(Vincent Kokert, CDU: Finden Sie eigentlich, dass das noch eine sachliche Debatte ist, was Sie hier machen, Frau Kollegin Gajek?! Finden Sie das noch sachlich?)
(Vincent Kokert, CDU: Unmöglich ist das, was Sie hier treiben! Unmöglich ist das! – Egbert Liskow, CDU: Unverantwortlich!)
Der Sozialausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 6/5357 abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Ziffer I der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5477 eine namentlich Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, es gibt noch jemanden. – Der Abgeordnete Dr. Till Backhaus wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer um Auszählung. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 35 Abgeordnete, mit Nein stimmten 23 Abgeordnete. Damit ist die Ziffer I der Beschlussfassung des Sozialausschusses abgelehnt.
Ach so, alles klar. Nein, nein, das war ein Fehler meinerseits. Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses … Ach, entschuldigen Sie bitte! Zugestimmt haben natürlich die Fraktionen der SPD und CDU, dagegen stimmten die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5477 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung sowie § 12 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2016/2017 zur Veräußerung der landeseigenen Flächen der Liegenschaft „Industriepark Schwerin“ an die Landeshauptstadt Schwerin, Drucksache 6/5428.
Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung sowie § 12 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2016/2017 zur Veräußerung der landeseigenen Flächen der Liegenschaft „Industriepark Schwerin“ an die Landeshauptstadt Schwerin – Drucksache 6/5428 –
(Ministerin Heike Polzin beginnt ihre Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Mikro! Mikro! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Fang doch bitte noch mal an!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls mich jemand nicht verstanden hat bis hierher: Ich spreche heute zum Thema Wirtschaftsförderung zu Ihnen, denn nichts anderes bezweckt der Ihnen vorliegende Antrag der Landesregierung.
Wie Sie wissen, ist das Land Haupteigentümer der Flächen im Industriepark Schwerin, die Vermarktung wiederum erfolgt nicht zuletzt durch die Landeshauptstadt. In den vergangenen Jahren gab es eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune, die unter anderem zur Ansiedlung von Unternehmen wie
Nestlé, der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH, United Caps oder jüngst der ZIM Flugsitz GmbH führte.
Allerdings braucht es nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, welchen enormen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf diese Doppelzuständigkeit nach sich zieht. Die Landeshauptstadt hat daher in der Vergangenheit bereits häufiger den Wunsch geäußert, die Flächen zu erwerben, um die Verkaufsverhandlungen nicht unnötig zu verzögern. Allerdings überrascht es wenig, dass die notwendigen Geldanlagen durch die Stadt Schwerin nicht aufgebracht werden konnten.
Wir haben nun einen Weg gefunden, der für alle Seiten tragbar ist. Das bedeutet, wir verkaufen die landeseigenen Flächen – das sind circa 259 Hektar – für einen vorläufigen Kaufpreis von 1 Euro. Ich betone noch mal: vorläufiger Kaufpreis, denn im Falle des Weiterverkaufs wird die Landeshauptstadt einen Teil des Kaufpreises wieder an das Land abführen, und zwar mindestens in Höhe von 5,56 Euro je Quadratmeter, dem aktuellen Verkehrswert inklusive der Herrichtungskosten. Ein Verkehrswertgutachten wird künftig immer dann zu erstellen sein, wenn die letzte Wertermittlung mehr als zwei Jahre zurückliegt. Die Kosten dafür wird die Landeshauptstadt tragen. Zudem werden auch die Kosten für die Vertragsdurchführung, etwa für Notarkosten und Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für die Munitionsberäumung, Artenschutz, Kompensation und Erschließung allein von der Stadt Schwerin geleistet.
Und bevor jetzt jemand ruft: „Wie gemein!“, kann ich Ihnen vielleicht auch noch erläutern, dass der große Vorteil des vorgeschlagenen Verfahrens eben darin besteht, dass die Stadt die Möglichkeit der Förderung dieser Aufwendungen hat, während das Land diese nicht hat. Das Landesförderinstitut hat eine entsprechende Zusage für die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen bereits erteilt. Wir haben es also mit einer Win-win-Situation für alle Beteiligten zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun mögen sich manche unter Ihnen fragen, warum wir diesen Antrag überhaupt hier einbringen, schließlich ist der Verkauf von Landesflächen in der Regel Angelegenheit der Exekutive, zumal die Wertgrenze, ab der eine Zustimmung des Landtages erforderlich ist, bei einem beabsichtigten Verkauf von 1 Euro bei Weitem nicht erreicht ist. Aber, ich sagte es bereits, es ist eben nur der vorläufige Verkaufspreis. Setzen wir den Mindestverkaufspreis von 5,56 Euro pro Quadratmeter an, kommen wir auf einen Erlös von 14,4 Millionen Euro. Das ist im Übrigen auch der Wert, an dem sich die Grunderwerbssteuer bemisst. Und bei dieser Summe ist die Zustimmung des Landtages erforderlich, die Sie uns hoffentlich heute erteilen werden.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum konkreten Vertrag: Im Ergebnis der letzten Finanzausschusssitzung lag der Vertrag am Dienstag allen Mitgliedern des Finanzausschusses zur Einsichtnahme aus. Die zuständigen Mitarbeiter standen zudem für Fragen bereit. Damit sind wir als Exekutive in Vorleistung gegangen, da das Kontrollrecht der Abgeordneten erst nach Vertragsabschluss
greifen würde. Nach diesem Termin gehe ich davon aus, dass auch die letzten noch offenen Fragen umfassend beantwortet wurden.
Die Vereinbarung mit der Stadt Schwerin hätte übrigens zunächst Bestand für die kommenden 30 Jahre. Sollten in dieser Zeit nicht alle Grundstücke vermarktet werden, setzen sich Stadt und Land erneut zusammen, um eine Regelung für die Restflächen zu finden. Ich hoffe natürlich sehr, dass die Ansiedlungsbemühungen der Stadt so erfolgreich sind, dass diese Gespräche nicht notwendig werden. Als Land wollen wir mit dem Verkauf der Landesflächen einen kleinen Teil zu diesem möglichen Erfolg beitragen. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung und bedanke mich gleichzeitig für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/5428. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmte die Fraktion der NPD. Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 6/5428 angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Verschärfung von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II ablehnen, Drucksache 6/5444.
Antrag der Fraktion der NPD Verschärfung von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II ablehnen – Drucksache 6/5444 –