der im Zweifelsfall gegen das Land als Arbeitgeber sprechen wird. Warum Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet hier aus der Reihe tanzt, erschließt sich mir nicht.
Sonst ist die Landesregierung doch stets darauf bedacht, möglichst alle Entwicklungen abzuwarten und bloß keinen Schritt vorauszugehen.
SPD und CDU nutzen den vom Gericht eingeräumten Spielraum leider nur zum Nachteil der zukünftigen Beamtinnen und Beamten des Landes aus. Und das ist meines Erachtens absurd, denn einerseits wollen Sie ja die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber durch mehr Verbeamtungen erhöhen, andererseits reißen Sie nun mit Ihrem regierungspolitischen Hinterteil sozusagen – so muss man sich das vorstellen – den gerade gewonnenen Vorteil wieder ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit Sie jetzt nicht denken, dass wir GRÜNEN nun die einzigen Kritiker dieses Gesetzentwurfes sind oder die LINKEN die einzigen Kritiker dieses Gesetzentwurfes sind,
(Heinz Müller, SPD: Ach so! Über die schriftlichen Stellungnahmen berichten Sie nicht, weil die Ihnen nicht passen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bedenken sollten Sie nicht einfach so vom Tisch wischen. Diese Bedenken sollten Sie nicht einfach so selbstgefällig vom Tisch wischen.
Ich weiß, dass SPD und CDU versuchen, im vorliegenden Gesetzentwurf die Altersgrenze zu begründen, aber ich sage Ihnen, die argumentative Brücke, auf der Sie da laufen, ist sehr wackelig und auch sehr brüchig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass ein Beamter nach etwa 19,5 Jahren ein Ruhegehalt in Höhe der Mindestversorgung erdient hat. Legen wir eine Altersgrenze für den Ruhestand von 67 Lebensjahren zugrunde, würden wir bei einer Altersgrenze für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis von etwa 47 Jahren landen.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Herr Saalfeld, Sie sind gegen die Beamtenverhältnisse im Land und stellen sich jetzt hier hin und erzählen uns was vom Pferd!)
Mecklenburg-Vorpommern schlägt nun aber eine Altersgrenze vor, die siebeneinhalb Jahre darunter liegt.
Warum Sie allerdings siebeneinhalb Jahre abziehen, das erschließt sich mir überhaupt nicht und das wird leider im Gesetz auch nicht begründet.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie Sie zu dieser Altersgrenze kommen. So wird zum Beispiel in der Gesetzesbegründung argumentiert, man müsse Abschläge von der Altersgrenze machen für die Fälle, in denen Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen. Dabei wissen Sie natürlich ganz genau, dass in solchen Situationen ohnehin ein geringerer Pensionsanspruch besteht. Also das können Sie nicht miteinander verrechnen. Das heißt, es erfolgt jetzt ein doppelter Abschlag nach Ihrer Begründung.
Hinzu kommt, dass Sie ohnehin mit dem tatsächlichen Ruhestandseintrittsalter argumentieren und nicht mit dem gesetzlichen.
Das heißt, Sie ziehen einen und denselben Aspekt mehrfach heran, um für eine geringere Altersgrenze zu argumentieren. Besser wird es allerdings dadurch auch nicht. Ich verweise hier noch mal auf die entsprechenden Protokolle im Innenausschuss. Das haben uns die Anzuhörenden so deutlich zu verstehen gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass ich deutlich machen konnte, dass wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen können. Wir haben Ihnen daher genauso wie im Innenausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser sieht die Rückkehr zur Verbeamtung bis zum 45. Lebensjahr vor,
also zum bisherigen Bundesdurchschnitt. Wie gesagt, wir wollen nur zum Bundesdurchschnitt zurückkehren. Ich bitte daher um Zustimmung. Sollte unser Änderungsantrag abgelehnt werden,
werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf konsequenterweise natürlich ablehnen. Das wird Sie jetzt nicht überraschen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksa- che 6/4471.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4471 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4888 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. –
(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Immer ruhig Blut, Herr Saalfeld! Das kommt schon noch. – Heinz Müller, SPD: Ist das Kritik an der Präsidentin? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)