früher hieß sie Frau Stephan –, die sich massiv darüber beklagte, dass es auf Landesebene noch nicht die entsprechenden Planungen gebe. Deswegen könnten die Nahverkehrspläne in den Landkreisen nicht fertiggestellt werden, die darauf abgestimmt werden müssten, und weil die wiederum nicht da wären, könnten die entsprechenden Konzessionen nicht erteilt werden.
Der Witz an der Sache ist – da muss man sich nur mal erkundigen –, in den meisten Regionen dieses Landes sind von den Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrkonzessionen für die Strecken nicht nur beantragt, sondern die sind auch schon erteilt worden,
und in den übrigen Regionen sind sie bereits beantragt worden, und zwar auf der Grundlage der bestehenden Nahverkehrspläne.
Das ist nämlich völlig normal, weil das der Istbestand ist, nach dem gearbeitet wird, und solange diese Nahverkehrspläne in den Regionen vorhanden sind, sind sie auch Grundlage der entsprechenden Bescheidung. Aber, wie gesagt, das stört ja nicht, man kann trotzdem entsprechende Aussprachen beantragen. Ich hätte eigentlich sogar mit einem Antrag gerechnet.
Nachdem ich die Ausführungen gehört habe – ich will jetzt gar nicht wieder auf das Gutachten eingehen, das der Kollege Jaeger eben noch mal angeführt hat, dazu habe ich, glaube ich, gestern schon genug gesagt –, finde ich es natürlich schon irgendwie bemerkenswert, dass hier ein großer Rundumschlag gemacht wird, indem alles zusammengeschmissen wird, was nur irgendwie zusammenpassen könnte, und vielleicht auch nur deswegen, weil es Räder hat und entweder auf Schienen oder auf Straßen fährt, das spielt dann keine Rolle.
Natürlich geht es um viel Geld, aber, lieber Herr Kollege Jaeger, es geht erst mal – und damit muss man sich dann auch beschäftigen –, es geht erst mal um die rechtlichen Grundlagen, nach denen dieses Geld verteilt wird, und die rechtliche Grundlage zum Beispiel für die Nahverkehrspläne ist das derzeit geltende ÖPNV-Gesetz.
ob irgendwo in diesem Land Landkreisgrenzen überschreitende ÖPNV-Verkehre bestellt werden, müsste erst einmal im ÖPNV-Gesetz eine entsprechende Aufgabenträgerschaft geregelt werden. Da kommen ganz andere Fragen auf. Das geht bis hin zu beihilferechtlichen Fragen, wer wie was machen kann. Bisher ist mir nicht bekannt,
bisher ist mir nicht bekannt, dass das Land zum Beispiel tatsächlich ein eigenes Busunternehmen hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen finde ich es so bemerkenswert, dass man nicht die Diskussion abwartet, die tatsächlich geführt wird,
wo es ja auch eine Vielzahl von Anmerkungen gibt, die in die entsprechenden Planungen auf Landesebene einfließen sollen, und dass man diese Diskussionen nicht zu Ende führt, um in der nächsten Wahlperiode zum Beispiel über die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes zu diskutieren,
anstatt dieses Thema jetzt auf die Tagesordnung zu bringen, es einmal noch kurz vor den Wahlen herauszuholen, dann ist Sommerpause und dann sehen wir uns alle am 4. September wieder. – In diesem Zusammenhang, danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, dann schließe ich die Aussprache und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 81: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht zur Entwicklung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern 2015, die Drucksache 6/5412.
Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht zur Entwicklung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern 2015 – Drucksache 6/5412 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die Aussprache ist eröffnet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der März-Landtagssitzung haben wir Sie aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Medienlandschaft jährlich vorzulegen, weil die Regierung einem Beschluss des Landtages nicht nachgekommen ist. Damals hieß es in unserem Antrag, zukünftig solle in jedem Jahr ein qualitativ aussagefähiger Bericht über die Entwicklung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden.
Jetzt sind Sie, meine Damen und Herren, und in persona der Ministerpräsident dieser Aufforderung nachgekommen. Das ist auch gut so, der Bericht liegt vor. Und ich darf auch hier feststellen, dass es eine qualitative Steigerung zu den davor erschienenen Berichten gibt. Das ist auch gut so. Wir sind noch nicht ganz zufrieden – das ist auch gut so –, aber wir erkennen an, dass wir gehört wurden. Das finden wir in Ordnung, denn, Herr Kokert: Links wirkt!
Ich bin gespannt, ob der Ministerpräsident heute das Wort ergreift, weil es ja ein Bericht aus seinem Hause ist, sprich aus der Staatskanzlei. Das wäre nicht unwichtig,
Wir haben, also einige von uns, unter anderem Herr Kokert, im März – darüber hatten wir hier auch schon geredet – in einer Podiumsdiskussion beim Deutschen Journalisten-Verband schon genau über diese Fragen debattiert, auch danach noch bei verschiedenen anderen Veranstaltungen. Entscheidend ist, dass die Journalistinnen und Journalisten uns ins Stammbuch geschrieben haben, dass der Medienbericht nicht einfach geschrieben ist – also so einfach ist er ja nicht geschrieben –, dass er also erscheint, veröffentlicht wird und wir ihn dann zur Kenntnis nehmen, sondern in der Tat, dass wir ihn heute hier im Landtag behandeln. Das haben wir gerne aufgenommen und damit beantragt, dass wir diesen Bericht über die Entwicklung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern heute debattieren.
Spannend und teilweise nicht neu, aber ich finde es trotzdem sehr erhellend und spannend, ist, was in diesem Bericht zum Ausdruck kommt. Auf der einen Seite sagt eben der Bericht, dass es eine sehr unterschiedliche Nutzung der Medien in der Gesellschaft gibt. Die Generationen haben da ein sehr unterschiedliches Medienverhalten und wir haben vom Grunde her eine zweigleisige Nutzung zu verzeichnen. Die Älteren nutzen mehr das Fernsehen und die Zeitungen. Jetzt könnten wir alle darüber philosophieren, was denn nun die Älteren sind, denn auch einige von diesen gehören zu denen, die ganz aktiv im Internet unterwegs sind. Da brauche ich mich ja bloß während der Landtagssitzung hier umzuschauen, wer denn wie seine Informationen bezieht. Auf der anderen Seite sagt der Bericht eben auch, dass die Jüngeren das Internet als erste Informationsquelle suchen. Das ist,
wie gesagt, nun kein absolut neuer Fakt, das wissen wir, das ist aber eben noch mal durch die Untersuchung eindeutig bestätigt worden und sollte auch in der Landespolitik mehr Beachtung finden.
Wir haben es, meine Damen und Herren, mit einem schnellen und grundlegenden Medienwandel zu tun. Ich kann mich noch gut erinnern, früher, auch zu DDRZeiten, aber auch noch nach der Wende, hieß es doch – und das kennen, glaube ich, Politikerinnen und Politiker aller Parteien –: Stand doch in der Zeitung, und damit ist es wahr. Heute …
Ja, ja. Nein, ich will bloß darauf aufmerksam machen, das kennt doch jeder von uns. Und ich als jemand, der die „Prawda“ gelesen hat –