Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend noch einmal in Erinnerung rufen, was Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Praxis, wonach in das Beamtenverhältnis auf Probe nur übernommen wird, wer in der Regel nicht älter ist als 40 Jahre. Davon gibt es ein paar Ausnahmen und ein paar Regelungen, diese Zahl zu verschieben. Das lassen wir jetzt mal beiseite. Es geht im Kern um diese 40 Jahre.
Diese Praxis unserer Verwaltung ist gestützt auf eine Rechtsverordnung. Nun haben wir durch Urteile feststellen müssen, dass eine solche Begründung eines solchen Verwaltungsverhaltens durch Rechtsverordnung – zumindest so, wie es hier vorgenommen worden ist – nicht ausreicht. Deswegen ändern wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Beamtengesetz, um das, was wir bisher auf einer Rechtsverordnung begründet haben, zukünftig auf einem Gesetz zu gründen – nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das ein bisschen lang ist vom Text, dann ist das so wegen Sonderregelungen und Ausnahmen und so weiter.
Aber, und das möchte ich noch mal ausdrücklich betonen, in der Praxis verändert sich bei Annahme dieses Gesetzes absolut nichts, sondern das, was wir bisher praktizieren, wird nur auf eine andere, nämlich rechtssichere Basis gestellt, aber es verändert sich nicht die Praxis. Ich betone das so deutlich, weil dieses ganz offenkundig nicht jeder verstanden hat.
Ich habe in der politischen Auseinandersetzung um diesen Gesetzentwurf sowohl von Mitgliedern dieses Hauses, vor allem aber auch von Anzuhörenden in unserer Anhörung immer wieder gehört: Ihr Bösen, ihr senkt ja das Höchsteintrittsalter ab, und das ist ja ganz schrecklich. Teilweise wurden wir regelrecht angefleht, doch bitte nicht das Höchstalter abzusenken. Es wurde uns dargelegt, dass das ja verfassungsrechtlich sehr bedenklich sei, das Höchstalter abzusenken, und dass es auch praktisch vielleicht nicht klug sei, das Höchstalter abzusenken. Ich habe mich immer gefragt: In welchem Film bin ich hier eigentlich? Wir senken das Höchstalter nicht ab, sondern wir stellen es nur auf solide rechtliche Füße. Deswegen habe ich viele der Äußerungen, die ich zu diesem Gesetz habe hören müssen, überhaupt nicht verstanden.
Sehr wohl verstanden habe ich natürlich, was von gewerkschaftlicher Seite in der Anhörung gemacht worden ist, dass man nämlich argumentiert hat, dass es aus Sicht der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes besser sei, schöner sei, wenn diese Altersgrenze höher wäre.
Für eine solche Argumentation aus gewerkschaftlicher Sicht habe ich Verständnis und es nimmt natürlich nicht wunder, wenn eine Oppositionsfraktion sich hier zum Sprecher gewerkschaftlicher Interessen macht – übrigens eine Fraktion, die damit vielleicht sonst wenig zu tun hat –, zum Sprecher gewerkschaftlicher Interessen macht und dieses im Ausschuss und jetzt auch hier zum Änderungsantrag macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber kann man ja vielleicht diskutieren, aber bitte nicht auf der Basis, dass man uns unterstellt, wir wollten hier die rechtliche Situation, die Praxis verändern. Wir verändern nur die rechtliche Basis dieser Praxis.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen vor einer Situation, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der die Praxis nicht verändert, und dass wir einen Änderungsantrag vor uns haben, der diese Praxis verändern möchte, indem er das auf 45 Jahre hinaufschraubt. Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, unserem Ursprungsantrag zuzustimmen. Ich darf darauf verweisen, dass wir hier im Einklang mit den Positionen der kommunalen Verbände handeln – Städte- und Gemeindetag und Landkreistag haben den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt – und dass uns vom Finanzministerium ausführliches Material an die Hand gegeben worden ist, warum es sinnvoll ist, die Altersgrenze auf 40 Jahre zu definieren, die Höchstgrenze, mit der man in der Regel ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden kann.
Auf dieses ausführliche Material des Finanzministeriums möchte ich hier verweisen. Ich möchte nicht alles wiedergeben, das steht als Drucksache zur Verfügung. Mit Blick auf die Uhr möchte ich deshalb meine Argumentation hier beenden und Sie bitten, dem Gesetzentwurf, so, wie er vorliegt und wie es die Empfehlung des Innenausschusses ist, zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im November 2013 haben meine Fraktion und ich mit einem Antrag im Landtag deutlich gemacht, dass wir von einem Höchstalter zur Verbeamtung von 40 Jahren nichts halten. An unserer Haltung hat sich bis heute auch nichts geändert. Eine Altershöchstgrenze von 45 Jahren hat sich aus unserer Sicht bewährt und diese sollte auch gesetzlich festgeschrieben werden.
Wir unterstützen damit die Forderung der Gewerkschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Und richtig, wir haben im Innenausschuss zu Ihrem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, die Gewerkschaft der Polizei, der DGB und auch der Beamtenbund sowie die Arbeitsgemein
schaft der Hauptpersonalräte haben sich ausführlich geäußert und Fragen beantwortet. Alle halten das Höchstalter für die Verbeamtung von 40 Jahren unisono für falsch.
Meine Damen und Herren, mit der Altersgrenze von 45 Jahren würde Mecklenburg-Vorpommern in einem guten Schnitt liegen. Viele andere Bundesländer haben ebenfalls diese Altersgrenze. In Berlin, Bayern oder Hessen können Arbeitnehmer sogar bis zum 50. Lebensjahr verbeamtet werden. Der DGB wies darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern mit der Altersgrenze von 40 Jahren eben deutlich unter allen anderen Bundesländern liegt. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Landesregierung eine Einheitlichkeit des norddeutschen Laufbahnrechts anstrebt. Mit der uns vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf erreichen Sie diese jedenfalls nicht. Alle anderen norddeutschen Bundesländer haben eine Altersgrenze von 45 Jahren.
Was bedeutet dies nun für Mecklenburg-Vorpommern, wenn es um die Gewinnung der besten Nachwuchskräfte geht? Auch dazu haben die Anzuhörenden sich ganz klar geäußert. Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte Herr Krupp wies darauf hin, dass der Konkurrenzdruck zwischen den Bundesländern ohnehin schon sehr groß sei. Mecklenburg-Vorpommern läuft so Gefahr, nicht mehr die besten und klügsten Köpfe für seinen Staatsdienst zu bekommen. Der Deutsche Beamtenbund erklärte, dass durch die gesetzliche Festschreibung auf 40 Jahre die Herausforderungen allein aufgrund der Demografie des Landes eben nicht geringer werden. Die geplante Regelung verschlechtert die Situation damit nur noch mehr.
Sie begründen die Altershöchstgrenze von 40 Jahren damit, dass die aktive Dienstzeit und die Zeit im Ruhestand in einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis stehen müssen. Die Beamten sollen sich ihre Pension erst einmal erdienen. Dies ginge nicht, wenn man erst mit 45 Jahren verbeamtet wird. Aber wie verhält es sich mit dem Umstand, dass auch die Lebensarbeitszeit peu à peu nach oben geschraubt wird? Sie wollen dem mit einer gesetzlich manifestierten Höchstaltersgrenze von 40 Jahren begegnen. Wir halten das für nicht gerecht.
Für die Hauptpersonalräte und auch den Beamtenbund ist das Gesetz bereits aus diesem Grund womöglich grundgesetzwidrig,
aber die Koalition hält unbeirrt an ihrem Fahrplan fest. Was die Fachleute dazu sagen, ist Ihnen quasi egal.
Meine Damen und Herren, Sie schreiben weiter in Ihrer Gesetzesbegründung, dass man auch die Risiken der Frühpensionierung in die Abwägung der Höchstaltersgrenze mit einbeziehen darf und muss. Sie stellen fest, dass diese schon jetzt bei den Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes bei gerade einmal 46,3 Jahren liegt, und perspektivisch seien auch Lehrerinnen und Lehrer eine Risikogruppe für Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit. Aber das ist doch ein Alarm
signal und eben keine Begründung für so eine geringe Höchstaltersgrenze. Wir finden, Sie zäumen quasi das Pferd von hinten auf. Diesen Risiken müssten Sie doch ganz anders begegnen. Sie müssen sich doch Gedanken machen, wie die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzugsdienst dienstfähig bleiben, wie Krankheiten vermieden werden können. Also dort muss unseres Erachtens eine Entlastung für die Beamtinnen und Beamten her.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich dazu entschieden, Lehrerinnen und Lehrer zukünftig zu verbeamten. Und das ist auch gut so.
Für uns stellt sich die Situation nämlich wie folgt dar: Als Sie die Rechnung machten, wie teuer es werden wird mit einem Höchstalter von 45 Jahren, haben Sie nach Wegen gesucht, wie die Landeskasse geschont werden kann. Es hätte bei 45 Jahren Altersgrenze etwa 1.300 Beschäftigte betreffen können. Bei einem Verbeamtungshöchstalter von 40 Jahren werden es nur etwa 300 Lehrerinnen und Lehrer sein. Wie gerecht diese Entscheidung vor allem für die bereits beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer ist, ist für die Koalition nicht von Belang.
Sie entscheidet aus rein fiskalischen Gründen. Warum berücksichtigen Sie denn bei Ihrer Entscheidung nicht, dass die älteren Lehrerinnen und Lehrer in den vergangenen Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag für das Land eingespart haben?
Diese Frauen und Männer haben bereits einen großen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet und sollen nun nichts vom Kuchen abbekommen.
Die GEW hat in der Anhörung dazu klar Stellung bezogen und auch darauf hingewiesen, dass man sich von der Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften erhoffte, dass der Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver werde. Mit der Festschreibung der Altersgrenze auf 40 Jahre werde dies aber nicht wirklich geschehen. Mecklenburg-Vorpommern verschließt sich damit wiederum Fachkräften, die in andere Bundesländer abwandern werden.
Meine Damen und Herren, wir respektieren die Aussagen der Fachleute hier und nehmen sie zum Anlass, dem Änderungsantrag der GRÜNEN zuzustimmen. Bereits im Innenausschuss haben wir einen gleichlautenden Antrag gestellt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Torsten Renz, CDU: Die GRÜNEN als Kämpfer für das Beamtentum, Micha, das stell mal gerade! Und die LINKEN unterstützen das!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will es kurz machen. Der Kollege Heinz Müller hat die rechtliche Situation sehr gut dargestellt.
Eins will ich noch mal deutlich unterstreichen: Wo die GRÜNEN die Verfassungswidrigkeit hernehmen, wie sie es in ihrem Antrag proklamieren, erschließt sich mir nicht, im Gegenteil, genau andersherum war es der Fall. Sie brauchen sich bloß die Leitsätze aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.04.2015 anzugucken. Dort heißt es nämlich eindeutig, die Einstellungshöchstaltersgrenzen dürfen nicht „im Ermessen der Verwaltung“ sein. Und eben das verstößt gegen den Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz. Also so herum wird ein Schuh daraus.
Ich will auch einem zweiten Aspekt so ein bisschen seinen Mythos nehmen. Ich habe im Innenausschuss deutlich erklärt, dass meine Fraktion und ich mir auch durchaus hätten eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren vorstellen können, aber es hat mit Sicherheit nichts mit dem zu tun, was meine Kollegin Rösler dort ausgeführt hat. Man muss zunächst erst mal wissen, dass die Höchstaltersgrenze 40 Jahre nach der allgemeinen Laufbahnverordnung ohnehin in der bisherigen Verwaltungspraxis eine Ausnahme war. Es war immer eine Ausnahme, es war niemals die Regel. Die Regel wurde es jetzt für einen kurzen Zeitraum mit der erstmaligen Ernennung von Beamtinnen und Beamten in der Laufbahn der Lehrer.