(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Immer ruhig Blut, Herr Saalfeld! Das kommt schon noch. – Heinz Müller, SPD: Ist das Kritik an der Präsidentin? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU und die Fraktion der NPD, dagegengestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und es hat sich niemand enthalten.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4967 vor,
über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4967 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktionen der SPD, CDU und die Fraktion der NPD, es enthielt sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/4967 abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU und die Fraktion der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und es enthielt sich niemand. Damit ist Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Und Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? –
Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes angenommen, bei gleichem Stimmverhalten.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4471 zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen der SPD und CDU und die Fraktion der NPD, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es enthielt sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4471 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V und anderer Gesetze, die Drucksache 6/4642, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/4889.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungs- gesetzes M-V und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4642 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor Ihnen liegt die Drucksache 6/4889, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V und anderer Gesetze. Wir haben das bei der Einbringung ja schon gemerkt, Brandschutz, das ist ein fraktionsübergreifendes, ein wichtiges Thema. Wir haben sehr intensiv daran gearbeitet, darüber beraten, vor allem auch mit den betroffenen Ehrenamtlern und Hauptamtlern. Dieser Prozess wird heute zu einem vorläufigen Abschluss kommen und wir werden das Brandschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam auf eine neue Basis stellen.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie im Berichtsteil der Beschlussempfehlung. In einer Reihe von Punkten sind wir den Empfehlungen der Sachverständigen gefolgt und haben Änderungen vorgenommen. Alle Anregungen konnten dabei nicht aufgenommen werden. Auch die Sachverständigen waren zum Teil nicht immer einer Meinung.
Als Landespolitiker sind wir auf den Rat von Sachverständigen angewiesen, die täglich mit der Materie zu tun haben und die unsere Politik letztendlich in ihrem Berufsalltag ausführen müssen. Ich möchte an dieser Stelle
allen Sachverständigen danken, dass sie uns bei diesem wichtigen Thema mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Die Änderungsanträge, die wir im Rahmen der Ausschussberatungen abgestimmt und in die Beschlussempfehlung aufgenommen haben, sind von allen demokratischen Fraktionen mitgetragen worden. Dies freut mich außerordentlich und zeigt mir auch, dass wir alle bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen und uns nicht im politischen Klein-Klein verlieren. Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen für die engagierte Mitarbeit!
Inhaltlich ging und geht es darum, den Brandschutz und das Feuerwehrsystem in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Aufgaben unserer Feuerwehren gehen inzwischen weit über die Brandbekämpfung hinaus. Deswegen ist es ja auch nicht nur ein Brandschutz-, sondern auch ein Hilfeleistungsgesetz. Eine besondere Herausforderung ist es, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung genügend qualifiziertes, einsatzfähiges Personal – vor allem wochentags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr – zu finden, das die Einsatzfähigkeit gewährleistet, wenn unsere Ehrenamtlichen zum Beispiel einer Berufstätigkeit nachgehen und gegebenenfalls als Berufspendler nicht vor Ort sein können. Auch die technische Ausstattung ist ein Dauerthema und der Nachwuchs in den Kinder- und Jugendfeuerwehren beschäftigt uns regelmäßig. Diese Punkte sind alle in der Anhörung angesprochen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz zu den wesentlichen vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen: Wir schlagen vor, die Freistellungsregelung in Paragraf 11 zu erweitern. Erfasst ist im Gesetzentwurf bisher nur die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen. Wir wollen zusätzlich eine Freistellung der Kameradinnen und Kameraden für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, notwendigen Dienstberatungen und Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen. Außerdem soll die Freistellung nicht nur für die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung, sondern auch für die Ausbildung gelten. Diese Vorschläge tragen den Nachwuchssorgen Rechnung und sie machen das Ehrenamt in den Feuerwehren attraktiver, da so Konflikte zwischen Feuerwehrdienst und Beruf beziehungsweise Ausbildung entschärft werden. Gerade die Regelung zur Freistellung von der Ausbildung war uns wichtig, um auch jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in der Feuerwehr zu engagieren.
In einer weiteren Regelung schlagen wir vor, dass die Bildung eines Feuerwehrverbandes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt verpflichtend werden soll. Die im Gesetzentwurf enthaltene Ausnahmemöglichkeit soll gestrichen werden. Wir sind der Auffassung, dass die Feuerwehrverbände einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung in den Feuerwehren leisten und ein wichtiges Forum zum Erfahrungsaustausch darstellen. Wir schlagen weiter vor, dass sich die Feuerwehrverbände verpflichtend eine Satzung geben müssen und dass diese Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Diese soll eine landeseinheitliche Umsetzung gewährleisten.
Eine weitere Änderung im Verhältnis zum Gesetzentwurf empfehlen wir im Bereich der Kostenpflicht. Wir sollten
an dem Begriff „Fehlalarm“ festhalten. Die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung „grundlos“ könnte dazu führen, dass möglicherweise Alarme, die von Brandmeldeanlagen ausgelöst würden, nicht mehr kostenpflichtig sein würden. Dies wäre kaum nachvollziehbar. Außerdem sollen alle Städte mit Berufsfeuerwehr die Möglichkeit erhalten, Kostenersatz für die Durchführung einer Brandverhütungsschau zu verlangen, und nicht nur, wie bisher gemäß Paragraf 26 Absatz 3 geregelt, die Landkreise und kreisfreien Städte.
Schließlich soll das Innenministerium zukünftig die Anforderungen für die Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse sowie der entsprechenden Schutzziele für die Brandschutzbedarfsplanung durch eine Verordnung
regeln können. Dadurch sollen die Schutzziele und Vorgaben für die Gefahren- und Risikoanalyse konkretisiert und für die gemeindliche Ebene besser handhabbar gemacht werden.
Eine Rechtsverordnung, die diese Schutzziele verdeutlicht, stellt eine einheitliche Planung im ganzen Land sicher. Wir schlagen vor, Artikel 2 komplett zu streichen, denn die Anhörung im Innenausschuss hat ergeben, dass die ausdrückliche Möglichkeit einer zwangsweisen Aufgabenübertragung des Brandschutzes von der Gemeinde auf das Amt nicht erforderlich ist. Eine solche Regelung würde einen starken Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung darstellen. Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe. Die derzeitigen Handlungsmöglichkeiten der Rechtaufsichtsbehörden sind nach unserer Einschätzung vollkommen ausreichend, um einen flächendeckenden Brandschutz zu garantieren.
Abschließend schlagen wir vor, dem Innenministerium die Möglichkeit zu geben, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V neu bekannt zu machen, also einen in sich lesbaren Gesetzestext herauszugeben. Damit stellen wir die Lesbarkeit des Textes sicher und machen ihn anwenderfreundlich, ganz im Sinne der Bürger und der Betroffenen.
Auf eine Sache möchte ich besonders hinweisen: Wir haben schon länger eine Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnräumen in der Landesbauordnung. Mit diesem Gesetz schaffen wir nun auch die Grundlage dafür, dass der Nichtbetrieb dieser Rauchwarnmelder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die entsprechend geahndet werden kann. Ich bin der Auffassung, dass es nur sinnvoll ist, dass wir, nachdem wir eine Rauchmelderpflicht eingeführt haben, einen Verstoß dagegen auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung vonseiten der Fraktion der NPD in der durch gemeinsame Anträge der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN veränderten Fassung angenommen. Ich hoffe, dass wir das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz auf eine genauso breite politische Basis stellen können wie die Beschlussempfehlung, und bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.