Karen Stramm
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Antrag von SPD und CDU bessert den vorliegenden Gesetzentwurf nach. So soll, wenn das Parlament dem zustimmt, auch ein Vertreter einer Patientenorganisation in den Beirat aufgenommen werden, die Weitergabe von Daten zwischen Zentral- und Treuhandstelle wird exakter gefasst und der Austausch zu den Krebsregistern anderer Bundesländer wird durch die Beschlussempfehlung geregelt.
Dennoch bleiben zentrale Fragen weiterhin offen. Dazu gehören die konkrete Struktur und die Träger des neuen klinischen Krebsregisters. Das kritisierte die Linksfraktion bereits in Vorbereitung der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes und das haben viele Sachverständige in ihren Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes im Sozialausschuss moniert. Diese Defizite räumt das Sozialministerium in der Beantwortung unserer Fragen auch ein. Geändert hat sich jedoch nichts. Das
Sozialministerium will diese wichtigen Fragen später durch Rechtsverordnungen regeln. Das ist für uns nicht akzeptabel.
Die Landesregierung mutet hier den Parlamentariern und damit Ihnen, meine Damen und Herren, mit der Zweiten Lesung eines unfertigen Gesetzentwurfes zu, dass Sie positiv über etwas entscheiden, was Sie teilweise gar nicht kennen und was Sie in der Konsequenz nicht übersehen können. Sie fordert von uns also einen Blankoscheck. Den sind wir nicht bereit auszustellen,
denn nur, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man auch bewerten. Deshalb fordert die Linksfraktion im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Rechtssicherheit für die Behandler von der Regierung, dass sie ihre Arbeit ordentlich macht.
Wir fordern einen inhaltlich vollständigen Gesetzentwurf, der die wichtigsten Fragen sicher und eindeutig regelt. Für diese Leistung bestand eigentlich ausreichend Zeit, denn spätestens seit 2013, mit der Einführung des Paragrafen 65c in das Sozialgesetzbuch V, weiß die Landesregierung, dass sie ihre entsprechenden Gesetze zu novellieren hat. Zeitdruck bestand also keineswegs und er besteht immer noch nicht. Ein überarbeitetes Krebsregistergesetz könnte auch in der neuen Legislatur verabschiedet werden.
Da die Koalitionsparteien diesem Vorschlag nicht zustimmen werden, wird sich die Linksfraktion zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und dem unvollständigen Gesetzentwurf enthalten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch im Gesetzentwurf der Landesregierung für psychisch Kranke ist vieles unkonkret und auslegbar. Es werden bei der Neufassung der Aufsichtsrechte der kommunalen Fachaufsicht, also den Landräten und Oberbürgermeistern, unbeschränkte Weisungsrechte gegenüber den psychiatrischen Abteilungen und den entsprechenden Krankenhäusern eingeräumt. Ebenso gibt es eine unbeschränkte Einsicht in die Krankenakten. Das widerspricht nach unserer Auffassung der ärztlichen Therapiefreiheit und es widerspricht der ärztlichen Schweigepflicht.
Man muss sich das vorstellen: Ein Mensch wird wegen einer psychiatrischen Erkrankung in einer Einrichtung behandelt und völlig Fachfremde können in die Krankenakte einsehen und möglicherweise auch in die Therapie eingreifen.
Natürlich werden die Verfechter dieses Gesetzentwurfes jetzt sagen, dazu kommt es nicht. Mit der Neufassung der Aufsichtsrechte haben Sie diese Fälle aber auch nicht ausgeschlossen. Durch ihren Gesetzentwurf macht die Landesregierung sie per se möglich. Und wenn wir dann noch bedenken, dass faktisch jeder psychisch erkranken kann – also auch jeder, der hier sitzt –,
dann wird die Notwendigkeit einer sauberen, eindeutigen Formulierung in einem Gesetzentwurf vielleicht deutlich. Darum geht es der Linksfraktion.
Wir haben umfangreiche Änderungen für diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Damit griffen wir viele Empfehlungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf auf. Unser Haupteinwand ist, dass mit diesem Gesetzentwurf wieder die Regelungen für psychisch Kranke und denen für psychisch kranke und verurteilte Straftäter, die sich im Maßregelvollzug befinden, vermischt werden. Die Bestimmungen für Letztere werden nicht nur im sechsten Abschnitt geregelt – für diejenigen, die den Entwurf nicht so gut kennen, hier handelt es sich um den Maßregelvollzug –, sondern entsprechende Regelungen gibt es auch darüber hinaus, beispielsweise in den Paragrafen 17, 26, 32, 44, 46, 47 und 48.
Wer jetzt einwirft, diese Verbindung zweier Sachverhalte, also von psychisch Kranken und psychisch kranken Straftätern, gab es bereits im vorherigen, noch geltenden Gesetz, den möchte ich daran erinnern, dass genau das seit Jahren durch die Praktiker kritisiert wird. Das ergab auch die öffentliche Anhörung. Die Sachverständigen wünschen sich mehrheitlich eine Trennung der Materie in zwei Gesetzen. Dadurch würde ihre Arbeit erleichtert. Und ich frage nochmals: Warum wohl haben sich alle anderen Bundesländer, ausgenommen Sachsen, für eigenständige Gesetze für psychisch Kranke und für den Maßregelvollzug entschieden?
Der vorliegende Gesetzentwurf sollte überarbeitet werden. Angemessene und eindeutige Regelungen sollten nicht dem Bemühen der Landesregierung geopfert werden, auch diesen Entwurf noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Ein solches Ansinnen lehnt die Linksfraktion ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Andrejewski sagte in seiner Rede am 22.10.2015 zu dem unter Drucksache 6/4598 behandelten Antrag der NPD mit fast identischem Wortlaut, aus der ich wie folgt zitiere: „Nachdem ich hier diese neun Jahre erleiden musste, … habe ich gemerkt, dass ich fast alles abgegrast habe. Ich müsste mich wiederholen, also habe ich mich auf die Suche gemacht.“ Zitatende.
Die NPD hat sich offensichtlich nicht auf die Suche gemacht
und muss sich wiederholen.
Inhaltlich lehnen wir den Antrag unter Bezugnahme auf die durch meinen Kollegen Koplin bereits im Oktober 2015 im Plenarprotokoll nachzulesenden Gründe heute erneut ab. Ich hoffe, das Leiden der NPD hat dann im September ein Ende.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vieles wiederholt sich in diesem Landtag. Die Linksfraktion thematisiert ein Problem, die Koalitionäre reden es klein oder behaupten, die Lösung wäre längst in Bearbeitung, und dann entdecken die Koalitionsfraktionen das Thema für den Landtag – so wieder bei der Prävention. Nachdem die Linksfraktion im April ein Konzept für die Prävention im Land forderte,
was natürlich durch SPD und CDU abgelehnt wurde,
fordern jetzt CDU und SPD von der Landesregierung, die Prävention und Früherkennung von Diabetes voranzutreiben.
Ja, auch die Linksfraktion sieht Bedarf für die DiabetesPrävention. Wir sehen im Übrigen ebenfalls großen Bedarf bei der Therapie. Das wird indirekt auch in der Antragsbegründung bestätigt. Die Zahl der schwerwiegenden Komplikationen wie Erblindung, Amputationen oder Herzinfarkte wäre geringer, wenn Diabetes nicht unterschätzt würde. Doch wer ist für die Unterschätzung verantwortlich?
SPD und CDU stellen in diesem Land seit vielen Jahren die Regierung. Da ist die Aussage „Diabetes wird unterschätzt“ zwar ein Armutszeugnis, aber sie ist endlich mal eine ehrliche, ungeschönte Aussage.
Wenn es Ihnen, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, wirklich um eine bessere Prävention gehen würde, wären Sie früher aktiv geworden. Jeder weiß, dass Pläne entwickelt werden müssen. Das erfordert Analysen, Nachdenken und das Abwägen von Alternativen. Es ist bekannt, dass Maßnahmen Zeit brauchen und dass sie für eine sinnvolle Politik evaluiert werden müssen. Das weiß jeder wirtschaftlich Tätige im Land und ich sage das seit fünf Jahren.
Was hier gefordert wird, wie Unterstützung der Vorsorgeverbände oder dass die Landesregierung darauf Wert legen soll, dass die Diabetesprävention bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes ausreichend berücksichtigt wird, das sind wieder nur unverbindliche Sprechblasen. Es fehlen die Maßnahmen, es fehlen die Verantwortlichen, es fehlt die Abrechnung. Es sind, wie gesagt, unverbindliche Bekundungen. Sie sind auch in knapp drei Monaten nicht mehr umzusetzen. Es handelt sich also hier um einen bloßen Schaufensterantrag, der meines Erachtens verdecken soll, dass die Landesregierung bis heute keinen aktuellen Präventionsplan vorgelegt hat.
Dass den LINKEN Prävention und Gesundheitsförderung wichtig sind, steht, denke ich, außer Frage, und gerade deshalb sollten sie von der Politik sorgfältig wahrgenommen werden. Der hier vorgelegte Antrag ist jedoch nur ein
Lippenbekenntnis und er löst nicht die wirklichen Probleme. Wir werden uns daher bei diesem Antrag enthalten.
Herr Barlen, Sie haben jetzt wiederholt gesagt, dass Ihr Konzept für die Prävention in der Bearbeitung ist in der Landesregierung. Das haben Sie mir im April in der Landtagssitzung gesagt, das haben Sie hier vorhin auch wieder vorgetragen. Sie haben gesagt, „hermetisch“ abgeriegelt, oder so ähnlich, bin ich. Ich frage: Wann wird das vorgelegt? Diese ganzen Maßnahmen, die Sie hier aufgezählt haben, streitet niemand ab, die streiten auch wir nicht ab.
Aber wann wird das vorgelegt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die verfassungsfeindliche NPD, die sich in radikal kämpferischer Weise gegen unser Grundgesetz
und ganz explizit gegen die in Artikel 1 verankerte Menschenwürde wendet, indem sie Menschen kategorisiert, herabwürdigt
und ihnen in bestimmten Bereichen das Aufenthaltsrecht und das Recht auf Leben abspricht,
ruft in ihrem heutigen Pflegeantrag mit dumpfen Parolen
ausgerechnet nach dem Rechtsstaat, den sie bekämpft und abschaffen will.
Die Herren der NPD beglücken uns heute mit einem Antrag zur Gewährleistung eines Lebens in Würde von Menschen mit Behinderung und fordern die Überwachung der Pflegeheime durch unangemeldete Kontrollen.
Ganz abgesehen davon, dass gerade in Pflegeheimen Kontrollen des MDK schon heute unangemeldet erfolgen können,
frage ich die Herren der NPD: Was bezwecken Sie mit Ihrem sachlich und fachlich unqualifizierten Antrag?
Dass es Ihnen um die Sorgen und Nöte der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen geht, nehmen wir Ihnen nicht ab.
In Deutschland gibt es etwa 2,8 Millionen pflegebedürftige Menschen. Von diesen werden 800.000 in Pflegeheimen stationär und 2 Millionen ambulant in ihrer Häuslichkeit betreut. Die Nachfrage nach professioneller Pflege steigt auch in Mecklenburg-Vorpommern. So rechnen Experten in den nächsten zehn Jahren damit, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen um weitere 10.000 auf dann 80.000 Pflegebedürftige steigen wird.
Statt mehr junge Menschen für den schönen Beruf in der Pflege zu gewinnen,
will die NPD jetzt offensichtlich, dass neben jedes Pflegebett ein Kontrolleur gestellt wird.
Wo diese ganzen Kontrolleure, die dann in der Pflege fehlen, herkommen sollen,
sagt uns die NPD jedoch nicht.
Aber um eine bessere Pflege geht es den Herren der NPD nicht.
Sie verbreiten lieber Angst und Schrecken,
verunsichern lieber Pflegebedürftige und deren Angehörige,
anstatt sich auf die wirklich drängenden Fragen wie Generationsgerechtigkeit,
Fachkräftemangel und demografischer Wandel mit Lösungsvorschlägen zu konzentrieren.
Gerade in diesem Bereich gibt es genügend Aufgaben, um die Pflegestärkungsgesetze mit Leben zu erfüllen.
Aber während die demokratischen Parteien parteiübergreifend mit Experten
zu diesem Thema in der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Handlungsempfehlungen erarbeiteten, die eine Lösung bieten könnten,
war die NPD wohl gerade damit beschäftigt,
die nächste Demo vor einem Asylbewerberheim zu organisieren oder durchzuführen.
Ja, es gibt Betrüger, auch in der Pflege. Diese Kriminalität beschädigt unser Gesundheitswesen. Und ja, es gibt auch Mängel in der Pflege, unser Rechtsstaat hat aber sehr wohl Instrumente,
um Kriminellen das Handwerk zu legen.
Wer jetzt aber meint – wie die NPD in ihrem heutigen Antrag –, dass man Probleme löst, indem man das gesellschaftliche Klima weiter vergiftet,
ganze Bevölkerungsgruppen verunglimpft und kriminalisiert,
das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekräften, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zerstört,
der zeigt nur, dass er die Probleme nicht im Interesse der Betroffenen lösen will. Nein, wir lassen nicht zu,
dass die NPD dieses hochsensible Thema für ihre menschenverachtenden Zwecke ausnutzt.
Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern,
das Gesundheitsland Nummer eins – so oder so ähnlich rühmt sich gerne die Landesregierung. Aber MecklenburgVorpommern führt bei Übergewicht, Alkoholverbrauch, Rauchen und psychischen Erkrankungen, so die andere Seite der Medaille. Da muss doch die Frage erlaubt sein: Wie passt das zusammen und wie kann man es ändern? Gerade deshalb ist und sollte „Prävention und Gesundheitsförderung“ bei uns ein sehr wichtiges Thema sein.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, uns ihre Vorstellungen, Vorgaben und Umsetzungskonzepte für die Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen. Das Präventionsgesetz des Bundes ist seit Juli 2015 in Kraft. Das Zustandekommen war kein Selbstläufer. Ihm gingen ein jahrelanger Diskussionsprozess und ein zähes Ringen sowie zahlreiche Gesetzentwürfe voraus. Das Zustandekommen ist der Verdienst vieler engagierter Akteure, die ihrer Forderung Gehör verschafften.
Aus diesem Grund war die Forderung nach landesspezifischen Regelungen für die Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung also absehbar. Die Landesregierungen hatten Zeit für entsprechende Konzepte. Das zeigt auch die Entwicklung in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg beispielsweise berichtete die Landesregierung im Juli 2015 nicht nur über die Umsetzung ihres Zukunftsplans Gesundheit, das dortige Parlament beschloss auch ein neues Landesgesundheitsgesetz. Hier steht Prävention im Fokus. Es gibt klare Vorgaben für die Gesundheitsgremien, die Beteiligung der Bürger bei der Entscheidungsfindung in diesen Gremien wurde gesetzlich verankert. Das ist bislang bundesweit einmalig.
An dieser Stelle verweise ich ausdrücklich auf die Forderung der Linksfraktion nach einer Gesundheitsberichterstattung und die Ablehnung einer solchen hier im Landtag durch die Große Koalition, aber das kennen wir ja. Bei unseren Anträgen in Baden-Württemberg wurde jedenfalls die Gesundheitsberichterstattung 2015 deutlich erweitert, aber auch in anderen Bundesländern ist man weiter. Beispielsweise in Hessen unterzeichnete das Ministerium für Soziales und Integration die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz Anfang April.
Seit 2008 haben wir in Mecklenburg-Vorpommern den Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Schwerpunkte sah man damals in den Lebenswelten Kindertagesförderung, Schule, Arbeitswelt und Kommune. Jetzt diese Schwerpunkte einfach fortzuschreiben und sie lediglich um das Setting Erwerbslose zu ergänzen, wie das die Landesregierung laut Antwort auf unsere Kleine Anfrage plant, das hält die Linksfraktion für falsch. Wir halten eine bloße Fortschreibung für verfehlt, weil erstens die Wirkung des Landesaktionsplans aus dem Jahre 2008 nie konsequent ausgewertet wurde und weil zweitens die politischen Schlussfolgerungen bis heute ausgeblieben sind. Dazu einige Beispiele:
Die Landesregierung verweist gern auf die hohen Impfraten bei Kindern und Jugendlichen im Land. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn je älter die Kinder werden, desto stärker sinkt die Rate der Zweitimmunisierungen. Bei Tetanus und Diphterie verfügt nur die Hälfte der Schüler über eine zweite Impfung und damit über einen langzeitigen Schutz. Die schulärztlichen Untersuchungen zeigen auch, dass seit Jahren der Anteil der Kinder mit Sprachstörungen steigt. Gegenwärtig ist jedes sechste
Schulkind, also 16,5 Prozent, deshalb in ärztlicher Behandlung. Das weiß die Landesregierung, sie leitet daraus aber keine Handlungsempfehlungen ab.
Schulärztliche Untersuchungen gehören zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wenn die Opposition dessen Verstärkung fordert, wie ich das mehrfach für die Linksfraktion getan habe, dann verweist die Landesregierung auf ihre fehlende Zuständigkeit. Das ist formal richtig, zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn diese die permanente Überlastung der Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst jedoch jahrelang nicht lösen können, dann sehen wir die Landesregierung in der Pflicht. Wir erwarten, dass Sie die Kommunen sachgerecht finanziell ausstatten und sie auch bei der Personalgewinnung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützen. Wenn es vorangehen soll, müssen die Einrichtungen, die neben den schulärztlichen Untersuchungen die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Überwachung der Hygiene und andere Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung leisten, für diese Aufgaben auch die notwendigen Kapazitäten erhalten.
Die Linksfraktion meint, mit Abwiegeln oder Klein-Klein geht es nicht weiter. Wer hier im Land politische Verantwortung trägt, muss die Aufgaben wahrnehmen und sie endlich auch erledigen. Er muss konkrete Maßnahmen benennen und diese auch abrechnen. Erfolgt das nicht und geht alles weiter wie bisher, bleibt MecklenburgVorpommern der Spitzenreiter unter den Bundesländern bei Diabetes Typ 2, bei Alkoholproblemen, Rauchen und einem erschreckendem Übergewicht.
So titelte eine Tageszeitung Ende 2015: „Dick, dicker, Mecklenburger“.
Solche Zustände sollten auch durch die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention baldmöglichst der Vergangenheit angehören. Daher stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir 2019 bei der Vorstellung unserer Ergebnisse der Nationalen Präventionskonferenz nicht berichten müssen, dass sich beim Thema bessere Gesundheitsförderung und Prävention nicht wirklich etwas Grundlegendes verbessert hat! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Frau Ministerin, es ist doch schön, dass DIE LINKE das Knickohr für die Landesregierung macht. Wir haben durch die Ministerin und die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und auch durch Frau Gajek von den vielfältigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention gehört. Ja, es gibt viele Einzelmaßnahmen. Ja, es engagieren sich viele, oft ehrenamtlich Tätige, und diesen gebührt an dieser Stelle auch unser ausdrücklicher Dank.
Es fehlt aber eine Gesamtstrategie, und diese fordert die LINKE hier ein.
Das im Übrigen auch als Antwort, Herr Barlen, auf Ihre Frage zunächst erst mal.
Doch, Sie haben mir ja unter...
Gut.
Wir fordern, dass …
Frau Gajek, jetzt möchte ich gerne meine Rede hier fortführen.
Also wir fordern, dass die Landesregierung ihre Aufgaben macht, und dafür gehört in Sachen Prävention auch mehr dazu. Das wissen Sie ganz genau.
Aber schauen wir uns ein Feld der Prävention genauer an, und hiermit haben die Krankenkassen eigentlich gar nichts zu tun, dafür sind sie nämlich gar nicht zuständig: Jeder Beschäftigte hat in Deutschland das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen.
Hören Sie mir doch mal bitte zu!
Hierzu sind die Arbeitgeber durch die ArbeitsschutzRahmenrichtlinie der Europäischen Union und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des Bun
desministeriums für Arbeit und Soziales verpflichtet. Hier geht es nicht um freiwillige Leistungen,
hier geht es um gesetzlich festgelegte Leistungen, die für Betriebe ab zehn Beschäftigte gelten. Und Gesetze müssen eingehalten werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Verantwortlich für die Durchsetzung ist immer der Chef,
das ist der Betriebsleiter oder bei den Ministerien die Ministerin oder der jeweilige Minister. Die Vorsorgeuntersuchungen und die eingeleiteten Maßnahmen sind in einer Vorsorgekartei zu dokumentieren. Für besonders gefährdende Tätigkeiten, die im Anhang der Verordnung des Bundesministeriums aufgeführt sind, sind Pflichtvorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben. Bei bestimmten Tätigkeiten müssen Leistungen angeboten werden, sogenannte Angebotsleistungen, und an Arbeitsplätzen, an denen Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können, müssen Leistungen auf Wunsch der Beschäftigten ermöglicht werden, sogenannte Wunschleistungen.
So viel zunächst, um das Folgende einschätzen zu können.
Mich interessierte die Umsetzung des Rechts auf arbeitsmedizinische Vorsorge in den Einrichtungen der Landesregierung. Ich habe hierzu drei Kleine Anfragen gestellt und war über die Ergebnisse gelinde gesagt entsetzt. Aber einiges im Detail:
Wie bereits gesagt, der Arbeitgeber muss die Vorsorgeuntersuchungen und die Maßnahmen in einer Vorsorgekartei dokumentieren. Im Bereich des Innenministeriums gibt es bei der Landespolizei 228 Arbeitsplätze, für die Pflichtvorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind. Ob diese erfolgten und welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen danach eingeleitet wurden, konnte die Landesregierung nicht benennen. In der dementsprechenden Antwort heißt es: „Pflichtvorsorge wird nicht gesondert erfasst.“ Das ist nachzulesen in der Drucksache 6/4176.
Auch im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht nicht alles zum Besten. Hier gibt es 8.660 Arbeitsplätze, an denen Pflichtvorsorgeuntersuchungen angeboten werden müssen. Dokumentiert sind 3.782 arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen. Für einige Einrichtungen gibt es einfach gar keine Zahlen. Dazu gehören die Hochschulen Neubrandenburg und Wismar sowie die Fachhochschule Stralsund. Für andere und auch die Universitätsmedizin können die Vorsorgemaßnahmen nur teilweise beziffert werden. Als Grund wird beispielsweise für die Universitätsmedizin Rostock angeführt, dass die Vorsorgemaßnahmen nicht differenziert ausgewiesen werden. Das können Sie nachlesen in der bereits erwähnten Drucksache.
Noch einmal zum Verständnis: EU-weit ist vorgegeben, dass bei arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen nach Pflichtleistungen, Angebotsleistungen und Wunsch- leistungen unterschieden werden muss. Diese Vorgabe scheint für einige Einrichtungen der Landesregierung nicht zu gelten. Das war und ist für mich nicht nachvollziehbar. Das finde ich skandalös. Deshalb habe ich noch einmal nach den arbeitsmedizinischen Untersuchungen nachgefragt. Die Antwort war, dass die Ressorts über die Form der Pflichtvorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen sowie deren Dokumentation entscheiden. Die Verantwortung für den Regelverstoß liegt also eindeutig bei den Ministerien.
Ist die Handhabung der arbeitsmedizinischen Prävention in den Einrichtungen der Landesregierung eine schlechte Ausnahme? Werden Gesetze etwa nicht eingehalten? Wir wissen es nicht genau. Aber wenn ich mir die vorgesehenen Einsatzzeiten pro Beschäftigtem der DGUVVorschrift 2 aus der Unfallverhütungsvorschrift ansehe und diese dann mit den finanziellen Aufwendungen der einzelnen Ministerien vergleiche, die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage unter Frage 5 benannt wurden, dann können meine Zweifel nicht ausgeräumt werden. Soweit überhaupt Zahlen vorliegen, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie die gesetzliche Umsetzung aller Vorschriften mit beispielsweise 33 Euro pro Beschäftigtem wie angegeben gewährleistet werden kann. Die Zahlen meines Kollegen Henning Foerster legen das ebenfalls nahe. Sie zeigen aber auch, wie dringend konkrete Vereinbarungen und dann deren Kontrolle sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung ist nicht in der Lage, vollständig und transparent nachzuweisen, wann, wofür und wie viele Mittel für den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz ausgegeben werden. Sie weiß auch nicht, ob eine vollständige, ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt ist und ob wirklich für alle infrage kommenden Arbeitsplätze Gefährdungsanalysen vorliegen.
Ich hoffe, meine Damen und Herren Minister, Sie kennen den Paragrafen 10 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und wissen, dass die Nichteinhaltung des Paragrafen 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt
und für den Fall einer vorsätzlichen Gefährdung der Gesundheit eines oder einer Beschäftigten es sich möglicherweise um eine strafbare Handlung handelt.
Wie will eigentlich die Landesregierung einem kleinen Unternehmer – sagen wir, dem Leiter eines Pflegedienstes – glaubhaft vermitteln, dass er mehr für den Arbeits- und Gesundheitsschutz tun soll, wenn sie über ihr diesbezügliches Handeln keine zufriedenstellenden Auskünfte erteilen kann oder will?
Wie sagt der Volksmund zutreffend: Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken.
Wenn wir also in Mecklenburg-Vorpommern Gesundheit erhalten und Krankheit vorbeugen wollen, müssen konkrete Maßnahmen festgelegt werden. Es muss bestimmt werden, für wen was bis wann wer finanziert und in welcher Höhe
und was die Kriterien für den Erfolg sind.
Das fordern wir von der Landesregierung ein. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein deutsches Sprichwort sagt, dass man Gesundheit erst schätzt, wenn man sie verloren hat, und daher ist die gesetzliche Krankenversicherung eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften. Die Grundidee war, dass Versicherte und Arbeitgeber eine Solidargemeinschaft bilden. Jeder von uns kann krank werden und ist dann darauf angewiesen, dass die Kosten von den Gesunden für die Kranken mitgetragen werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein weitestgehend beitragsfinanziertes System mit einer öffentlich rechtlichen Selbstverwaltung.
In der Bundesrepublik sind gegenwärtig rund 90 Prozent der Bevölkerung bei den 123 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Doch dieses Erfolgsmodell wurde durch zahlreiche sogenannte Gesundheitsreformen über die Jahre deutlich geschwächt und ausgehöhlt. Diese Entwicklung muss endlich gestoppt und rückgängig gemacht werden.
Viele Jahrzehnte galt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Prinzip „Halbe-halbe“, also die Parität. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilten sich den Krankenkassenbeitrag hälftig. 2005 wurde dieses Prinzip abgeschafft. Ziel der Politik auf Bundesebene war, die Sozialausgaben der Arbeitgeber zu reduzieren und die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung einseitig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beziehungsweise den Patientinnen und Patienten aufzulasten. In der Krankenversicherung wurden Sonderbeiträge und Zuzahlungen eingeführt, zeitweise sogar eine Praxisgebühr. Gleichzeitig wurden Teile der medizinischen Versorgung, beispielsweise bei Brillen oder Zahnersatz, gestrichen und die Bewilligungspraxis der Kassen wurde restriktiver.
Nach Auffassung der LINKEN war diese Entscheidung falsch. Nur die Verbreiterung der Einnahmebasis kann steigende Ausgaben sozial gerecht finanzieren. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
oder die Einführung einer solidarischen Gesundheitsversicherung, in die alle einzahlen.
Aber diese Option wurde vertan und so kam 2009 wieder eine neue Reform. Diesmal wurde durch die Große Koalition der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung eingeführt. Zunächst nahm man den gesetzlichen Krankenkassen das Recht, den paritätischen Beitragssatz selbst zu bestimmen. Dafür durften sie die Höhe des Zusatzbeitrages eigenständig festlegen. Wir erinnern uns alle an die Auswirkungen für einige Krankenkassen, die das dann taten.
Im selben Jahr, ganz gegenteilig zu ihrem Handeln in der damaligen Großen Koalition, schrieb die SPD in ihrem Bundestagswahlprogramm, Zitat: „Und wir werden dafür sorgen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – auch der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten – wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen wird.“ Auch zur Bundestagswahl 2013 stand es ähnlich im Wahlprogramm der SPD.
In den Koalitionsverhandlungen 2013 akzeptierte die SPD allerdings Zusatzbeiträge. Diese werden seit 2015 erhoben, der Arbeitgeberanteil wurde festgeschrieben. Dieser Zusatzbeitrag steigt nun immer weiter und das haben alle vorhergesagt, auch SPD-Gesundheitspolitiker.
Eben diese beklagen aber nun lautstark die Folgen ihres Regierungshandelns und fordern über diverse Medien eine Rückkehr zur Parität.
Der Widerstand aus der Union kam prompt, wie erst in der letzten Bundestagsdebatte durch die Ablehnung der Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Einführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen war.
Baldiges Handeln ist gefragt, denn jeder weitere Monat …
Weiß ich auch nicht. Entschuldigung.
Baldiges Handeln ist gefragt, denn jeder weitere Monat kostet die Versicherten Geld. Letztlich war und ist die Abschaffung der Parität nichts anderes als eine staatlich verordnete Lohnkürzung. Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teile des Beitrages des Arbeitgebers mitfinanzieren müssen, dann ist das eine direkte Lohnsenkung. Das ist nicht nur …
Ich mache nichts.
Ich kann das ja ohne Rednerpult hier weiter vortragen.
Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teile des Beitrages des Arbeitgebers mitfinanzieren müssen, dann ist das eine direkte Lohnsenkung.
Das ist nicht nur sozialpolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch unvernünftig, denn geboten wären kräftige Lohnsteigerungen zur Belebung der Binnennachfrage.
Das Ausmaß dieser Lohnsenkung ist beträchtlich. Die gesetzlich Krankenversicherten zahlten von 2005 bis 2015 insgesamt fast 102 Milliarden Euro an Sonderbeitrag. Geht die Entwicklung so weiter wie in den letzten Jahren – und da sind noch nicht einmal die von der Großen Koalition beschlossenen Mehrausgaben enthalten –, dann werden es von 2016 bis 2020 noch einmal weitere 115 Milliarden Euro an Zusatzbeiträgen sein.
Für jede Beitragszahlerin und jeden Beitragszahler wären das alleine in diesem Jahr durchschnittlich 287 Euro und in den nächsten fünf Jahren insgesamt 2.300 Euro, die zusätzlich zum paritätisch finanzierten Beitragssatz zu stemmen sind. Dieser unsoziale Weg darf nicht fortgesetzt werden und daher sollte sich Mecklenburg-Vor- pommern dem Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zur Entschließung des Bundesrates zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen anschließen. Ich bitte daher um Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesundheit ist uns lieb und teuer, wie teuer im laufenden Jahr 2016, das erfuhren die Krankenversicherten beim Öffnen der durch die Krankenkassen verschickten Briefe zur Zusatzbeitragserhöhung zum Jahreswechsel. In diesen Tagen, wenn sie ihre Abrechnung für den Monat Januar ausgehändigt bekommen, steht fest, um welchen Betrag sich tatsächlich ihr Lohn reduziert, und dies ist erst der Anfang, weitere Erhöhungen werden folgen. Um die gerechte Verteilung dieser Last geht es in unserem heutigen Antrag.
Ein Grund für die jetzige Erhöhung ist zweifellos auch das Anzapfen von Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund. Der Vollständigkeit halber sei hier daran erinnert, dass den Kassen durch den Griff in den Gesundheitsfonds 8,5 Milliarden Euro Rücklagen fehlen. Diese Kürzung des Bundeszuschusses war ein zusätzli
ches Beschleunigungsprogramm für Beitragserhöhungen, alle diesbezüglichen Warnungen wurden jedoch ignoriert.
Nachdem die Linksfraktion hier im Landtag unseren Antrag ankündigte, war in der „Ostsee-Zeitung“ und der SVZ zu lesen, dass sich das Sozialministerium nach der Vorlage der Bundesratsinitiative zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung damit beschäftigen wird. Ich dachte schon, alles wird gut, wir können unseren Antrag zurücknehmen. Nun liegt die Bundesratsinitiative schriftlich vor, und wie weiter? Will sich Mecklenburg-Vorpommern am Versuch, die Gerechtigkeitslücke zu schließen, beteiligen? Nach der hier stattgefundenen Aussprache sieht es jedoch nicht danach aus. Sie lassen eine weitere Chance, den Menschen in unserem Land zu zeigen, dass Sie ihre Nöte und Ängste ernst nehmen, heute verstreichen.
Es wäre bedauerlich, wenn Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, die der Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz bietet, nicht nutzt. Ich hoffe, bei der Ankündigung der Ministerin, den öffentlichen Gesundheitsdienst und die hausärztliche Versorgung stärker in den Fokus zu rücken – beides Themen, die DIE LINKE hier im Landtag mehrfach thematisiert hat –, können wir uns auf das Versprechen verlassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch diese Landtagsdebatte ist wieder keine Sternstunde der Demokratie.
Die Argumente heute waren wieder ähnlich wie die am 25.09.2015.
Genau.
Ich erinnere an die Debatte zu unserem Antrag „Die Gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren“. Zu dem damaligen Antrag sah sich die Linksfraktion wegen der sich abzeichnenden Beitragserhöhung in den gesetzlichen Krankenkassen veranlasst. In Vorbereitung der heutigen Debatte habe ich mir dieses Plenarprotokoll mal genauer angesehen. Viele der dortigen Redner und Zwischenrufer können sich eigentlich meines Erachtens nur freuen, dass die breite Öffentlichkeit die Landtagsprotokolle nicht liest,
sonst sähe die Wahlumfrage der „Ostsee-Zeitung“ deutlich anders aus.
Aber ich will trotzdem noch mal darauf eingehen.
Damals sagte der Minister Brodkorb in Vertretung der Ministerin Hesse – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll –: „Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem
Solidarprinzip. Wie viel man einzahlt, hängt vom Einkommen ab, aber welche Leistungen man bekommt, bestimmt sich nach der medizinischen Notwendigkeit. So zahlen die Gesunden für die Kranken, die Jungen für die Alten, die Singles für die Familien, die Gutverdienenden für die Einkommensschwachen.“
„Nun ist es aber mitunter so, dass solidarisch nicht immer automatisch gerecht ist, schon gar nicht, wenn nicht alle mitmachen in der Gemeinschaft der Solidarischen.“ An anderer Stelle sagte er: „… die Rückkehr zu einer paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, finden in weiten Teilen meine sozialdemokratischen Sympathien und auch die der Sozialministerin.“ Zitatende. Heute hat Frau Ministerin Hesse es ähnlich gesagt.
Wenn das die Meinung sowohl des Bildungsministers als auch der Sozialministerin ist, dann frage ich mich, warum sie sich in dieser Koalition nicht durchsetzen, schließlich sind sie die Fachminister. Man kann auch in einer Koalition nicht permanent das eine sagen – wir sind für die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung, wir sind für die Angleichung der Renten Ost an West –, aber nicht entsprechend handeln. Hier, bei der Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung, haben nun andere Bundesländer die Initiative ergriffen. Die Landesregierung muss sich im Bundesrat nur noch anschließen.
Die Koalitionäre versuchen, sich wieder aus der Verantwortung zu stehlen.
Aber weiter mit dem Déjà-vu: Der Abgeordnete Schubert lobte in seinem Redebeitrag für die CDU den Gesundheitsminister Gröhe, zitierte dann aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 09.09.2015 mit dem Hinweis, dass die Krankenkassen nur Panik machen würden. Er mutmaßte, dass es zu keiner Erhöhung kommen wird. Herr Schubert lobte die komplette Ablösung der paritätischen Finanzierung der Beiträge und wiederholte die Mär, dass bei Wiederherstellung der Parität Arbeitsplätze verloren gingen. Das ist die immer gleiche Argumentation, die wir bereits aus den Mindestlohndebatten kennen und die sich schon dort als falsch erwiesen hat.
Nachdem der „Spiegel“ am 01.01.2016 berichtete, dass der CDA-Chef Laumann die Arbeitgeber wieder paritätisch an den Krankenkassenbeiträgen beteiligen will, hoffte ich, dass auch innerhalb der CDU ein Umdenkungsprozess in Gang gesetzt wurde. Inzwischen fordert nicht nur DIE LINKE die Rückkehr zur Parität, sondern neben den Gewerkschaften, Sozialverbänden und Krankenkassen fordern dies auch immer mehr Ärzte. Zur Begründung dieser Forderung wird auch die gute Wirtschaftsleistung herangezogen und es wird auf den Grundgedanken eines solidarischen Gesundheitssystems verwiesen.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie die Aufhebung der Parität so gut finden, dann müssen Sie den Menschen auch erklären, warum Gesundheit für alle ist, aber nicht von allen bezahlt wird. Die Mehrkosten für den medizinischen Fortschritt und eine bessere Versorgung können nicht alleine von den Versicherten aufgebracht werden. Diese Mehrkosten für die Gesundheit
müssen wieder gerecht verteilt werden. Ein erster Beitrag wäre, die ungerechte Lastenverschiebung aufzuheben. Eine Rückkehr zur Parität ist nach Auffassung der Linksfraktion überfällig, denn geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, sollte Mecklenburg-Vorpommern sich der Bundesratsinitiative anschließen.
Und noch eine Bemerkung: Herr Schubert, es sind nicht fünf Bundesländer, die die Bundesratsinitiative eingereicht haben, sondern sieben. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst das Gute über den vorliegenden Sozialbericht: Es ist schön, dass er endlich vorliegt. Ehrlich gesagt hatte ich nach den vier Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen nach dem Bericht schon fast nicht mehr damit gerechnet. Aber nun hat das Zentrum für Sozialforschung Halle endlich seine Aufgabe erfüllt, die Ressortabstimmung der Landesregierung ist erfolgt und am 2. Dezember wurde der Bericht der Presse vorgestellt.
Ende gut, alles gut? Für die Linksfraktion keinesfalls, denn der vom Zentrum für Sozialforschung Halle erstellte Bericht enthält fast nichts Neues. Dass wir einen wachsenden Bedarf an Pflegekräften haben, das ist nicht neu. Das weiß jeder, der sich mit dieser Materie beschäftigt. Der Markt für Pflegefachkräfte ist seit Jahren wie leer gefegt. Das pfeifen die Spatzen inzwischen von den Dächern. Dass wir die Pflege aufwerten müssen, wissen wir ebenfalls seit Jahren. Auch hier im Landtag wurde diese Forderung schon x-mal erhoben.
Diese Erkenntnisse sind auch nichts Besonderes für Mecklenburg-Vorpommern. Bundesweit werden Pflegefachkräfte gesucht. Bei uns ist der Problemdruck besonders hoch, da wir bei der durchschnittlichen Alterung und der Pflegebedürftigkeit an der Spitze stehen. Für Erkenntnisse dieser Qualität hätte es meines Erachtens keines externen wissenschaftlichen Beratungsinstituts bedurft. Die hier geflossenen Mittel hätte die Landesregierung besser ausgeben können, beispielsweise für Schulgeld.
Ach ja, wie viel hat dieser Bericht eigentlich gekostet? Das gehört auch zu einer wahrhaftigen Einschätzung. Es wäre auch gut zu wissen, warum dieser Bericht erstellt werden musste. Die Enquetekommission beschäftigte sich zeitgleich mit dem Thema „Pflege in MecklenburgVorpommern“. Auch für sie wurden Studien gefertigt, die am Ende in Handlungsempfehlungen für die Landesregierung münden. Hätten diese Aufträge nicht einfach um die hier vorliegende Fragestellung erweitert werden können? Es wäre auf jeden Fall kostengünstiger für die Landesregierung und damit für die Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern geworden.
Die Maßnahmen, die der Bericht empfiehlt, sind ebenfalls weitgehend nichts Neues. So seien die Arbeitsbedingun
gen zu verbessern und leistungsgerecht zu entlohnen. Das ist auch die Position der LINKEN. Wir haben erst im Oktober auf der Landtagssitzung eine gesetzliche Regelung der Personalbemessung in den Krankenhäusern gefordert. Für diejenigen, die unseren Antrag damals abgelehnt haben, möchte ich eine Passage aus dem Bericht zitieren. Es heißt hier: „Mit einer Verbesserung der Personalbemessungszahlen in der stationären Pflege könnte der einschlägigen Kritik in der Befragung begegnet werden.“ Das ist eine deutliche Aufforderung und es ist eine Handlungsempfehlung, die die Landesregierung auch umsetzen könnte. Denn auf viele andere Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise eine leistungsgerechte Entlohnung, hat sie nur marginal Einfluss.
Noch eine Bemerkung zur Pflegekammer. Auch dieser Bericht zeigt, dass sich Pflegekräfte vor allem eine größere Attraktivität ihres Berufes wünschen. Ob diese durch die Einrichtung einer Pflegekammer erreicht werden kann, ist fraglich. Das Zentrum für Sozialforschung Halle hat dazu 854 Pflegekräfte befragt. In den Krankenhäusern, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen so- wie in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen arbeiten jedoch etwa 29.500 Menschen in der Pflege. Von den Befragten befürworten 436 die Einrichtung einer Pflegekammer. Das sind zwar 73 Prozent derjenigen, die sich zu einer Pflegekammer geäußert haben, aber weniger als 1,5 Prozent der Beschäftigten in der Pflege.
Passen Sie auf!
Deshalb bleibt für mich offen, Herr Barlen,
es bleibt für mich offen, …
Entschuldigen Sie bitte! Es sind nur 1,5 Prozent. Sie können die Zahl nachrechnen. Ich habe sie Ihnen ja gesagt. Ich gebe sie Ihnen nachher auch noch mal schriftlich.
…. deshalb bleibt für mich offen, ob diese Stichprobe die Meinung der Pflegekräfte im Land repräsentiert. Augenfällig ist, dass sich vor allem Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für eine Pflegekammer ausgesprochen haben. Ob denjenigen bewusst war, dass eine Pflegekammer wenig dazu geeignet ist, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, das bleibt der Bericht schuldig.
Eine Pflegekammer wäre aber verpflichtend für alle. Sie wäre auch nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn sich die Pflegekräfte jedoch mehrheitlich eine eigene Kammer wünschen, darf sich die Politik dem nicht verschließen. Bis jetzt hat die Landesregierung außer vollmundigen Versprechen leider keine realen Verbesserungen der
Situation in der Pflege herbeigeführt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unser Gesundheitssystem ist krank. Wir haben einfach nicht genug Fachkräfte. Das wird durch den Vergleich mit anderen Bundesländern überdeckt. Danach steht Mecklenburg-Vorpommern zurzeit noch ganz gut da. Doch weniger schlecht als andere zu sein, ist noch lange nicht gut. In den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns fehlen mindestens 1.700 Pflegekräfte, Herr Barlen will das mit der Schaffung einer Pflegekammer lösen. Deshalb forderte DIE LINKE in der Oktoberlandtagssitzung die Wiedereinführung eines gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssels für die Krankenhäuser. Dieser Antrag wurde von der Koalition bekanntlich abgelehnt.
Aber auch Sie, meine Damen und Herren, können die Tatsachen nicht leugnen. Zu den Tatsachen gehört, dass auch Fachärzte fehlen. An den 37 Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern sind offiziell 180 Arztstellen nicht besetzt. Wahrscheinlich ist diese Zahl noch höher. In den Kliniken fehlen Mediziner für Inneres, für Anästhesie, für Neurologie, für Rheuma und für viele andere Fachbereiche. Durch den ambulanten Bereich kann dieser Mangel nicht ausgeglichen werden. Wir können „ambulant vor stationär“ fordern, aber das bleibt folgenlos, solange wir nicht über die entsprechenden Kapazitäten verfügen. Auch im ambulanten Bereich fehlen Ärzte. Allein bei den Hausärzten schlossen in den letzten Jahren über 160 Praxen. Für sie konnte ganz einfach kein Nachfolger gefunden werden. Wir haben also bereits eine Unterversorgung, insbesondere in den ländlichen, stadtfernen Regionen.
So saß ich am 12. Dezember in der Samstagssprechstunde meiner Hausärztin. Ein circa 85-jähriger Herr mit Lodenmantel, Stock und Hut kam herein, ging auf die Ärztin zu und überreichte ihr einen Strauß Rosen. Er sagte: „Ich gratuliere zum Tag des Gesundheitswesens. Für jede Kollegin ist eine Rose. Der Kaffee aus Nicaragua ist für die Pause. Ich hoffe, dass sie ihn trotz Antikorruptionsgesetz annehmen dürfen. Ich wünsche euch viel Gesundheit, denn wer soll mich betreuen, wenn es Sie nicht mehr gibt.“ Zitatende.
Wir haben nicht nur zu wenige Fachkräfte. Ihre Verteilung über das Land ist auch unterschiedlich. Das ist mit einem Netz vergleichbar. Wir haben Knoten, dicke Knoten an den Universitätsstandorten und Löcher. Wenn Fachabteilungen schließen oder kleine Krankenhäuser ganz aufgeben, werden die Löcher größer.
Wenn! Wenn!
Darf ich jetzt meine Rede fortsetzen?
Weil Sie nichts gesagt haben.
Darf ich?
Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie auch gehört, dass ich nicht gesagt habe, dass hier ein Krankenhaus zugemacht hat. Aber wir haben durchaus nicht wenige Krankenhäuser – und das weiß Herr Glawe auch –, die tiefrote, ganz tiefrote Zahlen schreiben. Deshalb habe ich gesagt, dass es mit einem Netz vergleichbar ist. Die Gefahr besteht tatsächlich.
Ich habe nicht gesagt, dass eins zugemacht hat, jedenfalls bislang noch nicht.
Also noch mal zur Wiederholung: Wenn Fachabteilungen schließen oder kleine Krankenhäuser ganz aufgeben, dann werden die Löcher größer.
Das bedeutet auch längere Wege für Patienten.
Hören Sie zu! Für den Krankenhausplan sind Sie doch verantwortlich.
Nach dem geltenden Krankenhausplan soll die Grund- und Regelversorgung jedoch wohnortnah sein. Der Arzt oder weiter gefasst das Gesundheitssystem sollen den Patienten heilen.
Für den Krankenhausplan ist die Landesregierung zuständig.
In der Koalition sind Sie ja wohl drin.
Aber ich möchte jetzt meine Rede fortführen, sonst kommt es hier zu weiteren Missverständnissen, das wäre doch nicht schön.
Der Arzt oder weiter gefasst das Gesundheitssystem sollen den Patienten heilen. Das ist die ureigentliche Aufgabe.
Gesundheit soll wiederhergestellt oder wo das nicht möglich ist, soll die Erkrankung gemildert werden.
Wenn diese Zielstellung, der sich auch heute noch alle angehenden Mediziner verpflichten, durch ökonomische Anreize überlagert wird, dann entstehen falsche Strukturen. Ökonomische Anreize sind per se nichts Schlechtes. Sie halten die Unternehmen zu wirtschaftlichem Handeln an. Einnahmen müssen die Kosten decken und es sollte auch ein Gewinn für Investitionen erzielt werden. Wenn dieser Gewinn allerdings Selbstzweck wird, dann ist das System krank. Krankenhäuser, die eine möglichst hohe Rendite für ihre Eigentümer erwirtschaften sollen, pervertieren das ärztliche Ziel.
Medizinische Versorgung ist dann nur noch Mittel zum Zweck.
Ja, dafür habe ich Beispiele.
Die erzähle ich Ihnen nachher.
Um die Rendite zu erhöhen, werden Haustarife gezahlt, Personal wird abgebaut und das medizinische Angebot wird verändert. Gut honorierte Leistungen werden aus
gebaut und schlecht honorierte verringert. Deshalb gibt es überall Linkskathetermessplätze, während Geburtsabteilungen schließen. Mit der Privatisierung der Krankenhäuser und mit der Umstellung der Honorierung auf Fallpauschalen hat die Politik diese Entwicklung verstärkt. Nun ist nicht die beste Therapie für den Patienten das Ziel,
sondern, wie das Krankenhaus mit der Behandlung am meisten Geld erlösen kann.
Herr Glawe, ich schreibe meine Reden alleine. Danke.
Beide Ziele haben zwar Gemeinsamkeiten, sie sind aber nicht gleich. Bei ständigen Rückenproblemen ist die beste Therapie vielleicht Krankengymnastik und Stärkung der Rückenmuskulatur. Mehr Geld verdient ein Krankenhaus jedoch mit einer Bandscheiben-OP.
Diese Zielverschiebung erklärt die immer noch steigende Zahl künstlicher Hüft- und Kniegelenke, von Kaiserschnitten und anderen teuren Eingriffen.
Diese Entwicklung kann durch die Politik korrigiert werden. Das fordert DIE LINKE.
Gesundheit sollte für uns keine Ware sein. Wir wollen, dass das Gesundheitswesen sich auf seine Kernkompetenz konzentriert:
die Menschen zu heilen.
Dazu muss das Gesundheitswesen erst einmal von den falschen Anreizen befreit werden. Es muss selbst gesunden.
Damit das geschehen kann, muss die Politik im Land Verantwortung übernehmen. Sie darf sich nicht wegducken. Nicht der Bund und die Akteure der Selbstverwaltung sind für die stationäre medizinische Versorgung verantwortlich, sondern das ist Aufgabe der Landesregierung. Sie hat die Verantwortung für die allgemeine Daseinsvorsorge, zu der die Gewährleistung einer umfassenden medizinischen Versorgung fraglos gehört.
Wer einwirken will, muss Fakten kennen. Aus den Antworten auf zahlreiche meiner Kleinen Anfragen weiß ich jedoch, dass es bereits hier mangelt.
Immer wieder hieß es, die Landesregierung verfügt hierzu über keine Angaben, beispielsweise über die Wartezeiten auf psychologische Erstbehandlung, über die arbeitsmedizinischen Untersuchungen und deren Kosten, über die Arzneimittelentsorgung, um nur einige meiner Kleinen Anfragen aus der letzten Zeit zu nennen.
Es wäre ein Schritt zu mehr Klarheit über die Gesundheitsversorgung, wenn die Landesregierung mehr Daten über diesen Bereich erheben und diese Daten dann auch auswerten ließe. Das könnten vielleicht die Mitarbeiter des Statistischen Amtes. Es muss nicht jede Berichterstattung im Sozialen an fremde Institute vergeben werden. Es liegen Zwischenberichte der Enquetekommission vor. Die Handlungsempfehlungen für den Bereich „Gesundheit und Pflege“ muss die Landesregierung nur noch aufnehmen und umsetzen.
Herr Heydorn hat das ja vorhin sehr eindrucksvoll geschildert.