Protokoll der Sitzung vom 06.07.2016

(Stefan Köster, NPD: Nein, nein, nein, abgelehnt.)

dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 12 bis 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 12 bis 17 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 Paragraf 18 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 vor, soweit er den Paragrafen 18 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er Artikel 1 Paragraf 18 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 18 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 18 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 Paragraf 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 vor, soweit er den Paragrafen 19 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er Artikel 1 Paragraf 19 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 19 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 Paragraf 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 vor, soweit er den Paragrafen 20 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht,

den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er Artikel 1 Paragraf 20 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 20 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 20 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 vor, soweit er den Paragrafen 21 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er in Artikel 1 Paragraf 21 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 21 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 21 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 22 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er den Paragrafen 22 betrifft, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632 vor, soweit er ebenfalls den Paragrafen 22 betrifft.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er den Paragrafen 22 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er in Artikel 1 Paragraf 22 betrifft, abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632, soweit er den Paragrafen 22 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632, soweit er in Artikel 1 Paragraf 22 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 22 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 22 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 23 und 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 23 und 24 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben SPD und CDU, dagegen stimmten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die NPD, es enthielt sich DIE LINKE. Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Artikels 5 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die SPD, die CDU und die NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631, soweit er die Einfügung eines neuen Artikels 5 beinhaltet, abgelehnt.

Ich rufe auf Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben SPD und CDU, dagegen stimmten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, es enthielt sich DIE LINKE. Damit ist der Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5598 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD und der CDU, dagegen stimmten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der NPD, es enthielt sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5598 angenommen.

Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5631 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die SPD und die CDU,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn ihr könntet, wie ihr wolltet, was?)

Entschuldigung,

(Heinz Müller, SPD: Abgelehnt.)

zugestimmt haben DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

(Egbert Liskow, CDU: Entschließung!)

auf Drucksache 6/5631, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632 abstimmen, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, dagegen stimmten SPD, CDU und NPD.

(Zuruf aus dem Plenum: Nee.)

Natürlich.

(Heinz Müller, SPD: Ja, natürlich.)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5632, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 76: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5309.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern (Agrarstrukturgesetz M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5309 –

In der 117. Sitzung des Landtages am 20. April 2016 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört, in der Ersten Lesung

unseres Gesetzentwurfes im April dieses Jahres haben wir als GRÜNE von der Fraktion DIE LINKE für weite Teile des Gesetzentwurfes Zustimmung erfahren. Auch die Reden des Ministers und des Agrarpolitischen Sprechers der SPD haben gezeigt, dass die Problemlage durchaus erkannt wurde und Handlungsbedarf gesehen wird. Doch die beantragte Behandlung in den Ausschüssen hat der Landtag dann durch die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt und verhindert.

Heute nun haben Sie hier im Landtag erneut die Chance, eine Weichenstellung vorzunehmen, die in unseren Augen nötiger ist denn je. Die Landwirtschaft steckt in einer tiefen Krise, die noch verstärkt wird durch die ungebremst nach oben schnellenden Bodenpreise, denn die Aussage, dass mittlerweile Preise für die landwirtschaftlichen Nutzflächen verlangt werden, die kein Mensch mit den Erzeugnissen landwirtschaftlicher Produktion erzielen kann, trifft mehr denn je zu.

Sie alle haben sicherlich mittlerweile von der Milchkrise und der Krise der Erzeuger anderer landwirtschaftlicher Produktionszweige gehört. So erhöht sich der Druck auf die Betriebe, ihren Betrieb durch Landverkäufe zu retten. Manch einer gibt den ganzen Betrieb auf. Diese Verkäufe führen allerdings dazu, dass die Zahl der Ankäufe durch außerlandwirtschaftliche Investoren auch zunimmt und Boden mehr denn je zum Spekulationsobjekt wird. Eine der Folgen dieser die Landwirtschaft schädigenden Entwicklung ist die, dass es zu einer wachsenden Entfremdung zwischen den Bewirtschaftern des Bodens einerseits und den Bewohnern im ländlichen Raum andererseits kommt.

(Udo Pastörs, NPD: Die Bindung zum Boden geht verloren!)

Eine weitere Folge ist die, dass Gewinne aus der Landwirtschaft vermehrt aus der Region abfließen und dann ganz woanders einkommenswirksam und vermögenswirksam werden, nämlich am Hauptsitz der außerlandwirtschaftlichen Investoren. Ich gehe jetzt mal nicht auf die Beispiele ein, die jetzt gerade durch die Presse gehen, das können wir vielleicht im Laufe der Debatte noch tun.

Laut der Studie des Braunschweiger Thünen-Institutes ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil von Kapitaleigentümern, die nicht vor Ort wohnen, im Ländervergleich am höchsten. In den beiden in Mecklenburg-Vorpommern untersuchten Landkreisen – das waren die Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen – werden 34 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, die im Besitz von juristischen Personen ist, in Mehrheitseigentum, von nicht ortsansässigen Personen bewirtschaftet. Als besonders besorgniserregend ist zu beurteilen, dass mehr als die Hälfte dieser Flächen im Besitz von Investoren ist, die außerhalb der Landwirtschaft ihre Wirtschaftstätigkeit ausüben. Der Flächenerwerb oder die Anteilsübernahme an einer GmbH, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft dient ihnen als Kapitalanlage in der Hoffnung auf Spekulationsgewinne.