Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/4595 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerne wird die parlamentarische Arbeit auch in den Kommunen hier im Land mit dem wohlklingenden Etikett „Demokratie“ versehen, womit aber der Blick für die Wirklichkeit wieder einmal verstellt wird, denn der Begriff „Demokratie“ kommt bekanntlich aus dem Griechischen und bedeutet nichts anderes als „Herrschaft des Staatsvolkes“. Das Wort „Demokratie“ tragen Sie, selbsternannte Demokraten, immer und überall, schon fast einer Religion gleichend, vor sich her. Hinzu kommt natürlich, dass Sie als wohlversorgte Personen auch gleich bestimmen, wer ein Demokrat ist oder wer aus Ihrer beschränkten Sicht kein Demokrat zu sein hat.
Alle Staatsgewalt geht bekanntlich vom Volke aus, heißt es so schön im Artikel 20 des Grundgesetzes. In Wirklichkeit aber hat unser Volk in diesem Staat überhaupt nichts, gar nichts zu melden. Das Staatsvolk wollen Sie ja dann zugleich durch Ihre politischen Entscheidungen, Vertreter der Bundestagsparteien, gewissermaßen austauschen.
In den Paragrafen 17 und 101 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Fragerecht von Einwohnern bei öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Kreistages geregelt. Dabei lässt das Gesetz offen, ob auch Beratungsgegenstände der konkreten Sitzung Gegenstand der Fragestunde sein können. Die Regelung beinhaltet grundsätzlich keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen zu Beratungsgegenständen der laufenden Sitzung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sehr viele Gemeindevertretungen und Kreistage von der Möglichkeit Gebrauch machen, einschränkende Bestimmungen in der Hauptsatzung vorzunehmen. Demnach werden keine Fragen zugelassen, die thematisch die Beratungsgegenstände derselben Sitzung betreffen.
Häufig liegt es an den Vertretern der Bundestagsparteien, dass den Bürgern kaum Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Das Volk soll halt nur zuhören, wenn die politische Klasse große Worte schwingt. Wir als nationale Opposition hingegen setzen uns seit Jahrzehnten für mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger ein.
Aktuellen Umfragen zufolge sind weit über 80 Prozent der Bürger für mehr direkte Demokratie und Mitwirkung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der NPD-Fraktion erhalten die Bürger die Möglichkeit, mehr Mitbestimmung und Mitwirkung in den kommunalen Gremien zu erlangen.
Wir von der NPD-Fraktion fordern, dass die Bürger in einer Sitzung einer kommunalen Vertretung das Recht haben, auch zu Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen.
Wir setzen damit unsere vielen Initiativen für mehr Mitbestimmung und Transparenz bei den kommunalen Entscheidungen fort.
Und die Ausreden von den sogenannten Demokraten, Herr Ringguth, weshalb den Bürgern nicht mehr Mitbestimmung eingeräumt beziehungsweise die Entscheidungen nicht transparenter gestaltet werden können, werden immer absurder. Ich möchte hier mal ein Beispiel nennen.
Im Kreistag Ludwigslust-Parchim beispielsweise hat die NPD mehrfach beantragt, die öffentlichen Sitzungen des Kreistages im Internet zu übertragen, denn viele Bürger, die sich für einzelne Themen des Kreistages interessieren, haben selten tatsächlich die Möglichkeit, an einer solchen Sitzung teilzunehmen. Dazu sind die Wege, die Wegstrecken schlicht und ergreifend zu weit oder die Sitzungszeiten für normale Arbeitnehmer unmöglich zu erreichen. Auch hier wird eine Folge Ihrer verkorksten und vermurksten Kreisgebietsreform deutlich. Immer wieder wurden diese Anträge abgelehnt, teilweise mit obskuren Begründungen wie, Zitat, „manch einem Vertreter fehle die Möglichkeit, sich fehlerfrei auszudrücken“, Zitatende, so die ehemalige Kreistagspräsidentin Gisela Schwarz von der SPD.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, dass die Bürger in der Einwohnerfragestunde zu allen Themen Fragen stellen können, auch dann, wenn diese Themen sich auf der aktuellen Tagesordnung befinden. Bisher ist dieses Fragerecht vom Wohlwollen der jeweiligen kommunalen Vertretung abhängig
Einige Gemeinden räumen mittlerweile ihren Bürgern die Möglichkeit ein, auch Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich auf der Tagesordnung befinden. Die überwiegende Mehrheit der kommunalen Gremien hier in Mecklenburg-Vorpommern sieht diese Mitwirkung aus unterschiedlichen Gründen nicht vor. Die Einwohnerfragestunde gehört gegenwärtig zu den wenigen Möglichkeiten der Bürger, Einfluss auf die Kommunalpolitik zu nehmen und/oder Informationen zu aktuellen Themen zu erhalten. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Bürgern diese Mitwirkung zu versagen, auch nicht die Floskel, Herr Müller, von der kommunalen Selbstverwaltung. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorhin kam irgendwie aus der rechten Ecke
die Frage nach einem passenden Psychiater. Also was wir eben gehört haben, da hat der Psychiater grundsätzlich vollkommen versagt.
Was hier vorgetragen wurde, war ja eigentlich das übliche Gewäsch. Es war das übliche Gewäsch: Herr Köster hat wieder was verpasst, schwingt sich hier auf für den kleinen Bürger –
Zum einen haben wir die repräsentative Demokratie, so ist das aufgebaut. Hier wählen die Bürger frei, geheim und unabhängig ihre Gemeindevertretungen, ihre Parlamente.
(Stefan Köster, NPD: Ja, die meisten gehen ja gar nicht mehr zur Wahl, Frau Tegtmeier. Das scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein.)
(Stefan Köster, NPD: Ihre Festplatte scheint defekt zu sein. – allgemeine Unruhe – Michael Andrejewski, NPD: Psychiater, Festplatte – wo ist da der Unterschied? – Stefan Köster, NPD: Schlaftablette, machen Sie mal weiter!)