Jeannine Rösler

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Helmut Holter hat in der Ersten Lesung des Nachtragshaushaltes zum Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern inhaltlich umfassend hier vorgetragen und unsere Position deutlich gemacht. Ich möchte an dieser Stelle deshalb wirklich nur kurz – das verspreche ich Ihnen – auf die Befassung
in der gemeinsamen Ausschusssitzung des Finanz-, Energie- und Innenausschusses am Mittwochabend eingehen.
Wir hatten im Vorfeld die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofs erhalten. Der Landesrechnungshof kritisierte unter anderem, dass die mit dem Nachtragshaushalt gegebene Ermächtigung zur Entnahme aus dem Rücklagenanteil „Konjunkturvorsorge“ beitragsmäßig nicht begrenzt wird. Einen Blankoscheck soll die Landesregierung natürlich nicht bekommen. Wir haben die Kritik des Landesrechnungshofs daher aufgegriffen und uns mit den anderen demokratischen Fraktionen auf einen Entschließungsantrag geeinigt. Danach wären die parlamentarische Kontrolle und auch der notwendige Spielraum, also die notwendige Flexibilität für die Landesregierung gegeben.
Ein Wort möchte ich allerdings doch noch zu den Mitteln für die Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils verlieren. Die Landesregierung wird den kommunalen Eigenanteil zunächst in weiten Teilen vorfinanzieren. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung soll dann durch regelmäßige Entnahmen aus den Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds erfolgen. Das sind kommunale Mittel und sie dienen bei Rückzahlung der Vorfinanzierung insbesondere den kommunalen Investitionen. Allerdings sehen wir mit Sorge, dass nicht nur diese Mittel des Kommunalen Aufbaufonds gebunden sind und anderen Kommunen dann nicht mehr zur Verfügung stehen, auch die Hochzeitsprämien für freiwillige Gemeindefusionen kommen aus diesem Topf, wie Sie wissen. Dass wir dies nicht gutheißen, ist kein Geheimnis. Wir werden deshalb ein waches Auge darauf haben, wie sich die Entwicklung im Kommunalen Aufbaufonds darstellt. Auch für die Gemeinden, die weder zur einen noch zur anderen Kategorie gehören, muss es möglich sein, Mittel aus dem Kommunalen Aufbaufonds zu bekommen.
Ich möchte an dieser Stelle an einen Satz aus dem Schreiben des Innenministeriums erinnern, das im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf gemäß Paragraf 5 Gemeinde-Leitbildgesetz an den Finanzausschuss gegeben wurde. Dort heißt es, Zitat: „Die Finanzierung der Fusionszuweisungen nach § 1 und 3 der Verordnung basiert auf § 5 des Gemeinde-Leitbildgesetzes. Sie erfolgt, sofern keine anderweitigen Haushaltsmittel des Landes zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden, aus Mitteln des Kommunalen Aufbaufonds …“
Ich verspreche Ihnen, wir werden einen kritischen Blick haben, ob das Land hier aktiv werden muss. – Vielen Dank.
Wir werden uns im Übrigen bei den Änderungsanträgen der GRÜNEN enthalten und ansonsten zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Insolvenz der P+S Werften und damit auch die riesigen Verluste waren vermeidbar – ein Fazit, das unsere Fraktion zieht.
Durch die Schiffbaukrise im Jahr 2009 sind die Volkswerft Stralsund und die Peene-Werft Wolgast in Schieflage geraten. Eine Umorientierung der Werften weg vom Serienschiffbau hin zum Spezialschiffbau war erforderlich und, man muss sagen, auch überfällig. Das zeigte die Entwicklung bereits seit Mitte der 90er-Jahre auch in vielen anderen europäischen Ländern.
Die Sanierung der Werften in Stralsund und Wolgast und eine Umstrukturierung sollten in Angriff genommen werden, um die Standorte zu erhalten. Dafür, ja, dafür gab es eine breite politische Zustimmung. Allerdings war der Sanierungsversuch von Anfang an auch durch Fehleinschätzungen, unzureichendes Controlling und eine Augen-zuund-durch-Mentalität der Landesregierung geprägt. Von Anfang an stand die Sanierung unter keinen guten Vorzeichen.
Dies begann mit der Bildung der doppelnützigen Treuhand und der einseitigen Entscheidung für eine ganz bestimmte Kanzlei, der Kanzlei Wellensiek, und dann HSW.
Diese Entscheidung wurde von den Banken und eben auch mithilfe der Landesregierung durchgedrückt,
ohne Alternativen wirklich zu prüfen.
Die immensen Kosten dieses Treuhänders fraßen den Werften die Haare vom Kopf,
ebenso die exorbitant hohen Kosten durch Zinsen, Gebühren und Vergütungen für diverse Berater.
Die Werften wurden quasi zum Selbstbedienungsladen Dritter.
Lassen Sie mich das mit ein paar Zahlen veranschaulichen: In den Jahren 2010 und 2011 mussten die P+S Werften 16,4 Millionen Euro für Gutachter und Berater berappen. Für Zinsen und Bürgschaften fielen in den beiden Jahren etwa 51,4 Millionen Euro an. Das sind knapp 68 Millio- nen Euro, die die Werften in zwei Jahren erst einmal zusätzlich erwirtschaften mussten.
Meine Damen und Herren, von Anfang an war der Finanzrahmen für die Sanierung viel zu eng gestrickt. Ich erinnere hier an die erstaunliche Aussage von Herrn Dr. Axhausen von KPMG vor dem Untersuchungsausschuss. Er erklärte, dass keiner wollte, dass jemand noch an der positiven Sanierungsaussage vom 14.12.2009, die da getroffen worden ist, Zitat, „rummacht“. Das hatte fatale Folgen und lässt erahnen,
und lässt erahnen, wie im Weiteren die Dinge passend gemacht wurden. In den Gutachten von KPMG war ohnehin alles Spitz auf Knopf gerechnet. Da durfte nichts schief gehen. Wie die Anhörungen zeigten, waren sich darüber alle Beteiligten offenbar im Klaren, das enorme Risiko also durchaus bekannt. Einzig der damalige Chefsanierer Martin Hammer, der die Werften ab Ende 2009 begleiten sollte, sagte laut, worauf es hinausläuft, wenn der Kurs so beibehalten und keine realistischen Annahmen für den Sanierungsprozess zugrunde gelegt würden.
Alle Warnungen seinerseits, die auch die Landesregierung erreichten, blieben unbeachtet.
Nicht nur die Treuhand selbst war für die Werften ein teurer Spaß. Die Banken nahmen horrende Zinsen und Gebühren ein, obwohl sie nur einen Bruchteil des Verlustrisikos trugen, ganz im Gegensatz zum Land. Die Landesregierung zog sich darauf zurück, angeblich nichts weiter tun zu können.
Zu diesem frühen Zeitpunkt hätte alles unternommen werden müssen, den Werften eine bessere Ausgangslage für den Sanierungsprozess zu verschaffen.
Dies wurde unterlassen und daran trägt auch die Landesregierung einen gehörigen Anteil. Warum, meine Damen und Herren, fehlte der Mut für eine wenn auch nur zehnprozentige und befristete Landesbeteiligung? Dies hätte ein positives Signal in den Schiffbaumarkt bedeutet
und möglicherweise für etwas günstigere Finanzkonditionen und mehr Einfluss gesorgt.
Eine Beteiligung hätte bedeutet: Wir meinen es ernst, glauben an den Schiffbau im Land und an seine Unternehmen.
Aber eine solche Beteiligung, wie auch immer, war für die Landesregierung damals tabu. Es war die rote Linie, die man keinesfalls überschreiten wollte.
Meine Damen und Herren, ich sprach es bereits an, das Finanzkorsett für die Werften war viel, viel zu eng,
um eine Umstrukturierung zum Spezialschiffbau erfolgreich vorzunehmen. Solche Veränderungen erfordern Zeit und finanzielle Ressourcen.
Beides hatten die P+S Werften nicht. Allen musste klar sein, dass es keine Spielräume gab. Mein Kollege Helmut Holter ist darauf bereits eingegangen. Wir sind davon überzeugt, dass der nicht vorhandene Finanzpuffer die Hauptursache für den Misserfolg der Sanierung der P+S Werften war, und schuld waren keinesfalls die Kolleginnen und Kollegen, die auf den Werften gearbeitet haben. Sie haben unter schwierigsten Bedingungen ihre Arbeit engagiert verrichtet.
Sie hatten und haben sehr wohl die Fähigkeit, Schiffe zu bauen, auch komplexe Schiffe.
Meine Damen und Herren, gerade zu Beginn hat die Landesregierung die Kostenlast völlig unterschätzt. Im weiteren Sanierungsprozess behauptete die Landesregierung auch immer wieder, dass die Werften auf einem guten Weg seien. Man habe weitere Aufträge eingeworben und die Aussichten seien gut. Im Laufe der Untersuchungen im Ausschuss relativiert sich für uns ganz klar diese Sicht. Durch den engen Finanzrahmen und die fehlende zusätzliche Finanzierung der Scandlines-Fähren wurde den Werften Stück für Stück die Luft zum Atmen genommen. Letztendlich schoben sie eine massive Finanzierungslücke vor sich her.
Trauriger Höhepunkt des Versagens der Landesregierung war dann die Übernahme von Bürgschaften für zwei
Spezialschiffe für den Offshore-Bereich. Besagte Schiffbauaufträge waren auch seit Langem mal wieder wirtschaftlich lukrativ für die Werften. Aber es fehlte erneut an einer Finanzierung. Einen Teil, und zwar etwas weniger als die Hälfte, konnten die Werften selbst einwerben, den Rest jedoch nicht. Trotzdem – trotzdem! – gab die Landesregierung Bürgschaften für diese Projekte.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung gab Bürgschaften aus, obwohl die Finanzierung des Gesamtprojektes nicht gesichert war! Damit verstieß sie gegen ihre eigenen Bürgschaftsrichtlinien. Das ist ein Skandal!
Aber davon war in den Ausschusssitzungen im Jahre 2011 nichts zu hören. Dort wurde die Einwerbung als Erfolg gefeiert.
Und welche Rolle spielte PwC dabei? Anfangs wies PwC noch in entsprechenden Voten darauf hin, dass es keine geschlossene Finanzierung gebe. Dies sei ein Problem, welches unbedingt gelöst werden müsse. Als es dann ans Eingemachte ging und tatsächlich Verbindlichkeiten eingegangen wurden, ignorierten die Beteiligten diesen Umstand. Das ist schon ein starkes Stück! Aber Selbstkritik hören wir von der Landesregierung oder auch von der Koalition hier überhaupt nicht. Sie waschen Ihre Hände noch immer in völliger Unschuld.
Meine Damen und Herren, wir werden der Beschlussempfehlung beziehungsweise dem Sachstandsbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht zustimmen. Wir kommen in weiten Teilen zu anderen Bewertungen als SPD und CDU.
Allein die Empfehlungen für die Zukunft sind zustimmungsfähig, hier haben wir einen Konsens gefunden, der uns sehr, sehr wichtig war. Was den Bewertungsteil des Berichtes betrifft, haben wir sicher nichts anderes von SPD und CDU erwartet: einseitig und undifferenziert,
teils gar sonderbar widersprüchlich in ihren Schlussfolgerungen.
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel geben. SPD und CDU schieben den Schwarzen Peter allein der Werftleitung und dem Geschäftsführer Herrn Dieter Brammertz zu.
Unter anderem werden ihm Fehler bei der Geschäftsführung vorgeworfen, weil er keine Risikorückstellungen für aufgetretene Probleme gebildet habe. Ich zitiere: „Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hält es … für höchst fahrlässig, dass – insbesondere beim Bau der Scandlines-Fähren – durch die Geschäftsführung keine Risikorückstellungen gebildet worden sind. Der Bauablauf wurde von allen Beteiligten als anspruchsvoll beschrieben. Bei derartig anspruchsvollen Projekten ist jedoch grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die Abarbeitung immer problemlos erfolgt.“ Zitatende.
Ich frage Sie:
Risikorückstellungen? Ja, wovon denn?
Die Vertreter der Landesregierung haben immer wieder betont, dass so etwas nicht vorgesehen war. Spielraum? Fehlanzeige. „Bitte nicht so viel Geld“, hat der Ministerpräsident ausgesagt.
Allen war bewusst, es darf nichts schiefgehen, und das in dem Wissen, dass ein solch ambitionierter Sanierungs- und Umstrukturierungsprozess …
… selbstverständlich Unwägbarkeiten in sich trägt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 30. Juni dieses Jahres, also am vergangenen Donnerstag, fanden die 6. Potsdamer Kommunalrechtstage der Universität Potsdam am dortigen Kommunalwissenschaftlichen Institut statt. Die Konferenz stand unter dem Motto „25 Jahre Kommunalabgaben- gesetz“. Gemeint war das KAG Brandenburg. Einer der Hauptreferenten war Herr Jürgen Aussprung, Vizepräsident des OVG Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald. Der Tenor dieser Veranstaltung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Das Beitragsrecht befindet sich in der Krise.
Diese Erkenntnis konnte man auch nach der Anhörung in unserem Innenausschuss am 26. Mai gewinnen. Da war von Stillstand der Rechtspflege die Rede und da war vom OVG Greifswald zu erfahren, dass uns das Bundesverwaltungsgericht ein schlimmes Ei ins Nest gelegt hätte. Uns wurde einerseits empfohlen, die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, für andere Anzuhörende wäre genau das lediglich Kaffeesatzleserei. Unser Kollege Heinz Müller verwies darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Mehrzahl der Zweckverbände bereits mit der Beitragserhebung fertig wäre. Das ist sicherlich richtig und dennoch bedarf es einer klaren Rechtslage, auch wenn nur noch ein einziger Beitrag ausstehen würde.
Meine Damen und Herren, politisch besonders problematisch ist für mich, dass das Beitragsrecht dem Laien, dem Beitragszahler oft nur schwer und in Teilen auch gar nicht zu vermitteln ist. Beitragsforderungen sind regelmäßig um ein Vielfaches höher als Gebührenforderungen. In den Altanschließerkonstellationen haben die Betroffenen häufig den Eindruck, Beiträge für etwas leisten zu sollen, was bereits durch frühere Zahlungen oder eigene Arbeit abgegolten war. Oder es wird der Einwand geltend gemacht, vor dem eigenen Grundstück habe sich ja gar nichts geändert, geschweige denn verbessert. Es ist also geradezu folgerichtig, dass beitragsrechtliche Verfahren in der Vergangenheit und aktuell den größten Block bilden, den die abgabenrechtlichen Kammern der Verwaltungsgerichte abzuarbeiten haben.
Meine Damen und Herren, im Rahmen unserer schon traditionellen außerparlamentarischen Aktion „Fraktion vor Ort“ hat der zuständige Arbeitskreis meiner Fraktion vor wenigen Wochen unter anderem das Verwaltungsgericht Schwerin besucht. Dieses Gericht hat bekanntlich mit Beschluss vom 31. März 2016 KAG-Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen zur Frage der fehlenden zeitlichen Obergrenze. Selbstverständlich haben wir bei diesem Anlass das vorliegende Änderungsgesetz und mögliche Konsequenzen auch angesprochen. Für den Fall der Annahme hat das Verwaltungsgericht angedeutet, seinen oben genannten Beschluss eventuell zurückzuziehen. Diese Aussage habe ich natürlich nicht zu bewerten. Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass darüber hinaus drei weitere Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das KAG Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Das alles macht die Situation für uns als Gesetzgeber nicht leichter.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch drei grundsätzliche Aussagen der KAG-Konferenz in Potsdam vortragen, weil sie nach meiner Auffassung für den vorliegenden Gesetzentwurf nicht unerheblich sind:
Erstens sei die Beitragserhebung in Brandenburg mausetot. Dies wurde für Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich offengelassen.
Zweitens sind durch die aktuellen KAG-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wesentliche bisherige Begründungslinien des OVG Greifswald nicht mehr zu halten. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht die Dogmatik des Anschlussbeitragsrechtes in Mecklenburg-Vorpommern ins Wanken gebracht und einen schematischen Rückgriff etwa auf die 30-Jahres-Frist ausdrücklich ausgeschlossen. Ich darf darauf verweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Begründung (Seite 10) hingegen einen Zeitraum von 30 Jahren für angemessen hält.
Und drittens schließlich wurde in Potsdam kritisiert, dass es an einer unaufgeregten, fachkundigen und kontinuierlichen Diskussion beitragsrechticher Fragen zwischen den einzelnen maßgeblich Beteiligten fehle. Es fehle an Gremien, in denen Vertreter der Beitragserheber, der Beitragszahler und des Gesetzgebers Gelegenheit finden, Vorschläge für den immer schwierigen Interessenausgleich tatsächlich sachlich zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlichen Bedenken meiner Fraktion am vorliegenden Gesetzentwurf habe ich bereits in der Ersten Lesung verdeutlicht. Es wird nämlich gerade keine Interessenabwägung vorgenommen, sondern in erster Linie und vorrangig mit dem noch ausstehenden Beitragsvolumen in Höhe von rund 37,3 Millionen Euro argumentiert. Für uns ist die jetzt vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist für die Festsetzung von Beitragsbescheiden mit dem Gebot der Rechtssicherheit, dem Vertrauensschutz und der Belastungsklarheit sowie der Vorhersehbarkeit nicht mehr in Einklang zu bringen.
Das habe ich gerade getan.
Und da man dies selbstverständlich alles auch juristisch ganz anders sehen kann, plädiere ich dafür, eine KAGÄnderung erst nach Schaffung der erforderlichen Rechtsklarheit durch das Bundesverfassungsgericht vorzunehmen. Meine Fraktion wird sich deshalb und aus den vorgenannten Gründen der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, Gleiches gilt für den Änderungsantrag, der uns vorliegt. Diesem hätte ich sehr gern zugestimmt.
Aber auch hier stelle ich mir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren insgesamt anders vor.
Die Streichung der möglichen Erhebung von Erneuerungsbeiträgen aus dem KAG war zwar nicht Gegenstand der Anhörung, jedenfalls kein zentraler, die Streichung soll aber im Ergebnis der Anhörung vorgenommen werden. Der Städte- und Gemeindetag hat neben der Einfügung einer zeitlichen Obergrenze für die Beitragserhebung gegenwärtig keinen weiteren Regelungsbedarf gesehen.
Auch das Innenministerium vermag für diesen Änderungsantrag fachliche Gründe nicht zu erkennen, da für den Bereich des öffentlichen Rechts bisher ohnehin keine Aufgabenträger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Mein Kollege Heinz Müller ist darauf eingegangen, dass mit der Gebührenerhebung hier ein taugliches und ausreichendes Finanzierungsinstrument zur Verfügung steht. Aus politischen Gründen könnte man es aber so machen, wenn die spezielle Praxis der Baukostenzuschüsse in Schwerin weiter ermöglicht wird. Das große politische Signal dieses Änderungsantrages entpuppt sich auf diesem Wege als einfache, kleine Rechtsbereinigung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch namens der Fraktion DIE LINKE bedanke ich mich beim Landesrechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfassenden Berichte und die geleistete Arbeit.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, mein Kollege Torsten Koplin, hat bereits einen ausführlichen Bericht zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gehalten. Ich möchte daher nur noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen, die meiner Fraktion besonders wichtig sind.
Zunächst zum Kommunalfinanzbericht:
Ein großes Thema ist hier die problematische Investitionstätigkeit der Kommunen. Auch wir schauen mit Sorge auf die Investitionsausgaben der Kommunen, die insgesamt wieder stark eingebrochen sind, und dies, obwohl die kommunalen Abschlüsse insgesamt positiv waren. Auf der anderen Seite verzeichnet das Land nun schon regelmäßig erhebliche Überschüsse. Nicht nur DIE LINKE, sondern auch der Städte- und Gemeindetag kritisiert, dass die Kommunen immer stärker über zweckgebundene Programme finanziert werden, statt durch eine bessere und verlässliche Finanzausstattung, die den Kommunen den erforderlichen Gestaltungsspielraum gibt.
Wörtlich sagte der Präsident des Städte- und Gemeindetages, Herr Dr. Dettmann, auf der Mitgliederversammlung vom 16. Juni in Güstrow, Zitat: „Mit dem FAG 2018, das grundlegend neu geregelt werden soll, wird das Land eine Wegentscheidung treffen müssen: Wieviel Gestaltungsspielräume gesteht das Land seinen Städten und Gemeinden zu? Oder will es immer stärker selbst die Zügel in die Hand nehmen? Wenn unsere Städte und Gemeinden verlässlich mehr Geld hätten, statt immer wieder auf neue Förderprogramme angewiesen zu sein, würden die Entscheidungen über den Einsatz des Geldes vor Ort noch viel stärker von den örtlichen Bedürfnissen geleitet sein und nicht allein von der Förderquote.“
„Kommunale Verantwortung fördert man nicht mit immer neuen goldenen Zügeln!“ Zitatende. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen.
So ist es doch in höchstem Maße bedenklich, wenn Professor Lenk, auch FAG-Gutachter der Landesregierung, in einer Untersuchung für die Bertelsmann Stiftung feststellt, dass die infrastrukturbezogenen Ausgaben pro Einwohner in den Kommunen in Mecklenburg-Vorpom
mern bundesweit den letzten Platz belegen. Im Zusammenhang mit einer Novellierung des FAG und der Diskussion über die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden muss in Bezug auf die Investitionen in die Infrastruktur dringend etwas getan werden. Dies, meine Damen und Herren, kann nicht allein durch eine Anhebung der Hebesätze erfolgen. Ich sage das hier ganz deutlich vor dem Hintergrund der regen Debatte im Finanzausschuss zum Thema „Kommunale Investitionen“. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich noch gut daran erinnern.
Meine Damen und Herren, was den Teil 2 des Jahresberichtes betrifft, lassen Sie mich drei Punkte erwähnen, zum Ersten die Richtlinien über die Planung und den Einsatz von IT-Technik in der Landesverwaltung. Hier unterstützen wir die Forderung des Landesrechnungshofes, dass diese Richtlinien und der IT-Strukturrahmen dringend überarbeitet werden müssen. Ebenso notwendig sind einheitliche IT-Standards für die Landesverwaltung. Zum Zweiten fordert der Landesrechnungshof mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Förderung der Freien Wohlfahrtspflege ein, zu Recht, wie wir meinen und wie die Prüfergebnisse zeigen. Aus unserer Sicht sollte ein Landeswohlfahrtsgesetz erarbeitet werden, insbesondere um das Verhältnis zwischen dem Land, den Kommunen und den Verbänden der freien gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienste rechtssicher zu gestalten.
Zum Dritten teilt DIE LINKE die Einschätzung des Landesrechnungshofes zur übergeordneten Steuerung in der Jugendhilfe. Insbesondere sind auch wir für den Aufbau einer landesweiten Datenbank zu stationären Angeboten, die Angaben aus den abgeschlossenen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen enthalten. Darüber hinaus fordern wir, endlich eine echte landesweite Jugendhilfeplanung aufzustellen, und zwar eine, die diesen Namen auch verdient.
Im Übrigen stimmen wir den Entschließungen in der Beschlussempfehlung zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 1. Juni, gleichzeitig mit dem Kindertag, feiert die Ehrenamtsstiftung sozusagen ihren Jahrestag. Genau an diesem Jahrestag war ich zuletzt mit der Ehrenamtsstiftung in direktem Kontakt. Der Schulförderverein, in dem ich selbst ehrenamtlich tätig bin, hatte eine Mitarbeiterin der Stiftung zu einem großen Fest in die Tutower Grundschule eingeladen.
Anlass war natürlich nicht der Geburtstag der Stiftung, sondern eine besondere Ehrung, die Ehrung von vielen ehrenamtlichen Frauen und Männern, die Schülerinnen und Schülern am Nachmittag abwechslungsreiche Beschäftigungsangebote bieten, angefangen von Kinder- yoga
über Theaterspielen, Kinderrückenschule bis hin zum spielerischen Erlernen der niederdeutschen Sprache und viel, viel mehr. Die Würdigung dieser ehrenamtlichen Leistung wurde durch die Stiftung gefördert, unbürokratisch und schnell.
Meine Damen und Herren, auch ich könnte weitere Beispiele nennen, bei denen die Stiftung unterstützen konnte. Ich muss dies aber nicht, denn genau das ist ja neben Beratung, Weiterbildung und Vernetzung ihre Aufgabe und dafür stellt das Land insgesamt 1,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Von diesen 1,4 Millionen Euro wird, nicht zu vergessen, auch eine personell gut aufgestellte Geschäftsstelle finanziert.
Wir meinen, nach nur einem Jahr ist es zu früh, eine aussagekräftige Bilanz zu ziehen und eine angemessene und fundierte Bewertung der Arbeit dieser Stiftung vorzunehmen.
Ich maße mir nicht an, nach nur einem Jahr zu sagen, Daumen hoch oder Daumen runter.
Auch deshalb halten wir das jetzt schon seit zwei Wochen anhaltende Schulterklopfen der Landesregierung für unangebracht. Es muss selbstverständlich sein, das Ehrenamt in allen Bereichen nach Kräften zu stärken.
Jede Hilfe ist richtig und wichtig. Da sind die Kommunen selbstverständlich in der Verantwortung, aber eben auch das Land. Ob dabei die Stiftung das richtige Instrument ist, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Wir werden dies gern auch im Kuratorium begleiten. Die Linksfraktion hat vor der Schaffung der Stiftung und vor der Veranschlagung im Haushalt kritisch zu bedenken gegeben, dass man auch effektivere Alternativen hätte prüfen müssen. Wir hätten uns vorstellen können, diese Aufgaben der Beratung, Weiterbildung, Vernetzung und Förderung an bereits bestehende Strukturen und Netze,
etwa an den Kreisen und kreisfreien Städten anzudocken. So hätten vorhandene und bereits arbeitsfähige Strukturen, die sich der Unterstützung des Ehrenamtes widmen, gestärkt werden können,
auch um dem Vorwurf zu begegnen, dass wieder Parallelstrukturen geschaffen werden. Wir haben angezweifelt, ob das einer zusätzlichen Struktur tatsächlich bedurfte.
Meine Damen und Herren, jetzt gibt es die Stiftung und nun soll sie sich auch bewähren. Dabei bin ich davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivierte und engagierte Arbeit leisten. Für Beratung und Weiterbildung unterbreiten sie tatsächlich gute Angebote. Etliche kleine Projekte und kleine Initiativen konnten die unkomplizierte Förderung mit einer recht einfachen Antragstellung nutzen. Das ist eine gute Sache und ich meine, das sollte Schule machen. Mir begegnet immer noch, dass viele Vereine, viele aktive Menschen kaum oder gar nichts von den Möglichkeiten der Stiftung wissen. Hier muss also noch etwas getan werden, damit möglichst viele kleine ehrenamtliche Initiativen im ganzen Land von den Dienstleistungen, so, wie es der Ministerpräsident sagt, profitieren können.
Die Stiftung, meine Damen und Herren, ist ein Beispiel dafür, dass das, was politisch gewollt ist, auch finanziert wird. Diesen politischen Willen wünschten wir uns auch an anderen entscheidenden Stellen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zunächst eine Gemeinsamkeit mit den Debatten um ein neues FAG oder dem Prozedere um die Personalstärke unserer Landespolizei. Man muss in dieser Wahlperiode den Eindruck gewinnen, dass diese Regierungskoalition sehr viel unternommen hat, um nichts tun zu müssen.
Die Ergebnisse sind Stillstand und Stagnation oder völlig gescheiterte Projekte, Stichpunkt „Zukunftsvertrag“. Auch das heute zu verabschiedende Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ wird sich einen Namen machen als Gesetz der vergeudeten Zeit, als Gesetz der verspielten Chancen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat im Innenausschuss beantragt, diesen Gesetzentwurf nicht weiter zu behandeln. Heute wird sie ihn ablehnen müssen. Das ist bedauerlich, denn der Weg über ein Leitbild und die darauf basierende Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit ist ein interessanter Ansatz und, wie wir finden, eine gute Diskussionsgrundlage.
Der Gesetzentwurf lässt sich von der Annahme leiten, dass die Kleinteiligkeit der Gemeindestrukturen mit ursächlich dafür ist, dass viele Gemeinden nicht mehr über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Für die Autoren, also die Fraktionen der CDU und SPD,
sind bei vielen Gemeinden Zweifel an ihrer Zukunftsfähigkeit in den vorhandenen Strukturen geboten.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund, vor dieser dramatischen Situationsbeschreibung ist der vorgelegte Gesetzentwurf geradezu verantwortungslos.
Vor diesem Hintergrund ist es ebenso verantwortungslos, wenn der Generalsekretär der Landes-CDU und Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert, seit Jahren öffentlich posaunt, dass es mit der CDU keine Gemeindestrukturreform geben wird, definitiv nicht.
Meine Damen und Herren, genauso sieht das Ergebnis auch aus. So ein Gesetz braucht dieses Land nicht!
Das Gesetz lässt völlig offen, was mit der als problematisch charakterisierten kleinteiligen Gemeindestruktur geschehen soll, wenn die freiwilligen Handlungsmöglichkeiten nicht genutzt werden. Hierzu hat ihnen im Rahmen der Anhörung das angeblich als Beispiel dienende Land Steiermark der Republik Österreich eine Lektion ins Stammbuch geschrieben.
Die angestrebte Reform lässt sich mit der ausschließlichen Freiwilligkeit nur schwer erreichen. Auch wenn im Gesetzentwurf angeführt wird, sich an der Freiwilligkeit der Steiermark-Reform zu orientieren, so sei doch ein maßgeblicher Unterschied anzumerken. In der Steiermark hat es mit der Vorschlags- und Verhandlungsphase zwar eine Freiwilligkeitsphase von circa einem Jahr gegeben, an die hat sich jedoch die Entscheidungs- und Umsetzungsphase angeschlossen.
Eine ausschließlich auf Freiwilligkeit aufgebaute Reform, Herr Kollege Kokert, Herr Kollege Ringguth, hat zwar den Vorteil,
politischen Widerstand zu vermeiden, aber den gravierenden Nachteil, dass die gewünschte Anzahl an Vereinigungen nicht erreicht wird.
Das Ergebnis wäre bestenfalls ein Flickenteppich.
Dazu komme ich noch.
So weit der Gruß aus der Steiermark.
Meine Damen und Herren, neben diesem praktischen Widersinn, auf dem der Entwurf beruht, sprechen aus meiner Sicht folgende drei Gründe gegen diesen Gesetzentwurf:
Erstens. Ein konzeptioneller Widerspruch – Herzstück des Gesetzes ist die Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit durch die Gemeinden. Das Innenministerium als der eigentliche Verfasser hat nun betont, dass ein gesetzgeberischer Zwang für Fusionen nicht vorgesehen ist. Entscheidend ist vielmehr die Selbsteinschätzung der Gemeinden, welche finanzielle Situation sie nach dem Inkrafttreten des neuen FAG erwartet.
Das ist vollkommen richtig und genauso vollkommen widersinnig. Ein neues FAG, dessen Gutachten noch nicht einmal vorliegt, ist bestenfalls ab dem Jahre 2018 zu erwarten.
2019 aber soll schon in neuen Kommunalstrukturen gewählt werden. Damit ist dieses Gesetz bereits vor der Verabschiedung mausetot.
Zweitens ergeben sich aus dem Gesetz beziehungsweise aus dem Gesetzgebungsprozess offene Rechtsfragen. Paragraf 3 Absatz 1 regelt, dass „amtsfreie Gemeinden mit Unterstützung der in § 6 geregelten Koordinierungsstellen anhand des Leitbildes eine von der Gemeindevertretung zu beschließende Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit als amtsfreie Gemeinde vorzunehmen (haben)“. Paragraf 3 enthält also ein Gebot für die amtsfreien Gemeinden, und zwar theoretisch für alle. Vom Innenministerium haben wir dann erfahren, dass die großen Gemeinden eigentlich keine Selbsteinschätzung vorzunehmen brauchen. Wer aber ist das und wer nicht?
Das Gesetz sagt also etwas anderes aus, als der Gesetzgeber meint geregelt zu haben.
Nach Paragraf 8 Absatz 1 kann das Innenministerium „erprobungsweise die Bildung von Verbandsgemeinden zulassen“. Damit wird den Gemeinden neben dem Modell des Amtes und der amtsfreien Gemeinde ein drittes Modell eröffnet, theoretisch. Praktisch scheinen auch die Verfasser nicht so richtig an ihr eigenes Gesetz zu glauben. Auf notwendige Folgeänderungen der Kommunalverfassung zur Verbandsgemeinde jedenfalls wird vorausahnend gleich verzichtet.
Drittens. Schließlich hat der Gesetzentwurf ein eigenwilliges Verständnis von Rechtsverordnungen. So ist für die Fraktionen der CDU und SPD eine „Definition der eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit“ im Ursprungs
entwurf nunmehr „entbehrlich“, und zwar mit Blick auf eine irgendwann in Kraft tretende Verwaltungsvorschrift. Hier schreibt also der Verordnungsgeber dem Gesetzgeber vor, wo es langgeht. Nach meinem Verständnis ist dies eigentlich anders herum richtig.
Der geänderte Paragraf 5 Absatz 1 ermächtigt das Innenministerium, „das Nähere“, etwa „zur Beurteilung der Zukunftsfähigkeit“, per „Rechtsverordnung“ zu regeln, allerdings jetzt „mit Zustimmung des Finanzausschusses“. Da stellt sich schon die Frage, warum bei der Beratung dieses Gesetzes der Innenausschuss der federführende Ausschuss war.
Meine Damen und Herren, vieles mehr an diesem Entwurf ist kritikwürdig, insbesondere die Finanzierung der Fusionsprämien aus Mitteln des kommunalen Aufbau- fonds. Der Städte- und Gemeindetag hat das als größtes Manko bezeichnet.
Ich zitiere kurz aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages zu dieser Frage, Zitat: „Für die kommunale Seite ist es absolut inakzeptabel, dass diese Mittel teuer aus dem kommunalen Aufbaufonds gezahlt werden und kreditfinanziert werden sollen, während sich das Land überhaupt nicht beteiligt.“ Zitatende.
Kritisch zu hinterfragen sind auch Fragen der rechtlichen Bindungswirkung der Selbsteinschätzung, welche die Kommunen vorzunehmen haben.
Kritisch war und bleibt der Zeitpunkt dieses Gesetzes, da es mit seiner Zeitschiene fusionsbereite Gemeinden unter erheblichen Zeitdruck setzt. Die Gebietsänderungen mit all ihren politischen, organisatorischen, administrativen und rechtlichen Anforderungen müssen spätestens am Tag der Kommunalwahlen 2019 wirksam werden, um überhaupt fusionsbringend verwalten zu können. Wie der Städte- und Gemeindetag haben wir Zweifel, ob Gemeindefusionen überall Gemeinden der Zukunft schaffen werden.
Meine Damen und Herren, Selbsteinschätzung unter Beteiligung der Koordinierungsstelle, Beschlussfassung darüber durch die Vertretung, Sondierungsgespräche, notwendige Gesamtlösungen im Amtsbereich und im Gebiet des Landkreises, Grundsatzbeschluss der Vertretung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen, Fusionsverfahren, Gebietsänderungsverträge und so weiter und so fort – auch von hier aus betrachtet ist wohl durch die Koalition dafür gesorgt worden, dass dieses Gesetz weitgehend leerläuft. Verantwortungsvolle Gesetzgebung sieht aus unserer Sicht anders aus. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 50 Milliarden Euro im Jahr, manche Studien sprechen sogar von bis zu 100 Milliarden pro Jahr – das ist die Summe, die der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr an Steuern verloren geht, weil große Unternehmen und Vermögende alle Schlupflöcher und Tricks nutzen, möglichst wenig oder gar keine Steuern in Deutschland zu zahlen. Wir bezeichnen dies als Diebstahl am Gemeinwohl, wenn eine Unmenge an Geld bewusst am Fiskus vorbeigeschleust wird.
Erst kürzlich haben die Panama Papers ein gigantisches Geflecht von Briefkastenfirmen aufgedeckt. Und es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Blick hinter die Kulissen des großen Geldes möglich wurde. Ich erinnere an die Enthüllungen der Lux-Leaks und Offshore-Leaks.
Auch in der EU und in den USA gibt es bestens organisierte Strukturen, ausländisches Vermögen unbemerkt vor dem Fiskus und den Strafverfolgungsbehörden zu verstecken und zu bunkern. Dabei, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal der, dass die Verschleierung von Vermögen im Ausland noch immer nicht illegal ist. Über Briefkastenfirmen ist das systematisch möglich. Manager, Unternehmer, Banker und andere nutzen alle Schlupflöcher, weil der Gesetzgeber zu viele Grauzonen belässt, Grauzonen, wo unklar ist, was strafrechtlich relevant ist oder was eben nicht. Zu wenig wurde getan in den letzten Jahren, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Wir haben riesige Mängel in der deutschen Gesetzgebung, die Steuervermeidung oft noch begünstigen.
Meine Damen und Herren, ein ganz entscheidender Aspekt in diesem Kontext ist natürlich die immer stärkere Konzentration von Vermögen in wenigen Händen, also die schreiende Ungleichverteilung auch hier in Deutschland. Während die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung nach neuesten Studien mehr als 60 Prozent des gesamten Nettovermögens besitzen, haben die deutlich weniger vermögenden 70 Prozent gerade mal 10 Prozent des Gesamtvermögens. 30 Prozent der Erwachsenen verfügen über gar kein Vermögen oder haben gar Schulden und müssen zusehen, wie sie von Monat zu Monat kommen. Die Bundesregierung aber scheut sich – wie sprichwörtlich der Teufel das Weihwasser –, eine Vermögensabgabe oder die Vermögenssteuer wieder einzuführen. In keinem größeren Industriestaat der OECD werden Vermögen so stark geschont wie in Deutschland. Das Gesamtvermögen beläuft sich hierzulande auf sage und schreibe 8 bis 9 Billionen Euro und ist damit viermal so hoch wie das jährliche BIP.
Steuereinnahmen auf Vermögen dagegen wurden seit Mitte der 90er-Jahre immer geringer. Würden Vermögen nur ähnlich besteuert werden wie Anfang der 90er, hätten wir Mehreinnahmen von jährlich circa 6 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion fordert die Wiedereinführung der Vermögenssteuer seit Jahren und in diesem Zusammenhang auch mehr Initiative unseres Landes gegenüber dem Bund.
Frau Polzin, Sie haben in der letzten Debatte, die wir zum Thema Vermögenssteuer hatten, gesagt, dass Sie nicht die Macht hätten, an den Umständen etwas zu ändern.
Ich sage das hier mal mit meinen Worten, Sie waren dabei natürlich eloquenter und hatten ein Gebet bemüht. Sie sagten, dass die Welt sich vielleicht auch ändern werde, und alle würden in dieselbe Richtung argumentieren. Ja, die Welt hat sich geändert und die Chancen stehen nicht schlecht, dass es nachhaltige Änderungen geben kann. Die Studien und Enthüllungen der letzten Wochen und Monate haben etwas verändert. Erneut wurde deutlich, wie extrem die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderdriftet. Parallelstrukturen sondergleichen und Abgründe tun sich auf in Hinblick auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung, woran auch deutsche Banken kräftig mithalfen und noch mithelfen. Dies muss doch an der Einstellung deutscher Politikerinnen und Politiker etwas ändern!
Allerdings reichen die Progrämmchen von Herrn Schäub- le und Herrn Maas bei Weitem nicht aus. Zu jedem Haushalt wird im Bundestag, aber auch bei uns im Land aufs Neue darum gestritten, was können wir uns leisten, wo können und müssen wir sparen. Genau wie Herr Dr. Schäuble im Bundestag argumentieren Sie, Frau Polzin, hier im Landtag, dass man nur das ausgeben kann, was man tatsächlich auch zur Verfügung hat. Das ist natürlich richtig,
aber die schwarze Null im Bund und die Schuldentilgung bei uns wären überhaupt kein Problem,
wenn endlich die Möglichkeiten auf der Einnahmeseite tatsächlich genutzt und große Vermögen und große Kapitaleinkünfte endlich angemessen an der Finanzierung des Allgemeinwesens beteiligt würden.
Die Wiedererhebung der Vermögenssteuer kann einen großen Teil dazu beitragen. Sie ist in Artikel 106 des Grundgesetzes auch ausdrücklich vorgesehen. Dem überwiegenden Teil der Bevölkerung, der derzeit die Steuerlast in Deutschland stemmt und einen Großteil seiner Einkünfte zur Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen und öffentlicher Infrastruktur überlässt, ist es kaum noch zu vermitteln, dass die Bundesregierung keine echten Anstrengungen unternimmt, ihn tatsächlich zu entlasten, während sie große Kapitaleinkünfte und große Vermögen weitgehend unangetastet lässt.
Setzen Sie sich also auf Bundesebene mit all Ihrem Einfluss und mit Nachdruck für eine bundesweite Vermögensabgabe oder eine Vermögenssteuer ein! Genauso wichtig ist es aber auch, Steuerbetrug einzudämmen, Steuerschlupflöcher konsequent zu schließen und Steueroasen Stück für Stück auszutrocknen.
Meine Damen und Herren, auch wenn das zuallererst Aufgabe des Bundes ist, können auch wir hier in Mecklenburg-Vorpommern die richtigen Signale setzen. Personalabbau im Bereich des Steuervollzugs und der Betriebsprüfung ist da definitiv kein richtiges Signal.
Wir brauchen nicht erst nach Panama zu schauen, um ein Steuerparadies für große Vermögen zu finden. Auch Deutschland ist eine Steueroase. Panama ist zwar zurzeit in aller Munde, allerdings rangiert Panama nur auf Platz 13 der Weltrangliste der Steueroasen. Deutschland hingegen wird vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bereits auf Platz 8 der schlimmsten Schattenfinanzplätze geführt.
Das ist doch eine Katastrophe! Wir brauchen nicht mit dem Finger nach Übersee zu zeigen, im eigenen Land sollten wir erst einmal klar Schiff machen! Wir brauchen definitiv schärfere Gesetze, die es Banken verbieten, ihren Kunden dabei zu helfen, Geld und Vermögen an der Steuer vorbei in Briefkastenfirmen auf Nimmerwiedersehen verschwinden zu lassen. Dabei müssen die Geldstrafen gerade für Banken so hoch sein, dass sie ihnen wehtun, und diese dürfen auch nicht verhandelbar sein.
Meine Damen und Herren, Briefkastenfirmen gehören verboten.
Auch das sollte als klares Signal aus MecklenburgVorpommern nach Berlin gehen. Sie sind einzig dazu da, um Geld und Vermögen zu verstecken, vor Gläubigern oder auch Verwandten, vor allem aber vor Steuerbehörden. Briefkastenfirmen haben keinen volkswirtschaftlichen Wert. In ihnen wird nichts produziert, von dem die Allgemeinheit profitieren könnte.
Und glauben Sie nicht, dass die Machenschaften an Mecklenburg-Vorpommern vorbeigehen! Auch wir im Land haben die Auswirkungen von Briefkastenfirmen bereits gespürt. Mein Kollege Peter Ritter könnte darüber ein Buch schreiben.
Es war nämlich eine Briefkastenfirma, die Stavenhagen in die Miesen trieb.
Stavenhagen musste die Zeche bezahlen und damit ist auch Schaden für das Land entstanden.
Auch wenn wir zunächst in Deutschland die Gesetze nur anpassen können, Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Abgewartet hat diese Bundesregierung lange genug. Und Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sollten alles dafür tun, dass der Druck in Berlin sich weiter erhöht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Eifler, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier noch mal deutlich gemacht haben, wo die Präferenzen der CDU liegen,
nämlich bei den Reichen.
Frau Polzin, Ihre Ausführungen haben mich sehr hoffnungsvoll gemacht, wenn auf der Bundesratsebene …
Frau Polzin, Ihre Ausführungen haben mich sehr hoffnungsvoll gemacht, wenn auf der Bundesratsebene die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen so diskutiert und hoffentlich dann auch beschlossen werden. Weitere Schritte müssen folgen, ganz klar. Da sind natürlich der Druck und die Vorschläge aus den Ländern unerlässlich. Sehr gern nehmen wir auch Ihr Angebot an, über den Stand der Verhandlungen im Finanzausschuss zu berichten. Ich denke, da spreche ich im Namen aller Kollegen.
Ich möchte noch ein paar Worte zu den Programmen auf Bundesebene verlieren, sie wurden hier zum Teil schon angesprochen, das Transparenzregister, was keines ist, und der 10-Punkte-Plan, der kaum etwas ändern wird. Man will uns verkaufen, dass die Bundesregierung alles tut, um die Situation zu ändern. Tatsächlich sind die Vorhaben von Herrn Dr. Schäuble alt, unrealistisch oder wenig wirksam.
Meine Damen und Herren, Panama soll kooperieren, die sogenannten schwarzen Listen sollen vereinheitlicht werden. Deutschland war es aber, das dafür gesorgt hat, dass Panama von solchen Listen gestrichen wird. Diese Listen gibt es bereits bei der OECD. Aber wie realistisch ist es, dass sich alle Länder auf nur eine Liste einigen werden? Gleich null, wenn Sie mich fragen.
Alle Staaten sollen beim automatischen Informationsaustausch der OECD mitmachen, dabei lehnen es die USA und viele Steueroasen ab, sich an so einem Austausch zu beteiligen. Eine Einigung zwischen diesen Ländern herzustellen, ist, denke ich, auch eher unrealistisch. Ein Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen soll die Hintermänner von komplizierten Unternehmenskonstruktionen transparenter machen. Mit diesem Vorschlag will man Bürgerinnen und Bürger offenbar für dumm verkaufen. Es ist nicht neu und auch nicht innovativ. Ja, er stammt noch nicht einmal vom deutschen Finanzminister. Mit der vierten Geldwäscherichtlinie hat die EU ein solches Register bereits vereinbart. Deutschland war es, das dabei auf der Bremse stand und sich mit Händen und Füßen wehrte, dass es ein solches Register geben wird. Auf einen deutschen Vorschlag ist es zurückzuführen, dass auch Strohmänner als Geschäftsführer oder Inhaber eingetragen werden dürfen. So sieht keine Transparenz aus.
Herr Schäuble fordert auch, dass Unternehmen, die sich in Steueroasen engagieren, bestraft werden sollen. Dabei weiß er ganz genau, dass es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht wie etwa in den USA gibt. Er weigert sich auch, ein solches einzuführen, und dann wird alles so bleiben, wie es ist. Ja, es gibt in Deutsch
land eine starke Lobby, die gegen strengere Gesetze agitiert. Die bisherigen Vorschläge des Bundes müssen also aus unserer Sicht hier nicht gefeiert werden.
Wir sollten heute aus dem Landtag ein ganz klares Signal an den Bund senden, dass es bessere und effektivere Möglichkeiten gibt, tatsächlich mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, Steuerschlupflöcher zu schließen und Steueroasen auszutrocknen. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der stete Tropfen höhlt den Stein. Wir können auch sagen: Links wirkt!
Seit Jahren fordern auch wir mehr Transparenz bei den Vergütungen der Geschäftsleitungen in öffentlichen Unternehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und wofür öffentliche Gelder verwendet werden, auch wie viel Vorstände und Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen in Form von Gehältern et cetera erhalten. Transparenz ist an dieser Stelle umso wichtiger, weil häufig staatliche Aufgaben ausgelagert sind und auch immer noch ausgelagert werden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die Landesregierung bereits Anfang 2014 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits antwortete, dass sie gegen die Einführung von Regelungen zur Offenlegung von Managergehältern keine rechtlichen Bedenken hegt. Es hat allerdings fast zwei Jahre gedauert, bis sie sich dazu durchringen konnte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wir hätten uns dies sicher früher gewünscht, aber sei es drum. Wir sind froh, dass wir noch in dieser Legislatur hier zu einem neuen Gesetz kommen, das mehr Transparenz bringt. Auch ich möchte mich ausdrücklich für die sehr sachliche Beratung in den Fachausschüssen bedanken.
Meine Damen und Herren, Transparenz ist richtig und wichtig. Bürgerinnen und Bürger werden in die Lage versetzt, sich darüber eine Meinung zu bilden, ob Gehalt und Leistung der Geschäftsführer von öffentlichen Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis stehen. So sind durchaus ein gewisses Maß an Kontrolle und eine Debatte anhand von Fakten möglich. Wie gesagt, wir haben uns in den Ausschüssen sehr umfassend beraten.
Mein Kollege Patrick Dahlemann hat das hier auch sehr schön dargelegt.
Es gab schriftliche Stellungnahmen von den Kommunalen Spitzenverbänden und auch von Transparency International. Es gab ein Expertengespräch mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband und den Kommunalen Spitzenverbänden. Es wurden die Meinungen und Auffassungen ausgetauscht, es wurde durchaus hart diskutiert und gestritten. Auch ich muss sagen, das Finanz- und das Innenministerium haben sehr nachvollziehbar und, wie ich finde, äußerst kompetent argumentiert. Dafür bin ich auch dankbar.
Am Ende, und das sage ich ganz unumwunden, bin ich der Koalition und der Landesregierung dankbar, dass sie bei Ihrer Auffassung geblieben sind, auch Regelungen für Sparkassen und privatrechtlich organisierte, öffentliche Unternehmen in das Gesetz mit aufzunehmen. Damit folgt Mecklenburg-Vorpommern dem Beispiel anderer Bundesländer wie Berlin, Hamburg oder NordrheinWestfalen. Auch in diesen Ländern gab es heftige Diskussionen und Streit, vor allem mit den Sparkassen der Länder, die sich genau wie hier darum bemühten, von diesem Gesetz verschont zu bleiben. Mittlerweile aber veröffentlichen in den besagten Bundesländern fast alle Sparkassen die Bezüge ihrer Vorstände.
Wir haben in der schriftlichen Anhörung auch die Frage aufgeworfen, ob es Sinn machen würde, die kommunalen Unternehmen in dieses Gesetz mit aufzunehmen. Es gibt eine Regelung in der Kommunalverfassung, allerdings legt eine Vielzahl von kommunalen Unternehmen, wie wir hören konnten, die Bezüge ihrer Geschäftsführungen eben noch nicht offen. Darauf hat vor allem der Landesrechnungshof hingewiesen.
Vielleicht ist die Regelung in der Kommunalverfassung nicht ausreichend. Dort heißt es, dass die Gemeinden, die an einem Unternehmen oder einer Einrichtung des privaten Rechts beteiligt sind, dafür Sorge zu tragen haben, dass Ausnahmeregelungen, die es nach dem Handelsgesetzbuch beispielsweise für Unternehmen gibt, die nicht börsennotiert sind, nicht gelten sollen. Diese Formulierung ist möglicherweise zu schwach. Wir werden die Veröffentlichungspraxis von kommunalen Unternehmen natürlich weiter beobachten und darüber beraten.
Mit dem vorliegenden Gesetz ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz gemacht. Wir werden diesem Gesetz gern zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Innenminister, mit Ihrer Rechtssicherheit scheinen Sie ja nicht alle Beteiligten überzeugt zu haben, wenn ich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin am 11. März 2016 folge.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie beim Verfassungsschutzgesetz und den nicht fristgerecht beantworteten Fragen muss ich auch unsere heutige Debatte zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit Kritik am Innenministerium beginnen. Gemeint ist die Debatte am 11. März zum KAG-Antrag meiner Fraktion. Der Innenminister meinte, dieser Antrag sei durch den Gesetzentwurf erledigt. Mein Kollege Heinz Müller meinte, der Antrag sei durch das Gesetz überholt und könne zurückgezogen werden. Und der Kollege Innenausschussvorsitzende verstieg sich zu der Aussage, der Gesetzentwurf liege allen Fraktionen vor.
Wie wir wissen, war es nicht so. Dennoch werden uns die im Antrag meiner Fraktion angesprochenen Probleme auch bei der Beratung des nun vorliegenden Gesetzes beschäftigen, denn sie sind alles andere als erledigt. Wir
werden uns heute Abend im Anschluss zu einer Innenausschusssondersitzung treffen und uns über eine Anhörung und Anzuhörende verständigen. Eventuell besteht ja fraktionsübergreifend Einigkeit, bei dieser Gelegenheit auch unser OVG zu laden, unabhängig vom Fraktionsproporz. Hier könnten wir dann aus erster Hand erfahren, welche Auswirkungen die Entscheidungen des Bundesverwaltungs- sowie des Bundesverfassungsgerichtes auf die abgabenrechtliche Situation in unserem Land haben.
Zentraler Punkt des Gesetzentwurfes ist die vorgesehene Einführung einer Verjährungshöchstfrist von 20 Jahren, wobei der Fristbeginn bis zum Ablauf des Jahres 2000 gehemmt sein soll. Das haben wir bereits gehört. Ein- gebettet sind diese Fragen in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes zum KAG MecklenburgVorpommern, und zwar entgegen der von unserem OVG vertretenen Auffassung sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum KAG Brandenburg.
Meine Damen und Herren, hier wirft der Gesetzentwurf Fragen auf, die über die bisher fehlende zeitliche Höchstgrenze hinausgehen. Zum einen haben für die Landesregierung etwa die Bundesländer Brandenburg oder Sachsen-Anhalt eine mit Mecklenburg-Vorpom- mern vergleichbare Rechtslage, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015 zu Brandenburg sei aber wiederum nicht auf die für Mecklenburg-Vorpommern geltende Rechtslage übertragbar.
Wie verhält es sich aber, wenn man den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht allein auf den Aspekt der Wirksamkeit der Satzung beschränkt? Der Gesetzentwurf gibt vor, eine Abwägung zwischen den Interessen der kommunalen Abgabenträger einerseits und den Interessen der Abgabenpflichtigen andererseits vorgenommen zu haben. Zu einem Abwägungsprozess selbst habe ich jedoch nichts gefunden im Gesetz. Hier ist die Rede von ausstehenden 37 Millionen Euro. Daher sei maßgebliches Ziel des Landesgesetzgebers, die kommunalen Aufgabenträger vor Beitragsausfällen zu bewahren.
Als Kommunalpolitikerin kann ich dieses Ziel sehr wohl nachvollziehen, nur eine Abwägung ist das noch lange nicht. Ich zitiere aus dem Novemberbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu Brandenburg, Zitat: „Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe – nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage – rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht … Dies gilt auch vor dem Hintergrund der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung, insbesondere den Schwierigkeiten beim Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung, bei der Gründung von Zweckverbänden, der erstmaligen Schaffung von wirksamem Satzungsrecht und der Lösung des Altanschließerproblems …“
Ich frage Sie allen Ernstes: Diese Aussagen des Gerichts sollen für uns unerheblich sein, weil sie im Zusammenhang mit dem KAG Brandenburg getroffen wurden?
Auch unser Gesetzentwurf und der Innenminister begründeten die bis zum Ablauf des Jahres 2000 gehemmte Frist mit der Sondersituation nach der deutschen Einheit. Auch hier ist der Gesetzentwurf widersprüchlich. Einerseits wird die Verjährungshemmung bis zum Jah- re 2000 unter anderem mit dem vollständigen Wechsel des Rechtssystems begründet, gleichzeitig zitiert der Gesetzentwurf fleißig aus dem OVG Entscheidungen älteren Datums, etwa den Beschluss vom 21. April 1999.
Meine Damen und Herren, meine letzte Anmerkung knüpft an eine Aussage des Kollegen Heinz Müller in der Debatte zum KAG-Antrag meiner Fraktion an, Stichwort „Erneuerungsbeitrag“.
Auch ich sehe, dass hier ein Problem auf uns zukommt, frage mich aber, warum der Gesetzentwurf hierzu schweigt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch in Mecklenburg-Vorpommern gehören die Kommunalabgaben zu den besonders intensiv geregelten beziehungsweise ausgeurteilten Rechtsbereichen. Gleichzeitig beschädigen besonders häufige Rechtsänderungen oder Rechtssprüche gerade im Abgabenrecht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit von Belastungen. Verschärfend kommt hinzu, dass nicht nur innerhalb unseres Landes, sondern auch in den Bundesländern im Einzelnen höchst unterschiedliche Rechtsansichten zur Beitragspflicht vertreten wurden und werden. Der Verlässlichkeit der Rechtsordnung ist dieser Umstand wenig zuträglich.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich den vorliegenden Antrag neben der schriftlichen Begründung mit drei Anmerkungen erläutern, und das in möglichst einfachen Worten, die auch ich verstehe.
Am 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zum bayerischen Kommunalabgabengesetz gefasst. Es hat festgestellt, dass das bayerische KAG gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstößt, weil es erlaubt, Beiträge zeitlich unbegrenzt festzusetzen. Ich zitiere das Gericht, Zitat: „Für die Auferlegung einer Beitragspflicht … ist die Regelung einer Verjährung als abschließende Zeitgrenze, bis zu der Beiträge geltend gemacht werden können, verfassungsrechtlich geboten.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, Herr Innenminister, das war im Jahr 2013. Warum haben Sie damals nicht reagiert? Ich meine mich zu erinnern, dass es aus Ihrem Hause hieß, das alles sei mit unserer Rechtslage nicht vergleichbar. Dies in Erinnerung zu rufen, scheint mir vor dem Hintergrund aktueller Äußerungen wichtig. Am 15. April 2015 verkündete das Bundesverwaltungsgericht, dass das KAG Mecklenburg-Vorpommern dem Grundsatz der Rechtssicherheit nicht genügt, weil es keine zeitliche Höchstgrenze für eine Beitragserhebung festlegt.
Das Gericht bezieht sich übrigens ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen KAG. In der Urteilsbegründung zitiert das Gericht nebenbei unseren Kollegen Heinz Müller und unsere ehemalige Kollegin Gabi Měšťan. Eventuell werden ja auch unsere heutigen Ausführungen noch gerichtsrelevant.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat also den Kopf in den Sand gesteckt, nicht auf das Urteil zum bayerischen KAG reagiert und dafür dann eine mächtige Klatsche vom Bundesverfassungsgericht kassiert. In Reaktion hierauf liegt unseren Fraktionen seit 5. November letzten Jahres ein Ressortentwurf zur Änderung unseres KAG zur internen Meinungsbildung und zur vertraulichen Behandlung vor.
Die Vertraulichkeit kann nicht ganz ernst gemeint sein, denn SVZ, „Ostsee-Zeitung“ und auch der „Nordkurier“ zitieren umfangreich aus dem Gesetzentwurf.
Warum aber, Herr Innenminister, gibt es zu dem am Dienstag verabschiedeten Kabinettsbeschluss zu einer Änderung des KAG keine Pressemitteilung der Landesregierung? Das ist ungewöhnlich.
Meine Damen und Herren, die zweite Anmerkung zielt auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 im Zusammenhang mit dem brandenburgischen KAG. Im Kern geht es darum, dass eine KAG-Änderung aus dem Jahr 2004 und entsprechende Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen und gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verstoßen. Diese KAG-Änderung im Jahre 2004 in Brandenburg hat unser Landtag nahezu wortgleich bis hin zur Begründung im Jahre 2005 vorgenommen durch die Einfügung des Wortes „wirksam“,
Paragraf 9 Absatz 3 Satz 1.
Meine Damen und Herren, aus dem Innenministerium ist zu erfahren, dass sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November lediglich auf die Rechtslage in Brandenburg und nicht auf MecklenburgVorpommern beziehe. Das dürfte uns allen sehr bekannt vorkommen, Stichwort „bayerisches KAG“. Nach meiner Lesart geht es aber nicht allein und nicht primär um die angegriffene brandenburgische Rückwirkungsregelung. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Abgabenpraxis in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit einer anderen Feststellung erheblich ins Schwanken gebracht.
Ich zitiere das Gericht, Zitat: „Bei einer Gesamtabwägung hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen. … fiskalische Gründe“ – nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage – „rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht“. Zitatende.
Meine Damen und Herren, übersetzt heißt dies: Die Belastungsklarheit für Eigentümer wiegt schwerer als das Finanzinteresse der Gemeinden. In Sachsen-Anhalt wird die Fraktion DIE LINKE Verfassungsklage einreichen.
Der dortige CDU-Innenminister hat diese Absicht ausdrücklich begrüßt.
Verkehrte Welt! Und die CDU-SPD-Koalition hat im Landtag von Sachsen-Anhalt folgenden Antrag beschlossen, Zitat: „Der Landtag von Sachsen-Anhalt bittet die Landesregierung um rechtliche Prüfung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 … Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt hat.“
„Dabei ist sich der Landtag im Klaren darüber, dass sich die Rechtslage in Sachsen-Anhalt von der in Brandenburg erheblich unterscheidet.“
„Bei der Prüfung soll es vordergründig um die Frage gehen, welche Auswirkungen die Abwägungen des Bundesverfassungsgerichtes zwischen dem Vertrauensschutz für die Beitragspflichtigen einerseits und den fiskalischen Interessen der Beitragsgläubiger andererseits … haben.“ Zitatende.
Nach einer derartigen Prüfung wäre der KAG-Entwurf unseres Innenministers letztlich wohl Makulatur, denn er argumentiert gerade nicht abwägend, sondern begründet sich mit noch einzutreibenden 37 Millionen Euro.
Meine letzte Anmerkung ist ein dreifacher Appell: erstens an die Landesregierung,
unverzügliche Prüfung und Schaffung klarer Regelungen, zweitens an die Bürgerinnen und Bürger, soweit noch nicht getan, den Fristablauf für mögliche Widersprüche am 17. März zu beachten, drittens an die kommunalen Aufgabenträger, bis zur rechtlichen Klärung Entscheidungen über anhängige Widersprüche auszusetzen. Mehr zu den praktischen Konsequenzen und möglichen Alternativen dann gern in der Aussprache. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Sie behaupten hier, der Gesetzentwurf liegt allen Fraktionen vor. Sie reden über einen Gesetzentwurf, den wir nicht kennen. Deshalb frage ich die Landtagspräsidentin, welche Drucksachennummer dieser Gesetzentwurf hat.
Sollte der Gesetzentwurf des Kabinetts vom Dienstag auch nur in etwa dem Referentenentwurf vom November entsprechen,
dann ist unser Antrag aktueller denn je.
Sehr auffällig ist, dass aus Koalitionskreisen hier nicht ein einziges Wort
zu Sachsen-Anhalt verloren wurde. Vielleicht sollten Sie noch schnell Kontakt zu Ihrer Koalition in Sachsen-Anhalt aufnehmen, denn das könnte ab Montag schon überholt sein.
Meine Damen und Herren, meine Einbringungsrede habe ich beendet mit einem Appell in drei Richtungen: erstens an die Landesregierung, unverzüglich eine umfassende Prüfung der Rechtslage nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum KAG Brandenburg vorzunehmen
sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum KAG Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2015 endlich umzusetzen.
Bislang liegt uns nichts vor, Herr Müller.
Wenn es die Landesregierung in Mecklenburg