Es ist ja schön, dass Sie mal mein Gesicht sehen wollen und mir so zuhören. Ich würde gerne jetzt meine Ausführungen zu Ende führen, weil ich finde – und es ist immer wieder so, wenn man in der Sache zu diskutieren versucht, versuchen einige Kollegen, das ins Lächerliche zu ziehen –,
Wir müssen anfangen, von Anfang an diese zusammenzuführen, denn nur zu verordnen, wird nicht funktionieren. Unsere Aufgabe ist es, Kindern das Gefühl zu geben, dass das, was sie tun, auch Spaß macht, denn was uns als Kind Spaß gemacht hat – und da denke ich manchmal, einigen von Ihnen hat das nicht so sehr viel Spaß gemacht in der Kindheit –,
ist eben Sport, Gesundheit, Ernährung, auch das Miteinander, die Wertschätzung und Sport zusammen zu machen. Sport ist etwas ganz Verbindendes. Hierfür möchte ich werben,
weil das, was da drinsteht, ist festgeschrieben. Es gilt jetzt, mit den Kooperationspartnern gute Konzepte zu entwickeln und vielleicht in einigen Bereichen den Mut zu haben, Modellregionen zu haben, wo die Kassen zu
sammenarbeiten, weil das wäre echt ein Quantensprung, und da hoffe ich auf Ihr Verhandlungstalent. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, es ist doch schön, dass DIE LINKE das Knickohr für die Landesregierung macht. Wir haben durch die Ministerin und die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und auch durch Frau Gajek von den vielfältigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention gehört. Ja, es gibt viele Einzelmaßnahmen. Ja, es engagieren sich viele, oft ehrenamtlich Tätige, und diesen gebührt an dieser Stelle auch unser ausdrücklicher Dank.
Also wir fordern, dass die Landesregierung ihre Aufgaben macht, und dafür gehört in Sachen Prävention auch mehr dazu. Das wissen Sie ganz genau.
Aber schauen wir uns ein Feld der Prävention genauer an, und hiermit haben die Krankenkassen eigentlich gar nichts zu tun, dafür sind sie nämlich gar nicht zuständig: Jeder Beschäftigte hat in Deutschland das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen.
Hierzu sind die Arbeitgeber durch die ArbeitsschutzRahmenrichtlinie der Europäischen Union und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des Bun
hier geht es um gesetzlich festgelegte Leistungen, die für Betriebe ab zehn Beschäftigte gelten. Und Gesetze müssen eingehalten werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Verantwortlich für die Durchsetzung ist immer der Chef,
das ist der Betriebsleiter oder bei den Ministerien die Ministerin oder der jeweilige Minister. Die Vorsorgeuntersuchungen und die eingeleiteten Maßnahmen sind in einer Vorsorgekartei zu dokumentieren. Für besonders gefährdende Tätigkeiten, die im Anhang der Verordnung des Bundesministeriums aufgeführt sind, sind Pflichtvorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben. Bei bestimmten Tätigkeiten müssen Leistungen angeboten werden, sogenannte Angebotsleistungen, und an Arbeitsplätzen, an denen Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können, müssen Leistungen auf Wunsch der Beschäftigten ermöglicht werden, sogenannte Wunschleistungen.
Mich interessierte die Umsetzung des Rechts auf arbeitsmedizinische Vorsorge in den Einrichtungen der Landesregierung. Ich habe hierzu drei Kleine Anfragen gestellt und war über die Ergebnisse gelinde gesagt entsetzt. Aber einiges im Detail:
Wie bereits gesagt, der Arbeitgeber muss die Vorsorgeuntersuchungen und die Maßnahmen in einer Vorsorgekartei dokumentieren. Im Bereich des Innenministeriums gibt es bei der Landespolizei 228 Arbeitsplätze, für die Pflichtvorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind. Ob diese erfolgten und welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen danach eingeleitet wurden, konnte die Landesregierung nicht benennen. In der dementsprechenden Antwort heißt es: „Pflichtvorsorge wird nicht gesondert erfasst.“ Das ist nachzulesen in der Drucksache 6/4176.
Auch im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht nicht alles zum Besten. Hier gibt es 8.660 Arbeitsplätze, an denen Pflichtvorsorgeuntersuchungen angeboten werden müssen. Dokumentiert sind 3.782 arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen. Für einige Einrichtungen gibt es einfach gar keine Zahlen. Dazu gehören die Hochschulen Neubrandenburg und Wismar sowie die Fachhochschule Stralsund. Für andere und auch die Universitätsmedizin können die Vorsorgemaßnahmen nur teilweise beziffert werden. Als Grund wird beispielsweise für die Universitätsmedizin Rostock angeführt, dass die Vorsorgemaßnahmen nicht differenziert ausgewiesen werden. Das können Sie nachlesen in der bereits erwähnten Drucksache.
Noch einmal zum Verständnis: EU-weit ist vorgegeben, dass bei arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen nach Pflichtleistungen, Angebotsleistungen und Wunsch- leistungen unterschieden werden muss. Diese Vorgabe scheint für einige Einrichtungen der Landesregierung nicht zu gelten. Das war und ist für mich nicht nachvollziehbar. Das finde ich skandalös. Deshalb habe ich noch einmal nach den arbeitsmedizinischen Untersuchungen nachgefragt. Die Antwort war, dass die Ressorts über die Form der Pflichtvorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen sowie deren Dokumentation entscheiden. Die Verantwortung für den Regelverstoß liegt also eindeutig bei den Ministerien.
Ist die Handhabung der arbeitsmedizinischen Prävention in den Einrichtungen der Landesregierung eine schlechte Ausnahme? Werden Gesetze etwa nicht eingehalten? Wir wissen es nicht genau. Aber wenn ich mir die vorgesehenen Einsatzzeiten pro Beschäftigtem der DGUVVorschrift 2 aus der Unfallverhütungsvorschrift ansehe und diese dann mit den finanziellen Aufwendungen der einzelnen Ministerien vergleiche, die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage unter Frage 5 benannt wurden, dann können meine Zweifel nicht ausgeräumt werden. Soweit überhaupt Zahlen vorliegen, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie die gesetzliche Umsetzung aller Vorschriften mit beispielsweise 33 Euro pro Beschäftigtem wie angegeben gewährleistet werden kann. Die Zahlen meines Kollegen Henning Foerster legen das ebenfalls nahe. Sie zeigen aber auch, wie dringend konkrete Vereinbarungen und dann deren Kontrolle sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung ist nicht in der Lage, vollständig und transparent nachzuweisen, wann, wofür und wie viele Mittel für den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz ausgegeben werden. Sie weiß auch nicht, ob eine vollständige, ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt ist und ob wirklich für alle infrage kommenden Arbeitsplätze Gefährdungsanalysen vorliegen.
Ich hoffe, meine Damen und Herren Minister, Sie kennen den Paragrafen 10 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und wissen, dass die Nichteinhaltung des Paragrafen 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt
und für den Fall einer vorsätzlichen Gefährdung der Gesundheit eines oder einer Beschäftigten es sich möglicherweise um eine strafbare Handlung handelt.