denn das Problem ist, sobald unterschiedliche Seiten einer Kontroverse sichtlich ungleich behandelt werden,
(Vincent Kokert, CDU: Dann sagen Sie doch mal Ihre Meinung! – Andreas Butzki, SPD: Hat der Referent aufgeschrieben.)
„… wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten“.
Diese Gefahr besteht bei der vorliegenden Vereinbarung, die das Bildungsministerium mit der Bundeswehr geschlossen hat, leider.
Letztlich ist auch das Überwältigungsverbot im Beutelsbacher Konsens berührt, denn bestimmte Standpunkte nicht darzustellen, ist gleichbedeutend damit, ihre Darstellung als unerwünscht einzustufen. Und genau das passiert mit der bestehenden Vereinbarung. Zahlreiche Akteurinnen und Akteure, die sich mit aktuellen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik intensiv befassen, müssen sich doch fragen, warum ihr Wissen im Gegensatz zu dem Wissen der Bundeswehr nicht gefragt ist, warum die Ergebnisse ihres Engagements weniger wert sind. Eine offene und vielfältige Gesellschaft kann und muss es sich leisten, zu dieser Vielfalt zu stehen.
Hören Sie mir mal bis zum Ende einfach zu – Ihre Redezeit ist, glaube ich, viermal so lang wie meine –
Schule soll in wissenschaftliche Herangehensweisen und wissenschaftliche Problembetrachtung einführen. Wissenschaftlichkeit bedeutet immer, ausgewogene Betrachtung unterschiedlicher Standpunkte und Positionen, ein Diskurs, dessen Ergebnis nicht von vornherein feststeht, eine Kultur des engagierten Streits und der fairen Debatte.
Was Ziffer II des Antrags anbelangt, möchte ich noch mal darauf eingehen, was mein Kollege, der Abgeordnete Johannes Saalfeld, bereits im Jahr 2013 zu dem Antrag der LINKEN schon gesagt hat. Den würde ich gerne noch mal in Erinnerung rufen.
„denn ich vermute, dass viele hier im Hohen Haus bei der Verabschiedung des letzten Landeshaushalts … davon ausgegangen waren, dass die bewilligten Mittel“, die den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, eben „nicht zur militärischen und wehrtechnischen Forschung eingesetzt werden.“
„Wäre stattdessen ein Haushaltstitel für solche fragwürdigen und umstrittenen Forschungsvorhaben explizit im Landeshaushalt eingestellt worden, dann hätten wir sicherlich eine veritable Auseinandersetzung hier im Landtag, in den Medien und in der gesamten Öffentlichkeit erlebt.
Die Gefahr, dass öffentliche Mittel des Landes direkt oder indirekt in drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte fließen könnten, ist in der Realität sehr groß, denn Drittmittelforschung profitiert immer von der staatlichen Grundausstattung vor Ort. Das fängt mit der Arbeitszeit von wissenschaftlichen Angestellten an, wenn sie einen Drittmittelantrag schreiben“ und endet mit der Nutzung vorhandener Geräte.
„Eine weitere Gefahr sehe ich in der gewollt engen Verzahnung von Lehre und Forschung an den Hochschulen. Die Inhalte der Forschung sollen ja in die Lehre übergehen. Ich bin aber davon überzeugt, dass Studierende, die sich explizit für wehrtechnische Lehre und Forschung interessieren, genügend Möglichkeiten in Deutschland haben, ihren Interessen nachzugehen.“
„Es gibt schließlich die beiden Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg. Dagegen sind wir dem Vertrauensschutz derjenigen Studierenden verpflichtet, die an eine zivile Universität gegangen und nicht an wehrtechnischer Forschung interessiert sind.“
(Udo Pastörs, NPD: Diese Trennung ist gar nicht möglich. – Torsten Renz, CDU: Findet diese Trennung denn statt in Mecklenburg-Vorpommern? Dann bitte konkrete Beispiele!)
„Meine sehr geehrten Damen und Herren, an immer mehr Hochschulen in Deutschland wird die Einführung einer Zivilklausel diskutiert.“
„sich nach Albert Einstein und Wernher von Braun mit Technologiefolgeabschätzungen unter ethischen Dimensionen des Forschungsbetriebes“