Diese Fragen haben im Berichtsjahr 2015 eine große Rolle gespielt, wie zuvor auch. Und sie haben nach meinem Eindruck auch eine wachsend aufmerksame Öffentlichkeit gefunden. Jetzt kommt es darauf an, dass wir immer schnelleren Schrittes die Voraussetzungen für Inklusion schaffen. Im Schulbereich konnten wir mit dem Strategiepapier der Landesregierung einen planvollen Schritt erleben, einen planvollen Fortschritt, aber bei den Ämtern, bei den konkreten Eingliederungsleistungen, gerade für Kinder mit Behinderungen, bleibt es in der Bedarfsfeststellung oft sehr schwierig, erst recht wenn verschiedene Behörden beteiligt sind. Entscheidungen wie aus einer Hand, das ist selbst dort noch Utopie, wo Jugendamt und Sozialamt im selben Haus sitzen. Hier erwarten wir dringend Hilfe durch das neue Bundesteilhabegesetz.
Auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe muss etwas getan werden, denn die Verhältnisse haben sich geändert, der Betreuungsschlüssel aber nicht. In den Wohnheimen leben heute überwiegend Schwerstbehinderte, die mehr Betreuung brauchen als früher.
Inklusion – man muss es noch einmal in das Bewusstsein heben – ist eben nicht nur eine große Aufgabe von der Qualität her, von der Quantität des Problems her, es ist auch ein Maßstab für die Humanität, die wir zu geben und zu leben bereit sind. Ich darf erinnern: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist nicht erst ein Anspruch aus dem geschriebenen Recht – aus der UN-Konvention oder der Verfassung –, hier geht es im Kern um unveräußerliche Menschenwürde und Menschenrechte. Und deshalb werde ich diesen Auftrag besonders ernst nehmen, sei es die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, sei es die Begleitung der schulischen Inklusion oder die Teilhabe an der Hochschule.
Drittens spricht der Bericht, die Beschlussempfehlung das Vertrauen in unser Land und in die Politik an. Vertrauen ist letztlich die Basis der Politik eines funktionierenden Gemeinwesens und natürlich auch des menschlichen Miteinanders. Und es gibt ja das Wort von der De
mokratie als dem „Wagnis des Vertrauens“. Ich möchte, dass dieses Wagnis gelingt. Mir liegt daran, mit den Instrumenten des Bürgerbeauftragten, mit den Möglichkeiten dieses Amtes Vertrauen herzustellen.
Natürlich geschieht das zu einem Teil in unserer praktischen Arbeit durch Auskünfte, durch Herstellen von Transparenz, durch Darlegung der Rechtslage, durch vermittelnde Gespräche. Zum anderen Teil gehören aber eben auch Nachprüfung und Kritik an falschen Entscheidungen und an falschen Grundhaltungen dazu. Wo Falsches korrigiert und verbessert wird im Kleinen und im Großen, da kann Vertrauen wieder wachsen. Lösungsorientierung und Bereitschaft zur Beteiligung an Entscheidungsprozessen schaffen Vertrauen, Hoheitsdenken und Paragrafenreiterei nicht. Entscheidungen, die man keinem erklären kann und die rechtlich nicht zwingend sind, sollte man dringend überprüfen.
Ich erwarte von allen Entscheidern in der Verwaltung, dass sie nicht rein formal Verwaltungsakte im Wortsinne „fällen“, sondern im Zweifel dem Bürger zugewandt Beratung geben und Hilfe. Aber gerade Beratung, welche Lösungen möglich sind, welche Ansprüche Bürgern zustehen, findet viel zu wenig und oft auch gar nicht statt. Ohne eine Verwaltungskultur des Beratens, des Hinhörens wächst kein Vertrauen in unseren Staat, ohne eine Politik des Hinhörens auch nicht.
Ich weiß, dass es in den Zwängen von Massenverfahren wie beim Jobcenter oder in der Versorgungsverwaltung, dass es in den Zwängen hoher Arbeitsbelastung und finanzieller Zielvorgaben schwer ist, das zu praktizieren. Auch ich habe ja bei Marx und Engels gelesen, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Aber ich habe auch gelernt, dass man für seine eigene Haltung, für seine eigene Aufrichtigkeit selbst Verantwortung trägt und das Bewusstsein auch reformiert werden kann. Und das wäre ein schöner Erfolg der Arbeit, unserer Arbeit im Jahre 2015, wenn sie da und dort etwas Bewusstsein bei einzelnen Entscheidern verändert hätte: zu mehr Zugewandtheit, zu mehr Lösungsorientierung, zu einer wachsenden Kultur des Hinhörens und damit zu mehr Vertrauen in unser Land, in unseren Rechts- und Sozialstaat, in unsere Demokratie.
Meine Damen und Herren, vor über vier Jahren haben Sie mir das Amt des Bürgerbeauftragten übertragen und mir vertraut, dass ich es mit Hingabe und Einsatz versehe. Sie haben die Erwartung ausgedrückt, dass es eine gute Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten geben möge. Ich glaube, wir haben das in dieser Zeit ganz gut miteinander praktiziert und weiterentwickelt. Für meinen Teil möchte ich am Ende dieser Legislaturperiode für diese Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss, möchte ich für alle Unterstützung in den letzten Jahren durch dieses Hohe Haus insgesamt danken. Ich hoffe, es hat den Menschen gedient.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Udo Pastörs, NPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte hat sich mittlerweile zu einer festen und wichtigen Institution in unserem Land entwickelt. Dies spiegelt sich insbesondere in der hohen Zahl an Eingaben wider. 2015 waren es 1.619, die das in ihn gesetzte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns bestätigen.
Der Bürgerbeauftragte zeichnet sich dadurch aus – auch wenn Sie immer dazwischenquatschen, Herr Pastörs –,
dass er sich sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen an ihn gerichteten Anliegen auseinandersetzt, auch direkt vor Ort. Er ist ein beliebter und bedeutsamer Vermittler zwischen der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern, der sich in seiner Funktion bewährt hat.
Wir empfinden die Einrichtung dieser Institution daher als Gewinn für die Demokratie. Nach wie vor hält die CDU, die diese fortschrittliche und erfolgreiche Institution ins Leben gerufen hat, den Bürgerbeauftragten für unentbehrlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bürgerbeauftragte übernimmt aber nicht nur die Funktion eines Mediators, sondern ist auch der direkte Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen. Dies ist ein absolutes Novum in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland, die die Institution des Bürgerbeauftragten geschaffen haben.
Wir möchten Herrn Crone sehr für sein konstruktives Mitwirken bei der Umsetzung des Inklusionsprozesses im Bildungssystem danken. Diese Anerkennung hätten wir auch gern förmlich in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu seinem Bericht festgeschrieben. Wir bedauern, dass dies so nicht umzusetzen war, und deshalb ist es schön, das an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Crone ist den hohen Ansprüchen an dieses Amt stets gerecht geworden. Daher dürfen wir stolz darauf sein, dass er in diesem Amt so positiv und wohlwollend sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von der Politik wahrgenommen wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Als Mediator muss der Bürgerbeauftragte über ein erhebliches Maß an Verhandlungsgeschick verfügen. Daher kommt jedem, der diese Aufgabe wahrnimmt, eine große Verantwortung zu, denn auch für völlig verhärtete Fronten einvernehmliche und unbürokratische Lösungen zu finden, ist eine außergewöhnliche Gabe. Diesen Kraft- und Balanceakt kann nur eine gestandene Persönlichkeit bewältigen, für die das Wohl der Menschen eine Herzensangelegenheit ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir blicken auf eine ereignisreiche Legislaturperiode zurück, in der die Kooperation zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten eine Intensivierung erfahren hat, die
es fortzusetzen gilt. Ich möchte im Namen der CDUFraktion dem Bürgerbeauftragten Herrn Matthias Crone meinen herzlichen Dank ausdrücken. Wir empfanden die Zusammenarbeit immer als sehr konstruktiv und wissen seine engagierte und zuverlässige Arbeit sehr zu schätzen. Wir danken für den 21., 70 Seiten umfassenden Bericht. Wir werden ihm zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegen heute die Unterrichtung des Bürgerbeauftragten und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vor. Um es vorwegzunehmen: Wie auch schon im Ausschuss, im Petitionsausschuss, werden wir heute der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, da aus unserer Sicht einige wichtige Aspekte fehlen, die aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten einfach hervorgehen und die aus unserer Sicht aufgenommen werden müssten in eine Beschlussempfehlung.
Doch bevor ich dazu komme, möchte ich zunächst einmal Herrn Crone und seinem Team, seinen Mitarbeitern, ganz herzlich danken für die gute Zusammenarbeit und für Ihr Engagement insgesamt. Sie stellten uns am 3. Juni im Petitionsausschuss den Bericht vor. Er legte dar, dass die Anzahl der Eingaben 2015 unverändert hoch sei und dass es über 1.619 Fälle sind. Schon allein die Anzahl der Eingaben macht deutlich, dass der Bürgerbeauftragte für die Einwohner ein fester Ansprechpartner ist, was sicherlich auch auf die Sprechtage vor Ort zurückzuführen ist, die insgesamt 47-mal – ich finde, das ist eine beachtliche Zahl – im letzten Jahr stattfanden.
Nicht nur für die Einwohner, sondern auch für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist Herr Crone, der Bürgerbeauftragte, immer ein fester Ansprechpartner. Deshalb umso mehr unser Dank. In den letzten fünf Jahren wurde die Zusammenarbeit aus unserer Sicht immer besser. Kooperationsmöglichkeiten von Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss wurden im Sinne der Bürger, der Petenten genutzt. Anregungen aus dem Petitionsausschuss griff Herr Crone auf und setzte sie mit seinem Team um, beispielsweise die Anregung, im Bericht auch statistische Zahlen zu Erledigungen darzustellen. Auch Zuordnungen, woher die Eingaben stammen, sind aufgrund des geänderten Bearbeitungsmodus feststellbar.
Wie aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten deutlich wird, ist der Ton der Eingaben schärfer geworden. Und ich glaube, das sollte uns zu denken geben. Das Misstrauen und der Verdruss, heißt es, gegenüber Entscheidungen von Politik und Verwaltung werden immer größer – ein Umstand, den auch wir immer wieder im Petitionsausschuss feststellen, wenn wir beispielsweise im Nachgang zum Abschluss von Petitionen Briefe der Petenten bekommen, dass sie mit den Entscheidungen überhaupt nicht einverstanden sind.
Zu Recht weist Herr Crone darauf hin, dass man all diese Sorgen ernst nehmen müsse. Darum sind auch wir immer bemüht. Ich denke, wir müssen alle daran arbeiten,
Entscheidungen, die in unserer Zuständigkeit liegen, den Menschen zu begründen und transparent zu machen, warum wir wie handeln. Nur so können Menschen Entscheidungen nachvollziehen und aus meiner Sicht ist das auch ein Mittel gegen die Verdrossenheit. Und was hinzukommt, ist, dass unbedingt Ermessensspielräume im Sinne der Menschen genutzt werden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Crone machte bei der Vorstellung des Berichtes im Petitionsausschuss sehr deutlich, dass die meisten Eingaben den Bereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales betreffen. Auch mit Zahlen ist das belegbar. Von den 1.619 Ein- gaben sind allein über 800 aus dem sozialen Bereich. Auch aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE dem Petitionsausschuss zum Bericht des Bürgerbeauftragten eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die sich hauptsächlich auf Missstände in diesem Bereich bezog. Leider lehnten SPD und CDU diese Beschlussempfehlung ab. Dennoch möchte ich es nicht versäumen, hier kurz auf drei Punkte einzugehen:
Zum einen ist das die Richtlinie zu Urlaubs- und Er- holungsmaßnahmen für Familien mit niedrigen Ein- kommen. Anfang 2015, so kann man im Bericht des Bürgerbeauftragten lesen, meldeten sich Familien, weil es erhebliche Schwierigkeiten gab bei der Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahmen. Hintergrund: Bis 2013 wurde die Förderung direkt an die Familien ausgereicht. Anfang 2014 wurde die Förderung auf eine Projektförderung von Maßnahmenträgern umgestellt. Grundlage für das Verfahren ist seitdem ein Entwurf einer Richtlinie. Danach sind die Antragsteller nicht mehr die Familien, sondern die Träger der freien Jugendhilfe, bei der der Urlaub durchgeführt werden soll. Das Verfahren ist nach Auffassung der freien Träger der Jugendhilfe zu bürokratisch und übertrage diesen ein nicht abschätzbares Kostenrisiko.
Zum Ersten: Wir stehen für einen Tourismus für alle. Alle haben das Recht auf Erholung. Gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo Kinder- und Jugendarmut an der Tagesordnung sind, sollte alles unternommen werden, damit auch Familien mit niedrigen Einkommen sich in Familienfreizeiten gemeinsam erholen können. Dazu leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag. Deshalb haben wir uns in den Haushaltsberatungen immer für den Erhalt dieses Titels eingesetzt, obwohl damals noch unter Familienministerin Schwesig dieser Titel eingestampft werden sollte.
Diese Unterstützung aber, gerade für die Familien, sehen wir aktuell nicht mehr. Seit über zwei Jahren fördert das Sozialministerium diese Familienerholungsmaßnahmen ohne gültige Richtlinie. Die Voraussetzungen für die Zuwendungsempfänger wurden hochgeschraubt. Nur noch SGB-II-Empfänger sollen nach unserem letzten Stand von diesen Maßnahmen überhaupt profitieren. Bis 2013 waren es auch noch Niedriglohnempfänger. Das Ministerium habe den Personenkreis eingeschränkt, weil alles andere zu bürokratisch sei.
Da kann ich ganz ehrlich nur mit dem Kopf schütteln. Mit Familienfreundlichkeit und Bekämpfung von Armutsfolgen hat das nichts zu tun, Frau Hesse. Das Verfahren scheint wohl immer noch zu bürokratisch zu sein, wie uns die freien Träger signalisieren. Deshalb nahmen wir diese Bedenken auf und forderten die Landesregierung in unserer Beschlussempfehlung auf, die Richtlinie
schnellstmöglich zu erlassen und dabei die Anregungen der Anzuhörenden zu berücksichtigen. Lassen Sie die Familien nicht im Regen stehen, mit Gummistiefeln und Regenschirm!
Zweitens. Bereits in früheren Jahren musste der Bürgerbeauftragte feststellen, dass Verwandte, welche angehörige Kinder in ihren Haushalt aufnehmen wollen, von Jugendämtern lückenhaft beraten, teilweise sogar falsch beraten werden. Es sind in der Regel Großeltern, welche Hilfe und Unterstützung begehren. Auch 2015 meldeten sich Großeltern, die seit mehreren Jahren Enkel betreuen. Sie erhielten vom Jugendamt die unzutreffende Auskunft, dass eine Anerkennung als Pflegeperson generell nicht möglich sei. Ich denke, gerade in solch einer schwierigen Situation, wo Großeltern ihre Enkel aufnehmen, sollten alle Behörden ihr Möglichstes unternehmen, um die Pflegeeltern bei der Betreuung, bei der Erziehung der Kinder bestmöglich im Sinne der Kinder zu unterstützen. Auch hier sahen wir Handlungsbedarf. Die Landesregierung muss sich Ihrer Aufsichtsfunktion endlich klar werden und die örtlichen Jugendämter darüber informieren, dass sie die Pflegeeltern ordnungsgemäß beraten. Das ist ein Einfaches und das ist auch einfach ihre Pflicht.
Ich komme zum letzten und dritten Punkt. Den dritten Handlungsbedarf sahen wir bei den Maßnahmen zur Barrierefreiheit an bestehenden Straßen. Ich spreche da beispielsweise von der Absenkung von Bordsteinen oder der Schaffung von behindertenfreundlichen Übergängen. Ich habe mich gerade am 5. Mai in Ludwigslust zum Tag der Menschen mit Behinderung mit Vereinen und Verbänden unterhalten. Sie machten mir erneut deutlich, was es heißt, mit einem Rollator oder mit einem Rollstuhl schnell über eine Straße gehen zu wollen, die nicht intakt ist. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 unterschrieben. Wir haben alles zu tun, damit Menschen mit Behinderung voll am Leben teilhaben können. Allerdings sind die meisten Kommunen nicht mehr in der Lage, dies vor Ort umzusetzen. Deshalb unterstützen wir die Anregung des Bürgerbeauftragten, wonach die Landesregierung prüfen solle, ob sie ein Förderinstrument auflegt, was Kommunen finanziell beim Umbau von bestehenden Straßen unterstützt.
Alle drei Punkte zeigen Handlungsbedarfe, die aus unserer Sicht unerlässlich sind und aufgegriffen werden sollten. Wenn dies heute nicht der Fall sein sollte, bleiben wir bei der Ablehnung der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir zum Abschluss der Legislaturperiode ein paar persönliche Worte und Gedanken zum Petitionswesen und auch noch einmal zur Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten.
Ich glaube, dass nicht nur ich einen Bürgerbeauftragten kennenlernen konnte, der aus innerer Überzeugung in seiner täglichen Arbeit als praktizierender Christ und damit aus tiefstem Herzen sich für Menschen eingesetzt hat, die bei ihm persönlich Hilfe, Rat und Schutz gesucht haben, Hilfe und Rat deshalb, weil diese Menschen oft zu
den Schwächsten unserer Gesellschaft gehören und das formale Gesetz weder Gefühl noch Erbarmen kennt. Ein Gesetz kann unter anderem nur Prinzipien der Verlässlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der formellen Gleichbehandlung in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen ausdrücken. Aber was sind gleich gelagerte Fälle? Es gibt keine Menschen oder Probleme, die alle in ein Raster passen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuss tagtäglich.
Es ist nicht in wenigen Fällen diese Rechtsauffassung des Bürgerbeauftragten, oder besser gesagt, Entschuldigung, es ist also in nicht wenigen Fällen passiert, dass der Bürgerbeauftragte eine andere Rechtsauffassung hat als die Behörden oder die kommunale Selbstverwaltung. Leider sind viele Kompromissvorschläge des Bürgerbeauftragten zur gütlichen Einigung mit Ministerien oder Behörden nicht angenommen worden. Es ist sehr schmerzlich zu erfahren, dass Mitarbeiter einer Verwaltung einerseits zu wenige Entscheidungsspielräume haben, aber andererseits auch zweifelhafte Gründe der Nichtkorrektur von Entscheidungen umsetzen. Selbst wenn der Bürgerbeauftragte aus tiefster Überzeugung den Petitionsausschuss um Unterstützung bittet, um eine Einigkeit in Durchsetzung der Angelegenheiten einer Petition zu erreichen, spüren wir nicht selten, dass die Gegenseite, also die Verwaltung, sich ausschließlich einseitig auf ihre Rechtsauffassung zurückzieht.
In diesen oder ähnlichen Fällen sowie organisatorischen Abläufen sollte das Petitionswesen in einer generellen Bewertung insbesondere für individuelle Notfälle und ausgleichende individuelle Gerechtigkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durch eine Expertenkommission neu bewertet werden. Wir haben genug Beispiele gehört. Eins will ich ganz kurz noch erwähnen, weil ich das gestern erst erfahren habe.