Wenn man sich alleine die Begründung durchliest, alleine diese Begründung, das steht in einem starken „Kontrast zu dem Umstand, dass bei Asylbewerbern kein Aufwand zu hoch ist, um die kulturell und religiös passende Kost zu finanzieren“.
Wenn ich den Antrag ernst nehmen würde, dann reden Sie von Vollkost. Was meinen Sie denn mit Vollkost? Das ist doch etwas anderes beim Diabetiker, als wenn Sie über krebskranke Menschen sprechen oder jemanden, der Morbus Crohn hat.
sondern man müsste sich mal damit auseinandersetzen. Sie haben hier nicht mit einer einzigen Zahl gearbeitet. Sie haben alles in einen Kontext geschmissen
und haben gesagt, die SGB-II-Empfänger sind diejenigen, die leiden, weil die Geflüchteten kommen. Das ist einfach nur Hetze. Sie ist unerträglich. Sie haben nicht eine seriöse Quelle hier benannt und haben letztendlich noch nicht mal benannt, was Sie unter „Vollkost“ verstehen.
Die empfehle ich Ihnen zu lesen. Darin hat die SPDAbgeordnete Mechthild Rawert zum Thema Kosten, Krankenkostzulage eine Anfrage eingereicht und die ist umfassend beantwortet worden. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als Träger
Als Zweites darf ich empfehlen, sich bei dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zu informieren, denn dieser sieht in der Vollkosternährung keinen Grund für höhere Krankenkostzulagen. Das gilt für Diabetiker. Ihr Antrag war auf Diabetiker ausgestellt. Also fangen Sie nicht an, hier bestimmte Krankheiten zusammenzumischen. Das ist unerhört und das ist einfach dieses Parlaments nicht würdig. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Gajek, Sie leiden an negativen Halluzinationen. Das heißt, etwas, was da ist, sehen Sie nicht, und etwas, was gesagt wurde, hören Sie nicht. Sie haben behauptet, ich hätte keine einzige Zahl genannt.
auch einmal gewährt worden. Das war mal Rechtslage, also kein böser, finsterer NPD-Plan. Es war Rechtslage, bevor dieser komische Verein, den Sie erwähnt haben, auf den Plan trat, es war Rechtslage, dass das die Menschen – Hartz-IV-Empfänger – bekamen, die an bestimmten Krankheiten litten, wobei natürlich jeder von diesen Menschen selber am besten weiß, welche Vollkost er braucht.
Das schreibt ihm keiner vor, ob er nun an Morbus Crohn leidet, Multipler Sklerose oder Diabetes. Es war einfach nur Usus, dass die Menschen, die an solchen Krankheiten litten, diese 25,56 Euro bekommen haben als Mehrbedarf.
Es gibt verschiedene Mehrbedarfe. Es gibt Mehrbedarfe für Alleinerziehende und es gab auch diesen Mehrbedarf für chronisch Kranke, so nannte sich das: Mehrbedarf für chronisch Kranke. Das war ziemlich weit gefächert, auf Diabetiker, auf Morbus Crohn, auf Multiple Sklerose und auch noch auf andere Krankheiten.
Die Leute bekamen diese 25,56 Euro einfach zusätzlich mit ihrer Leistung als Mehrbedarf und dann konnten sie selber losgehen und sich ihre notwendige Krankenkost kaufen. Nur war das wirklich ein sehr bescheidener Betrag, große Sprünge konnten sie davon auch nicht machen.
Ich würde selbst als Laie meinen, dass jemand, der an solchen Krankheiten leidet, sich wesentlich kostspieliger ernähren muss und nicht einfach bei Aldi reinlatschen kann und mit zehn Dosen Ravioli wieder raus. Das kann man vielleicht machen, wenn man gesund ist, aber nicht, wenn man an diesen Krankheiten leidet.
Alles, was wir wollten, war, dass die alte Rechtslage wiederhergestellt wird, dass die Leute dieses kleine Zubrot bekommen und man sie nicht abmeiert.