Protokoll der Sitzung vom 05.07.2016

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute dient der VS vor allem als politisches Kampfinstrument gegen die politische Opposition. Selbst Abgeordnete werden bespitzelt und beobachtet und dadurch in Verruf gebracht. Die Verfassung, die es angeblich zu schützen gilt, wird dadurch schon ein Treppenwitz, da genau dort festgeschrieben ist, dass Abgeordnete eigentlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist ja das Problem bei Ihnen.)

Wenn es allerdings einmal wirklich um etwas geht und der Verfassungsschutz mal nicht die Waffen geliefert oder die Personen selbst radikalisiert hat, dann zeigt sich der Geheimdienst höchst ineffektiv. Der Inlandsgeheimdienst hat nämlich auch in Mecklenburg-Vorpommern als Frühwarnsystem versagt. Etwa 3.000 Menschen starben am 11. September 2001 aufgrund eines Aktes terroristischen Massenmordes. Einer der Täter, der Libanese Ziad Jarrah, begann seine extremistische Entwicklungsphase Ende der 1990er-Jahre in Greifswald. Das wurde weder erkannt noch verhindert, noch hat das sonst irgendwelche Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern gehabt. Nicht mal eine Krokodilsträne haben sie vergossen und dabei steht fest, der Mann war Teil eines international terroristischen Netzwerkes. Das müssen Sie nicht mal herbeifantasieren, so, wie Sie es sonst immer tun.

Von Greifswald nach Demmin brauchen Sie etwa eine Dreiviertelstunde mit dem Pkw. Dort im Landkreis lebte in den Jahren 1995 bis 1997 für 15 Monate der spätere Militärchef der El Kaida, der Ägypter Abu Ubaidah al-Masri, als Asylbewerber. Trotz Residenzpflicht hielt er sich ständig in Bayern auf, unternahm Erkundungsfahrten durch das ganze Land und reiste sogar nach England, damals ebenfalls Treffpunkt vieler Islamisten. Während seiner Zeit in Deutschland knüpfte er ungestört Kontakte mit jordanischen und ägyptischen Islamisten und Terroristen, die meist wie er als Asylbewerber in Deutschland lebten. Die Terroranschläge vom 7. Juli 2005 in London fädelte er ein. 56 Tote, über 700 Verletzte fielen einer Serie von islamistischen Rucksackbombern auf Zivilisten zum Opfer.

(Udo Pastörs, NPD: Das haben sie alles verdrängt, das wissen sie nicht mehr.)

Es handelte sich um die schwersten islamistischen Terroranschläge in der Geschichte von Großbritannien. Auch das blieb konsequenzlos. Offenbar konnte das Versagen damit gerechtfertigt werden, dass man in dem Zeitraum genug mit undurchsichtigen Kriminellen zu tun hatte, die man gegen sogenannte Rechtsextremisten als V-Männer in Stellung brachte.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Es gibt bisher keine bundeseinheitliche Definition, wer Extremist ist und wer nicht, und schon gar keine Legaldefinition. Das legen die Ämter in ihrer weit interpretierbaren freiheitlich-demokratischen Grundordnung fest, wie sie wollen, und zwar selbst. Das Paradoxe daran ist, dass sich der Verfassungsschutz mit seiner Extremismusdefinition dadurch selbst seine Existenzgrundlage schafft. Die jährlichen Verfassungsschutzberichte geben an Information lediglich wieder, was das Internet hergibt und meistens sogar besser weiß. Das erklärt auch, warum dort zu großen Teilen Informationen kopiert werden.

Ja, in diesem Sinne: Verfassungsschutz abschaffen, es kann nur besser werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/5550 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD

auf Drucksache 6/5550 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Kinder wirksam schützen – erneute Taten von bekannten Sexualstraftätern unmöglich machen!, Drucksache 6/5551.

Antrag der Fraktion der NPD Kinder wirksam schützen – erneute Taten von bekannten Sexualstraftätern unmöglich machen! – Drucksache 6/5551 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch ist eine der häufigsten Formen von Gewalt gegenüber Kindern. Man sollte die Augen nicht davor verschließen, dass es jährlich in der Bundesrepublik Deutschland zu rund 14.000 Missbräuchen an Kindern kommt. Darüber hinaus sehen Kriminologen eine überaus hohe Dunkelziffer bei diesem Tatbestand und schätzen die Zahl der Fälle auf insgesamt 300.000 pro Jahr. In 306 Fällen wurde 2015 in Mecklenburg-Vorpommern wegen Kindesmissbrauchs ermittelt. Hierzulande sind zurzeit auch etliche Sexualstraftäter auf freiem Fuß.

Unsere Kinder brauchen größtmöglichen Schutz. Die schwächsten Glieder unseres Volkes sind gleichzeitig unser höchstes Gut. Wir Nationalisten haben unsere Forderungen nach mehr Schutz für unsere Kinder in den letzten zehn Jahren nicht nur mehrfach im Landtag vertreten, sondern sind mit unserer Forderung zusammen mit besorgten Bürgern des Landes auch auf die Straße gegangen. In Schwerin, Ferdinandshof, Neustrelitz und vielen anderen Orten unseres Landes lautete das Motto: „Todesstrafe für Kinderschänder – Volksabstimmung jetzt“.

Wie wichtig das von uns vorgelegte Ansinnen, den größtmöglichen Schutz für unsere Kinder zu gewährleisten ist, möchte ich an einem Beispiel aus Vorpommern verdeutlichen. In Ferdinandshof wohnte für mehrere Monate völlig unbehelligt der aus der Ueckermünder Forensik entlassene Kinderschänder André K. Obendrein arbeitete der Pädophile in Torgelow in einer Gastronomie, also genau dort, wo Eltern mit ihren Kindern essen gehen und nicht wissen, von wem sie bedient werden. Dem Arbeitgeber war das Vorleben des André K. absolut unbekannt. Behördlicherseits wurde André K.‘s Umwelt bewusst in Unkenntnis gelassen. Nicht einmal die Polizei wusste über den entlassenen Sexualstraftäter Bescheid, der wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Erst als sich jemand vertrauensvoll an meinen Kameraden Tino Müller wandte, kam der Skandal ans Tageslicht und konnte von uns umgehend öffentlich gemacht werden.

Daraufhin versuchte man, in der Regionalzeitung den Fall schönzureden, indem Journalisten schrieben, dass die meisten Ferdinandshofer offensichtlich keine Probleme mit dem Exhäftling hatten, da es keine öffentliche Erregung über dessen Anwesenheit gab. Fakt aber war, das vor unserer Veröffentlichung niemand etwas über den entlassenen Sexualstraftäter wusste, weder Polizei

noch das Justizministerium. Erst nach unserer Veröffentlichung wurde durch das Gericht eine Führungsaufsicht für den Sexualstraftäter angeordnet. Doch welche Sicherheit eine derartige Aufsicht für unsere Kinder bedeutet, mussten wir in den vergangenen Jahren mehrfach aufs Schmerzlichste erfahren, immer dann, wenn ein verurteilter Kinderschänder oder Sexualstraftäter rückfällig wurde und sich an einem Kind verging.

Die von Ihnen praktizierte Kuscheljustiz gegenüber Kinderschändern muss sofort aufhören, denn der Täterschutz darf niemals vor den Opferschutz gestellt werden. Für uns steht fest, für die Täter darf es kein Vergeben und kein Vergessen geben, aber nicht nur für die Täter, sondern auch die politisch Verantwortlichen, die das Leid zulassen

(Udo Pastörs, NPD: Nicht nur, sondern laufen lassen.)

und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Gerade Sie sind dafür verantwortlich, dass einige Kinder- augen nie wieder lachen können, weil Sexualstraftäter ohne Bedenken wieder freigelassen werden.

Gerade Sie sind Repräsentanten eines Staates, welcher es nationalen Systemkritikern verwehrt, sich als Tagesmütter oder als Kindererzieherinnen einzusetzen. Sie sind Stützen eines Systems, welches einerseits Schulhof-CDs und nationale Jugendarbeit, wie einst in der Heimattreuen Deutschen Jugend, verbietet und dies mit dem Jugendschutz begründet. Andererseits nimmt die Bundesrepublik Deutschland keinen Anstoß daran, dass Triebtäter unbemerkt in die Nähe unserer Kleinsten gelangen können.

(Udo Pastörs, NPD: Und die GRÜNEN das auch noch partiell befürworten!)

Der Staat gibt sich sorglos. Die Landesjustiz hilft Opfern und Eltern nicht. Angesichts dessen müssen sich viele Eltern fragen, ob bei den derzeit Herrschenden überhaupt der Wille zu einem ausreichenden Kinderschutz vorhanden ist.

Wir von der NPD-Fraktion fordern, dass der Staat seinem Gewaltmonopol endlich Rechnung tragen muss und seine Verpflichtung wahrnimmt und unsere Kinder wirksam schützt. Nicht zuletzt der Missbrauchsskandal hier in Schwerin zeigt diesen enormen Bedarf an Handlungen auf. Und wenn man sich Schwerin vor Augen hält mit dem Verein „Power für Kids“, da waren es ja Ihre Parteienvertreter, die letztendlich auch dem Triebtäter die Hand gegeben haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Drese.

zum wiederholten Male auf den wortgleichen Antrag einzugehen. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir fordern mit unserem Antrag, dass die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergreifen soll, um es aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern unmöglich zu machen, sich erneut an Kindern zu vergehen. Ob die gerechte Strafe für Kinderschänder die Todesstrafe oder eine andere sein soll, hat einzig und allein das Volk mit einer Volksabstimmung zu entscheiden. Das ist wahre Demokratie. Wie wichtig es ist, in diesem Fall das Volk entscheiden zu lassen, zeigt sich tagtäglich in MecklenburgVorpommern, denn die durch die Politik geschaffenen Rahmenbedingungen gleichen einem Schlaraffenland für Sextäter.

Ich möchte das an einem Beispiel aus der Landeshauptstadt noch mal verdeutlichen. In Schwerin hat sich bekannterweise ein Sexualverbrecher eine neue Methode zur Befriedigung seiner abartigen Triebe bei Vermeidung einer Gefängnisstrafe einfallen lassen, und das mit voller Billigung des sogenannten Rechtsstaates, also auch mit Billigung der hier anwesenden Vertreter der Blockparteien. Das ging folgendermaßen: Zuerst vergewaltigte er ein elfjähriges Mädchen, die Tochter der Lebensgefährtin seines Bruders, dann marschierte er schnurstracks zur Polizei und zeigte sich selbst an, wobei er gleichzeitig darauf aufmerksam machte, dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide und selbstverständlich gern bereit sei, eine Therapie zu machen. Damit rührte er die Justiz fast zu Tränen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Da er während seiner Verhandlung vor dem Landgericht Schwerin-Mitte auch gestand, erhielt er lediglich ein Jahr und zehn Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung.

Jeder Kinderschänder hat also sozusagen mindestens eine Vergewaltigung frei. Über ein Kind herfallen und dann sofort Selbstanzeige, Geständnis und Therapie

(Udo Pastörs, NPD: Reue.)

und dafür keine Haft oder sonst ernstzunehmende Strafe – das ist das, was Sie unter Rechtsstaat verstehen. Es ist zu befürchten, dass das Schule macht. Die Hemmschwelle für solche Verbrechen wird unter Ihrer Verantwortung immer weiter sinken.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Die Sexualstraftäter können solche Justizpraktiken kaum anders auffassen als eine Einladung, einen Freibrief, einen Jagdschein.

Alle Eltern in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Staat seine Kinder nicht schützt und nicht schützen will. Seine Sorge gilt in erster Linie den armen Tätern. Die bekommen Bewährung, weil die Politik einfach die Augen vor aussagekräftigen Stu

dien wie die der Berliner Charité verschließt, die die Rückfallquote von bereits verurteilten Sexualstraftätern bei 80 Prozent ansiedelt. Sollte jemals ein betroffener Vater auf den verständlichen Gedanken kommen, Selbstjustiz zu üben, kann er nicht auf eine Kuscheljustiz hoffen, ihn trifft sicherlich die volle Härte des Gerichtes und des Gesetzes.

Die ungezählten Kinder, die jedes Jahr in MecklenburgVorpommern und darüber hinaus in Deutschland geschändet und ermordet werden, mahnen zur Tat. Wachen Sie endlich aus Ihrem Schönheitsschlaf auf! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/5551 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5551 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten dieses Parlamentes abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Europäische Wirtschafts- und Währungsunion auflösen – Volksabstimmung ermöglichen!, Drucksache 6/5552.

Antrag der Fraktion der NPD Europäische Wirtschafts- und Währungsunion auflösen – Volksabstimmung ermöglichen! – Drucksache 6/5552 –