Protokoll der Sitzung vom 06.03.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 11. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 11. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 11. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Wahl der Mitglieder zur 15. Bundesversammlung und hierzu den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 6/395 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Druck- sache 6/361 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/412 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/414 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/408.

Wahl der Mitglieder zur 15. Bundesversammlung

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 6/395 –

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/361 –

Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/412 –

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/414 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/408 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Zur Wahl lassen Sie mich Folgendes anmerken:

Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Abgeordnete bei diesem Wahlverfahren nur eine Stimme. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einer Liste Ihre Zustimmung zu geben.

Die Sitze werden gemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach dʼHondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Entfallen auf eine Liste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so gehen die Sitze in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen auf die anderen Listen über.

Zu dem Stimmzettel möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die fünf Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt.

Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich eröffne die Wahl der Mitglieder zur 15. Bundesversammlung. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. Wir werden das Ergebnis zur Wahl der Mitglieder zur 15. Bundesversammlung nach dem Tagesordnungspunkt 2 bekannt ge- ben.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ gemäß § 5 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen und hierzu den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/397 sowie den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/407 sowie die Wahlvorschläge der Fraktion der NPD auf den Drucksachen 6/415 und 6/416.

Wahl des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß § 5 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 6/397 –

Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/407 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/415 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD – Drucksache 6/416 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquetekommissionen werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende durch den Landtag gewählt. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt.

Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 12.37 Uhr

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Wiederbeginn: 12.41 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Für die Wahl zum Vorsit

zenden der Enquetekommission wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 49 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Jörg Heydorn 44 Abgeordnete, es stimmten für den Abgeordneten Stefan Köster 5 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass Herr Heydorn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Herr Heydorn: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf Ihnen, Herr Heydorn, im Namen des Hauses für die künftige Aufgabe alles Gute wünschen.

Wir kommen nun zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquetekommission.

Den für diese Wahl allein gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. In Bezug auf die Verfahrensweise verweise ich auf das bei der vorangegangenen Wahl ausführlich erläuterte Prozedere.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)