Protokoll der Sitzung vom 07.07.2016

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/5603 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Manfred Dachner, Fraktion der SPD, Maika Friemann-Jennert, Fraktion der CDU, Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5629 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Manfred Dachner. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen die 17. Beschlussvorlage und damit auch die letzte Beschlussvorlage in dieser Wahlperiode vorstellen zu dürfen, mit der wir die Petitionen abschließen möchten, die wir in den Monaten April und Mai im Petitionsausschuss abschließend beraten haben.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Hier liegt die Drucksache 6/5603 vor. Es gibt einen Änderungsantrag von einigen Mitgliedern unseres Ausschusses und hiermit fordern wir, die Petitionen, die wir gemeinsam beraten haben im Juni, mit Ihrem Beschluss ebenfalls abzuschließen. Also für diese 208 Petitionen, die Sie wiederfinden in der Beschlussempfehlung in der Sammelübersicht, bitten wir um einen Sachbeschluss.

Eine Petition allerdings, so hat der Petitionsausschuss geraten, möchten wir an die Landesregierung überweisen, weil wir glauben, dass hier eine begründete Abhilfe unbedingt notwendig ist. Diesen Fall und diese Petition würde ich gern versuchen, Ihnen kurz zu erläutern.

Eine alleinstehende Mutter mit vier Kindern lebt auf einem Dorf und hat, wie gesagt, vier Kinder. Das jüngste Kind ist ein Baby und der zwölfjährige Junge ist schwerbehindert und auf tägliche Pflege angewiesen. Da sie mit ihren vier Kindern natürlich auch vom Dorf in die Stadt fahren muss, benötigt sie ein Fahrzeug. Das hat sie auch, aber dazu braucht sie eine Rampe, um mit dem Fahrzeug diesen behinderten Sohn transportieren zu können. Sie stellte also bei dem Landkreis und auch bei dem Kommunalen Sozialverband den Antrag und beide lehnten das ab mit der Begründung, diese Familie hätte ja eine tägliche Assistenzkraft für ihren Sohn, der diesen zur Schule begleitet. Allerdings befindet sich die Schule in dem Dorf. Nun meint man, diese Frau mit ihren vier Kindern, also eins davon im Kinderwagen und eins schwerbehindert, könnte mit dem kommunalen Bus fahren. Wir wissen aber, dass der Bus nicht regelmäßig fährt und auch nicht immer barrierefrei ausgerüstet ist. Insofern waren wir der Meinung, dass das so nicht zu Ende geführt werden kann.

Wir hatten dazu eine Beratung mit dem Kommunalen Sozialverband und auch mit dem Landkreis, konnten aber leider keine Vergünstigung oder Verbesserung für diese Familie erreichen. Das halten wir für nicht hinnehmbar. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diese Eingabe – das machen wir äußerst selten, ich weiß gar nicht, ob wir das in dieser Wahlperiode zwei- oder dreimal getan haben – an die Landesregierung zu übergeben, und glauben und hoffen, dass sich der Ministerpräsident persönlich für diese Frau und für diese Familie einsetzen könnte.

Wie schwer es manchmal doch ist, im Petitionsausschuss die Sachverhalte zu durchdringen, möchte ich gern an einem anderen Beispiel, dem jüngsten, darstellen.

Ein Petent beschwert sich also darüber, ein Polizeibeamter, dass er nicht nur befördert wird, sondern stellt die Frage, ob es eine Rankingliste gibt, wonach man befördert wird – diese Frage ist sogar ganz legitim – und wie der Ablauf ist. Nicht das ist so kompliziert, aber erst mal müssen sich die Abgeordneten hineinversetzen, wie so ein Beurteilungssystem überhaupt in einer so riesigen

Behörde, in einem Ministerium funktioniert. Das ist schon nicht einfach. Wie erfolgen dann diese Beurteilungskriterien und wie erwachsen daraus die Beförderungen? Da gibt es natürlich auch Urteilerkonferenzen, damit ein einheitlicher Maßstab gefunden wird, so objektiv wie möglich. Er stellt also die Frage an den Minister, in der Tat kriegt er auch eine Antwort und, man sollte es nicht glauben, ein Beamter, ein Direktor bekommt durch den Minister oder einen Beauftragten ein Schreiben mit einer einzigen Antwort: Solch eine Liste liegt dem Minister nicht vor. Das ist doch nicht die Frage. Die Frage war, ob es eine solche Rankingliste gibt.

Der Zweite, bei dem er nachfragte, ist der Referent, der Personalreferent im Ministerium, welcher schreibt: Solch eine Liste ist dem Minister nicht vorgelegt worden.

(Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es die Liste oder ist hier die Frage nicht beantwortet oder verstanden worden?

(Patrick Dahlemann, SPD: Beides.)

Als Drittes haben wir angefragt beim Beauftragten für Datenschutz. Der schreibt uns dann, er kann nichts anderes tun, er hätte das geprüft und ihm lägen keine anderen Informationen vor als die des Innenministeriums. Solch eine Liste kann er nicht bestätigen.

Dann schreibt letzten Endes nach zigmaligem Fragen der Abteilungsleiter, solch eine Rankingliste gibt es nicht – klare Aussage – und schickt zwei Formulare mit, die man für den Beurteilungsmaßstab braucht. Die kenne ich alle mittlerweile und sie waren natürlich nicht ausgefüllt. Da gibt es eine Kopfleiste, in der auch nicht alle Beurteilungskriterien stehen, die man für eine Beurteilung benötigt. Diese Listen brauchen Beurteilungsmerkmale, damit alle objektiv beurteilt werden können.

Wenn man sich die Listen anguckt und sieht natürlich, nehmen wir uns hier mal als Gemeinschaft, dass wir dort alle mit einer Note 2,0 oder 2,1 eingetragen sind, da kann ich die Liste auch nehmen und Zahlen davorschreiben, dann habe ich eine Rankingliste. Wohlgemerkt, die Rankingliste ist deshalb so wichtig, weil höchstrichterlich beurteilt wurde, dass es sie nicht geben darf. Wie man natürlich so eine Riesenbehörde ohne Listen führen kann, das darf sich jeder fragen. Es ist wirklich nicht ganz einfach.

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Wieso, man darf sie doch nur offiziell nicht anlegen.)

Ach, ich habe ja noch jemanden vergessen. Dann sagt der Ausschuss, wir bitten einen aus dem Ministerium, uns das zu erklären, und da kommt der Inspekteur. Der Inspekteur der Landespolizei sagt, ich war bis vor drei Wochen noch Präsident der Polizeidirektion. Solche Rankinglisten habe ich nicht geführt. Ob das Innenministerium solche Listen hat, weiß ich nicht, ich bin erst drei Wochen da.

Ich frage mich: Was muss sich der Ausschuss so alles gefallen lassen?

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das frage ich mich auch manchmal.)

Und das ist noch eine minimale Aussage, es gibt da ganz andere Beispiele, die man als Petitionsausschuss aushalten muss.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ich denke einfach, wir haben die Definition insofern abschließen können, dass wir sagen, das ist uns alles nicht transparent genug, da muss nachgearbeitet werden. Ich glaube, man hätte das viel drastischer fassen müssen. Wissen Sie, so kann man doch nicht mit Abgeordneten umgehen! Also ich frage mich, was wir uns manchmal so bieten lassen müssen, ist schon wirklich nicht mehr hinnehmbar. Aber das ist nicht mein Thema.

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie mal, was man dagegen machen kann!)

Für diejenigen, die Zahlen mögen und Statistiken, möchte ich gern folgende Zahlen zur Kenntnis geben. Bitte schreiben Sie sich diese auf! Es ist lohnenswert.

Also in der 6. Wahlperiode haben wir 96 Ausschusssitzungen durchgeführt, 3.422 Einzelpetitionen behandelt, 181 Petitionen mit Vertretern der Landesregierung, der Landkreise und der Kommunen durchgeführt, 14 Ortsbesichtigungen durchgeführt, 7 öffentliche Petitionen organisiert

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

und insgesamt haben uns durch Massenpetitionen und Sammelpetitionen – das müssen Sie sich wirklich aufschreiben oder merken – 60.218 Bürger in unserem Petitionsausschuss erreicht. 60.218 Bürger haben uns erreicht! Und noch eine Zahl, die spannend ist: Bei 96 Petitionssitzungen hat jeder mindestens 350 Blatt Papier bekommen, und das war die Minimalgrenze.

(Jochen Schulte, SPD: Manfred, du musst das weitermachen in Zukunft.)

Wir haben auch schon 800 gehabt. Und wenn Sie diese 350 Blatt Papier mal 96 nehmen, hat jeder Abgeordnete des Petitionsausschusses 33.600 Blatt Papier gelesen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Jawoll, sehr gut! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wenn Sie dann mal – und jetzt hau ich noch eins drauf – das Petitionssekretariat nehmen, welches diese 33.600 Blatt Papier verteilen muss an elf Abgeordnete, dann werden 369.600 Blatt Papier verteilt. Das ist doch eine Wahnsinnsarbeit!

(allgemeine Unruhe – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das ist mal eine Petition wert.)

So, Freunde …

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wenn man die übereinander legt, wie hoch ist dann der Turm?)

Ja, das habe ich leider noch nicht nachgemessen.

Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen,

(Jochen Schulte, SPD: Papierloser Landtag.)

ich will damit sagen, dass in diesem Ausschuss eine ungeheure Arbeit geleistet wird, was die Mitglieder des Ausschusses …

Herr Dachner, Sie können alles sagen,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Nachher.)

aber jetzt nicht mehr während der Einbringung. Es steht Ihnen noch Redezeit zur Verfügung. Ich habe Ihnen die rote Lampe gezeigt,

(Jochen Schulte, SPD: Passend zur Krawatte.)

auch Sie müssen sich an die angemeldete Redezeit halten.

Ich danke Ihnen trotzdem.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.