Michael Silkeit

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass es noch mal so weit kommt – und ausgerechnet in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode –, dass ich dem Kollegen Saalfeld recht geben muss, das ist für mich schon etwas wie ein Schock.
Aber, Herr Saalfeld, Sie haben von dem Zickzackkurs der SPD gesprochen und den kann ich auch tatsächlich unterstreichen.
Ich bin nämlich ein bisschen überrascht, was meine Kollegin Drese hier vorhin zum Besten gegeben hat.
Ich kann mich nämlich – und wenn ich sage „ich“, dann meine ich auch meinen Arbeitskreisvorsitzenden –, und auch der Kollege Texter kann sich an keine Abgeordnetenfrage erinnern,
wo es um diesen Antrag gegangen ist, und das ist eigentlich üblich hier in diesem Landtag.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen – nach dem, was die Justizministerin zum ersten Punkt gesagt hat –, dass
wir nicht möglicherweise bereit gewesen wären, gemeinsam mit Ihnen einen Änderungsantrag zu stellen. Also ich weiß nicht, was das sollte, vielleicht ist das ein bisschen Wahlkampfgeplänkel.
Liebe Kollegin Borchardt, es stimmt, das Thema ist nicht neu. Das kann ich unterstreichen, das hatte ich in meiner Rede auch gehabt, dass diese Initiative im Deutschen Bundestag gestartet wurde. Diese Initiative setzte sich dann in den Länderparlamenten fort und auch die GRÜNEN haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Aber mir fehlte natürlich an einer Stelle der Verweis darauf, dass dieser Gesetzentwurf es zumindest in den Ausschuss geschafft hat, dass es auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes eine Anhörung im Deutschen Bundestag gegeben hat und bei dieser Anhörung deutlich gemacht wurde, dass – ja, wie soll ich sagen – die Rechtsauffassungen sehr weit auseinandergingen.
Das mag unter Umständen auch letztendlich dann dazu geführt haben, dass der Gesetzentwurf der Bündnisgrünen im Deutschen Bundestag abgelehnt wurde. Aber dass diese Initiative nicht im Sande verlaufen ist, dass die Initiative der GRÜNEN nicht im Sande verlaufen ist, dass Ihre Initiative nicht im Sande verlaufen ist, das können Sie ja nun am allerdeutlichsten daran merken, dass die Justizministerkonferenz dieses Thema hochgradig priorisiert hat
und der Bundesregierung genau diesen Prüfauftrag gestellt hat.
Und dann wollen wir mal ganz ehrlich bleiben, liebe Kollegin Borchardt, das war vor einem Monat. Das war vor einem Monat! Und da stelle ich mir schon die Frage, ob es dann in diesem Monat, einen Monat später, im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nun wirklich erforderlich ist, auf die Tube zu drücken, unsere Landesregierung aufzufordern, der Bundesregierung wiederum jetzt mit entsprechendem Nachdruck einen Auftrag nahezulegen, wenn die sich gerade erst möglicherweise mit diesem Thema beschäftigt. Das ist also ein Punkt, den ich bei eurem Antrag kritisiere.
Und der zweite ist, dass ihr im Grunde genommen das Prüfergebnis vorwegnehmt. Ich sagte es bereits, es hat sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben
und die Justizministerin hat im Übrigen auf diese sehr großen Unterschiede, auf die breite Palette aufmerksam gemacht, meine Kollegin Drese auch, sodass es mit Sicherheit nicht so einfach ist, wie mein Kollege Saalfeld das hier dargestellt hat.
Also noch mal: Liebe Kollegin Drese, wir hätten durchaus über einen Änderungsantrag reden können. Da dieses Angebot nicht gekommen ist, bleibt uns nun nur übrig, Ihren Antrag abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Themenauswahl für die heutige Aktuelle Stunde soll laut einer bekannten Tageszeitung bei einigen Abgeordneten auf Verwunderung gestoßen sein.
Und Sie können mir glauben, das verwundert mich nun überhaupt nicht. Es ist eigentlich überhaupt nichts Neues für mich. Meine Fraktionskollegen werden sich sicherlich erinnern, ähnlich erging es uns schon einmal vor einigen Wochen, als Lorenz Caffier unser Wahlprogramm vorstellte
und unter der Leitlinie „Heimat im Mittelpunkt“ Wirtschaft, Sicherheit und Gesundheit vereinigte.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich mir das eine oder andere Wahlprogramm so ansehe, wird mir einiges klar. Einige Autoren haben sich ganz offensichtlich mit ihren Vorstellungen sehr weit von der Praxis, von der Realität entfernt. Dass Sie jetzt unruhig werden, liegt natürlich auf der Hand.
Was den Wählern unter der Überschrift „Sicherheit“ geboten wird – bei der einen oder anderen Partei ist es sogar noch im Text versteckt, da taucht das Wort „Sicherheit“ so gut wie gar nicht auf und
kann vielfach bestenfalls nur mit dem Wort „sparsam“ beschrieben werden.
Der aufmerksame Leser findet häufig lediglich nichts- sagende Allgemeinplätze. Auf die Freigabe von Cannabis, das Verbot von Diensthunden bei Demonstrationen oder die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten gehe ich gar nicht erst ein.
Nur so viel dazu: Was das mit innerer Sicherheit und Sicherheitsinteressen der Menschen in unserem Land zu tun hat, erschließt sich mir und vielen anderen Menschen überhaupt nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zugleich haben diese Programme aber auch etwas sehr Beruhigendes an sich, denn in einem Punkt bin ich mir sicher: Die Menschen in unserem Land wissen um den Stellenwert der inneren Sicherheit. Wer noch eines Beweises bedurfte, braucht nur jüngste bundesweite Umfragen anzusehen. Polizei und Sicherheit haben insbesondere in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.
Sie sehen also, wir sind nicht nur mit unserem Wahlprogramm, sondern auch mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde dicht am Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der heutigen globalisierten Welt von Heimat zu sprechen, mag für manchen etwas Antiquiertes haben. Meistens sind es ja auch diejenigen, die dann unter Umständen unsere Nationalflagge bei offiziellen Anlässen verbieten wollen.
In dem Lager suchen wir die Leute, die meinen, dass Heimat etwas mit Antiquität zu tun hat.
Unser Bundespräsident Joachim Gauck hat einmal sinngemäß Heimat wie folgt beschrieben: In der Welt unterwegs bin ich ein Europäer, in Europa bin ich ein Deutscher und in Deutschland bin ich ein Sachse, ein Bayer oder in unserem Fall ein Mecklenburger oder ein Vorpommer.
Ich finde, das beschreibt vieles von dem, was sich zum Thema Heimat sagen ließe, sehr gut.
Heimat kann vieles sein und jeder beschreibt Heimat anders. Für den einen ist es der Ort, an dem er geboren wurde, für den anderen der Ort, an dem er lebt, wo er arbeitet, wo er eine Familie gegründet hat.
Für mich und für viele Menschen hier im Plenarsaal ist Mecklenburg-Vorpommern Heimat, Herr Ritter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Bundesland hat sich in den letzten Jahren in vielen Bereichen positiv entwickelt. Ich sage das ganz bewusst mit einem gewissen Stolz, auch wenn ich mir natürlich darüber im Klaren bin, dass mich die Opposition möglicherweise wegen Eigenlobes hier kritisieren könnte. Aber was wahr ist, muss auch wahr bleiben. Nehmen Sie nur das Beispiel der A 20. Früher war eine Fahrt nach Anklam ein Tagesausflug.
Wer die Strecke Schwerin–Anklam regelmäßig fahren musste, weiß, wovon ich spreche. Schauen Sie sich die heutigen Zeiten an!
Aber unsere Erfolgsstatistik beschränkt sich nicht nur auf eine deutliche Verbesserung der Mobilität im Land. Nennen möchte ich exemplarisch nur die niedrigste Arbeitslosenquote seit Jahrzehnten – übrigens auch ein Ergebnis erfolgreicher Wirtschaftspolitik der CDU
mit der Ansiedlung großer Unternehmen, wie Liebherr, Nestlé oder Dr. Oetker – oder unser Bruttoinlandsprodukt beispielsweise, das im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreichte.
Ich denke, dass unser Land seit Jahren ohne neue Schulden auskommt, ist auch durchaus eine Erwähnung wert. Auch im technologieorientierten Mittelstand hat sich vieles getan. Made in Mecklenburg-Vorpommern ist auf Wachstumskurs, aber ich kann und will auch hier nicht verschweigen, dass wir noch deutlich besser werden können und müssen und dass wir vor allen Dingen deutlich mehr Unternehmensansiedlungen in unserem Land brauchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Heimat definiert sich aber nicht nur über wirtschaftliche und soziale Sicherheit. Die Menschen in unserem Land wollen in Sicherheit leben. Terroranschläge in Europa und der Welt, die Zunahme der Gewalt in der Gesellschaft, Wohnungseinbrüche und immer neue Kriminalitätsphänomene beunruhigen die Menschen in hohem Maße. Die Bürger wollen Schutz für Leib und Leben, ihr Eigentum, ihre Wohnung. Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Sicherheit und dieser Anspruch kann nur durch einen starken und leistungsfähigen Staat gewährleistet werden.
Jahrelang wurde an der inneren Sicherheit gespart. Die Polizei und der Verfassungsschutz wurden mit ihren Problemen alleingelassen.
Und bevor jetzt hier die Kaffeesatzleserei beginnt und möglicherweise die Beispiele mit dem Polizeiminister statuiert werden, schiebe ich dem gleich einen Riegel vor. Die Ursachen dafür sind wesentlich und überwiegend nicht im Jetzt und Heute zu suchen, sie reichen weit bis in das Jahr 2000 zurück. Die Probleme, mit denen die Landespolizei zu kämpfen hat, mit denen sie heute zu kämpfen hat, sind die Auswirkungen eines sogenannten Personalentwicklungskonzeptes, PEK, aus der Ära eines Gottfried Timm. Was viele heute nicht wissen und einige sehr erfolgreich verdrängen, ist die Tatsache, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht nur System hatte, sondern per Beschluss dieses Landtages auch auf mindestens zehn Jahre Laufzeit ausgelegt war.
Diese Langfristigkeit ist im Wesentlichen der Grund, warum wir noch heute, 15 Jahre später, die Folgen an allen Ecken und Kanten spüren.
Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei stehen Wochenende für Wochenende in den Stiefeln, Überstunden türmen sich mehr und mehr auf, der Krankenstand schnellt in ungeahnte Höhen, so die Gewerkschaft der Polizei. Viele Dienststellen halten sich nur noch mit ausgeprägtem Improvisationsvermögen über Wasser. Und wie sieht der Dank für das tägliche Engagement vieler Polizistinnen und Polizisten aus? Die Spanne reicht vom Beförderungsstau bis zur Pensionierung aus niedrigsten Ämtern des mittleren Dienstes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss sich dringend ändern! Ich sage es ganz deutlich, wir haben bereits einen Anfang gemacht und werden es auch nicht dabei bewenden lassen. Wir werden und können die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land nicht im Stich lassen. Wer andere schützt, braucht unseren besonderen Schutz. Wir haben sicherzustellen, dass die Polizistinnen und Polizisten auch in der Lage sind, ihren Job bestmöglich zu erledigen. Das Geringste, was wir tun können, ist, sie zu schützen, sie zu versorgen und sie bestens auszustatten. Dazu gehört in meinen Augen eine deutliche Aufstockung des Personals der Landespolizei. Freiheit und Sicherheit sind für mich elementare Grundbedürfnisse der Menschen. Innere Sicherheit ist aus diesem Blickwinkel auch unteilbar und gilt für alle. Deshalb brauchen wir neben einer gut ausgestatteten Polizei auch einen funktionierenden Verfassungsschutz, ganz anders, wie es so der eine oder andere in seiner Programmatik zum Ausdruck bringt. Wir haben Vertrauen zu den Menschen, die in diesem Bereich arbeiten.
Unser Programm drückt nicht an jeder Ecke Misstrauen gegenüber der Polizei und gegenüber dem Verfassungsschutz aus.
Insbesondere für Letzteren gilt das Gleiche, was ich zur Polizei gesagt habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion will das subjektive Sicherheitsgefühl durch tatsächlich fassbare und abrechenbare Maßnahmen stärken. Das können Sie bei uns sehr, sehr deutlich im Wahlprogramm nachlesen. Wir drücken uns nicht einfach um das Thema, wir hauen Zahlen auf den Tisch.
Einfache Plattitüden, die da so sinngemäß lauten, wir wollen den Stellenabbau bei der Polizei stoppen, die lassen wir nicht gelten. Wir reden Tacheles.
Wir werden hartnäckig bleiben, sowohl bei der Schaffung wirtschaftlicher und sozialer Voraussetzungen als auch bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land.
Wir sind uns bewusst, dass für viele Menschen Heimat auch gleichbedeutend mit Wohlfühlen ist. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eigentlich nicht meine Art, hier ein zweites Mal ans Pult zu treten, weil ich denke, ich habe alles gesagt,
aber nach den Ausführungen meiner Vorredner muss wohl das eine oder andere mal klargestellt werden.
Also, lieber Kollege Dachner, du hast natürlich alles wieder rausgeholt, nachdem du festgestellt hast, dass das Thema stets aktuell ist.
Das ehrt dich, das ehrt dich, dass du ganz zum Schluss dann doch noch mal zum Kern der Wahrheit vorgestoßen bist.
Ansonsten gehst du sehr flexibel mit der Vergangenheit um und ich habe das gerade bewundert, wie du gegen die Zielvereinbarung gewettert hast.
Ich erinnere mich noch an einen Behördenleiter, der mit Urkunden, mit solchen Papierurkunden seine Mitarbeiter im Zielvereinbaren motiviert hat.
Na ja, gut, es war ein Ansatz, aber du hast ja selber gesagt, ein Behördenleiter als Führungskraft hat natürlich andere Möglichkeiten, seine Mitarbeiter zu motivieren. In erster Linie hätte ich schon erwartet, dass jemand, der das Personalentwicklungskonzept damals nicht gut fand, das auch laut und deutlich und in aller Öffentlichkeit sagt. Das ist ja leider Gottes nicht passiert. Heute sind unsere Behördenleiter manchmal schon etwas mutiger.
Der Kollege Ritter,
oder andersherum, ich bin da noch nicht ganz fertig. Ich finde es auch sehr konsequent, dass auf unserem Wahlprogramm rumgehackt wird.
Es ist aus eurer Sicht absolut konsequent, wenn ich auf 48 Seiten so gut wie nie das Wort „Polizei“ erwähne, dann muss ich mich natürlich ein kleines bisschen bei denjenigen, die sich ganz konkret ausdrücken, schadlos halten. Ich sage es mal ganz deutlich: Ich habe keine Probleme mit Wahlprogrammen, weil die Menschen von uns erwarten, dass wir Ihnen sagen, was wir wollen, und das machen wir mit einem Wahlprogramm. Dabei geht es beileibe nicht nur um Personalaufstockung, da geht es um viele andere Themen, die die Polizei betreffen, die ihr unter den Nägeln brennen.
Und wenn der Kollege Ritter nach den 555 Stellen fragt – er kennt die Antwort im Übrigen, er war ja selber bei der Podiumsdiskussion
hier bei der Gewerkschaft der Polizei in Schwerin da- bei und hat die Antwort gehört –, es geht um 37 Reviere, 15 Verstärkungen pro Polizeirevier, das macht 555.
Ich entschuldige mich für die Schnapszahl, wir haben leider keine 38 Reviere. Vielleicht den Vorschlag an den Innenminister, dass wir 38 Reviere aufmachen,
dann kommen wir aus dem Vorwurf der Schnapszahl ganz locker wieder heraus.
Das dürfte wohl das geringste aller Probleme sein.
Und, Kollege Ritter,
du hast ja vorhin gesagt, politische Entscheidungen sind letztendlich die Grundlage, die uns in diesem Punkt bewegen. Wir haben hier aus unserer Sicht eine politische Entscheidung, zumindest in unserem Wahlprogramm, getroffen. Uns das dann im Umkehrschluss wieder vorzuwerfen – na ja!
Auf der anderen Seite, bei Lehrern ward ihr wiederum konsequent. Ihr fordert 250 Neueinstellungen bei Lehrern.
Nun frage ich mich, wenn du dich hinstellst und heute sagst, dass es ein großer Fehler war, die Landespolizei damals zu reduzieren, mit dem Rotstift durch die Polizei zu marschieren, dann wäre es doch konsequent, dann wäre es doch ganz normal und konsequent, heute zu sagen, das wollen wir ändern. Bei Lehrern habt ihr es gemacht, da habt ihr eine Zahl in den Raum gestellt. Aber es mag dahingestellt sein. Das hat mich gar nicht mal so sehr gestört, sondern am meisten – und das sage ich in aller Deutlichkeit – haben mich die Ausführungen des Kollegen Saalfeld hier gestört.
Ja, nee, Herr Saalfeld, Sie bleiben hier nicht ungeschoren, gar keine Frage, denn wer sich hinstellt und dem Innenminister, der CDU, der Landesregierung vorwirft, wir würden die Belastungen der Polizei künstlich in die Höhe schrauben,
um mehr Personal zu bekommen, wissen Sie, das entbehrt jeder Logik. Und Ihre Beispiele, die Sie bringen, die zeugen nur von einem, von fehlendem Sach- und Fachverstand.
Dass Sie überhaupt keine Ahnung haben, das haben Sie so oft bewiesen mit Ihren blödsinnigen Hubschrauberforderungen,
mit Ihrem Waffen teilen, mit dem Abschaffen der Diensthunde bei Demonstrationen, mit der Cannabisfreigabe.
Sie sind nicht mal in der Lage, Ihre Pädophilenproblematik im Bund aufzuarbeiten
und hatten für 2015 schon das Ergebnis angekündigt. Was wollen Sie eigentlich von uns?
Gucken Sie mal Ihr Programm an und dann hören Sie auf, mit anderen Leuten rumzuschimpfen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, bevor ich zu dem Thema komme, noch eine kurze Bitte an den Kollegen Dahlemann. Kollege Dahlemann, wenn Sie mich zitieren, bitte nicht so, wie Sie glauben, mich verstanden zu haben, sondern bitte genau so, wie ich es gesagt habe. Sie haben,
Sie haben dem Plenum die entscheidende Fortsetzung meines Satzes unterschlagen!
Ich habe dort beim Landesjugendring gesagt,
ich kann mir das Wahlalter mit 16 vorstellen, wenn wir uns auch über alle anderen Fristen mit 16 unterhalten,
zum Beispiel Thema Strafmündigkeit und Co.
Und das habe ich Ihnen gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat sich um die Aufsetzung des Punktes auf die heutige Tagesordnung bemüht, weil …
Meine Güte!
Ja, also wir haben uns um die Aufsetzung dieses Punktes auf die Tagesordnung bemüht, weil wir ein großes Interesse an einer erneuten Diskussion dieses Themas haben. Und wenn ich der „Zeit online“, glaube ich, von heute oder von gestern Glauben schenken kann, dann besteht sogar die berechtigte Hoffnung, dass die GRÜNEN in einzelnen Ländern ihre Blockadehaltung zu dieser Thematik aufgeben. Insofern, glaube ich, ist es sogar ganz gut, dass wir das Thema heute gehört haben.
Ich bedaure es allerdings sehr, dass die Argumentation, die GRÜNE und LINKE bisher wie eine Monstranz vor sich hertragen, auch zu einer bewussten Irreführung der Bevölkerung führt. Begriffe wie Menschenrechtsverletzung, Folter, Bedrohung von Leib und Leben werden mit den Maghreb-Staaten in Verbindung gebracht, und dies, obwohl den Akteuren bestens bekannt ist, dass die Tatsachen eine andere Sprache sprechen. Letztendlich bringt die Verweigerung der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten auch eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Staat mit sich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht um die Verletzung von Menschenrechten oder Folter, die verhindert werden sollen, sondern es geht überwiegend schlicht und einfach um Geld. Es geht um eine enorme, häufig sinnlose Arbeitsbelastung beim Bundesamt für Migration. Niemand beabsichtigt, in Not geratenen Menschen, die um politisches Asyl bitten, Hilfe und Unterstützung zu verweigern. Daran ändern auch konstruierte Schreckensszenarien nichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundsätze des Asylverfahrens haben wir in diesem Landtag in fast jeder Sitzung diskutiert, und daran hat sich meines Wissens bis heute nichts geändert. Nach wie vor gilt, hat sich ein Antragsteller rechtmäßig in Deutschland registrieren lassen und hat er einen Asylantrag gestellt, dann bekommt er auch Bleiberecht, bis eine politische Verfolgung geklärt ist. Gegen Ablehnungsbescheide bestehen Rechtsmittel und in den Rechtsverfahren werden die vorgelegten Argumente nochmals von unabhängigen Richtern geprüft. Selbst wenn keine politische Verfolgung, sondern die Flucht vor Krieg und Terror vorliegen sollte, gibt das deutsche Recht nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem sogenannten subsidiärem Schutz ein Bleiberecht, allerdings in diesem Fall dann befristet. Aber in Krieg, Terror und Folter schicken wir niemanden zurück, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Tatsache.
Was aber bedeutet die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nun wirklich? Bedeutet sie Abschiebung ohne Rücksicht auf Verluste oder geht es schlichtweg um eine Beweislastumkehr? Bisher wurde jeder Einzelfall überprüft, ob der Asylsuchende in irgendeiner Art und Weise verfolgt wird, sei es politisch oder kriegerisch. Kommt diese Überprüfung zu dem Ergebnis, dass dem Asylsuchenden in seinem Heimatland kein Ungemach droht, dann wird er zurückgeführt.
Wie sieht es nun aktuell im Fall der Maghreb-Staaten aus? Tatsächlich wurden in den letzten Monaten 99,3 Prozent der Asylanträge von Asylsuchenden aus Marokko, Tunesien und Algerien abschlägig beschieden. Den Asylsuchenden aus diesen Ländern wurde die freiwillige Ausreise nahegelegt und wer dieser Aufforderung nicht folgte, der wurde auch abgeschoben.
Die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration sind für mich konsequent und nachvollziehbar. Es ist aus meiner Sicht schlichtweg unmöglich, eine Asylpolitik zu fahren, die der Realität faktisch konträr gegenübersteht. Jedes Jahr fliegen Zehntausende Menschen in eben diese Staaten und machen Urlaub. Diesen Menschen ein Bild von politischer Verfolgung und Folter zu vermitteln, und das als Pauschalwertung, dürfte ziemlich schwerfallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bisherige Praxis ist extrem kosten- und personalintensiv, ich wies bereits darauf hin. Wir wenden jährlich mehrstellige Millionenbeträge für Personal, Unterkunft, Verpflegung und medizinische Betreuung der Asylsuchenden sowie für die Rechtsmittelverfahren auf, und das alles bei einer Ablehnungsquote von 99,3 Prozent. Diese Ausgaben gehen zulasten anderer Bedürftiger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst wird uns die Einstufung als sicheres Herkunftsland eine deutliche Kosten- und Personalentlastung bringen. Ich darf noch mal daran erinnern,
wir haben derzeit im Bundesamt für Migration mehrere Hunderttausend Anträge auf Halde liegen. Ich habe kürzlich gerade Asylsuchende aus Syrien bei mir sitzen gehabt, die seit Monaten, und zwar seit neun Monaten auf einen Bescheid warten. Auch diese Menschen leiden letztendlich unter dieser Politik. Und schon allein deshalb, weil …
Jetzt habe ich mich verhaspelt.
Also die Kosten- und Personalentlastungen – Herr Saalfeld, schönen Dank, aber Sie bringen mich dann immer wieder richtig auf den Weg – werden uns letztendlich nicht davon abhalten, auch zukünftig jeden Einzelfall zu prüfen. Bei den Antragstellern, die glaubhaft einen Asylgrund vortragen, wird sich am Verfahren auch nichts ändern. Was uns von GRÜNEN und LINKEN vorgegaukelt wird, dass Asylverfahren ausgehebelt werden sollen, ist meines Erachtens Unfug und geht zulasten der berechtigten Asylanträge. Ich sprach bereits darüber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich sind die Lebensverhältnisse in den Maghreb-Staaten mit unseren nicht vergleichbar, aber diese Diskrepanz lässt sich nun mal nicht über das deutsche Asylrecht lösen. Deutschland unterstützt die Maghreb-Staaten bereits seit geraumer Zeit, und nicht nur beim Aufbau demokratischer Strukturen wie beispielsweise in Tunesien. Allein im letzten Jahr haben wir 700 Millionen Euro für die Entwicklungszusammenarbeit mit Marokko, Algerien und Tunesien bereitgestellt. Diese Mittel wurden für gezielte Projekte eingesetzt: zur Verbesserung der Lebensverhältnisse, zur Stärkung von Frauen- und Minderheitsrechten, zur Stärkung guter Regierungsführung, zur Stärkung der Zivilgesellschaft und letztendlich auch für die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz. Diese Aufbauarbeit gilt es fortzusetzen.
Auf der anderen Seite tragen wir allerdings auch eine große Verantwortung gegenüber den Bürgern, einen Asyl- und Sozialmissbrauch in unserem Land zu verhindern. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist meines Erachtens dafür ein wichtiger Baustein. Ich fordere deshalb alle Kolleginnen und Kollegen auf, auf Bundesebene und auf Länderebene für entsprechende Unterstützung zu werben.
Ich sagte es bereits, es zeichnet sich möglicherweise bundesweit ein Kompromiss mit den GRÜNEN ab.
Für mich sind die Maghreb-Staaten sichere Herkunftsländer
und eine Zustimmungsverweigerung halte ich für kontraproduktiv,
sie würde niemandem helfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesen Antrag, daran werden sich sicher alle erinnern, haben wir bereits im April 2015 hier ergiebig und erschöpfend behandelt.
Da der NPD nichts Neues eingefallen ist, mache ich es mir auch ganz einfach und verweise auf meine Rede zu diesem Antrag, die Sie nachlesen können im Plenarprotokoll 6/92. Ich habe dieser Rede nichts hinzuzufügen.
Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 25. März wertete der Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Novelle zum Bundesverfassungsschutzgesetz als einen „essenziellen Baustein“ bei der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses.
Das Gesetz intensiviere den Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden und regle klar den für unsere Sicherheit unverzichtbaren Einsatz von V-Leuten. Bund und Länder haben sich gemeinsam neue Regeln erarbeitet beziehungsweise die bereits bestehenden verbessert. Maßstab waren die behördlichen Lehren aus dem NSU, die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anschläge von Paris und Brüssel haben uns mehr als deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist. Mit dem novellierten Verfassungsschutzgesetz wird auch zukünftig die Handlungsfähigkeit unseres Verfassungsschutzes sichergestellt. Zugleich tragen wir damit den Herausforderungen wie der aktuellen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus Rechnung.
Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht auf V-Leute verzichten will und nicht verzichten kann. Wenn wir Informationen aus einer extremistischen Vereinigung erhalten wollen, dann ist der Einsatz von V-Leuten nach wie vor unverzichtbar.
Es muss aber auch Regeln und Grenzen für diesen Einsatz geben und diese sind jetzt gesetzlich besser und transparenter normiert. So dürfen weder Minderjährige noch Teilnehmer eines Aussteigerprogramms als VLeute eingesetzt werden. Vor allen Dingen dürfen VLeute von ihrer Tätigkeit nicht ihren Unterhalt bestreiten. Straftäter können nur ausnahmsweise und dann nur befristet eingesetzt werden. Wer wegen Mordes, Totschlags oder Sonstigem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ausnahmslos als ungeeignet anzusehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich exemplarisch auf einige Neuerungen des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen.
In Paragraf 10, der Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, wird als eigenständige Rechtsnorm die Beobachtung und Aufklärung des Internets aufgenommen. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, sondern wir reagieren auch auf die besorgniserregende aktuelle Entwicklung.
Seit geraumer Zeit stellen Experten fest, dass Terrororganisationen dabei sind, die digitale Welt zu erobern. So zielt zum Beispiel die Medienstrategie des IS darauf ab, per Internet potenzielle Dschihadisten aus aller Welt zu rekrutieren. Die Zurschaustellung unfassbarer Brutalität mit menschenverachtenden Tötungsvideos beispielsweise garantiert in den sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook nicht nur die weltweite Verbreitung der Botschaft der Dschihadisten, sondern übt auch einen perfiden Reiz auf Jugendliche aus.
Aber damit noch nicht genug. Ich zitiere aus einem Tagungsbericht der Hanns-Seidel-Stiftung: „Seit 2012 zeichnet sich dabei eine neue Ära der Jihad-Rekrutierung ab. Inzwischen geht es nicht mehr primär darum, dass Terrororganisationen Propaganda verbreiten und direkt neue Mitglieder rekrutieren. Es sind vermehrt von Terror
organisationen unabhängige Individuen, die über Soziale Netzwerke Handlungen und Ideologie des IS und affiliierter“ – also angegliederter oder gleichgeordneter – „Terrororganisationen rechtfertigen und damit zur OnlineRadikalisierung von jungen Menschen weltweit beitragen, die dann ihren Weg in die Jihad-Gebiete finden. Es ist primär dieser Art der Rekrutierung zuzuschreiben, dass inzwischen 25.000 bis 30.000 Ausländer aus rund 90 Ländern in Syrien und Irak für die IS-Milizen kämpfen. Es könnten … deutlich mehr sein.“ Ende des Zitats.
Bei der von mir beschriebenen Änderung des Paragrafen 10 geht es ausschließlich um eine niederschwellige Erkenntnisgewinnung. Der Schutzbereich des Artikels 10 Grundgesetz, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, wird zu keinem Zeitpunkt berührt und damit bewegen wir uns übrigens auch klar im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar 2008.
Entgegen der Behauptung zum Beispiel vom Kollegen Saalfeld – wo ich mich sehr gut erinnern kann, dass ein Professor Aden dagegen votiert hat in der Anhörung vor dem Innenausschuss – muss ich feststellen, dass Niedersachsen genau die gleiche Regelung hat. Professor Aden hat insbesondere auf dieses Gesetz abgestellt und hat unsere Regelung hier in Mecklenburg-Vorpommern, die wortgleich ist mit Niedersachsen, angegriffen. So viel zu dem Thema. Man kann sich auch als Experte offensichtlich mal an einem bestimmten Tag irren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Einsatz von V-Leuten zukünftig besser und transparenter normiert wird. Das erfolgt über einen eigenständigen, neu geschaffenen Paragrafen 10a mit dem Titel „Vertrauensleute und verdeckte Mitarbeiter“. Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich dabei, wie übrigens alle Gesetzesnovellen der Länder, eng an den Regelungen des Bundes in dem Paragrafen 9a „Verdeckte Mitarbeiter“ und 9b „Vertrauensleute“ des Bundesverfassungsschutzgesetzes.
In Paragraf 10a geht es im Wesentlichen um die planmäßige und systematische Informationsbeschaffung durch verdeckt arbeitende Personen. Dass dabei vorrangig Vertrauensleute zum Einsatz kommen, begründet sich schon durch die personelle Ausstattung unserer Verfassungsschutzabteilung und die mit einer solchen Maßnahme verbundenen Kosten. Beim Paragrafen 10a sind aber zwei Aspekte noch einmal deutlich hervorzuheben:
Erstens. Vertrauensleute und verdeckte Mitarbeiter dürfen sich nicht an Bestrebungen, die gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung und den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, beteiligen.
Zweitens. Ihr Einsatz wird unverzüglich beendet, soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie rechtswidrig an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligt sind.
Ich will das jetzt hier nicht in epischer Breite vortragen. Wen es interessiert, was Straftaten von erheblicher Bedeutung sind, auch das hat das Bundesverfassungsgericht geregelt. Das kann jeder der anwesenden Kolleginnen und Kollegen durchaus selbstständig nachlesen.
Die dritte und wesentliche Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern finden
wir im Paragrafen 20 Absatz 4. Dort geht es um die Grundsätze der Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden. Im Absatz 4 findet sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.04.2013 zum Antiterrordateigesetz wieder. Kurz gesagt, führt uns der Leitsatz 2 noch einmal das informationelle Trennungsgebot vor Augen, das einen Austausch von Informationen zwischen Geheimdienst und Polizei – und das Wort hat Herr Saalfeld Ihnen vorhin unterschlagen – nur „ausnahmsweise“ zulässt.
Wenn man zitiert, sollte man vollständig zitieren.
Gerade dieses Wort „ausnahmsweise“ gibt der Entscheidung – bei Herrn Saalfeld ohnehin nicht –,
gibt dieser Entscheidung dann auch die richtige Richtung.
Die Übermittlung von Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, sind nur zulässig, wenn der Austausch einem herausragenden öffentlichen Interesse dient. Das ist dann noch mal meine Wiederholung.
Dieser Forderung des Bundesverfassungsgerichtes trugen die IMK und ihre Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam Rechnung, indem sowohl Paragraf 19 Bundesverfassungsschutzgesetz als auch die entsprechenden Normen in den Ländern geändert wurden. Ich will das an dieser Stelle deutlich hervorheben: Diese Gesetzesänderungen fanden deutschlandweit in allen Bundesländern im Einvernehmen mit dem Bundesgesetzgeber statt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der inneren Sicherheit drohen von verschiedenen Seiten erhebliche Gefahren, deren Bekämpfung den Staat vor besondere Aufgaben stellt. Dazu gehören einerseits das Gewaltpotenzial rechtsextremistischer, islamfeindlicher Gruppierungen und Einzelpersonen, wie die zunehmende Zahl der Übergriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerberunterkünfte belegen. Andererseits bedrohen der islamische Terrorismus und seine Folgewirkungen den Bestand der freiheitlichen Demokratie in Deutschland und Europa.
Angesichts der hohen Bedrohungs- und Gefährdungslage kommt der engen und effektiven Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, der Polizei und sonstigen Sicherheitsbehörden nicht nur auf internationaler Ebene, sondern auch auf nationaler Ebene eine existenzielle Bedeutung zu. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes, potenzielle Bedrohung bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr zu identifizieren und zu beobachten, stellt deshalb einen unverzichtbaren Baustein in der Sicherheitsarchitektur dar. Dafür benötigt der Verfassungsschutz eine ebenso klare wie wirksame gesetzliche Grundlage, die ihm zwar die notwendigen Befugnisse einräumt, aber auch deren Grenzen eindeutig festlegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle hätte ich eigentlich – und Sie wissen, „eigentlich“
schränkt ein – mit meiner Rede aufhören wollen, aber meine Vorredner haben hier die eine oder andere These in den Raum gestellt, worauf ich durchaus noch mal eingehen will.
So zum Beispiel der Kollege Ritter, der auch in dieser heutigen Sitzung wieder etwas zum Thema „Rolle und Einfluss des Untersuchungsausschusses des Bundes“ gesagt hat. In der letzten Sitzung, in der Einbringung des Gesetzentwurfes, meinte Herr Ritter festgestellt zu haben, dass im NSU-Untersuchungsausschussbericht überhaupt nichts zum Einsatz der V-Leute geregelt wäre, jedenfalls nicht so, wie Innenminister Caffier das gemeint hätte. Ich habe mir daraufhin die Ziffern 44 bis 47 des Untersuchungsausschussberichtes angeschaut und fest- gestellt, dass genau das, was wir hier in MecklenburgVorpommern gemacht haben, dort von den Abgeordneten des Bundestages gefordert wurde.
Ähnlich verhält es sich jetzt auch hier mit der Aussage, dass der Gesetzentwurf uns untergeschoben wurde, bevor Herr Binninger überhaupt einen Fuß in die Tür des Landtages gesetzt hat. Bei aller Freundschaft, lieber Kollege Ritter, aber ich gehe mal davon aus, dass jeder von uns, der sich zumindest ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt hat, nicht darauf warten muss, dass Herr Binninger einen Fuß in dieses Haus setzt, sondern dass wir des Lesens durchaus kundig sind und uns mit dem Untersuchungsausschussbericht ernsthaft beschäftigt
haben.
Wenn Herr Saalfeld einen förmlichen Zerriss in der Anhörung der Experten festgestellt haben mag, dann war das wahrscheinlich seine einzige Feststellung.
Na sicherlich war das Ihre Feststellung. Ich hatte eine andere Wahrnehmung, denn ich habe eine weitere Frage gestellt, die ganz einfach lautete, ob man denn auch gegen die Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes gewesen wäre. Das hat man bejaht. Na gut, ich meine, das ist konsequent. Wer im Bund gegen das Gesetz ist, der muss natürlich auch in den einzelnen Ländern gegen das Gesetz sein.
Das ist für mich eine ganz konsequente Position.
Opposition ohnehin.
Ein letztes Wort zu Herrn Saalfeld: Sie haben hier wieder wunderbar, auch mithilfe des Kollegen Peter Ritter, Ihre Opferrolle versucht zu untermalen. Ich darf aber an einer Aussage, die Ihnen sehr leichtfertig über die Lippen geschlüpft ist, in der letzten Innenausschusssitzung erinnern.
Da sagten Sie, die Antworten zur Kleinen Anfrage kennen Sie schon. Und, Herr Saalfeld, Sie haben dort genau die Wahrheit gesagt, weil alle Antworten dieser Kleinen Anfrage hatte Ihnen der Staatssekretär während der vorhergehenden Innenausschusssitzung in epischer Breite erklärt. Jeder der Abgeordneten hatte es auch verstanden,
nur Sie waren der Einzige, der das nicht verstanden hat. Und bei aller Freundschaft, dafür können wir beim besten Willen nichts. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine zwei Vorredner, der Kollege Müller und der Kollege Ritter, haben im Grunde genommen unser Einvernehmen hervorragend dargestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen, ich muss es auch nicht wiederholen. Ich will an dieser Stelle nur eines unterstreichen – das ist die Wiederholung durchaus wert –, mich hat es sehr gefreut, dass wir dieses hohe Maß an Einvernehmen herstellen konnten. Wenn ich mich an eine Fachtagung aus dem letzten Jahr erinnern darf, da zeichnete sich das nicht unbedingt am Horizont ab. Es ist erstaunlich, in welcher Geschwindigkeit dann doch so was erreicht werden kann. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Wir werden dem Entwurf zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ja, Kollegin Gajek, das hätte ich Sie auch gefragt, was Sie damit eigentlich wollen,
vor allen Dingen weil es nicht mal eine Nummer 2 gibt. Im Paragrafen 4 gibt es keine Nummer 2, im Paragrafen 4 gibt es einen Absatz 2. Das sollten Sie eigentlich bei den GRÜNEN auch selbst lesen können. Aber machen Sie sich da erst mal sachkundig!
Wenn Sie nicht mal wissen, was Sie beantragen, dann haben wohl der Innenminister und die bösen Kollegen der CDU-Fraktion recht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 25. Februar dieses Jahres hatte der Innenausschuss Mitglieder der Härtefallkommission zu einer nicht öffentlichen Anhörung eingeladen, um mit ihnen die Abschiebepraxis in Mecklenburg-Vorpommern zu diskutieren. Anlass der Anhörung, das wurde hier schon erwähnt, war die Kritik an der Rückführung eines ukrainischen Ehepaares. In Ungarn hatte das ukrainische Ehepaar erstmals europäischen Boden betreten und wurde deshalb auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung dorthin zurückgeführt, um das festgeschriebene Asylverfahren durchzuführen. Ich betone dieses „zurückgeführt“, denn Sie werden dem Wort sicherlich im Fortlauf meiner Rede noch mal begegnen, weil es keine Abschiebung war.
Gegenstand der Anhörung waren auch die rechtlichen Möglichkeiten der Härtefallkommission, Einfluss auf die Abschiebepraxis in Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen. Dabei machten die Mitglieder der Härtefallkommission deutlich, dass sie keinerlei Entscheidungsbefugnis bei Härtefällen besitzen. Das wissen wir. Sie können entsprechende Ersuchen stellen, eine abschließende Entscheidung trifft aber immer das Innenministerium, und dort der Staatssekretär, so nachzulesen. Die Härtefallkommission ist auch keine zusätzliche Revisionsinstanz. Sie kann Entscheidungen der Ausländerbehörde und/oder der Gerichte nicht infrage stellen oder gar korrigieren.
Das Fehlen einer Härtefallkommission auf Bundesebene wurde während der Anhörung seitens der Anzuhörenden beiläufig festgestellt. Es war weder ein Schwerpunktthema der Anzuhörenden, noch wurde die Einrichtung einer solchen Kommission gefordert.
Insofern sei mir schon eine gewisse Verwunderung zum vorliegenden Antrag gestattet. Außerdem frage ich mich, wenn es im Nachgang zur Sitzung noch Fragen der Opposition gegeben hat, warum sie diesen Tagesordnungspunkt nicht weiter behandelt und im Innenausschuss vertieft hat. Sowohl LINKE als auch GRÜNE beklagen regelmäßig, dass die Koalitionsfraktionen sich angeblich einem konstruktiven Dialog entziehen. Da frage ich mich: Was soll dieser vorliegende Antrag? Den hätten wir vorher auch mal diskutieren können. Aber dessen ungeachtet, zurück zu dem Antrag.
Solche Rückführungen, und jetzt kommt wieder die Stelle, und keine Abschiebungen – das muss man wahrscheinlich immer wieder wiederholen –, wie fälschlicherweise immer wieder gern behauptet wird, fallen aufgrund der laufenden Dublin-Verfahren und der Bundeszuständigkeiten nicht unter die ländereigene Härtefallkommission. Das liegt daran, dass es sich bei Dublin III um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. In diesem Vertrag sind alle Einzelheiten, Verfahrensweisen und Handlungsstränge abschließend aufgezeigt. Da kann ich als einzelner Vertragspartner nicht einfach eigene Regeln erschaffen oder Zwischenebenen einziehen, auch wenn man es gerne will. Aber um einen völkerrechtlichen Vertrag zu verändern, bedarf es schon einiger Partner mehr als nur des deutschen oder des guten Willens in Deutschland. Eine Härtefallkommission wäre eine solche Zwischenebene. Härtefallkommissionen agieren mit gesetzlicher
Legitimation im humanitären Bereich. Das kann ich innerhalb eines Nationalstaates gesetzlich ausgestalten, aber nicht ohne besagte Vereinbarung im völkerrechtlichen Bereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich auf Bundesebene eine Härtefallkommission einrichten würde, würde ich das System grundsätzlich verändern. Härtefallkommissionen sind geschaffen worden, weil alle verwaltungstechnischen und rechtlichen Wege für die Erlangung eines Aufenthaltstitels erfolglos beschritten wurden und es doch humanitäre Gründe für einen Aufenthalt gibt. Im Dublin-III-Verfahren ist dieser Verwaltungs- und Rechtsweg aber noch gar nicht zu Ende beschritten worden. Das ist der große Unterschied zwischen dem Weg auf Landesebene und dem nach Dublin III.
Der Asylantrag, der in einen Aufenthaltstitel münden kann, wird erst in dem Rückführungsstaat abschließend behandelt. Somit gibt es vorher gar keine abschließende Entscheidung, die auf humanitäre Gründe überprüft werden könnte. Außerdem werden auch bei Dublin-IIIVerfahren besondere persönliche Gründe, die gegen eine Rückführung sprechen, geprüft. Das ist hier bereits erwähnt worden.
Schon das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass das zuständige Bundesamt für Migration in Dublin-Fällen die Pflicht hat zu prüfen, ob der Rückführung Hindernisse entgegenstehen. Dazu gehören auch persönliche wie beispielsweise gesundheitliche Hindernisse. Das wird in jedem Fall regelmäßig so gemacht. Das Innenministerium hatte im Ausschuss dazu ausgeführt, dass diese Prüfung im vorliegenden Fall ebenfalls erfolgt war. Ich sehe also im vorliegenden speziellen Fall noch immer kein Bedürfnis, eine Härtefallkommission auf Bundesebene einzurichten.
Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Ebenso werden wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen, und das schon alleine deshalb, liebe Kollegin Gajek, weil ihr euch ganz offensichtlich …
Ja, gut.
… mit einem Schreibfehler vergaloppiert habt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst erst einmal herzlichen Dank an die Sozialministerin. Besser hätte ich das in Richtung GRÜNE auch nicht formulieren können und ich will es sogar noch um einen Punkt ergänzen.
Hikmat, ich hatte eigentlich von dir noch einen Satz zu der Eingangsbemerkung des Kollegen Saalfeld erwartet, als er die Verabredungen oder Festlegungen, wie auch immer sie nun heißen mögen, vom 22. so abgewedelt hat. Damit hat er eigentlich euren Antrag zur Hälfte schon mal vom Tisch gefegt. Er hat im Grunde genommen gesagt, das, was ihr beantragt, waren Peanuts. Nur das, was die GRÜNEN beantragen, das ist hier im Grunde genommen der Kern der Debatte.
Herr Saalfeld, lassen Sie sich das Protokoll geben, lesen Sie sich mal durch, was Sie gesagt haben! Wenn Sie nicht Herr Ihrer Sinne sind, ist das nicht mein Problem.
Für mich ist bei den vorliegenden Anträgen aber wieder eins deutlich geworden: Scheinbar reden alle über dasselbe Thema, aber eben nur scheinbar. Sie, meine Damen und Herren der GRÜNEN, insbesondere der GRÜNEN, aber auch teilweise der LINKEN verstehen Integration ausschließlich als Aufgabe und Verpflichtung für die Gesellschaft. Wir dagegen gehen von einer Position des Forderns und Förderns aus.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, so ganz falsch können wir damit nicht liegen, denn Sie beziehen sich ja auf die Publikation des Städte- und Gemeindetages. Auch der Städte- und Gemeindetag stellte in diesen Arbeitshinweisen bereits fest, ich zitiere: „Unter allen Umständen muss … der Eindruck vermieden werden, dass die Flüchtlinge im Verhältnis zu anderen“, ich ergänze mal, Menschen „besser gestellt werden.“ Ende des Zitats. Diese Position finde ich aber bei beiden Anträgen nicht.
Nein, das scheint es offensichtlich nicht zu sein, denn Sie haben vorhin die Bemerkung von Herrn Saalfeld hoffentlich noch gehört, als es um das Thema Pflichten ging. Also so selbstverständlich scheint das nicht zu sein.
Ebenso blenden Sie auch die Sitzung, insbesondere die letzte Sitzung des Sozialausschusses aus. Hier wurde berichtet, dass eben zu diesen Themen eine umfangreiche Erörterung im Sozialausschuss stattfand. Ein gravierender Überhang, gravierende Regelungsdefizite wurden vor Ort auch nicht reklamiert, aber jetzt komischerweise in der Debatte vorgebracht. Ganz offensichtlich passt eine agierende Landesregierung nicht in Ihr Konzept, weshalb Sie permanent mit Unterstellungen arbeiten. Das ist jetzt insbesondere in Richtung der GRÜNEN gerichtet.
Jetzt schenkt also die Landesregierung der Integration von Flüchtlingen zu wenig Aufmerksamkeit. „Zu wenig“ ist hinreichend unbestimmt, klingt aber erst einmal vorwerfbar. Es gibt allerdings einen Haken bei der Sache: Wir ziehen uns diesen Schuh gar nicht erst an. Wenn Sie sich einmal genau umschauen und nicht immer Ihre Energie darauf verschwenden würden, zunächst das
Haar in der Suppe zu suchen, dann müssten Sie zugeben, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht untätig war.
Ich habe einen Satz von Herrn Saalfeld, zumindest den Beginn eines Satzes, mitgeschrieben. Ich fand den faszinierend, weil meine Erfahrungen ganz anders aussehen. Da heißt es: „Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt“, Punkt, Punkt, Punkt habe ich da nur noch gemacht,
den Rest habe ich mir nun wirklich nicht mehr angetan mitzuschreiben. Mir zeigt die Erfahrung aus anderen Bundesländern eines ganz deutlich, dass MecklenburgVorpommern ganz oben bei der Bewältigung dieser Problematik steht, und das nicht nur bei der Problematik der Erstaufnahme von Flüchtlingen, das zeigt mir auch die Bearbeitung der Anträge dieser Flüchtlinge. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir anderen Bundesländern in Deutschland auch bei der Frage der Integration weit voraus sein werden.
Nein.
Nein.
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, das Land war nicht untätig, auch wenn es die Opposition hier schon gebetsmühlenartig unterstellt.
Die Ministerin hat unter anderem auf die Integrationsbüros, die Integrationslotsen hingewiesen. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal die Projektgruppen anführen, die sich ebenfalls mit dem Thema Integration beschäftigen. Ihnen ist bekannt, dass diese Gruppen die verschiedensten Handlungsfelder bedienen, wie Wohnen, Gesundheitsversorgung, Sprachmittlung, Kultur, sozialer Arbeitsmarkt, Integration, Jugendhilfe, Kindertagesförderung, Bildung und Finanzen. Die ersten Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen, dieser Unterarbeitsgruppen wurden bereits bei dem Spitzengespräch am 22. Februar erörtert.
Aber nicht nur Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen spielen eine entscheidende Rolle, auch die laufenden Maßnahmen sind an dieser Stelle exemplarisch zu nennen. Hier sei nur an zusätzliche Deutschlehrer erinnert, die bereits Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht wurden, und an die aktuell angebotenen Deutschkurse. Auf diese hat die Ministerin im Übrigen auch im Sozialausschuss hin
gewiesen. Selbstverständlich müssen diese Angebote ausgebaut werden, und zwar zeitnah, aber darauf ist der Kollege Al-Sabty eingegangen, auch auf die Verantwortung des Bundes, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen und kurzfristig aufzustocken. Auch da sind wir uns einig.
Um die Flüchtlinge schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, müssen die Abschlüsse so schnell wie möglich anerkannt beziehungsweise muss es den Flüchtlingen ermöglicht werden, einen Berufsschulabschluss zu erwerben. Auch da sind wir nicht auseinander, lieber Kollege Al-Sabty. Aber an dieser Stelle mal einen kleinen Hinweis: Ich erinnere an die Zeit der Wiedervereinigung, an die 90er-Jahre, und ich erinnere daran, wie schwer wir uns teilweise damit getan haben, Abschlüsse aus der ehemaligen DDR hier in Deutschland anzuerkennen.
Deswegen wird das mit Sicherheit – mit Sicherheit! – kein einfacher Prozess. Das war keine qualitative Wertung, es war einfach nur mal eine kleine Erinnerung an das, was wir auch zu dem Stückchen gemeinsamer deutscher Geschichte zählen.
Lieber Kollege Ritter,
wichtig ist auch, dass die Betriebe im Land besser über die Möglichkeiten informiert werden müssen. Aber ich sage es noch mal, das ist Ende letzten Jahres schon breit diskutiert und auch von mir hier angeführt worden. Die Bundesagentur, die Industrie- und Handelskammern sowie die Kreishandwerkerschaften haben ihre Bereitschaft dazu längst erklärt und hier gibt es bereits entsprechende Programme.
Durch die Schaffung der Integrationsbüros in den Erstaufnahmeeinrichtungen – die Ministerin hat darauf hingewiesen – beginnt die Integration mit der Aufnahme der Flüchtlinge. Wenn ich mich recht entsinne, mir fällt jetzt auf Anhieb kein einziges Bundesland ein, das diese Institution bereits gebildet hat. Also auch dort sind wir Vorreiter.
Der erste wichtige Schritt, um zu erfahren, wer gute Bleibechancen hat, wer überhaupt in Mecklenburg-Vor- pommern und – ganz wichtig! – in den Kommunen bleiben möchte und wer welche Ausbildung hat, das ist genau die Aufgabe dieser Integrationsbüros vor Ort. Ich könnte mir durchaus ein Konstrukt vorstellen, in dem die Handwerkskammern, IHK und Co noch mehr gerade in diese Büros integriert werden. Aber das ist möglicherweise auch eine Sache des nächsten Flüchtlingsgipfels.
Die heutige Zeit wird durch das Internet geprägt. Das ist nicht neu, das ist keine Plattitüde und das ist auch nicht weiter verwunderlich. Daher ist es selbstverständlich, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Onlineportal für Flüchtlinge geschaltet hat. Unter http://willkommeninmv.de bietet das Portal in mehreren Sprachen – Deutsch, Englisch und Arabisch – seine Hilfe an. Hier finden die Flüchtlinge und ihre Betreuer alles auf einen Blick. Was die Qualität der Übersetzung ins Arabische betrifft, die kann ich nicht beur
teilen, das überlasse ich dann eher den Fachleuten, aber was dort auf Deutsch steht, kann sich durchaus schon sehen lassen.
Auch die Landkreise haben sich entsprechend aufgestellt und – das ist eben der springende Punkt – die Ministerin hat auch auf die Rolle der Landkreise, auf die Rolle der Ehrenamtlichen hingewiesen. All das wird im Grunde genommen negiert, wenn wir hier nur permanente Negativdebatten führen, wenn wir uns nicht auch mal fünf Minuten Zeit nehmen, um ganz einfach hervorzuheben, dass sich Mecklenburg-Vorpommern in keiner Beziehung verstecken muss.
Das will ich deshalb an dieser Stelle auch ganz deutlich noch mal mit dem Dank an alle in diesem Bereich tätigen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie dürften bereits Ende letzten Jahres festgestellt haben, dass meine Fraktion längst die Notwendigkeit eines Integrationsgesetzes erkannt hat – und ich wiederhole, Integrationsgesetz. Herr Saalfeld, auch wenn Sie immer das Gegenteil behaupten, ich bleibe bei Integrationsgesetz. Dazu brauchten wir weder den Anstoß,
dazu brauchten wir nicht den Anstoß der GRÜNEN. Unstrittig ist auch, dass ein solches Gesetz dazu beitragen kann – und ich betone ausdrücklich, kann –, die Integration der Flüchtlinge zu vereinfachen und zu verbessern.
Das konnten Sie bei mir schon am 15. Dezember letzten Jahres nachlesen!
Also, wie gesagt, wir brauchten den Antrag dazu nicht. Allerdings frage ich mich, warum die GRÜNEN erst jetzt wach werden. Eigentlich hatte ich bereits nach dem besagten 15.12. mit einer entsprechenden Reaktion gerechnet. Aber vielleicht brauchte man – und die Ministerin hat es ja vorhin mal kurz angesprochen –, vielleicht brauchte man etwas länger Zeit für das Abschreiben, denn auch mir ist aufgefallen, dass Sie sich kräftig in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bedient haben,
und das insbesondere bei den Überschriften, Herr Saalfeld,
nicht bei den Inhalten.
Aber wie immer im Leben ist es bei Begrifflichkeiten so, der eine sieht dieses und der andere sieht jenes unter
dem Begriff, und Integrationsgesetz ist eben nicht Integrationsgesetz.
Ihre Forderungen kommen wie immer häufig schmalbrüstig und thesenhaft daher. Das kann man ja auch wunderbar in Ihrem Antrag lesen. Aber Sie bleiben da wenigstens Ihrer Linie treu: lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis.
Ein gutes Integrationsgesetz muss auch Verpflichtungen für Migranten enthalten, da können wir diskutieren, wie wir wollen. In erster Linie zählt dazu die Verpflichtung, schnellstmöglich die deutsche Sprache zu erlernen, aber auch Kenntnisse und die Anerkennung des deutschen Rechtssystems, der Lebensverhältnisse, der Normen und Regelungen sind unverzichtbar. Im Zweifelsfall muss auch die Gleichberechtigung und Akzeptanz der Frau erlernt werden.
Die Grundlagen unserer Demokratie, die Trennung von Religion und Staat, der Vorrang …
Ja, viele wissen es schon, lieber Kollege Ritter, und darauf bezieht sich das „im Zweifelsfall“.
Die Grundlagen unserer Demokratie, die Trennung von Religion und Staat, der Vorrang staatlicher Gesetze vor religiösen Regeln, die Schulpflicht auch für Mädchen, all das muss ein Gesetz als Pflichtenkatalog beinhalten und es müssen Sanktionsmöglichkeiten enthalten sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Integrationsgesetz, wie ich es mir vorstelle, lässt sich nicht von heute auf morgen stricken. Der Inhalt muss abgestimmt werden und – da bin ich bei Ihnen – der Inhalt wird eben nicht nur hier im Plenum abgestimmt, der wird auch mit den Vertretern der kommunalen Gemeinschaft abzustimmen sein, der wird mit den Verbänden, mit den Gewerkschaften und Co abgestimmt werden müssen. Wir nähern uns jetzt dem Ende der Legislaturperiode, insofern kann sich jeder an fünf Fingern abzählen, das wird in den nächsten drei Monaten definitiv nichts.
Ich bin mir sicher, nach dem …