und in den Kommunen gemeinsam dieses wichtige Thema umsetzen. Die SPD-Fraktion ist hierzu bereit.
Aufgrund meiner Ausführungen hat sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4911 erledigt. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4910 lehnt die SPD-Fraktion ab, da die geforderten Maßnahmen bereits über die Städtebauförderung umgesetzt werden können und wir einer pauschalen Besserstellung einiger Kommunen, so, wie in dem vorgelegten Antrag aufgeführt, nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag setzt die Fraktion DIE LINKE das Thema Einrichtung eines Sonderprogramms zum Neubau von Mietwohnungen mit Belegungsbindung als Zuschussprogramm auf die Tagesordnung des Landtages.
Für die SPD-Fraktion ist dieser Antrag zu kurz gesprungen.
Warum sage ich das?
Weil es in unserem Land, in den Städten und Gemeinden doch sehr deutliche Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt gibt.
So stehen in Mecklenburg-Vorpommern von 880.000 Wohnungen 50.000 Wohnungen leer. Die Leerstandsquote im Land beträgt im Durchschnitt über sechs Prozent, in nur vier Städten beträgt diese Quote weniger als drei Prozent, der Minister hat das ebenfalls schon ausgeführt.
Das darf uns auch wenig überraschen, da wir ja schon mehrfach die Wohnungsmarktsituation in MecklenburgVorpommern hier in diesem Hohen Hause besprochen haben. Wir haben dabei festgestellt, dass wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Regularien, aufeinander abgestimmt zwischen Bund, Land und Kommunen, benötigen, um zielgenau für den Ortsteil, die Gemeinde oder die Stadt die passende Lösung zu erarbeiten.
Zu glauben, dass mit diesem Zuschussprogramm die Problematik des angespannten Wohnungsmarktes zu lösen sei, ist aber doch sehr leichtgläubig. Vielfach scheitert der Mietwohnungsneubau am fehlenden preiswerten Bauland. Nach Aussagen des Oberbürgermeisters meiner Heimatstadt, der Hansestadt Rostock,
will er für jedes Jahr die Voraussetzungen zum Bau von 1.000 neuen Wohnungen schaffen. Nach jetzigen Planungen besteht über den aktuell gültigen Flächennutzungsplan Bauplanungsrecht für 7.200 Wohneinheiten. Damit kann die aktuelle Situation, wenn alle Akteure zusammenarbeiten, sicher entspannt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gleichzeitig haben wir es aber auch mit einem enormen Wohnungsleerstand zu tun.
Es geht nicht in erster Linie um Förderung von Wohnungsneubau, wir brauchen Lösungen für den gesamten Wohnungsmarkt in unserem Land. Uns ist daran gelegen, ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept für alle Bereiche des Wohnens zu erreichen. Ich spreche von den Gemeinden mit hohem Wohnungsleerstand. Diese vernachlässigen wir einfach, obwohl sie die größere Not haben. Na klar, werden Sie jetzt sagen, uns geht es in unserem Antrag ja auch um die Förderung von Wohnungsneubau und nicht um die angepassten Lösungen für den gesamten Wohnungsmarkt in unserem Land.
Aber am Ende des Tages muss für breite Schichten der Bevölkerung angemessener und bezahlbarer Wohnraum im gesamten Land zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, um dem Thema gerecht zu werden, bedarf es etwas mehr als nur dieses Antrages. Hier bedarf es eines breiten Maßnahmenbündels.
Erstens brauchen wir die Bereitstellung von preiswertem Bauland.
Zweitens müssen die Baugenehmigungsverfahren zügig und kurzfristig abgearbeitet werden.
Drittens ist zu überlegen, inwieweit Standards und Vorschriften beim Wohnungsneubau abgeändert beziehungsweise Abweichungen toleriert werden können.
Viertens wären sogenannte Konzeptausschreibungen ein weiteres Instrument, um bezahlbaren Mietwohnungsbau zu schaffen. Wir müssen uns endlich vom Höchstgebotsverfahren trennen und wirklich nach inhaltlichem, den wirklichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten vor Ort angepasstem Konzept vergeben. Auch muss die Kommunalaufsicht in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium in besonderen Fällen Abstand von der Forderung nehmen, dass die Kommunen auf Teufel komm raus ihre Baugrundstücke zum Höchstpreis veräußern oder ihre Steuer erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 6. September 2015 zum Thema „Sozialen Wohnungsbau ausbauen“ hierzu Folgendes beschlossen:
Erstens, der Bund wird „Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen“.
Zweitens, der Bund und die Länder prüfen, „wie mittels steuerlicher Anreizinstrumente der Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden kann“.
Diese Festlegungen decken sich auch mit der Resolution von Vorstand und Verbandsrat des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vom 3. September dieses Jahres. Auch sie fordern unter anderem ein befristetes Absenken von Standards und die Beschleunigung von Verfahren oder das kostengünstige Bauen und zählen die möglichen Maßnahmen hierfür auf – nachzulesen auf ihrer Internetseite.
Meine Damen und Herren, um Unterkünfte kurzfristig bereitzustellen, sind temporäre Erleichterungen bei bau-, umwelt- und vergaberechtlichen Vorschriften notwendig. All diese Forderungen und Maßnahmen helfen in ihrer Gesamtheit, den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum insbesondere auf bereits angespannten Wohnungsmärkten zu sichern. Neben der Stärkung des Wohnungsneubaus, der Schaffung von generationen- und altersgerechtem Wohnraum sowie der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren haben wir als SPD-Fraktion vor allem an Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus im Auge.
An dieser Stelle brauchen wir den Dialog mit allen Akteuren – von der Wohnungswirtschaft bis zum Mieterbund. Dazu haben wir die „Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ ins Leben gerufen, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Die Allianzpartner bekennen sich hier zur sozialen Wohnraumförderung. Deren Ziel ist es, gemeinsam eine angemessene und qualitätsvolle Wohnraumversorgung mittel- und langfristig zu sichern.
Wir haben aber auch die regional sehr unterschiedliche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt im Blick, was sich auch im landesweiten Leerstand widerspiegelt. Wir haben die Verantwortung dafür, dass genügend bezahlbarer Wohnraum für alle zur Verfügung steht. Selbstverständlich müssen die Flüchtlinge, die nach MecklenburgVorpommern kommen, gut untergebracht und integriert werden. Wir lassen hier niemanden allein.
Die Bundesregierung hat bereits erklärt, dass sie die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wird. Von insgesamt 6 Milliarden Euro sollen Länder und Kommunen seit gestern Abend mehr als 4 Milliarden Euro bekommen. Weiterhin werden 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
Gleichzeitig stellt die KfW ein 300-Millionen-Euro-Programm für Kommunen zur Verfügung, das zinsfreie Darlehen mit einer Belegungsbindung von zehn Jahren für die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge sowohl im Bestand als auch im Neubau vorsieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Phase wäre es zu früh, allein über ein Sonderprogramm zum Neubau von Wohnungen mit Belegungsbindung abzustimmen. Auch im Positionspapier des VNW fordert der Interessenvertreter der norddeutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft spezielle vereinfachte Länderförderprogramme, welche mit dem Bundesprogramm abgestimmt sein sollen. Ich kann diese Forderung komplett unterstützen, denn diese Vorgehensweise ist der richtige Ansatz.
Auch im Rahmen des Bündnisses bezahlbares Wohnen und Bauen wurden in den Arbeitsgruppen des Bundes alle Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Ausweitung des Wohnungsangebotes und der Bezahlbarkeit des Wohnens stellten. In Kürze wird der Bund seine ersten Ergebnisse vorlegen. Wenn alle Einzelheiten, Maßnahmen und Förderprogramme des Bundes für Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von den bereits bestehenden Förderprogrammen wie ELER, EFRE, ESF oder Städtebauförderung klar sind, werden wir als SPDFraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 die dann notwendigen Schritte und Maßnahmen des Landes bearbeiten.
Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist für die SPD-Fraktion dieser Antrag der LINKEN nicht zielführend. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Liebe Regine Lück,
ich möchte doch vorher noch auf deinen Vorwurf eingehen, dass die Änderungsanträge im Wirtschaftsausschuss nicht besprochen worden seien. Das ist nicht richtig. Wir haben in der vorletzten Wirtschaftsausschusswoche im Beisein der Vertreter des Wirtschaftsministeriums all eure Anträge besprochen und es wurde auch sachlich begrün
det, warum sie entbehrlich sind, zum Beispiel weil Wahllokale – ganz klar, das sind öffentliche Gebäude – ohnehin barrierefrei zu gestalten sind.
Deshalb ist dieser Antrag entbehrlich gewesen – nur als Beispiel mal zu nennen, um hier wieder Klarheit in die Diskussion zu bringen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und der heutigen Zweiten Lesung wird dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU Rechnung getragen. Ziel der Novellierung ist es, die Änderung der Musterbauordnung, wie diese am 21. September 2012 von der Bauministerkonferenz verabschiedet worden ist, in Landesrecht umzusetzen.
In diesem Zusammenhang werden die Rahmenbedingungen für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien nochmals verbessert, der Minister hat schon darauf hingewiesen. Aber auch die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden stärker berücksichtigt und sinnvolle Verfahrenserleichterungen sind ebenfalls in die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Aufgrund der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten ist schließlich eine Änderung der bauproduktrechtlichen Regelungen in der Landesbauordnung erforderlich.
Weiter trägt der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts im Bundesgebiet bei. Einerseits lässt der Gesetzentwurf eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes der unteren Bauaufsichtsbehörden durch die Ausweitung des Kataloges der verfahrensfreien Vorhaben sowie die Reduzierung des Prüfaufwandes materieller Vorschriften erwarten, andererseits entsteht aber auch zusätzlicher Prüfaufwand aufgrund der neuen Regelungen, der Vorschrift zum barrierefreien Bauen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass für die neu in die Landesbauordnung aufgenommenen Vorschriften für besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf finanzielle Mehraufwendungen nicht auszuschließen sind. Diese sind jedoch vom konkreten Bauvorhaben abhängig.
Meine Damen und Herren, auf folgende Regelungsschwerpunkte im vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich ausdrücklich hinweisen:
die Schaffung eines neuen Sonderbautatbestandes
für besondere Wohnformen,
die Harmonisierung des Abstandsflächenrechts mit
dem Bauplanungsrecht,
die materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Er
leichterung bei Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung sowie beim Einsatz erneuerbarer Energien,
die Anpassung des Bauproduktenrechts an die EU
Bauproduktenverordnung,
die Ausweitung der Pflicht zur Schaffung von Abstell
räumen für Kinderwagen, Fahrräder und Mobilitätshilfen für gemischt genutzte Gebäude, wie zum Beispiel Häuser mit Wohnungen und Ladengeschäften,
die Anpassung der Regelung über das barrierefreie
Bauen an die Regelung der Musterbauordnung,
die Erweiterung der Verfahrensfreistellungstatbestän
de,
die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die Bauauf
sichtsbehörden ermächtigt, den für die Schwarzarbeit zuständigen öffentlichen Stellen und die Lage des Baugrundstückes mitzuteilen,
und abschließend die Neuaufnahme der kleinen be
ziehungsweise eingeschränkten Bauvorlageberechtigung im Paragrafen 65.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat nach seiner Ersten Lesung am 22. April 2015 diesen Gesetzentwurf auf Drucksache 6/3830 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrar-, Energie- und Sozialausschuss überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 9. April mehrheitlich beschlossen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Diese öffentliche Anhörung führte der Wirtschaftsausschuss am 21. Mai 2015 hier im Plenarsaal durch. Von den neun eingeladenen Sachverständigen haben acht Sachverständige diese Einladung angenommen. Im Vorfeld der Anhörung wurde den Sachverständigen ein Fragenkatalog mit 38 Fragen mit der Bitte zugesandt, dieses schriftlich, soweit möglich, zu beantworten. Unaufgefordert Stellung genommen haben vier weitere Sachverständige. Alle Stellungnahmen liegen Ihnen auf der Drucksache zum Nachlesen vor.
Meine Damen und Herren, da der Wirtschaftsausschussvorsitzende, Herr Eifler, bereits inhaltlich auf die öffentliche Anhörung eingegangen ist, erspare ich mir hier an dieser Stelle eine Wiederholung.
Deshalb beschränke ich mich auf einige wesentliche Anregungen, lieber Georg, Johann-Georg, Entschuldigung.
So wurde unter anderem von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern gefordert, die Regelung zum Abstandsflächenrecht nach Paragraf 6 Landesbauordnung noch einmal zu überdenken und die Übernahme dieser Regelung aus der Mustersatzung nicht beziehungsweise nur teilweise umzusetzen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz nicht alle Problemfälle regeln kann. Vielmehr muss der Ermessensspielraum der Verwaltungsbehörde zur Sicherung der öffentlichrechtlichen Bauvorschriften und des Begehrens des Antragstellers eingesetzt werden.
Eine weitere Forderung eines Sachverständigen zielte auf die uneingeschränkte Barrierefreiheit im Wohnungs
bau inklusive aller Nebenanlagen sowie Abstellräume ab. Diese Forderung wurde aber schon zwischen den Sachverständigen kontrovers diskutiert, denn je mehr die Forderung nach Umsetzung immer höherer Standards bei der Schaffung von Wohnraum, desto höher gestalten sich die Baukosten und diese schlagen sich dann in der Miete nieder.
Der Paragraf 48 Absatz 2 Satz 1 hat sich im Hinblick auf die Anforderung an Abstellräume mit der Definition „leicht erreichbar“ und „gut zugänglich“ bewährt. Ebenfalls kontrovers wurde die Regelung zum Schwellenwert – das heißt, ab wie viel zu betreuende Personen gilt der Sonderbaustatus – diskutiert. Abweichend von der Musterbauordnung ist in Paragraf 2 Absatz 4 der Schwellenwert von acht Personen festgelegt. Diese neue Festlegung kann und muss auch aus wirtschaftlicher Betrachtung befolgt werden.
Eine weitere, aber nicht neue Forderung war die Stärkung der Initiative zur Baukultur. Der gestalterische Anspruch an bauliche Anlagen im Geltungsbereich der Landesbauordnung sollte hervorgehoben werden. Diesem Ansinnen ist bereits im Gesetzgebungsverfahren 2006 nicht entsprochen worden, da die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen oder auf sie einwirken können, ist. Aspekte der Baukultur fallen hier nicht darunter.
Meine Damen und Herren, zu den energierelevanten Themen und Änderungen wird mein Fraktionskollege Rudolf Borchert sprechen. Weitere Themen konnten aufgrund des Zeitrahmens nur andeutungsweise angesprochen werden, da die Thematik zur Neuaufnahme der kleinen Bauvorlageberechtigung im Paragrafen 65 einen sehr breiten Raum einnahm. Die Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommerns sowie der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern und kürzlich auch der Bundesverband der Techniker e. V. begrüßten ausdrücklich die Neuaufnahme der kleinen Bauvorlageberechtigung in dem Entwurf der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommerns, die anzuhörenden Architekturbüros sowie die Ingenieurkammer hingegen lehnen die kleine Bauvorlageberechtigung in Gänze ab.
Aber worum geht es inhaltlich? In der Mehrzahl der Landesbauordnungen in der Bundesrepublik sind Meister des Bau-, des Maurer-, Betonbau- und des Zimmerhandwerks sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau eingeschränkt bauvorlageberechtigt. Mit dem neu gefassten Paragrafen 65 wird einer langjährigen Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, des Bauverbandes sowie des Metallgewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern nach einer eingeschränkten Bauvorlage entsprochen.
Damit soll den Meistern des Maurer- und Betonhandwerks, des Zimmerhandwerks und eingeschränkt auch den Meistern des Metallbauhandwerks in der Fachrichtung Konstruktionstechnik und Personen, die diesen handwerkrechtlich gleichgestellt sind, die Möglichkeit eingeräumt werden, als Entwurfsverfasser für einen bestimmten Katalog von baulichen Anlagen tätig zu werden. Diese Regelung soll auch zur Stärkung des Handwerks und des Handwerksberufes beitragen. Auch sollen staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwer
punkt Hochbau bauvorlageberechtigt werden. Durch eine noch zu erlassende Rechtsvorschrift sollten dann die Details festgelegt werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, aber gerade da liegt der Teufel im Detail. Deshalb wurde, wie erwartet, in der Anhörung das Für und Wider mit vielen Argumenten, konkreten Hinweisen, Anregungen, Bedenken und Auswirkungen, welche mit der Neuaufnahme der kleinen Bauvorlageberechtigung verbunden sind, durch die Sachverständigen vorgetragen. Bereits im Vorfeld zur Anhörung wurde den Abgeordneten die Ablehnung vonseiten der Ingenieure und Architekten durch einen umfassenden Schriftverkehr ausdrücklich dargelegt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass alle dafür und dagegen vorgetragenen Stellungnahmen durchaus nachvollziehbar sind.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich abschließend am 10. September mit den Änderungen zum Gesetz der Landesbauordnung beschäftigt. In Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen haben sich alle demokratischen Fraktionen – auf Initiative der CDU-Fraktion – darauf verständigt, die kleine Bauvorlageberechtigung wieder aus dem Gesetz zu nehmen.
Ausschlaggebend war hier der möglicherweise fehlende Versicherungsschutz und somit der fehlende Verbraucherschutz. Ich persönlich habe hierzu eine abweichende Auffassung und werde mich bei diesem Abstimmungspunkt enthalten, dem Gesetz aber zustimmen, wie es die SPD-Fraktion ebenfalls tun wird. – Danke, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern wird entsprechend dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU Rechnung getragen.
Ziel der Novellierung ist es, Änderungen der Musterbauordnung, wie diese am 21. September 2012 von der Bauministerkonferenz verabschiedet worden sind, in Landesrecht umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden
die Rahmenbedingungen für die Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien nochmals verbessert. Aber auch Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden stärker berücksichtigt und sinnvolle Verfahrenserleichterungen sind ebenfalls in die Landesbauordnung aufgenommen worden.
Aufgrund der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur „Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten“ ist schließlich eine Änderung der Bauproduktenregelung in der Landesbauordnung erforderlich.
Weiter trägt der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts im Bundesgebiet bei. Einerseits lässt der Gesetzentwurf eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes der unteren Bauaufsichtsbehörden durch die Ausweitung des Kataloges der verfahrensfreien Vorhaben sowie die Reduzierung des Prüfaufwandes materieller Vorschriften erwarten, andererseits entsteht aber auch zusätzlicher Prüfaufwand aufgrund der Neuregelungen der Vorschrift zum barrierefreien Bauen.
An dieser Stelle muss auch erwähnt werden, dass für die neu in die Landesbauordnung aufgenommenen Vorschriften für besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf finanzielle Mehraufwendungen nicht auszuschließen sind. Diese sind jedoch von konkreten Bauvorhaben abhängig.
Meine Damen und Herren, nach der Kabinettssitzung am 3. Juli 2014 hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Anhörung freizugeben. Bis zum Ende der Frist am 1. August 2014 wurden 66 Verbänden und Kammern sowie dem Integrationsförderrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hiervon haben 34 Institutionen inhaltlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen, drei Verbände haben dem Gesetzentwurf vorbehaltlos zugestimmt oder gar keine Einwände erhoben.
Im Ergebnis der Verbandsanhörungen sind mehrere Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen worden. Auf folgende Regelungsschwerpunkte im vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich ausdrücklich hinweisen: