(Henning Foerster, DIE LINKE: Die kenne ich sehr gut. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Sie sind doch ein Witzbold.)
Dann ist es umso schlimmer, dass Sie hiermit jetzt auch noch zugeben, dass Sie das alles bewusst so vorangetrieben haben.
will ich zumindest, auch wenn es um das vereinfachte Wahlverfahren geht – das ist ja einer der vielen Punkte, die Sie dort aufgelistet haben –, sagen,
dieses vereinfachte Wahlverfahren, was jetzt bis 50 Beschäftigte gilt beziehungsweise im gegenseitigen Einvernehmen mit der Arbeitgeberseite dann bis 100, dieses vereinfachte Wahlverfahren wurde ja im Jahre 2001 unter Rot-Grün in dieses Gesetz überhaupt erst hineingebracht. Der Fakt ist aber auch, man hat gekämpft um diese Regelung, man hat dann gedacht, man revolutioniert das gesamte System, mit dem Ergebnis – zumindest sind das meine Erkenntnisse, die ich jetzt habe, die ich auch aus der Literatur herausgelesen habe –, dass es überhaupt keine sigfini…, sigfi…,
In den letzten Jahren stagnierte das Ganze. Es hat sich also in dem Sinne nicht groß etwas verbessert. Sie wollen jetzt weiter an diesem Punkt arbeiten und dann will ich Ihnen mal sagen, was Sachverständige vom DGB geantwortet haben, um zum Beispiel diesen Punkt zu korrigieren.
Ich zitiere diesen Sachverständigen, Herrn Fischer, Deutscher Gewerkschaftsbund. Weil Sie sich ja auch unheimlich damit befassen, dieses vereinfachte Verfahren als etwas darzustellen, will ich Ihnen mal sagen, was der DGB zum Thema „vereinfachtes Verfahren“ sagt. Herr Fischer: „Zunächst ist es richtig, dass das derzeitig vereinfachte Wahlverfahren eben kein vereinfachtes Wahlverfahren ist, sondern ein verkürztes Wahlverfahren.“
Sie werden sich erinnern, Sie haben ja hier vorhin ausgeführt, dass man spezielle Kenntnisse benötigt, zum Beispiel beim normalen Wahlverfahren. Da habe ich Sie ja extra noch gefragt, ob es denn dieser speziellen Kenntnisse bei einem vereinfachten nicht bedarf. Wenn man dann noch inhaltlich weiß, dass das vereinfachte Wahlverfahren in allen zehn Punkten identisch ist mit dem normalen Wahlverfahren und der eigentliche wesentliche Unterschied darin besteht, dass wir Fristverkürzungen haben, dann finde ich schon bemerkenswert, dass auch der Vertreter des DGB das hier so einschätzt.
Und Herr Fischer sagt weiter, auf die Frage hin, ob man das ändern sollte, möglicherweise so, wie sie auf 100 oder 200 Leute gehen sollte, ich zitiere: „Der Hintergrund, ob das jetzt optional oder ob das nun obligatorisch ist bei
einer Schwelle von 51 bis 100, spielt aus unserer Sicht und aus unseren Erfahrungen her keine Rolle.“
„dass in der Sparte von 50 bis 100 Beschäftigten das optionale Anwenden des vereinfachten oder verkürzten Wahlverfahrens bereits längst die Regel ist.“ Er führt dann weiter aus, dass Sie durch solche neuen Regulierungen keinen Dammbruch erstreiten werden. So viel zum Thema, zu den Einzelpunkten, die Sie hier als so ein kleiner Weltverbesserer uns vorstellen wollen.
ich habe mich für einen Vertreter des DGB entschieden. Hätte ich jetzt jemanden von der Arbeitgeberseite genommen,
dann hätte ich ja noch nachvollziehen können, wenn Sie mich in dieser Frage kritisieren wollen, aber jetzt reichen Ihnen nicht mal mehr die Vertreter des DGB aus,
Herr Foerster, ich will Ihnen sagen, das Verfahren ist im Bundestag gut aufgehoben. Seit November 2014, aufgrund einer Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fährt dort der Zug. Ihre Fraktion im Bundestag ist ein halbes Jahr später verspätet aufgesprungen.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Sie haben nicht ein Wort gesagt zur Situation in M-V und warum das so ist.)
Sie versuchen, das jetzt medienwirksam hier noch zu tun. Ich kann Ihnen nur sagen, Ihre Bundestagsfraktion, das muss man Ihnen zugestehen, hat es nicht geschafft, im Deutschen Bundestag dazu eine Debatte zu führen, weil nämlich der Antrag der LINKEN dort in einem sogenannten vereinfachten Verfahren überwiesen wurde. Ein vereinfachtes Verfahren im Deutschen Bundestag heißt, ohne Debatte. Dazu hat es nicht mal dort gereicht. Hier haben Sie es wenigstens geschafft. Das war möglicherweise Ihr Ziel, eine Debatte zu erreichen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Auf Ihre Empfehlung können wir auch verzichten. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Paragraf 43 Ziffer 2, eine allgemeine Aussprache zu diesem Thema zu führen. Insofern stelle ich für unsere Fraktion fest, dieser Antrag ist überflüssig beziehungsweise hat er sich aus den genannten Gründen erledigt.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr gut, Herr Renz. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)