Thomas Krüger
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Landtagssitzung, ohne dass wir uns mit dem Thema Milch beschäftigen, und das ist auch richtig so, denn noch immer leiden die Betriebe massiv unter dem niedrigen Milchpreis, noch immer wird Liquidität, wird Betriebsvermögen aufgezehrt. Besonders leiden Betriebe, die in moderne, in neue Ställe investiert haben, Ställe, die mehr Tierschutz mit sich bringen, Maßnahmen zum Tierschutz, die wir hier auch gewollt haben. Diese Ställe sind oft noch mit Krediten belastet, Zahlungen, die die Banken erwarten und bei denen es den Betrieben immer schwerer fällt, diese zu leisten.
Unsere Betriebe haben zudem eine Größe, bei der sie ohne Angestellte nicht auskommen können. Wenn die Betriebe Angestellte haben, dann muss der Lohn rechtzeitig gezahlt werden. Gäbe es kleine Familienbetriebe, würde es in die Selbstausbeutung gehen, meine Damen und Herren, auch das wäre nicht besser.
Was die Betriebe am dringendsten benötigen, ist Liquidität. Dafür hat das Land eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet. Insbesondere nennen möchte ich hier das Kauf- und Rückpachtmodell, das Einfrieren der Pachtpreise bei Neuverpachtung, Bestandspachten im Jahr 2016 für Landesflächen, Pachtstundung durch die Landgesellschaft und durch die BVVG, eine Bundesmaßnahme, die Steuerstundung, Neuberechnung der Vorauszahlungen und die Ausdehnung – auch das ganz wichtig – der sozioökonomischen Beratung.
Insbesondere das Kaufprogramm für Acker und Grünland kann dabei helfen, den Landwirten die notwendige Liquidität zu gewähren, die sie brauchen, um durch diese lang anhaltende Krise zu kommen.
Meine Damen und Herren, die Agrarministerkonferenz hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Unter anderem wird die Branche aufgefordert, in Eigenregie die Milchmenge zu reduzieren. Eine wirksame Reduzierung der Milchmenge auf dem Markt kann ich bis heute allerdings nicht erkennen. Wir stecken da auch in einem Dilemma. Auf der einen Seite sind die Preise eingebrochen, weil Angebot und Nachfrage bei der Milch einfach nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Auf der anderen Seite stehen die Landwirte, die natürlich ihre Rechnungen bezahlen müssen und den geringeren Preis durch eine höhere Milchmenge ausgleichen wollen. Diese höhere Milchmenge muss der Markt aufnehmen – er muss sie aufnehmen, weil es die Andienpflicht vorsieht – und jeder Liter Milch wird durch die genossenschaftlich organisierten Molkereien aufgekauft. Egal wie viel produziert wird, egal wie gesättigt der Markt ist, jeder Liter ist abzunehmen. Ein marktgerechtes Verhalten sieht anders aus.
Wenn wir aber feststellen, dass der Markt hier versagt, dann stellt sich die Frage, wo die Verantwortung der Politik liegt. Sollten wir uns raushalten, bis – auf welchem Niveau auch immer, unter welchen Kapitalvernichtungen auch immer – sich am Markt wieder ein Verhältnis der Marktteilnehmer hergestellt hat, das auf Augenhöhe funktioniert, oder müssen wir schauen, ob es Stellschrauben gibt?
Meine Damen und Herren, ich habe das Problem mit einer ganzen Reihe von Menschen diskutiert. Von verschiedenen Seiten kam der Einwand, dass wir als Politik bitte nicht direkt in den Markt eingreifen sollen. Ich glaube auch, dass ein direkter Eingriff nur kurzfristig helfen könnte. Was wir brauchen, ist die Wiederherstellung eines funktionierenden Marktes, ohne dass die Politik Quoten festlegt, ohne dass die Politik festlegt, festlegen muss, wer was produzieren darf, ohne dass die Politik sagt, wie viel produziert werden darf, ohne dass die Politik die Preise bestimmt.
Aber die Regeln rund um die Produktion, die Regeln, die den Markt bestimmen, die müssen wir uns ansehen. Da gilt es zuallererst, den Artikel 148 der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Blick zu nehmen. Nach Absatz 3 darf bei Lieferung von Rohmilch von einem Landwirt an eine Genossenschaft kein Vertrag oder Vertragsangebot vorgeschrieben werden, wenn er Mitglied dieser Genossenschaft ist. Es ist auch von außen betrachtet erst einmal logisch, weil der Bauer, der Landwirt ja quasi Milch an sich selbst liefert. Er ist Teil der Genossenschaft, damit Anteilseigner des Unternehmens, das
die Milch aufkauft. Dieses Konstrukt funktioniert so lange, wie der Markt und die Größe der Genossenschaft überschaubar sind. Wir müssen aber feststellen, dass die Landwirte sich mit ihren genossenschaftlichen Molkereien nicht marktkonform verhalten.
Der Absatz 4 bestimmt, dass die Vertragsgestaltung zwischen Landwirt und Molkerei frei verhandelbar ist. Wir wollen, dass Absatz 3 und 4 des Artikels 148 derart geändert werden, dass Deutschland konkrete Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeuger und Molkereien einführen kann. In der derzeit freien Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeugern und Molkereien beziehungsweise der Sonderbeziehung innerhalb der Genossenschaften ist der Milcherzeuger immer das schwächste Glied am Markt. Der Einzelhandel diktiert den Preis an die Molkereien, die Molkereien diktieren den Preis an die Milcherzeuger. Mit verbindlichen Vorgaben für die Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeugern und Molkereien kann die Marktposition der Milchbauern gestärkt werden und in der Folge die Position der Molkereien gegenüber dem Einzelhandel verbessert werden.
Wie könnte das Ganze aussehen? Es könnte beispielsweise ein Modell geschaffen werden, bei dem die Molkereien die Möglichkeit bekommen, mit den Landwirten eine Milchmenge auszuhandeln, die die Molkereien wiederum marktgerecht absetzen können. Da gibt es für diese Mengen, die am Markt absetzbar sind, auch entsprechende Preise. Der Landwirt kann sich mit seiner Produktion auf genau die Milchmenge einstellen, die mit der Molkerei vereinbart ist. Die Molkereien sind viel freier am Markt, weil sie steuern können, wie viel Milchmenge sie beispielsweise frisch oder verarbeitet dem Einzelhandel anbieten können. Sie sind nicht mehr verpflichtet, jeden Liter für den gleichen Preis aufkaufen zu müssen. Kommt es zu einer Überlieferung durch die Landwirte, dann ist eben der Preis der überlieferten Menge ein anderer und, wenn der Markt gesättigt ist, natürlich eindeutig niedriger.
Ziel ist, dass die Marktteilnehmer sich auf Augenhöhe treffen. Ziel ist, dass die Marktteilnehmer in die Lage versetzt werden, ein gesundes Verhältnis von Angebot und Nachfrage herstellen zu können. Das, meine Damen und Herren, ist sicherlich nicht die alleinige Lösung aller Probleme auf dem Milchmarkt, denn der Milchmarkt ist ein globaler, es wäre aber ein Fortschritt für die innerhalb der EU abzusetzende Milch. Und noch einmal: Wir fordern die Bundesregierung auf, in Brüssel entsprechend aktiv zu werden, um diese Voraussetzungen zu schaffen.
Wir haben noch weitere Maßnahmen in unserem Antrag, auf die ich hier im Einzelnen nicht eingegangen bin. Da spricht der Antrag aber auch für sich. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Kollegin Karlowski, Sie haben hier Dinge erzählt,
die inhaltlich in keiner Weise etwas mit unserem Antrag zu tun haben. Ich kann mich jetzt darüber aufregen, ich könnte die Dinge einzeln auseinandernehmen
oder ich akzeptiere einfach, dass Sie in einer Parallelwelt leben. Ich habe mich für Letzteres entschieden.
Zum Antrag selbst: Meine Damen und Herren, drei Dinge sind aus meiner Sicht notwendig, drei Schritte müssen gegangen werden.
Das Erste ist, wir brauchen eine möglichst weitgehende Sicherung der Liquidität der Betriebe. Die Schritte sind gegangen worden, wir haben Maßnahmen in Gang gesetzt. Der Minister hat etwas dazu gesagt, ich habe in meiner Eingangsrede etwas dazu gesagt.
Der zweite Schritt, meine Damen und Herren, ist, dass wir Regeln brauchen, dass sich die Marktteilnehmer auf Augenhöhe begegnen können, dass ein wirklicher Markt wieder entsteht, dass am Ende Angebot und Nachfrage sich die Waage halten können. Dazu soll unser Antrag beitragen.
Und der dritte Schritt, meine Damen und Herren – und das ist ein ganz wichtiger –, ist ein Schritt, der nach der Krise passieren muss, nämlich der Schritt, dass wir uns darüber unterhalten müssen, wie wir Krisenpräventionsinstrumente schaffen. Leider ist es immer so, dass nach den Krisen nicht mehr über die Krise gesprochen wird. Wir leiden da alle miteinander, alle miteinander, egal, ob die Politik, die Landwirte, Verbände, wir leiden alle miteinander an einer Krisendemenz. Und ich fordere uns alle miteinander auf, wenn diese Krise vorbei ist, müssen wir uns zusammensetzen. Wir müssen darüber reden, mit welchen Präventionsinstrumenten wir künftig gemeinsam vorgehen wollen. Das ist mein Wunsch an die nächste Legislaturperiode. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft befindet sich in ihrer schwersten Krise seit Bestehen unseres Bundeslandes. Da fragt man sich: Was fällt den GRÜNEN dazu ein?
Märzlandtagssitzung: Neuverpachtung nur noch an Ökobetriebe – das hieße, es käme zum Landentzug bei konventionellen Betrieben, heißt Verschärfung der Krise.
In der letzten Landtagssitzung forderten die GRÜNEN eine Verteuerung der Bewässerung.
Verteuerung heißt eine Verteuerung der Produktion und das heißt Verschärfung der Krise.
In der Aprillandtagssitzung und auch in dieser Woche wieder forderten die GRÜNEN eine Begrenzung des Flächenkaufs, selbst bei mittleren Betrieben ab 500 Hektar, meine Damen und Herren, das heißt, die Krisen von morgen zu befördern, weil schlicht und einfach eine Diversifizierung in den Betrieben schlechter stattfinden kann.
Heutige Landtagssitzung: Die GRÜNEN fordern Strafzahlungen für Stickstoffüberschüsse, heißt Verschärfung der Krise.
Meine Damen und Herren, falls Sie nicht wissen, wie so ein Stickstoffüberschuss entsteht, vielleicht mal ein Beispiel: Der Landwirt bringt ja nicht den Stickstoff einfach so aus, sondern er überlegt sich sehr genau, wie viel Biomasse da wachsen wird, und bringt entsprechend den Stickstoff aus. Jetzt gibt es eine große Trockenheit oder welche Umweltereignisse auch immer, er hat eine schlechte Ernte, weil schlicht und einfach so viel Biomasse gar nicht aufgewachsen ist, und es bleibt ein Rest im Boden. Der Landwirt hat die Verluste dadurch, dass er natürlich nicht so viel Erntegut verkaufen kann, und wird von den GRÜNEN noch durch den Stickstoffüberschuss bestraft. Meine Damen und Herren, so kann man als Opposition arbeiten, Regierungsfähigkeit sieht anders aus.
Aber kommen wir zum Thema. Wir müssen – und da sind wir uns mit den GRÜNEN ja einig – zu einer Verringerung der Stickstoffüberschüsse kommen, nur eben nicht so, wie die GRÜNEN es machen. Die von den GRÜNEN vorgeschlagene Abgabe über das bestehende Ordnungsrecht hinaus halte ich jedoch für falsch und in der jetzigen Situation ist es für mich auch ein instinktloser Vorschlag. Emittenten von Stickstoff in die Umwelt sind neben der Landwirtschaft auch der Verkehr, Abwässer aus der Kanalisation und natürlich die Energieerzeugung im konventionellen Bereich. Wir befassen uns heute mit der Landwirtschaft.
Meine Damen und Herren, richtig ist, dass seit Jahren an dem Thema gearbeitet wird, und nicht nur hier von uns im Land, sondern auch von der EU und im Bund, das haben wir in der Debatte hier alles schon mal erläutert, die EU mit den Maßnahmen rund um die ökologischen Vorrangflächen, den Pufferstreifen, die Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchte. Wir haben rund um die Gewässer Maßnahmen auf Bundesebene, die Düngeverordnung. Sie wissen, dass es von 2006 an und Folgejahre – im dreijährigen Schnitt wird das ja dann gemessen – eine ständige Absenkung gegeben hat auf weniger als 90 Kilo, 2007 auf weniger als 80 Kilo, 2008 auf weniger als 70 Kilo und seit 2009 auf weniger als 60 Kilo je Hektar.
Die Düngemittelverordnung soll jetzt zu einer weiteren Reduzierung führen. Letztlich sollen wir ab dem Anbaujahr 2018 auf weniger als 50 Kilo je Hektar an Überschüssen im dreijährigen Mittel kommen. Zudem stellt die Düngemittelverordnung noch eine Reihe anderer Dinge klar, zum Beispiel, dass nicht gedüngt werden darf auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten Böden. Die Zeiten werden beschränkt, zu denen gedüngt werden kann, und eine genauere Abbildung der Stoffkreisläufe muss passieren.
Kritisieren kann man, dass die Düngemittelverordnung immer noch nicht in Kraft ist, das tue ich hiermit ausdrücklich. Dennoch wird die Düngemittelverordnung nicht schneller kommen, wenn wir immer neue Forderungen auf den Tisch legen. Auf Landesebene – darauf ist der Minister ausführlich eingegangen – hat es zwei Arbeitsgruppen gegeben. Das lasse ich jetzt hier einfach mal alles weg.
Meine Damen und Herren, wenn wir über eine effiziente Düngung reden, kommen wir am Einsatz von moderner sensorgesteuerter Technik nicht vorbei. Stichwort ist jetzt
Smart Farming und ich frage die GRÜNEN mal – Frau Dr. Karlowski hat ja noch Redezeit, sie schüttelt gerade den Kopf, offenbar sieht sie es anders, aber ich sehe es so, wir kommen daran nicht vorbei –, und ich frage die GRÜNEN mal, wie die kleinen Betriebe, die Sie am Mittwoch hier wieder gefordert haben, sich diese Technik leisten können. Oder liegt vielleicht nicht gerade darin ein Vorteil, dass wir große Betriebe haben, die diese teure Technik effizient einsetzen können?
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN fordern uns auf, die Betriebe mit Geldzahlungen zu bestrafen. Ich habe noch eine Frage an Frau Dr. Karlowski: Wie machen Sie das denn künftig, wenn Ihre Biobetriebe die Schweine in der Freilandhaltung haben? Da geht ja die Gülle ganz direkt in den Boden, ganz direkt in den Grundwasserspiegel rein. Wie machen Sie das? Sollen die auch bestraft werden? Vielleicht können Sie da ja noch mal für Aufklärung sorgen.
Meine Damen und Herren, wie sieht die Realität aus? Die Betriebe müssen ihre Nährstoffbilanzen aufstellen. Wenn Verstöße erfolgen, so wird der Betrieb beraten. Er wird beraten, wie er künftig effektiver den wertvollen teuren Dünger einsetzen kann. Das hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Portemonnaie der Landwirte.
Betriebe, bei denen Verstöße gegen die Grenzwerte festgestellt werden, stehen – und das ist auch richtig so – in einem besonderen Fokus. Sollte trotz Beratung keine Reduzierung der Nährstoffüberschüsse im Boden erreicht werden oder zumindest eine Trendumkehr erkennbar sein, dann sind auch heute schon finanzielle Sanktionen über das Ordnungsrecht möglich. Das ist geltendes Recht. Eine darüber hinausgehende obligatorische finanzielle Bestrafung der Landwirte halten wir für falsch und Ihren Antrag werden wir – das wird Sie nicht wundern – ablehnen.
Meine Damen und Herren, das ist meine letzte Rede in dieser Legislaturperiode, deswegen meinen herzlichen Dank an den Ausschusssekretär, an das Sekretariat, mit dem wir gut zusammengearbeitet haben. Dank auch an alle Agrarpolitiker. Ich glaube, wir haben im Agrarausschuss sehr vernünftig zusammengearbeitet und es war in vielen Fällen so, dass auch Vorschläge von der Opposition bei uns ernsthaft erwogen und angenommen worden sind, wenn sie vernünftig waren. Also dieses Regierungs-Oppositions-Spiel haben wir, glaube ich, so sehr vernünftig gehandhabt und mein ganz besonderer und ausdrücklicher Dank gilt dem Vorsitzenden Professor Dr. Tack. Es war mir eine Ehre, lieber Fritz, mit dir zusammen arbeiten zu dürfen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte ja geglaubt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf hier zurückziehen würde, dass wir nicht noch mal eine zweite Debatte
zu diesem Gesetzentwurf haben würden, aber gut, das ist Sache der GRÜNEN, zu diesem Gesetzentwurf zu stehen, dann beschäftigen wir uns ein erneutes Mal mit diesem Papier.
Meine Damen und Herren, ich bin enttäuscht von der Einbringungsrede meiner Kollegin Frau Dr. Karlowski, denn ich hatte in der Ersten Lesung eine ganze Reihe von Fragen gestellt. Na gut, nun ist es so in der Debatte, wenn man Fragen stellt, muss man spontan darauf antworten, da kann es natürlich sein, dass man das eine oder andere noch mal nachlesen muss, aber dann in der Zweiten Lesung mit keinem Wort darauf einzugehen, das finde ich schon recht schade, denn die Probleme, die ich hier bei der Einbringung erläutert habe,
sind nach wie vor nicht weg, die sind nach wie vor da. Darauf nicht einzugehen, heißt nicht, den Gesetzentwurf besser zu machen, heißt nicht, die Regierungsfraktionen davon zu überzeugen, dass wir jetzt zustimmen werden.
Meine Damen und Herren …
Wir können das nicht im Ausschuss diskutieren, Frau Dr. Schwenke, und ich will auch deutlich machen, warum nicht. Die Diskussion im Ausschuss macht nur dann Sinn, wenn das Grundansinnen eines solchen Gesetzentwurfes zumindest rechtskonform ist, wenn wir zumindest die Chance hätten als Landtag, hier etwas zu regeln.
Ich will auf Ihren Einwurf gerne eingehen. Ich will zitieren aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums, das sich genau mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, und das für mich der eigentliche Grund ist, warum wir das nicht im Agrarausschuss am Ende diskutiert haben. Das
Bundesjustizministerium hat – damals ging es um Sachsen-Anhalt, die ein ähnliches Gesetz erarbeitet hatten – vom 22. Juli 2005 geschrieben, ich zitiere: „Ein gravierender, wohl nicht mehr von einer Ländergesetzgebungskompetenz umfasster Eingriff in das Zivil- und Gesellschaftsrecht wäre, wenn die gewollte Genehmigungspflicht zu echten Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Anteilsübertragung gemacht werden würde.“ Zitatende. Darüber kann man sich nicht hinwegsetzen, das ist einfach dann ein No-Go. Das ist etwas, wo wir als Landesgesetzgeber keine Zuständigkeit haben.
Frau Dr. Karlowski, wir sind uns einig in Ihrer Analyse. Bei der Analyse des Problems, die Sie gemacht haben, sind wir uns einig. Wir wissen aber, dass von der Ländergesetzgebung das Ganze so nicht gemacht werden kann.
Ich möchte mich aber mit Einzelheiten Ihres Antrages gern noch mal auseinandersetzen, denn ich finde, Sie haben sich Arbeit gemacht und da sollten wir uns hier mit Ihren einzelnen Ausführungen noch einmal befassen.
Sie haben uns hier den Paragrafen 8 vorgelegt. Da steht, dass eine vernünftige Größe landwirtschaftlicher Fläche im Verhältnis zur Zahl der Mitglieder von Genossenschaften stehen soll. Da war meine Frage in der letzten Sitzung: Was ist eine vernünftige Zahl von Genossenschaftsmitgliedern im Verhältnis zum Acker? Vielleicht gehen Sie darauf nachher noch mal ein, denn das steht hier drin. Das ist für mich ein Gummiband, das ist für mich nicht wirklich fassbar, wie viele Genossenschaftsmitglieder da sein müssen pro 100 oder pro 1.000 Hektar. Vielleicht können Sie dazu noch mal Ausführungen machen.
Die nächste Ebene, wo ich keine Antwort bekommen habe, das ist der Paragraf 12. Sie wollen, dass wir in Paragraf 12 als Land das Vorkaufsrecht zu den Bedingungen eines Kaufvertrages übernehmen, wenn kein Landwirt bereit ist, zu diesen Bedingungen zu kaufen. Wörtlich heißt es, Paragraf 12 Absatz 2, ich zitiere: „Das Vorkaufsrecht kann durch das Siedlungsunternehmen auch dann ausgeübt werden, wenn kein Landwirt bereit ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben.“ Zitatende.
Wir übernehmen also Acker oder Grünland, das kein Landwirt zu den Bedingungen des Kaufvertrages haben will. Bedingung des Kaufvertrages, meine Damen und Herren, davon gehe ich jetzt mal ganz fest aus, ist zuallererst der Preis. Das heißt, kein Landwirt ist bereit, diesen Preis zu zahlen, aber das Land soll einspringen und kaufen. Wir übernehmen also Acker, den wir nicht refinanzieren können. Was machen wir mit diesem Acker? Verpachten wir das? Wir verpachten es dann ja zu einem Preis, der sich nicht refinanzieren lässt. Das heißt, wir werden am Ende als Land dazuzahlen müssen. Das ist eine Frage, die Sie einfach mal beantworten müssen. Ist das Ihre Absicht? Fragen über Fragen!
Eine Zumutung ist für mich der Paragraf 21. Da wollen Sie dem Landwirt vorschreiben, dass er auf der Siedlungsstelle zu wohnen hat. Wenn er ein Haus am Rande der Stadt hat und da wohnen würde, das wäre dann nicht möglich.
Überhaupt nicht gehen würde das, was Sie mit einer „marktbeherrschenden Stellung“ beschreiben. Sie sagen uns, dass, wenn 50 Prozent der Fläche einer Gemeinde durch einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet wird, das dann eine marktbeherrschende Stellung wäre. Die Frage ist ja zu stellen: Was ist der Agrarmarkt an dieser Stelle?
Ist der Agrarmarkt die Gemeinde
oder haben Sie schon mal von Warenterminbörsen gehört, von aufgabenteiliger Produktion und ähnlichen Dingen?
Wenn wir uns denn mal die Größe angucken: Im Durchschnitt ist es so, dass Sie die Gemeinden so haben, dass wir die Betriebe auf eine Größe von maximal 900 Hektar begrenzen würden, das sind dann Ihre Vorstellungen. Da müssten Sie natürlich die Siedlungsflächen noch abziehen. Wahrscheinlich sind wir dann bei 850 Hektar. Da wäre für Sie dann der Cut, größer dürften die Betriebe nicht werden. Wir haben aber auch natürlich kleinere Gemeinden, da fallen wir auf 600/700 Hektar runter, natürlich auch hier wieder abzüglich der Siedlungsflächen.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das Bild, was ich habe. Ich frage Sie einfach mal: Wenn ich einen Biobetrieb habe in einer solchen kleinen Gemeinde, und der hat 700 Hektar Weideland und hält hier Mutterkuhherden – so etwas gibt es, insbesondere im MüritzNationalpark habe ich mir so was angesehen –, und nun bietet sich die Chance, dass dieser Betrieb zur Futterproduktion 300 Hektar dazukaufen kann, und die will er umstellen auf Bioproduktion und will Biofutter machen, um dann eine schöne Kreislaufwirtschaft daraus zu machen, dann ist das nach Vorbild der GRÜNEN nicht möglich, weil dieser Biobetrieb dann ja eine marktbeherrschende Stellung hätte. Das widerspricht im Übrigen dem, was Sie an Konzepten haben, wo Sie uns immer sagen, wir sollen nach Hamburg, Berlin und Ähnliches liefern, das ist alles miteinander nicht vereinbar.
Meine Damen und Herren, ich lasse hier mal einen ganzen Teil weg. Der Gesetzentwurf ist, das habe ich eingangs erläutert,
verfassungsrechtlich höchst fragwürdig,
würde zu massiven juristischen Streitfällen führen, Stichwort „Gummiparagrafen“, Herr Kokert.
Er ist wirtschaftlich kontraproduktiv, …
Ich bin sehr stolz auf Sie, Herr Kokert.
… schränkt das verfassungsmäßige Grundrecht auf freie Wohnortwahl ein, er ist getragen von Ideologie und nicht von wissensbasierten Entscheidungsebenen.
Es wird Sie nicht wundern, Frau Dr. Karlowski, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht noch mal reden, aber Frau Dr. Karlowski hat offenbar an keinem Punkt zugehört.
Frau Dr. Karlowski, wir haben das Grundstückverkehrsgesetz. Das Grundstückverkehrsgesetz regelt, dass der Staat grundsätzlich ein Vorkaufsrecht hat. Dieses Vorkaufsrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen.
Es wird wahrgenommen. Ihr Gesetzentwurf bezieht sich darüber hinaus …
Meine Damen und Herren, vielleicht hören Sie mir einfach mal zu.
Ihr Gesetz bezieht sich darauf,
Ihr Gesetz bezieht sich darauf, dass Gesellschaftsanteile übertragen werden, meine Damen und Herren, und die Gesellschaftsanteile sind in der Tat nicht vom Grundstückverkehrsgesetz gedeckt. Das Problem ist, dass die Juristen uns sagen, dass mit Ihrem Gesetzentwurf das so rechtskonform eben nicht geregelt werden kann. Und ich weiß nicht, was Sie von uns erwarten. Sie werfen uns hier vor, wir würden Landgrabbing Tür und Tor öffnen und all so’n... Seien Sie mir nicht böse, aber ich würde jetzt fast Wörter gebrauchen, die mir einen Ordnungsruf einbringen.
Ich will versuchen, mich zu mäßigen.
Was möchten Sie denn? Dass wir hier einen Gesetzentwurf in die Ausschüsse verweisen, von dem wir von vornherein wissen, dass er rechtlich überhaupt nicht tragbar ist,
dass er sich rechtlich überhaupt nicht konform gestalten lässt? Das geht nicht.
Und da auch ein Wort an die LINKEN: Der Antrag wäre diskussionsfähig gewesen, habe ich hier gehört. Wie denn, wenn er sich nicht rechtskonform gestalten lässt?
Wir haben ein Vorkaufsrecht über das Grundstückverkehrsgesetz.
Das ist geregelt. Dort können wir es machen.
Wir können es nicht machen bei Anteilen, bei Gesellschaftsanteilen. Das haben die GRÜNEN versucht mit
einem Gesetzentwurf zu regeln, was ich gut finden würde, wenn wir es tun könnten. Wir können es aber nicht tun, weil das rechtlich nicht möglich ist,
weil das nicht unsere Ebene ist als Landesgesetzgeber.
Und da können Sie uns zehnmal vorwerfen, dass wir Tür und Tor für irgendwelche Landgrabbing-Leute öffnen. Wir tun es nicht.
Und noch einen Satz dazu: Ich habe Ihnen in der letzten Sitzung eine ganze Reihe von Fragen gestellt. Sie haben keine einzige dieser Fragen beantwortet,
weder in der letzten Sitzung noch heute.
Sie sind an keiner Diskussion über eine vernünftige Agrarstruktur interessiert. Sie haben versucht, hier Ihre grünen Thesen vorzutragen.
Und das haben Sie wieder gemacht, ohne wissensbasiert zu agieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier sind in der Debatte eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen worden und ich will gerne auf das eine oder andere eingehen.
Ja, richtig, es ist genau zwölf Monate her, dass wir das erste Mal hier über Paludikulturen gesprochen haben. Für die, die sich nach wie vor damit nicht auskennen: Das ist die nasse Landwirtschaft, also auf Flächen, die einen Wasserstand haben bis kurz unter der Bodenkante.
Zu den Fragen, die hier aufgeworfen worden sind: Wozu ein zweiter Antrag? Diese Frage hatte Frau Dr. Schwenke eingangs gestellt.
Wenn wir uns den ersten Antrag anschauen, dann stellen wir fest, dass der erste Antrag ein reiner Prüfauftrag war. Dieser Prüfauftrag ist beantwortet worden. In der Beantwortung des Prüfauftrags hat die Landesregierung dargestellt, was schon getan wird. Wir haben dann beraten, was zudem noch notwendig ist, und die Dinge, die noch
notwendig sind, sind in diesen Antrag geflossen. Deswegen dieser Antrag.
Richtig ist auch, dass ich mir ein noch weitergehenden Antrag hätte vorstellen können, aber letztlich brauchen Sie nicht nur in der eigenen Fraktion eine Mehrheit, die hätte ich gekriegt, Sie brauchen auch darüber hinaus Mehrheiten, um einen Antrag hier stellen zu können, und dann sieht der Antrag so aus, wie er ist. Ich finde, er ist nach wie vor substanziell, er ist wichtig, aber es ist nicht das, was ich mir vorgestellt hatte, was in diesem Antrag stehen sollte.
Der dritte Grund, warum dieser Antrag kommt, ist schlicht und einfach, dass ich das Thema am Laufen halten möchte, weil das Thema am Laufen halten heißt am Ende auch, einen Druck im Kessel zu halten, dass wir bei diesem Thema weiterkommen. Es ist mir schlicht und einfach wichtig, dass wir bei diesem Thema weiterkommen.
Wir haben in der Vergangenheit vor allem in Richtung Moorschutz gearbeitet. Es muss darum gehen, auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, den Schutz und die Nutzung der Moore zusammenzubringen. Ich bin bei der Firma ME-LE in Torgelow gewesen und habe mir dort gemeinsam mit Rudi Borchert und Patrick Dahlemann angeguckt, was die Firma ME-LE beispielsweise tut, um Fahrzeuge zu entwickeln, um Moornutzung zu machen. Es ist hochinteressant, sich das anzugucken. Das ist etwas, was innovativ ist und was uns sicherlich, wenn wir über Wertschöpfungsketten reden, auch in Zukunft noch begleiten wird.
Es ist richtig – Frau Dr. Karlowski wies darauf hin –, dass wir hier vor allem auf die energetische Nutzung in Richtung Wärme fokussieren. Frau Dr. Karlowski, Ihre Kritik trägt sogar, die würde ich uneingeschränkt unterstützen. Das Problem ist nur, dass wir sehen, dass wir Partner finden müssen für die stoffliche Nutzung. Sie müssen am Ende ein Produkt haben, wo die Bürger auch sagen, ja, das kaufe ich. Wenn Sie zum entsprechenden Preis dieses Produkt nicht produzieren können, wenn Sie in der Wirtschaft keinen Partner haben zur stofflichen Verarbeitung dessen und das auf den Markt bringen können, dann haben Sie einfach schlechte Karten für die stoffliche Nutzung. Ich wünsche mir auch eine stoffliche Nutzung, aber, wie gesagt, Sie brauchen dazu Partner.
Ich will darauf verweisen, dass wir bei der thermischen Nutzung von Niedermoorbiomasse am Markt tätig sind, dass wir CO2-neutral und ohne EEG-Zulage arbeiten. Ich finde, das ist schon bemerkenswert. Aus meiner Sicht ist das, was da momentan passiert, ein großer Erfolg. Ich glaube, dieser Erfolg ist im größeren Maßstab möglich. Dafür will ich vier Punkte nennen, die für mich an dieser Stelle wichtig sind:
Erstens. Aus meiner Sicht brauchen wir eine Landesstrategie zur Förderung des Anbaus der Verwertung und der begleiteten Forschung der Paludikultur. Wenn ich „Verwertung“ sage, Frau Dr. Karlowski, dann zählt natürlich auch die stoffliche Nutzung dazu. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Landesregierung an diesem Thema bereits arbeitet.
Zweitens. Wir brauchen eine Koordinierungsstelle Paludikultur möglichst am Greifswalder Moorzentrum, inklusive der Einrichtung der Professur. Das steht in unserem Antrag. Ich gehe davon aus, dass wir Strukturen brauchen, dieses Ganze zu vernetzen, denn zwischen Greifswalder Moorzentrum, den beteiligten Ministerien und den praktischen Anwendern muss es irgendeine Schnittstelle geben.
Drittens. Ich sehe die Notwendigkeit einer Beratungsstelle für die wirtschaftliche Umsetzung von Paludikultur- projekten. Auch da, Frau Dr. Karlowski, geht es nicht nur um die energetische Nutzung, sondern auch um die stoffliche Nutzung. Wo diese Beratungsstelle angedockt ist, darüber kann man sicherlich reden. Aus meiner Sicht müssen dafür keine gänzlich neuen Strukturen geschaffen werden.
Viertens sollte es verstärkt Pilotanbauflächen geben für verschiedene Paludikulturen auf landeseigenen Flächen. Ich glaube, hier sind wir gemeinsam mit dem Agrarministerium gefordert, Flächen und Nutzer zu finden, um entsprechend auf Pilotflächen den Anbau zu realisieren.
Meine Damen und Herren, neben diesen Aufgaben, die wir als Land Mecklenburg-Vorpommern leisten können, gibt es natürlich Aufgaben, die darüber hinaus geleistet werden müssen. Eine Aufgabe ist mir ganz wichtig, da muss die Bundesrepublik Deutschland tätig werden. Ich fordere die Bundesregierung hiermit auf, dies zu tun,
und zwar, dass wir die nasse Landwirtschaft mit der herkömmlichen Landwirtschaft gleichstellen. Wenn ich ganz normale Anbauverfahren habe, gibt es Direktzahlungsbeiträge. Wenn ich eine nasse Landwirtschaft habe und anbaue, gibt es keine Direktzahlungsansprüche. Diesen Unterschied kann keiner erklären. Ich möchte hiermit auffordern, dass wir gemeinsam daran mitwirken, dass eine Gleichstellung der nassen und der herkömmlichen Landwirtschaft in Zukunft passiert.
Ja, das wäre ein Antrag für den Juli. Kollege Ritter schlägt das hiermit vor.
Ich glaube, das kriegen wir parteiübergreifend dann auch hin!
Meine Damen und Herren, wir sind ein Land mit einer modernen Landwirtschaft und dazu ist die universitäre Lehre und Forschung wichtig. Mit unserem Antrag geht es uns darum, für neue Zukunftsaufgaben zu rüsten. Das Problem, das Frau Dr. Schwenke hier angesprochen hat, die Trennung der beiden Punkte, würde ich auch wirklich als Trennung der beiden Punkte verstehen wollen, weil in Greifswald ganz klar die Moorprofessur angesiedelt werden soll, wir aber für den Bereich Bioenergie – das ist ja darüber hinausgehend – miteinander bereden wollen, wie wir das am Ende gestalten. Das würde ich gern auch noch mal hier klarstellen.
Ja, meine Damen und Herren, ich glaube, das soll es zur Debatte gewesen sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Landtagswoche von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Anträge, die sich mit landwirtschaftlichen Themen beschäftigen. In beiden Anträgen geht es darum, Pflanzenschutzmittel zu verteufeln. Ziel der GRÜNEN ist 100 Prozent Bio.
Es stellt sich die Frage: Was heißt es denn, wenn wir 100 Prozent Bio haben? Zuallererst heißt es, meine Damen und Herren, dass die landwirtschaftliche Produktion um 50 Prozent sinkt.
Das muss man erst mal für sich konstatieren.
Dann könnte man ja sagen: Gut, dann sind das alles Bioprodukte, wir haben entsprechend höhere Preise und damit ist die Wertschöpfung immer noch gegeben. Und genau das, meine Damen und Herren, ist falsch. Wir sehen es gerade bei der Milch. Wenn man am Markt vorbei produziert, gehen die Preise in den Keller. Das Nachsehen hätten die Landwirte. Was es für eine Gesellschaft heißt, wenn man am Markt vorbei arbeitet, das habe ich erlebt in meiner Jugendzeit. Das ist etwas, was ich so nicht mehr möchte. Ich bin ein Freund von Märkten. Allerdings sage ich auch ganz klar, dass Märkte Regeln brauchen, die ihnen vorgegeben werden – dafür ist die Politik zuständig –, aber eben trotzdem noch Märkte mit einem typischen Marktverhalten.
Welche Auswirkungen hätten denn 100 Prozent Bio noch? Eine weitere Auswirkung wäre natürlich, dass wir Ernteschwankungen bekommen – das ist doch ganz klar –, denn wenn wir in einem Jahr beispielsweise einen starken Blattlausbefall haben oder wenn wir starken Pilzbefall haben,
dann kann es dazu kommen, dass wir Totalausfälle haben.
Und, Frau Dr. Karlowski, wenn Sie es nicht glauben,
dann würde ich Ihnen raten, mal mit dem Biobauern – mir fällt der Name gerade nicht ein – vor Malchin, auf der linken Seite, wenn Sie aus Dahmen kommen, zu sprechen.
Da ist ein Acker mit Erbsen umgebrochen worden. Die hatten einen Blattlausbefall und haben das einfach nicht in den Griff bekommen.
Meine Damen und Herren, Nahrungsmittelsicherheit ist uns wichtig
und Nahrungsmittelsicherheit ist
für die meisten Menschen selbstverständlich.
Wenn es nach den GRÜNEN geht, wenn ich die beiden Anträge hier nehme, wird es dann nicht mehr selbstverständlich sein. Einer der fruchtbarsten Landstriche dieser Erde würde vom Nahrungsmittelexporteur zum Nahrungsmittelimporteur werden. Das hätte Auswirkungen, die international spürbar wären.
Meine Damen und Herren, wir wollen Nahrungsmittelsicherheit. Das ist uns wichtig und im wahrsten Sinne des Wortes auch überlebenswichtig.
Nun zu Ihrem Antrag speziell. Offensichtlich haben Sie nicht genügend Fantasie, denn nachdem Sie im Novem- ber hier schon einen Antrag zum Thema Glyphosat vorgelegt haben und auf der Tagesordnung der letzten Sitzung die Kleine Anfrage gestanden hat, nun der nächste Versuch, ein Bundesthema zum Landesthema zu machen.
Bei all dem agieren Sie hier frei nach dem Motto: Es sind nicht die Dinge, die uns beunruhigen, sondern die Meinung zu den Dingen, und die Meinung zu den Dingen, die machen wir. – So offenbar Ihre Strategie.
Um diese Strategie zu untermauern, werden dann Studien zum Glyphosat herangezogen. Eine davon ist die, dass Glyphosat in der Muttermilch gefunden worden ist. Dazu habe ich einen interessanten Beitrag im „Tagesspiegel“ gefunden. Der ist ja nun nicht bekannt als eine fürchterlich konservative Zeitung. Im ersten Bereich die
ses Artikels wird darüber berichtet, welche Schrecken diese Studie bei stillenden Frauen hervorgerufen hat,
und im zweiten Teil dieses Artikels, den würde ich gerne zitieren, steht, Zitat: „Aber die Grünen verschwiegen nicht nur, dass die gefundenen Glyphosat-Mengen weit unterhalb der Schadensschwelle lagen.“
„Schlimmer noch, das verwendete Testverfahren war gar nicht für Muttermilch geeignet, die Ergebnisse daher unbrauchbar. Im Klartext: Die ‚Studie‘ war Murks.“
Ich zitiere weiter: „Die ‚Studie‘ war Murks. Und das auch deshalb, weil sich das Herbizid Glyphosat nicht im Körper und erst recht nicht in Muttermilch anreichert.“
„Erste seriöse Tests im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung verliefen daher auch negativ. Kein Glyphosat in der Muttermilch!“ Zitatende. So der „Tagesspiegel“.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal, was ich bereits im November dazu ausgeführt habe: Die zugelassenen Testverfahren können inzwischen Stoffmengen nachweisen, die in einem Verhältnis von einem Stück Würfelzucker zur Menge der Ostsee stehen.
Damit können Sie fast alles überall nachweisen, entscheidend ist die Konzentration. Und wenn Frau Dr. Karlowski hier sagt, im Jahr 2013 ist bei einer großen Menge von Studenten Glyphosat im Körper wahrgenommen worden, dann ist das erstens so, dass Glyphosat im Körper der Studenten vorkommt, aber man natürlich auch über Konzentrationen reden muss. Noch einmal: Wir können ein Würfelzuckerstück im Verhältnis zur Ostsee nachweisen.
Der Haupteintragsweg, Frau Dr. Karlowski, – und da stimmen Sie mir doch wohl hoffentlich zu – der Haupteintragsweg war bislang die Sikkation. Die Sikkation ist inzwischen weitestgehend verboten.
Das heißt, der Haupteintragsweg …
Sie kommen nach vorne. Sie können das ja alles noch mal klarstellen.
Der Haupteintragsweg ist aus meiner Sicht damit geschlossen.
Daher erwarte ich auch von der Bundesregierung, dass …
Können Sie mich jetzt einfach mal reden lassen? Das wäre... Wissen Sie, die Kollegin Karlowski und Sie – die ganze Zeit dazwischengequakt, ohne …
Vielleicht können Sie einfach mal zuhören. Sie haben die Möglichkeit, Sie haben ja Rederecht. Früher ist da ja auch noch mal interveniert worden. Aber machen Sie einfach mal! Einfach mal zuhören,
vielleicht kommen Sie dann ja auch zu Erkenntnissen.
Noch einmal, meine Damen und Herren: Die Dosis macht das Gift. Das ist etwas, was die GRÜNEN hier ignorieren.
Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie eine Diskussion über Grenzwerte führt, weil wir, wie gesagt, fast alles überall nachweisen können. Insbesondere bei Oberflächengewässern, meine Damen und Herren, besteht hier Nachholbedarf.
Dann die Frage nach der Giftigkeit. Glyphosat wirkt dadurch, das hat der Minister auch ausgeführt, dass die Fotosynthese bei Pflanzen unterbrochen wird und sie dadurch eingehen, nicht weil es toxisch ist. Die toxische Wirkung bei Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung ist …
Also!
Die toxische Wirkung bei Glyphosat ist bei sachgemäßer Anwendung nach Angaben der EPA, durch die WHO und durch die EU in vielen Studien untersucht worden. Der Unterschied der pfluglosen Bearbeitung zur Pflugbearbeitung liegt darin,
dass Sie in der Tat mit dem Glyphosat die Pflanzen abtöten.
Aber eine Feldmaus oder der Feldhamster beispielsweise, die überleben das.
Und darin liegt auch ein Vorteil. Sie können hier nachher gerne darstellen, wo der Nachteil liegt. Ich erkläre Ihnen an dieser Stelle, wo der Vorteil liegt.
Bei sachgemäßer Anwendung – noch mal ganz klar: bei sachgemäßer Anwendung – sind keine Risiken für die Gesundheit festgestellt worden von den von mir genannten Instituten.
Sachgemäße Anwendung ist auch das entsprechende Stichwort. Aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion die Anwendung von Glyphosat in Hausgärten ab, Kollege Ritter. Kollege Ritter hat erst gefragt: Warum darf ich das in meinem Garten nicht anwenden? Schlicht und einfach, weil ich davon ausgehe, dass der Kollege Ritter keinen Sachkundenachweis
für die Anwendung von glyphosathaltigen Stoffen hat.
Ah, gucken wir mal!
Aus diesem Grunde ist aus unserer Sicht auch abzulehnen das Säubern von kommunalen Wegen und sonstigen Flächen.
Aus diesem Grunde sollten auch nur ausgebildete Personen dieses Mittel benutzen dürfen, auch hier das Stichwort: Sachkundenachweis.
Aus diesem Grunde haben wir hier mit einem Landtagsantrag klar erklärt, dass wir die Sikkation faktisch ausschließen. Nur in ganz eng begrenzten Fällen geben wir auf Antrag die Möglichkeit, Sikkation durchzuführen. Aus meiner Sicht ist das der Haupteintragsweg in die Nahrungsmittel, den wir damit abgeschnitten haben. Aus diesem Grunde ist auch die Anwendungshäufigkeit und die Anwendungsmenge auf dem Acker begrenzt worden. Das ist richtig und das begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Regeln entsprechend den eben genannten Parametern auch zu überprüfen. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab.
Wie wollen
Sie die denn umsetzen?
Sagen Sie doch mal, wie! –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle teilen miteinander die Betroffenheit über die Ereignisse, die vor fünf Jahren auf der Autobahn gewesen sind, über die Unfälle. Wir wissen, dass Menschen ums Leben gekommen sind, dass Menschen schwer verletzt waren. Angehörige sind hinterblieben, die natürlich auch hinterfragen, was ist seitdem passiert, und das ist auch richtig.
Aus meiner Sicht verbindet BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber zu Unrecht zwei Themen. Sie sagen: „5 Jahre nach der A 19-Katastrophe – Bodenschutz … liegt brach“. Sie emotionalisieren bewusst und tun so, als könnte man Sandstürme in Mecklenburg-Vorpommern politisch einfach ausschließen.
Meine Damen und Herren, dass der Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern brach liegt …
Frau Dr. Karlowski, Sie hören mir ja sicherlich noch zu? Es ist nett, dass die GRÜNEN-Kollegin, die den Antrag hier gestellt hat, sich jetzt in vertieften Gesprächen befindet und überhaupt nicht will, dass man auf ihre Argumente eingeht. Ich finde das sehr gut. Frau Dr. Karlowski, reden Sie ruhig weiter, ich habe eine ganze Menge Redezeit, wir können das ausdehnen!
Jaja, Sie tun so, als könnte man, wenn nur die GRÜNEN das Sagen hätten, Frau Dr. Karlowski, dass man dann solche Sandstürme verhindern kann. Wir haben es, glaube ich, geschnallt. Das ist nicht wirklich von Wichtigkeit. Aber das passt ja zu dem, was in der vergangenen Landtagssitzung auch war, Anträge, die mit der Realität wenig zu tun haben.
Wir haben in der letzten Landtagsdebatte den Trend zum Ökolandbau hier gehabt. Da haben die GRÜNEN uns gesagt, wir hätten den Trend zum Ökolandbau verschlafen, obwohl wir flächenmäßig auf Platz zwei in der Bundesrepublik Deutschland sind. Heute sagt man uns, der Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern liegt brach. Offenbar passt das nicht in Ihr Weltbild, dass eine Regierung, an der die GRÜNEN nicht beteiligt sind, effektiven Umweltschutz und effektiven Bodenschutz betreibt. Wir tun das und das ist auch gut so. Ich werde gleich noch mal näher darauf eingehen.
Der effektivste Bodenschutz, meine Damen und Herren, ist, wenn wir die Böden bedecken, wenn die Böden von Pflanzen bedeckt sind. Alle anderen Maßnahmen stehen hinten an. Die Bodenbedeckung ist die vorzüglichste Maßnahme, damit Wind und Wasser die Bodenkrume nicht so leicht angreifen können.
Dann frage ich die GRÜNEN mal: Ist Ihnen bekannt, dass wir gerade in den letzten Jahren eine massive Ausweitung des Zwischenfruchtanbaus in MecklenburgVorpommern haben, also der durchgängigen Bedeckung der Böden durch Pflanzen? Im letzten Jahr hatten wir immerhin auf 57.000 Hektar Zwischenfrüchte stehen.
Dazu muss man wissen, dass Zwischenfrüchte natürlich nicht flächendeckend angebaut werden können, sondern immer nur da angebaut werden können, wo wir eine Sommerung haben. Kritisch hinterfragen möchte ich die Regelung, die uns vorschreibt, dass bundesweit Zwischenfrüchte erst ab 15.07. gedrillt werden dürfen. Bei einem sehr frühen Erntebeginn der Wintergerste könnte diese Einschränkung kontraproduktiv sein.
Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass das Land in der landwirtschaftlichen Beratung auf den Punkt „Bodenschutz“ besonders viel Wert legt? Die landwirtschaftliche Beratung, meine Damen und Herren, das wissen die meisten von Ihnen sicherlich, macht bei uns die LMS. Die LMS war es auch, die im Auftrag des Ministers das Erosionskataster inklusive umfangreicher Handlungsanweisungen erarbeitet hat, also Maßnahmen, um noch gezielter Schutz vor Bodenerosion machen zu können.
Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass viele Landwirte gerade auf den leichten Böden inzwischen pfluglos arbeiten, beispielsweise durch Mulch- und Direktsaat? Das ist gerade bei leichten Böden eine Maßnahme, um beispielsweise Wasser im Boden zu halten. Eine Maßnahme, dass der Wind diese Böden, die ja besonders gefährdet sind, nicht abtragen kann.
Ich frage die GRÜNEN: Ist Ihnen bekannt, dass es in den letzten Jahren beispielsweise auch neue Heckenanpflanzungen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat? Wir haben hier vor einem guten Jahr, oder vielleicht sind es auch anderthalb Jahre her, schon einmal einen Antrag beraten. Damals habe ich Frau Dr. Karlowski angeboten, dass wir uns gemeinsam neue Anpflanzungen anschauen können. Ich habe Frau Karlowski eingeladen, diese Einladung hat sie leider nicht angenommen.
Meine Damen und Herren, das Bodenschutzgesetz funktioniert, die Greeningregeln helfen, auch das war ein wichtiger Punkt für uns. Auch die Landwirte sind am Bodenschutz interessiert. Wer seine Böden nicht gut behandelt, hat Ernteeinbußen. Wer Ernteeinbußen hat, verdient weniger Geld. Das ist also für die Landwirte auch eine Frage von heutigen und künftigen Verdiensten. Wer das nicht sieht, der handelt gegen seine eigenen Interessen.
Das letzte Jahr, meine Damen und Herren, war das Jahr des Bodens. Es hat auch in unserem Land eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Bodenschutz gegeben, und das ist auch gut so, denn das Wissen um Erosionsgefahren ist die Voraussetzung dafür, die Gefahren zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Fakt ist aber doch, dass Sie Erosion niemals völlig ausschließen können, und das bei allen Vorsorgemaßnahmen. Es kann notwendig sein, bei bestimmten Kulturen ist das notwendig, dass gepflügt werden muss. Es gibt Kulturen, die auch eine Weile brauchen, um den Boden zu bedecken.
Wer jetzt aufmerksam durch unser Land fährt, sieht beispielsweise die Kartoffeläcker. Die Kartoffeläcker liegen im Moment brach, weil schlicht und einfach die Kartoffel eine Weile braucht, um den Boden zu bedecken. Aber was, wenn jetzt Starkregen, wenn jetzt massive Trockenheit und Sturm dazukommen? Kann man dann die Erosion verhindern, frage ich Sie. Die Antwort kann doch nicht sein, dann, Landesregierung, hast du etwas falsch gemacht. Wir können doch nicht den Kartoffelanbau verbieten! Es gibt da draußen keinen hundertprozentigen Schutz vor Wet
terunbilden, es gibt aber Maßnahmen, die uns helfen, den Schutz zu erhöhen. Ein schnelles Auflaufen von einigen Kulturen und damit der Schutz des Bodens vor Wind kann beispielsweise durch eine Beregnung erfolgen – viele von Ihnen wissen das –, wie das inzwischen beim Kartoffelanbau üblich ist, eine Maßnahme, von der ich gerade gelernt habe, dass die GRÜNEN diese wirtschaftlich belasten wollen, also unattraktiver machen wollen.
Meine Damen und Herren, die Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern sind klar. Wenn Flächen erosionsgefährdet sind, und dafür ist das Erosionskataster auch erstellt worden, erfolgt zuerst ein Beratungsgespräch mit dem Landwirt, um die Bewirtschaftung im Konsens zu verabreden. Gibt es keine Einigung, kann man keinen Konsens erzielen, dann erfolgt eine Anordnung. Maßnahmen können sich beziehen auf die Fruchtfolge, den Zwischenfruchtanbau – das ist das, was ich über die Bedeckung des Bodens hier berichtet habe –, Mulch- oder Direktsaat als Bestellverfahren für alle Fruchtarten, die Bestellung mit der Strip-Till-Technologie, zum Beispiel bei Mais und Rüben. Es kann zum Beispiel auch sein, dass man verbietet, dass Mais und Rüben angebaut werden, weil, wie gesagt, die Erosionsgefahr besonders hoch ist. Es kann eine Einsaat über Untersaaten beim Maisanbau erfolgen, ein hangparalleler Gras- oder Zwischenfruchtstreifenanbau auf geneigten Flächen, ein Verzicht auf hangabwärts verlaufende Fahrspuren, Ackergrasanbau auf stark geneigten Flächenteilen, eine Dauerbegrünung der Erosionstiefenlinien, Schlagunterteilung durch Gehölz- und Heckenanpflanzungen oder Feldraine.
All das, meine Damen und Herren, ist Realität in Mecklenburg-Vorpommern. All das kann sogar nach Beratungsgesprächen angewiesen werden, wenn die Erosionsgefahr als sehr groß erachtet wird.
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, wir sind insbesondere mit diesem Erosionskataster, was der Minister vorgestellt hat, das gemeinsam erarbeitet worden ist, das die LMS, die die Beratung macht, erarbeitet hat, vorangekommen. Wir sind wirklich vorangekommen. Der Erosionsschutz erfolgt individuell und situationsangepasst und das ist auch gut so. So soll es bleiben. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GRÜNEN haben uns hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dessen Hilfe wir die Agrarstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern künftig durch staatliche Mittel mit steuern können. Das ist ein ernstes und wichtiges Thema. Ich glaube, die Debatte heute hat gezeigt, dass es ein Thema ist, bei dem bei allen demokratischen Parteien ein großer Konsens herrscht, nämlich dass wir etwas tun müssen, um insbesondere die Kapitalanleger – sagen wir mal ganz vorsichtig – zurückdrängen zu können. Kapitalanleger haben in der Regel das Ziel, eine wertsichere Anlage zu suchen, bis andere Investments mehr Sicherheit und mehr Gewinn bringen. Es geht Kapitalanlegern also nicht darum, eine nachhaltige Bewirtschaftung des Ackers zu machen, es geht um die Kapitalanlage, es geht um die Kapitalsicherung und es geht letztendlich um Gewinnmaximierung.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das wichtigste Instrument – es gibt ja drei Gesetze, die das regeln –, das wichtigste Instrument ist das Grundstücksverkehrsgesetz. Das bestimmt, dass der örtliche Kauf von Landwirtschaftsflächen behördlich genehmigt werden muss. Das ist, wenn man das draußen erzählt, für viele eine Überraschung, aber das ist so. Der Staat hat hier ein Vorkaufsrecht. Ziele sind eine breite Eigentumsstreuung, ein funktionierender Wettbewerb auf dem regionalen Bodenmarkt und die Stärkung der ländlichen Regionen. Dem darf das nicht zuwiderlaufen.
Ein Problem gibt es dabei. Den Erwerb von Gesellschafteranteilen an landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel regelt das Grundstücksverkehrsgesetz nicht. Und das ist der Versuch, den die GRÜNEN unter anderem hier machen, diesen Punkt zu regeln. Es gibt ja eine ganze Reihe von Regelungen, die sie da drin haben. Es ist ein Punkt, den auch wir als wichtig erachten. Am Ende muss rauskommen, dass der Staat handlungsfähig ist und dass die Politik das Primat des Handelns bestimmt. Auch auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sich daher seit Längerem schon eine BundLänder-Arbeitsgruppe mit genau dieser Problematik. Das Problem, was ich nur dabei sehe, ist, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und habe dazu einen Brief des Bundesjustizministeriums gefunden. Aus diesem Brief möchte ich zitieren, das ist ein Schreiben vom 22. Juni 2015, Zitat: „Ein gravierender, wohl nicht mehr von einer Ländergesetzgebungskompetenz umfasster Eingriff in das bestehende Zivil- und Gesellschaftsrecht wäre, wenn die gewollte Genehmigungspflicht zur echten Wirksamkeitsvoraussetzung einer Anteilsübertragung gemacht werden würde.“ Das ist die Einschätzung des Bundesjustizministeriums, meine Damen und Herren. Da gibt es noch weitere Ausführungen, insbesondere was die Betroffenheit von Genossenschaften betrifft – also viele offene Fragen.
Für mich, meine Damen und Herren, ich will es so offen sagen, ist das ein rechtlich fragwürdiger Schnellschuss, den die GRÜNEN hier vorgelegt haben. Wir wollen Regelungen, die verfassungsrechtlich Bestand haben. Diese müssen solide erarbeitet sein und diese sind, wie bereits erwähnt, Gegenstand einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene, an der die Länder entsprechend beteiligt sind. Daran werden wir in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten. Da bin ich der festen Überzeugung, weil ich hier auch vernommen habe, dass alle Fraktionen im demokratischen Bereich gesagt haben, dass ihnen dieses Thema wichtig ist.
Ihr Gesetz, meine Damen und Herren, wäre, wenn wir es so, wie es momentan ist, verabschieden würden, für mich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter und Anwälte. Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken will ich anhand von einigen Beispielen, aber auch inhaltlich auf Ihr Gesetz eingehen und deutlich machen, dass wir hier im politischen Bereich durchaus Unterschiede haben. Der Paragraf 8 beispielsweise, 8 (5), ich zitiere: „Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Genossenschaften hat in den Fällen keine agrarstrukturell nachteilige Wirkung, wenn die Größe des Grunderwerbs in einem günstigen Verhältnis zur Zahl der Mitglieder der Genossenschaft steht...“
Da stellen sich mir doch die Fragen: Was ist ein günstiges Verhältnis zur Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft? Wer bestimmt das? Machen Sie das, Frau Dr. Karlowski oder Herr Suhr oder Ihre Fraktion? Oder beschäftigen sich damit in Zukunft Richter und Anwälte? Das sind Fragen.
Ja, ja.
Dann der Paragraf 12, „Voraussetzungen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts“, ich zitiere wieder im Absatz 2: „Das Vorkaufsrecht kann durch das Siedlungsunternehmen auch dann ausgeübt werden, wenn kein Landwirt bereit ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben.“ Zitatende. Dann übernehmen wir also den Acker zu den Bedingungen, zu denen kein anderer bereit ist, den Acker zu übernehmen.
Die Frage ist ja zu stellen, was wir denn damit machen. Denn wenn der Acker verpachtbar wäre, gibt es einen Käufer. Der verpachtet ihn, refinanziert und hat einen Gewinn. Das heißt, wir können es wahrscheinlich nicht verpachten, wir übernehmen also Land. Und was machen wir damit? Vielleicht gehen Sie in Ihrer Rede mal darauf ein, das wäre für mich interessant. Wo kommen die Mittel her? Wie refinanzieren wir das? Fragen über Fragen.
Kommen wir zum Paragrafen 21. Ich zitiere: „Voraussetzung und Dauer des Wiederkaufsrechts.“ Und, meine Damen und Herren, ich bitte darauf zu achten, dass es immer durch ein „oder“ getrennt ist, also optional ist. „Voraussetzung und Dauer des Wiederkaufsrechts … Das Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet. § 13 Abs. 1 gilt entsprechend.“ Zitatende.
Die Bedingungen sind also grundsätzlich mit einem „oder“, mit einer Option verbunden. Damit gilt jede der hier aufgeführten Bedingungen auch einzeln. Ich greife mal eine Bedingung heraus und zitiere den Absatz noch mal mit dieser einen Bedingung, dann wird es deutlicher: „Das Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie … nicht“ dauerhaft „bewohnt“. Jetzt schreiben wir dem Landwirt also vor, dass er auf dieser Siedlungsstelle wohnen muss. Er darf nicht ins Dorf ziehen, darf nicht in die Stadt ziehen und von da aus bewirtschafteten, er muss …
Ja, Frau Dr. Karlowski, ich zitiere Ihren Gesetzentwurf. Wenn Sie da Schwierigkeiten haben, kommen Sie nachher vor und reden mal darüber. Ich sage Ihnen, Liberalität ist ein hohes Gut. Sozialdemokraten und das Neue Forum haben 1989 dafür gekämpft, dass wir Liberalität in diesem Land haben. Und ich möchte Landwirten nicht vorschreiben, wo genau sie zu wohnen haben. Für mich ist diese Regelung völlig inakzeptabel.
Lassen Sie mich auf den Paragrafen 8 Absatz 3 eingehen. Hier haben die GRÜNEN aus meiner Sicht deutlich gemacht, worum es ihnen wirklich geht: die Zerschlagung der Strukturen unserer Landwirtschaft, so, wie sie jetzt sind. Anderswo, meine Damen und Herren, läuft ein Strukturwandel hin zu größeren Strukturen. Die GRÜNEN wollen die Rolle rückwärts machen.
Ich gehe mal auf den Paragrafen 8 ein, wann wir ein Vorkaufsrecht ausüben können. Ich zitiere den Paragrafen 8 Absatz 3: „Eine marktbeherrschende Stellung liegt in der Regel vor, wenn mehr als 50“ Prozent „der landwirtschaftlich genutzten Fläche einer Stadt oder Gemeinde im Eigentum des Erwerbers ist.“
Was heißt denn das? Da mögen wir ein bisschen Statistik machen. 753 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpom- mern, 1,34 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, das kann man überschlagen, da kommt man auf rund 1.780 Hektar pro Gemeinde. Das heißt, dass im Schnitt ein Betrieb mit weniger als 900 Hektar künftig als marktbeherrschend gilt. Da wissen wir, dass es ja auch deutlich kleinere Gemeinden gibt als der Durchschnitt, sie also mit weit weniger als 900 Hektar auch schon marktbeherrschend sind.
Ich habe mal in meinen Wahlkreis geguckt und habe mir die Gemeinde Duckow herausgesucht. Da wäre ein Betrieb schon mit 700 Hektar nach Ansicht der GRÜNEN ein marktbeherrschender Betrieb und hätte Schwierigkeiten, beispielsweise noch 50 Hektar Grünland zuzukaufen, weil er ja schon eine marktbeherrschende Stellung hat.
Ja, Frau Dr. Karlowski, aber Sie sagen, Sie definieren, was eine marktbeherrschende Stellung ist, und Sie formulieren die Option, dass man ihm das damit untersagen kann. Ich glaube, wohin es gehen soll, ist schon deutlich geworden.
Dann gehen wir zum Paragrafen 8 Absatz 3, da geht es ja noch weiter. Es geht nämlich noch kleiner, ich zitiere: „Die Genehmigung ist dennoch zu erteilen, wenn der Erwerber nach Erwerb Eigentümer von nicht mehr als 500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist.“ Da geht es noch kleiner, also 500 Hektar, darüber hinaus soll es dann nicht mehr sein nach Ansicht der GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig – das habe ich dargestellt –, ist aus unserer Sicht wirtschaftspolitisch kontraproduktiv und soll die in 25 Jahren gewachsenen Strukturen in der Landwirtschaft zerschlagen,
und zwar aus meiner Sicht aus ideologischen Gründen der GRÜNEN. Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede von Frau Dr. Karlowski möchte ich meine Ausführungen unter eine Überschrift stellen: Bitte keine Spalterei zwischen öko und konventionell! Beides, meine Damen und Herren, muss am Markt bestehen, muss sich am Markt behaupten, beide müssen nachhaltig produzieren.
Bei beiden werden Landwirte nach bestem Wissen und Gewissen vernünftig arbeiten. Meine Damen und Herren, bitte keine Spalterei!
Dann wollen wir mal in die Einzelheiten Ihrer Ausführungen gehen. Sie haben bemängelt, Frau Dr. Karlowski, dass wir die Landwirte zwingen, zusätzlich Tierhaltung zu machen. Sie wissen, dass Sie auch im Ökolandbau zum Humusaufbau schlicht und einfach tierischen Wirtschaftsdünger brauchen. Wo wollen Sie den denn herkriegen, wenn Sie keine Tierhaltung haben? Das Erste.
Das Zweite ist das Dorf. Sie haben das dargestellt, als wenn das Dorf ein Ruheraum wäre. Auch die ländlichen Regionen sind Wirtschaftsregionen in MecklenburgVorpommern
und es ist völlig normal, dass auch in ländlichen Regionen der Traktor fährt und selbst am Wochenende in der Erntezeit der Mähdrescher fährt und entsprechend wirtschaftlich tätig ist.