Ich will auch einem zweiten Aspekt so ein bisschen seinen Mythos nehmen. Ich habe im Innenausschuss deutlich erklärt, dass meine Fraktion und ich mir auch durchaus hätten eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren vorstellen können, aber es hat mit Sicherheit nichts mit dem zu tun, was meine Kollegin Rösler dort ausgeführt hat. Man muss zunächst erst mal wissen, dass die Höchstaltersgrenze 40 Jahre nach der allgemeinen Laufbahnverordnung ohnehin in der bisherigen Verwaltungspraxis eine Ausnahme war. Es war immer eine Ausnahme, es war niemals die Regel. Die Regel wurde es jetzt für einen kurzen Zeitraum mit der erstmaligen Ernennung von Beamtinnen und Beamten in der Laufbahn der Lehrer.
Aber wo ich das Problem sehe, und das ist meines Erachtens auch das Problem der Gewerkschaften gewesen, vielleicht haben sie es eben an der Stelle nicht so auf den Punkt gebracht: Wir haben eine Situation, die keinen von uns befriedigen kann. Wir gehen im Laufbahnrecht auseinander und wir gehen im Besoldungsrecht auseinander, nachdem diese Republik jahrzehntelang in diesen Rechtsbereichen geeint war. Das führt unweigerlich zur Konkurrenz am Markt und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie der Arbeitskräftesituation kann uns das irgendwann mal auf die Füße fallen.
Ich kann mich durchaus entsinnen, dass sich dieses Land dafür ausgesprochen hat, eine norddeutsche Lösung zu finden. Ich sage immer, auch solche kleinen Abweichungen, wie jetzt von 45 aus dem norddeutschen Verbund auf 40, Ursprungslage, sind in irgendeiner Form die Türöffner für größere Veränderungen.
Letztendlich haben wir aber hier eine demokratische Entscheidung. Die Finanzer haben sich durchgesetzt, das ist zu entscheiden. Für den einzelnen Beschäftigten entstehen keine Nachteile, auch wenn die Kollegin Rösler versucht hat, hier irgendwo einen rechnerischen Nachteil nachzuweisen. Sie brauchen sich nur anzugucken, was bei 45 Jahren für Ruhestandsbezüge herauskommen, knapp oberhalb der Mindestversorgung. Also
wo da der Gewinn sein soll und dann im Übrigen auch noch das Aufeinandertreffen zweier unterschiedlicher Versorgungsbezüge … Fragen Sie mal die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, die schon seit vielen Jahren mit diesem Aufeinandertreffen zu kämpfen haben! Das ist nicht unbedingt erstrebenswert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Müller, also ich war jetzt ein bisschen enttäuscht, dass Sie glauben, das Parlament für dumm verkaufen zu können, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen: Nein, nein, es geht ja gar nicht um die Absenkung der Höchstaltersgrenze! Natürlich, Herr Müller, es geht sehr wohl darum,
dass man eine Altershöchstgrenze gesetzlich normieren muss – genau deswegen stehen wir heute hier im Landtag, Sie beziehen sich also selbst auf das Urteil –, aber das Gericht hat ja auch noch eine zweite Bedingung aufgemacht und die dürfen wir nicht vergessen. Das heißt, wenn Sie sagen, wieso, wir schreiben doch nur die bisherigen Gesetzeszustände fort, nein, nein, wir stehen hier, weil es dieses Gerichtsurteil gibt, und es sagt einerseits, es muss gesetzlich normiert werden, aber andererseits hat uns dieses Gericht auch einen wertvollen Hinweis gegeben, nämlich, dass Altersgrenzen nur dann gerechtfertigt sind, wenn das Verhältnis zwischen Dienstzeit und Ruhestandszeit angemessen ist.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Verfassungsgerichtsurteil sagt gleichzeitig, dass eine Altersgrenze aus allein finanzpolitischen Erwägungen nicht zulässig ist. Aber einzig und allein aus finanzpolitischen Gründen hat die Koalition vor zwei Jahren die Altersgrenze ja abgesenkt. Dafür müssen wir nur, wie gesagt – es war, glaube ich, nur ein Jahr –, zurückblicken. Als die Landesregierung nämlich beschlossen hat, auch die Lehrerinnen und Lehrer zu verbeamten, wurde die Altersgrenze von damals 45 Jahren auf 40 abgesenkt.
Aber ich frage Sie: Was hat die Altershöchstgrenze für alle Beamten des Landes mit der Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer zu tun? Ja, erst mal eigentlich nichts, außer natürlich die finanzpolitischen Erwägungen. Entweder eine Altersgrenze ist gerechtfertigt oder aber sie ist nicht gerechtfertigt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Entweder Dienstzeit und Ruhezeit stehen in einem angemessenen Verhältnis oder aber nicht. Aber was hat das mit den Lehrern auf einmal zu tun? Die Altersgrenze kann doch nicht von der Verbeamtung oder Nichtverbeamtung einer ganz bestimmten Berufsgruppe, hier die Lehrerinnen und Lehrer, abhängig sein.
(Heinz Müller, SPD: Herr Saalfeld, wir haben im November die Grenze 40 und wir werden im Januar die Grenze 40 haben.)
Ihnen war der Preis für eine Verbeamtung der Lehrkräfte bis zum 45. Lebensjahr einfach zu hoch, denn dann hätte das Land erhebliche zusätzliche Rücklagen für die Pensionsansprüche aufbringen müssen.
Ich habe gehört, sie liegen etwa bei 60 Millionen Euro. Das ist eine ganz schön happige Summe, das wollten Sie nicht bezahlen.
Herr Müller, jetzt rufen Sie mir wieder zu, dass Sie gar nicht die Altershöchstgrenze absenken wollen. Sie haben sie bereits abgesenkt, Sie wollen sie jetzt gesetzlich normieren und Sie negieren beziehungsweise ignorieren einen ganz wichtigen Bestandteil des Urteils des Verfassungsgerichtes.
finde ich nicht respektvoll gegenüber dem Parlament, das finde ich nicht respektvoll gegenüber dem Gericht. Wir werden ja sehen, welche Konsequenzen das zeitigen wird.
Wir werden sehen, wie Gerichte darüber entscheiden werden, denn es ist ganz klar, dass dieses Gesetz wahrscheinlich noch mal vor einem Gericht landen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind hier beim Kern der Sache: Sie haben die Altersgrenze allein aus finanziellen Motiven abgesenkt und wollen sie jetzt auch noch gesetzlich entsprechend normieren.
Lassen Sie mich einige Worte zur Situation des Landes im Ländervergleich sagen. Frau Rösler hat es hier ja schon angeführt.
Es dürfte kein Geheimnis sein, dass sich natürlich auch die anderen Länder in einem zunehmenden Wettbewerb um die klügsten und fähigsten Köpfe gegenüberstehen. Da lohnt es sich also, mal einen Blick auf die anderen Länder zu wagen. Und dieser Blick ist leider sehr ernüchternd, denn wieder einmal hat das Land MecklenburgVorpommern die rote Laterne. Es wird in Zukunft das einzige Land sein, das...
Wissen Sie, also Sie bellen immer reflexartig wie ein Hund. Immer, wenn ich „rot“ sage oder „Lampe“, dann kommt aus der CDU: „Rote Lampe“.
Also es tut mir leid, das ist wie so ein pawlowscher Reflex. Ich finde, das ist so eine Kleine-Jungen-Komik,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da fragt man sich doch, was der pawlowsche Reflex ist. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Beate Schlupp, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, also das Land Mecklenburg-Vorpommern, Herr Liskow, hat hier die rote Laterne.
Alle norddeutschen Länder haben eine Altersgrenze von 45 Jahren, Nordrhein-Westfalen erhöhte seine Altersgrenze aufgrund des Gerichtsurteils immerhin auf 42 Jahre. An dem gleichen Punkt, an dem wir heute stehen, Herr Müller, als sie das gesetzlich normieren mussten, haben sie das auf 42 Jahre angehoben. Hessen und Berlin verbeamten bis zum 50. und einige weitere Länder bis zum 47. Lebensjahr.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gucken Sie sich mal die Pensionslasten an da! Gucken Sie sich mal die Pensionslasten an! Mann, Mann, Mann!)
15 Länder und der Bund halten offenbar eine höhere Altersgrenze für angemessener als die rot-schwarze Koalition in Mecklenburg-Vorpommern.