Auch auf der Landtagssitzung am 21.10.2015, als die NPD diesen Gesetzentwurf eingebracht hat mit der Behauptung, dass die Bürgerinnen und, nein, die Bürger kaum Möglichkeiten hätten, auf die Kommunalpolitik vor Ort einzuwirken, habe ich Ihnen ausgeführt, welche Rechte die Bürgerinnen – die Bürgerinnen! – und Bürger sowie die Einwohnerinnen und Einwohner nach unserer Kommunalverfassung haben.
Ich habe Ihnen Beispiele aufgeführt, wie das in einigen Gemeinden läuft, weil ich das selber miterlebt habe. Und dann höre ich von Ihnen, das ist Quatsch, ich würde mir nur selbst in die Tasche lügen. Ich meine, wenn mein werter Kollege Heinz Müller sagt, dass er mit der Arbeit im Landtag voll ausgelastet ist und deswegen zurzeit kein kommunales Mandat innehat,
was er in früheren Zeiten durchaus hatte, dann kann ich von mir sagen, dass ich seit über 20 Jahren auch kommunale Mandate in verschiedener Art und Weise innehabe
und darüber hinaus ständig im Austausch mit anderen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern bin,
die auch nichts mit Parteipolitik zu tun haben, sondern da geht es um ganz konkrete Fragen des kommunalen Gestaltens. Ich sage immer noch: Die beste Möglichkeit, kommunal einzuwirken und Kommunalpolitik mitzugestalten, ist, selbst zu kandidieren und sich wählen zu lassen, um dann Verantwortung zu übernehmen.
(Stefan Köster, NPD: Sagen Sie das mal jemandem, der 12/14 Stunden am Tag berufsmäßig unterwegs ist!)
Die Kommunalverfassung gibt der kommunalen Selbstgestaltung einen Rahmen und lässt dabei sehr viel Gestaltungsspielraum offen, und das ganz bewusst, weil die Gemeindelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern nun mal sehr unterschiedlich ist. Was für Rostock passt, passt nicht unbedingt für die Gemeinde Passin mit nicht einmal 170 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die NPD verallgemeinert das, was in ihrem begrenzten Wahrnehmungsspektrum abgeht. Sie entblöden sich auch nicht, in Ihren Reden leicht nachprüfbare Dinge als „Lügen“ oder „Quatsch“ zu bezeichnen. Sie erheben für sich immer den Anspruch, alles zu wissen, und zwar besser. Das zeugt schon langsam von Größenwahn.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Heiterkeit und Beifall Manfred Dachner, SPD – Udo Pastörs, NPD: Größenwahn ist in Berlin, die Kanzlerin.)
Herr Köster, ich rate allen, die sich für Politik interessieren, sich mal das Protokoll der Sitzung aus dem Oktober letzten Jahres anzuschauen, was Sie sich erdreisteten, hier von sich zu geben. Sie bezeichneten nämlich in Ihrer Rede die Mehrheit der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mal eben so als „abgehobene politische Quacksalber“, die aus reiner Laune heraus Entscheidungen treffen.
Und diesen müsse nach Ihren kruden Gedankengängen, Herr Köster, die NPD die Bürgerfreundlichkeit verordnen.
Dass es Herrn Köster dabei vor allen Dingen um die Kreistage ging, wie er betont hat, das spielt nicht die besonders große Rolle.
Was meinen Sie damit? Wenn ein Kreistag mit 61 Mitgliedern – das entspricht der Größe meines Kreistages – einen Antrag der per se bodenständigen, natürlich bürgerfreundlichen, zahlenmäßig aber so wenigen und daher fraktionslosen NPD-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren, auch Kreistage werden, wie das so üblich ist, frei, allgemein, gleich, unmittelbar und geheim gewählt. Herr Köster und die NPD sprechen mit der despektierlichen Verunglimpfung der Kreistagsmitglieder ihnen nicht nur jegliche Kompetenz ab, nein, denkt man das zu Ende, unterstellen sie auch all den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie zu dämlich seien, die richtigen Leute zu wählen. Das ist die Schlussfolgerung daraus.
(Stefan Köster, NPD: Die meisten gehen ja gar nicht mehr zur Wahl hin. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Und wenn Sie das unterstellen, Herr Köster, muss ich Sie fragen: Was nützt es denn, wenn Einwohner Fragen zu Tagesordnungspunkten stellen dürfen?
Nach Ihrer Logik antwortet ja auch nur – Ihre Worte – ein abgehobener, politischer Quacksalber, denn für den Kreistag antwortet der Kreistagspräsident
oder die Kreistagspräsidentin und die wird immer noch aus der Mitte mit einem demokratischen Mehrheitsbeschluss der Kreistagsmitglieder gewählt, es sei denn, …
… es sei denn, es ist ein Kreistagsmitglied hier persönlich angesprochen, dann darf auch das antworten.
Meine Vermutung ist daher natürlich, dass ein Nazibürger X hier öffentlich mit Nazikreistagsmitglied Y ins Gespräch kommen soll, damit er auch mal etwas Öffentlichkeit abbekommt.
Und dann wurde auf der Sitzung am 21.10.2015 auch noch Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes bemüht.