Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Wir haben in der letzten Landtagsdebatte den Trend zum Ökolandbau hier gehabt. Da haben die GRÜNEN uns gesagt, wir hätten den Trend zum Ökolandbau verschlafen, obwohl wir flächenmäßig auf Platz zwei in der Bundesrepublik Deutschland sind. Heute sagt man uns, der Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern liegt brach. Offenbar passt das nicht in Ihr Weltbild, dass eine Regierung, an der die GRÜNEN nicht beteiligt sind, effektiven Umweltschutz und effektiven Bodenschutz betreibt. Wir tun das und das ist auch gut so. Ich werde gleich noch mal näher darauf eingehen.

Der effektivste Bodenschutz, meine Damen und Herren, ist, wenn wir die Böden bedecken, wenn die Böden von Pflanzen bedeckt sind. Alle anderen Maßnahmen stehen hinten an. Die Bodenbedeckung ist die vorzüglichste Maßnahme, damit Wind und Wasser die Bodenkrume nicht so leicht angreifen können.

Dann frage ich die GRÜNEN mal: Ist Ihnen bekannt, dass wir gerade in den letzten Jahren eine massive Ausweitung des Zwischenfruchtanbaus in MecklenburgVorpommern haben, also der durchgängigen Bedeckung der Böden durch Pflanzen? Im letzten Jahr hatten wir immerhin auf 57.000 Hektar Zwischenfrüchte stehen.

Dazu muss man wissen, dass Zwischenfrüchte natürlich nicht flächendeckend angebaut werden können, sondern immer nur da angebaut werden können, wo wir eine Sommerung haben. Kritisch hinterfragen möchte ich die Regelung, die uns vorschreibt, dass bundesweit Zwischenfrüchte erst ab 15.07. gedrillt werden dürfen. Bei einem sehr frühen Erntebeginn der Wintergerste könnte diese Einschränkung kontraproduktiv sein.

Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass das Land in der landwirtschaftlichen Beratung auf den Punkt „Bodenschutz“ besonders viel Wert legt? Die landwirtschaftliche Beratung, meine Damen und Herren, das wissen die meisten von Ihnen sicherlich, macht bei uns die LMS. Die LMS war es auch, die im Auftrag des Ministers das Erosionskataster inklusive umfangreicher Handlungsanweisungen erarbeitet hat, also Maßnahmen, um noch gezielter Schutz vor Bodenerosion machen zu können.

Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass viele Landwirte gerade auf den leichten Böden inzwischen pfluglos arbeiten, beispielsweise durch Mulch- und Direktsaat? Das ist gerade bei leichten Böden eine Maßnahme, um beispielsweise Wasser im Boden zu halten. Eine Maßnahme, dass der Wind diese Böden, die ja besonders gefährdet sind, nicht abtragen kann.

Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass es in den letzten Jahren beispielsweise auch neue Heckenanpflanzungen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat? Wir haben hier vor einem guten Jahr, oder vielleicht sind es auch anderthalb Jahre her, schon einmal einen Antrag beraten. Damals habe ich Frau Dr. Karlowski angeboten, dass wir uns gemeinsam neue Anpflanzungen anschauen können. Ich habe Frau Karlowski eingeladen, diese Einladung hat sie leider nicht angenommen.

Meine Damen und Herren, das Bodenschutzgesetz funktioniert, die Greeningregeln helfen, auch das war ein wichtiger Punkt für uns. Auch die Landwirte sind am Bodenschutz interessiert. Wer seine Böden nicht gut behandelt, hat Ernteeinbußen. Wer Ernteeinbußen hat, verdient weniger Geld. Das ist also für die Landwirte auch eine Frage von heutigen und künftigen Verdiensten. Wer das nicht sieht, der handelt gegen seine eigenen Interessen.

Das letzte Jahr, meine Damen und Herren, war das Jahr des Bodens. Es hat auch in unserem Land eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Bodenschutz gegeben, und das ist auch gut so, denn das Wissen um Erosionsgefahren ist die Voraussetzung dafür, die Gefahren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Fakt ist aber doch, dass Sie Erosion niemals völlig ausschließen können, und das bei allen Vorsorgemaßnahmen. Es kann notwendig sein, bei bestimmten Kulturen ist das notwendig, dass gepflügt werden muss. Es gibt Kulturen, die auch eine Weile brauchen, um den Boden zu bedecken.

Wer jetzt aufmerksam durch unser Land fährt, sieht beispielsweise die Kartoffeläcker. Die Kartoffeläcker liegen im Moment brach, weil schlicht und einfach die Kartoffel eine Weile braucht, um den Boden zu bedecken. Aber was, wenn jetzt Starkregen, wenn jetzt massive Trockenheit und Sturm dazukommen? Kann man dann die Erosion verhindern, frage ich Sie. Die Antwort kann doch nicht sein, dann, Landesregierung, hast du etwas falsch gemacht. Wir können doch nicht den Kartoffelanbau verbieten! Es gibt da draußen keinen hundertprozentigen Schutz vor Wet

terunbilden, es gibt aber Maßnahmen, die uns helfen, den Schutz zu erhöhen. Ein schnelles Auflaufen von einigen Kulturen und damit der Schutz des Bodens vor Wind kann beispielsweise durch eine Beregnung erfolgen – viele von Ihnen wissen das –, wie das inzwischen beim Kartoffelanbau üblich ist, eine Maßnahme, von der ich gerade gelernt habe, dass die GRÜNEN diese wirtschaftlich belasten wollen, also unattraktiver machen wollen.

Meine Damen und Herren, die Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern sind klar. Wenn Flächen erosionsgefährdet sind, und dafür ist das Erosionskataster auch erstellt worden, erfolgt zuerst ein Beratungsgespräch mit dem Landwirt, um die Bewirtschaftung im Konsens zu verabreden. Gibt es keine Einigung, kann man keinen Konsens erzielen, dann erfolgt eine Anordnung. Maßnahmen können sich beziehen auf die Fruchtfolge, den Zwischenfruchtanbau – das ist das, was ich über die Bedeckung des Bodens hier berichtet habe –, Mulch- oder Direktsaat als Bestellverfahren für alle Fruchtarten, die Bestellung mit der Strip-Till-Technologie, zum Beispiel bei Mais und Rüben. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man verbietet, dass Mais und Rüben angebaut werden, weil, wie gesagt, die Erosionsgefahr besonders hoch ist. Es kann eine Einsaat über Untersaaten beim Maisanbau erfolgen, ein hangparalleler Gras- oder Zwischenfruchtstreifenanbau auf geneigten Flächen, ein Verzicht auf hangabwärts verlaufende Fahrspuren, Ackergrasanbau auf stark geneigten Flächenteilen, eine Dauerbegrünung der Erosionstiefenlinien, Schlagunterteilung durch Gehölz- und Heckenanpflanzungen oder Feldraine.

All das, meine Damen und Herren, ist Realität in Mecklenburg-Vorpommern. All das kann sogar nach Beratungsgesprächen angewiesen werden, wenn die Erosionsgefahr als sehr groß erachtet wird.

Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, wir sind insbesondere mit diesem Erosionskataster, was der Minister vorgestellt hat, das gemeinsam erarbeitet worden ist, das die LMS, die die Beratung macht, erarbeitet hat, vorangekommen. Wir sind wirklich vorangekommen. Der Erosionsschutz erfolgt individuell und situationsangepasst und das ist auch gut so. So soll es bleiben. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln und zügig umsetzen, Drucksache 6/5304.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln und zügig umsetzen – Drucksache 6/5304 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern,

das Gesundheitsland Nummer eins – so oder so ähnlich rühmt sich gerne die Landesregierung. Aber MecklenburgVorpommern führt bei Übergewicht, Alkoholverbrauch, Rauchen und psychischen Erkrankungen, so die andere Seite der Medaille. Da muss doch die Frage erlaubt sein: Wie passt das zusammen und wie kann man es ändern? Gerade deshalb ist und sollte „Prävention und Gesundheitsförderung“ bei uns ein sehr wichtiges Thema sein.

Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, uns ihre Vorstellungen, Vorgaben und Umsetzungskonzepte für die Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen. Das Präventionsgesetz des Bundes ist seit Juli 2015 in Kraft. Das Zustandekommen war kein Selbstläufer. Ihm gingen ein jahrelanger Diskussionsprozess und ein zähes Ringen sowie zahlreiche Gesetzentwürfe voraus. Das Zustandekommen ist der Verdienst vieler engagierter Akteure, die ihrer Forderung Gehör verschafften.

Aus diesem Grund war die Forderung nach landesspezifischen Regelungen für die Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung also absehbar. Die Landesregierungen hatten Zeit für entsprechende Konzepte. Das zeigt auch die Entwicklung in anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg beispielsweise berichtete die Landesregierung im Juli 2015 nicht nur über die Umsetzung ihres Zukunftsplans Gesundheit, das dortige Parlament beschloss auch ein neues Landesgesundheitsgesetz. Hier steht Prävention im Fokus. Es gibt klare Vorgaben für die Gesundheitsgremien, die Beteiligung der Bürger bei der Entscheidungsfindung in diesen Gremien wurde gesetzlich verankert. Das ist bislang bundesweit einmalig.

An dieser Stelle verweise ich ausdrücklich auf die Forderung der Linksfraktion nach einer Gesundheitsberichterstattung und die Ablehnung einer solchen hier im Landtag durch die Große Koalition, aber das kennen wir ja. Bei unseren Anträgen in Baden-Württemberg wurde jedenfalls die Gesundheitsberichterstattung 2015 deutlich erweitert, aber auch in anderen Bundesländern ist man weiter. Beispielsweise in Hessen unterzeichnete das Ministerium für Soziales und Integration die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz Anfang April.

Seit 2008 haben wir in Mecklenburg-Vorpommern den Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Schwerpunkte sah man damals in den Lebenswelten Kindertagesförderung, Schule, Arbeitswelt und Kommune. Jetzt diese Schwerpunkte einfach fortzuschreiben und sie lediglich um das Setting Erwerbslose zu ergänzen, wie das die Landesregierung laut Antwort auf unsere Kleine Anfrage plant, das hält die Linksfraktion für falsch. Wir halten eine bloße Fortschreibung für verfehlt, weil erstens die Wirkung des Landesaktionsplans aus dem Jahre 2008 nie konsequent ausgewertet wurde und weil zweitens die politischen Schlussfolgerungen bis heute ausgeblieben sind. Dazu einige Beispiele:

Die Landesregierung verweist gern auf die hohen Impfraten bei Kindern und Jugendlichen im Land. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn je älter die Kinder werden, desto stärker sinkt die Rate der Zweitimmunisierungen. Bei Tetanus und Diphterie verfügt nur die Hälfte der Schüler über eine zweite Impfung und damit über einen langzeitigen Schutz. Die schulärztlichen Untersuchungen zeigen auch, dass seit Jahren der Anteil der Kinder mit Sprachstörungen steigt. Gegenwärtig ist jedes sechste

Schulkind, also 16,5 Prozent, deshalb in ärztlicher Behandlung. Das weiß die Landesregierung, sie leitet daraus aber keine Handlungsempfehlungen ab.

Schulärztliche Untersuchungen gehören zu den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wenn die Opposition dessen Verstärkung fordert, wie ich das mehrfach für die Linksfraktion getan habe, dann verweist die Landesregierung auf ihre fehlende Zuständigkeit. Das ist formal richtig, zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn diese die permanente Überlastung der Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst jedoch jahrelang nicht lösen können, dann sehen wir die Landesregierung in der Pflicht. Wir erwarten, dass Sie die Kommunen sachgerecht finanziell ausstatten und sie auch bei der Personalgewinnung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützen. Wenn es vorangehen soll, müssen die Einrichtungen, die neben den schulärztlichen Untersuchungen die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Überwachung der Hygiene und andere Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung leisten, für diese Aufgaben auch die notwendigen Kapazitäten erhalten.

Die Linksfraktion meint, mit Abwiegeln oder Klein-Klein geht es nicht weiter. Wer hier im Land politische Verantwortung trägt, muss die Aufgaben wahrnehmen und sie endlich auch erledigen. Er muss konkrete Maßnahmen benennen und diese auch abrechnen. Erfolgt das nicht und geht alles weiter wie bisher, bleibt MecklenburgVorpommern der Spitzenreiter unter den Bundesländern bei Diabetes Typ 2, bei Alkoholproblemen, Rauchen und einem erschreckendem Übergewicht.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja nun schon seit Jahren bekannt.)

So titelte eine Tageszeitung Ende 2015: „Dick, dicker, Mecklenburger“.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stadt-Land-Unterschiede. – Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Solche Zustände sollten auch durch die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention baldmöglichst der Vergangenheit angehören. Daher stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir 2019 bei der Vorstellung unserer Ergebnisse der Nationalen Präventionskonferenz nicht berichten müssen, dass sich beim Thema bessere Gesundheitsförderung und Prävention nicht wirklich etwas Grundlegendes verbessert hat! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist beruhigend zu wissen, dass die Opposition im Zweifel zur Stelle ist, um als Knick im Ohr der Landesregierung zu fungieren,

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist unsere Aufgabe, Frau Ministerin.)

damit wir auch ja nicht vergessen, unsere Arbeit zu machen.

(Julian Barlen, SPD: Nach dem Motto „Kannste knicken“. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sonst könnten wir es ja abschaffen.)

Nur, wenn das, woran Sie uns erinnern, bereits passiert, kommt eine solche Erinnerung etwas wunderlich daher, zumal Sie aus unseren Antworten auf Ihre Kleine Anfrage zu diesem Thema ausführlich über den Status quo informiert sind.

Dem im Präventionsgesetz verankerten Auftrag, eine Landesrahmenvereinbarung zu schaffen,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

in der sich die Empfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz und die hiesigen regionalen Erfordernisse widerspiegeln, stellen wir uns selbstverständlich und mit uns die anderen beteiligten Behörden und Institutionen. Einen entscheidenden Part in dieser Runde spielen nämlich die Krankenkassen, die allen voran zuständig sind für Prävention und Gesundheitsförderung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind im Wettbewerb.)

Gemeinsam haben die Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Musterentwurf für eine Landesrahmenvereinbarung vorgelegt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Was in einem solchen Entwurf natürlich fehlt, sind die spezifischen Anforderungen und Handlungsfelder, die wir für Mecklenburg-Vorpommern ausgemacht haben. Dass diese Spezifika Berücksichtigung finden, will nicht nur die Landesregierung, sondern will auch gerade das Bundesgesetz. An dieser Stelle liegt also derzeit der Hase im Pfeffer. Aber an dieser Stelle verbirgt sich aus meiner Sicht auch eine große Chance einer Rahmenvereinbarung, denn erst wenn wir aus einer Rahmenvereinbarung unsere Rahmenvereinbarung gemacht haben, wird sie sich positiv auf die Präventionsprogramme und -projekte vor Ort auswirken können. Das muss also unser Ziel sein. Ich möchte an dieser Stelle an alle Beteiligten appellieren, diese Chance gemeinsam zu ergreifen.

Werte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin zuversichtlich, dass das auch gelingen kann, denn das Land war schon weit vor dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes nicht untätig, sondern hat eine gute Basis gelegt, auf der eine künftige Landesrahmenvereinbarung aufbauen kann. Frau Stramm hat es bereits erwähnt.

Der Landesaktionsplan für Gesundheitsförderung und Prävention aus dem Jahr 2008 etwa steckt Handlungsfelder in den Bereichen Kommune, Kita, Schule und Betrieb ab. Seit 2013 gibt es für unser Land sechs festgeschriebene Kindergesundheitsziele und das Aktions

bündnis „Gesundheitsförderung und Prävention“ hat zudem die Themen „Förderung von Bewegung“, „gesunde Ernährung“ und „psychische Gesundheit“ aufs Tableau gehoben. Das Datenmaterial, das die Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherer aus Mecklenburg-Vor- pommern in die Gespräche über die Landesrahmenvereinbarung eingebracht haben, bestätigt im Großen und Ganzen all diese ausgemachten Handlungsfelder.