Ich meine hier ganz konkret das Kinder- und Jugendprogramm im Haushaltsbegleitgesetz, Artikel 8: Aufhebung Paragraf 15 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz. Mit zweifelhaften Begründungen – da wird, denke ich, Herr Mucha nachher noch mal drauf eingehen – soll hier versucht werden, dem Landtag eine Kontrollmöglichkeit zu entziehen. Einen solchen Rückschritt werden wir nicht hinnehmen!
Wenn den hehren Worten, wie wir sie heute und auch gestern hören konnten, solche Taten folgen, dann hat die Sozialministerin, dann hat die Landesregierung ein Glaubwürdigkeitsproblem und wenn keine Taten folgen, ja, dann auch. Wir Bündnisgrüne wollen Taten sehen! Ein weiteres Auf-die-lange-Bank-Schieben finden wir inakzeptabel. Deshalb fordern wir mit unserem Änderungsantrag die Landesregierung zum zügigen Handeln auf.
Frau Schwesig hat es hier beschrieben, sie meint, oder die Ministerin ist der Auffassung, dass es alles schon erfüllt ist. Es ist die Aufgabe der Opposition, da noch mal reinzugehen, weil wir meinen, das ist es nicht.
Aber, Herr Koplin, noch mal eine Anmerkung zu der Ausführung von vorhin, und zwar zur Versorgung durch Kinderärzte. Das ist jetzt kurzzeitig noch mal recherchiert. Also abzuleiten, zu sagen, wenn ein Kinderarzt 4.000 Kinder betreut, dass die dann möglicherweise von Armut oder schlechterer Versorgung betroffen sind,
ist ein Trugschluss. Hier ist es tatsächlich so, wir haben den ländlichen Bereich und die Kinder werden häufig von Hausärzten versorgt, ich denke, auch nicht schlechter als
von Kinderärzten. Es ist auf Bundesebene auch eingeschätzt worden, dass gerade die Versorgung mit Kinderärzten in diesem Land nicht die schlechteste ist und von daher halte ich es immer für problematisch, in so einem Zusammenhang dann, das wurde vorhin gesagt, Äpfel und Birnen zusammenzupacken.
Und ich denke, da sollten wir dann schon bei der Wahrheit bleiben und sagen, dass dem nicht so ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Der Abgeordnete Ralf Mucha trinkt aus dem Wasserglas. – allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bernhardt – und auch von mir die besten Genesungswünsche – hat der SPD in der gestrigen Debatte zum Betreuungsgeld vorgeworfen, sie profiliere sich auf Kosten der Kinder. Nun schauen wir uns doch mal die Anträge der LINKEN genauer an und beurteilen dann, wer sich auf wessen Kosten profilieren will.
Nach „Armut trotz Arbeit“, „Altersarmut verhindern“ und „Armut macht krank“ ist nun „Kinderarmut (endlich) wirksam bekämpfen“ das Thema.
Sämtliche Anträge machen mehrere Dinge deutlich: DIE LINKE versucht in polemischer Art und Weise, sich auf Kosten von Rentnerinnen und Rentnern, auf Kosten von Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, auf Kosten von Menschen, die ärztliche Hilfe benötigen,
Sie möchte sich mit dem vorliegenden Antrag als Samariter und damit als eigentliche Triebkraft echter sozialer Verbesserungen in Stellung bringen.
Wenn Sie ehrlich sind, wenn Sie aufmerksam das Regierungshandeln beobachten, wissen Sie, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrales Thema der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU ist.
Wenn es Ihnen wirklich um die Bekämpfung von Kinderarmut geht, dann lade ich Sie herzlich ein, uns dabei mit konstruktiven Vorschlägen zu unterstützen. Ihr Antrag trägt dazu allerdings nicht bei.
Erlauben Sie mir kurz, auf Ihren Antragstext einzugehen. Bei der Lektüre fällt in Punkt 1 auf, dass an einer Stelle ein Aktionsplan, an der anderen Stelle, zwei Zeilen später, ein Bericht zur Kinderarmut gefordert wird. Meine Damen und Herren der Linksfraktion, was Sie an Berichten von der Landesregierung verlangen, geht auf keine Kuhhaut! Es geht in unserem Lande nicht nach dem Motto: „Wer schreibt, der bleibt.“
Dieses gedankliche Durcheinander können wir uns bei diesem wichtigen Thema der Kinderarmut nicht leisten. Wir brauchen zielorientiertes, konsequentes und besonnenes Vorgehen. Deshalb ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU auch bei diesem wichtigen Thema Verantwortung tragen und übernehmen. Gedankenwirrwarr und politischen Zickzackkurs kann sich das Land nicht leisten.
Schauen wir uns abschließend den Punkt 2 des Antrages an. Zum wiederholten Mal, zuletzt in der Dezembersitzung, versucht DIE LINKE, die Diskussion zur Bemessung der Regelsätze für sich zu nutzen. Der Antrag fordert in Punkt 2 konkret, dass die Landesregierung eine Normenkontrollklage gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung im SGB II beim Bundesverfassungsgericht einleitet. Auch für diesen Punkt haben wir bereits mehrfach und ausführlich unsere Ablehnungsgründe dargestellt. Dies möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Fernrohr und Kompass sind zwei Dinge, damit die Reise auch gelinge. Meine Damen und Herren, und eben gerade diese beiden Dinge lässt der Antrag vermissen.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU sind sich der Bekämpfung von Kinderarmut bewusst. Es ist schon viel zur Vermeidung von Kinderarmut unternommen worden. Den Weg werden wir in dieser Legislaturperiode weitergehen. SPD und CDU bleiben mit der Sozialministerin Manuela Schwesig dabei auf klarem politischem Kurs. Ein diffuser Antrag der LINKEN ist dazu nicht notwendig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sehr hohe Anzahl von in Armut lebenden Kindern hier in Mecklenburg-Vorpommern ist die direkte Folge, also das Ergebnis der massiven Verwerfungen in dieser Gesellschaft, die wiederum die Auswirkungen Ihrer Politik sind. Einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge ist Mecklenburg-Vorpommern unter den Flächenländern das Bundesland mit der zweithöchsten Kinderarmutsquote. Vor allem die Landeshauptstadt Schwerin, die bekanntlich von einer Linken als Oberbürgermeisterin verwaltet wird,
hat eine sehr hohe Kinderarmutsquote. 42 Prozent der unter Dreijährigen müssen in Schwerin in Armut leben. Das bedeutet also, dass von 100 Kindern unter drei Jahren 42 in Armut leben müssen.
Unrühmlicher Spitzenreiter ist der Altkreis Uecker-Randow. Hier ist die Armut besonders groß. 43 von 100 Kindern unter drei Jahren sind von zum Teil großer Armut betroffen. Und der Grund, warum die tatsächliche Zahl von Kindern in Bedarfsgemeinschaften sinkt, ist der Tatsache geschuldet, dass die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern sinkt, auch wenn in den vergangenen Jahren wieder etwas mehr Kinder geboren wurden.
Das Leben in Armut wirkt sich körperlich und seelisch besonders auf die Kinder aus – mit fatalen Folgen. Allein der Blick in die regionalen Medien verdeutlicht den Zustand dieser ehrenwerten Gesellschaft: Kinder in Vorpommern schlucken häufiger Antibiotika, Sprachstörungen als neue Kinderkrankheit, viele Kinder ohne fachärztliche Betreuung, immer mehr Kinder haben Kopfschmerzen, Zahl der jugendlichen Komasäufer steigt weiter an, Hasch an fast jeder Schule,