Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

Hab ich nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Macht nichts.)

Gut. Also jetzt kommt dann die Ziffer 3 unter Ziffer II. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gut. Enthaltungen sehe ich nicht. – Damit ist die Ziffer 3 unter Ziffer II abgelehnt mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD.

Und dann stimmen wir über den Antrag ab mit den Änderungen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/722 mit den eben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen gibts nicht. – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/722 mit den beschlossenen Änderungen angenommen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Leitbild der Landesregierung zur Gerichtstrukturreform zurückweisen. Das ist die Drucksache 6/727. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/760 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Leitbild der Landesregierung zur Gerichtsstrukturreform zurückweisen – Drucksache 6/727 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/760 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Mal hat meine Fraktion die Gerichtsstrukturreform auf die Tagesordnung setzen lassen, und das aus gutem Grund. Der erste Arbeitsentwurf zur Gerichtsstrukturreform liegt nun vor, ein Arbeitsentwurf, der die Festschreibung des Koalitionsvertrages untersetzen soll, also keineswegs die bislang gepriesene Offenheit des Prozesses untersetzt, sondern eher festschreibt. Sie haben uns also etwas präsentiert, was zu erwarten war: den Kahlschlag der Amtsgerichte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hören aber nicht zu.)

Um nichts anderes handelt es sich hier – zehn Amtsgerichte und vier Zweigstellen. Dass die geplante Reduzierung um mehr als die Hälfte dann fest verankert werden

soll, steht nun unmittelbar fest. Und, meine Damen und Herren, eins ist dazu gekommen: Bislang war die Fachgerichtsbarkeit außen vor, nun wurde sie Bestandteil der Reform. Aber darauf komme ich an anderer Stelle zurück.

Und um es gleich vorwegzunehmen: Niemand in diesem Land verschließt sich einer notwendigen Reform, wenn denn klar und ersichtlich ist, dass sie wirklich notwendig ist. Das, was Sie bisher vorgelegt haben, wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil, dieser Entwurf bietet nicht ansatzweise eine Lösung des Problems, eine zukunftsfähige, effiziente und bürgerfreundliche Justiz zu gewährleisten. Er verfolgt einzig und allein den Zweck, die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern abzubauen. Nichts anderes bewirkt dieser Entwurf.

Nun mal zum Einzelnen: Nun habe ich in den letzten Wochen an zahlreichen Veranstaltungen, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, teilgenommen, habe mich selbstverständlich mit den von Ihnen, Frau Ministerin Kuder, dargelegten Argumenten auseinandergesetzt, sie geprüft.

Da ist zunächst der Strategiebericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Unter Punkt 7.13 werden die Bereiche Polizei und Justiz abgehandelt. Festgeschrieben ist hier, ich zitiere: „In diesem Zusammenhang ist auch die Sicherstellung von Personalersetzungsbedarfen – gerade in der Fläche – relevant.“ Und weiter: „Die Entwicklungen … bei den kleineren Gerichten werden stetig beobachtet und die jeweiligen Erfordernisse kritisch geprüft, u. a. im Hinblick auf die Ausgestaltung von Gerichtsstandorten.“ Weiter steht geschrieben: „Auch soweit kein direkter linearer Zusammenhang zwischen der Geschäftsentwicklung in der Justiz und der Bevölkerungsentwicklung besteht, erscheinen daher sowie – im Bereich der Strafrechtspflege – aufgrund des überproportional abnehmenden Anteils der vornehmlich von Straffälligkeit betroffenen Alterskohorten zukünftige Minderausgaben nicht unwahrscheinlich.“

In der Zusammenfassung im Ausblick ist festgehalten unter Punkt 25: „Die IMAG ,Demografischer Wandel‘ wird die Umsetzung der in den Punkten 1 bis 24 genannten Punkte begleiten: Die Aussagen des Berichts werden in der IMAG ,Demografischer Wandel‘ mit Vereinen, Verbänden, Kammern, Gewerkschaften und Vertretern der Kommunen diskutiert.“

Eine notwendige Gerichtsstruktur ist also nicht festgeschrieben. Die Landesregierung selbst hat festgeschrieben, dass die Entwicklungen beobachtet und ausgewertet werden, ein linearer Zusammenhang nicht dargestellt werden kann und – das halte ich für sehr wichtig – mit den Vereinen und Verbänden notwendige Konsequenzen diskutiert werden sollen. Umgesetzt wurde davon nichts. Im Gegenteil, es liegen keine konkreten Zahlen vor hinsichtlich der demografischen Entwicklung und Abnahme der Eingangszahlen, der Wirtschaftlichkeitsprüfung und, und, und.

Schauen wir uns den demografischen Wandel an. Grundlage ist offenbar der von mir bereits zitierte IMAG-Bericht „Demografischer Wandel“, nachzulesen in der Drucksache 5/4126. Auf den linearen Zusammenhang bin ich bereits eingegangen. Dieser sagt uns in Zukunft eine schwindende Bevölkerung voraus. Darüber hinaus hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die prognostizierten

Zahlen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung überzogen waren und der Rückgang der Einwohnerzahlen nicht so drastisch ist. Völlig außer Acht gelassen werden in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Zahlen der Urlauberinnen und Urlauber in unserem Land und die stetig steigende Zahl der Studentinnen und Studenten. Auch die sind nach unserer Ansicht mit einzubeziehen.

Auch sind Sie allen Beteiligten eine belastbare Prognose bezüglich der Geschäftsentwicklung bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit bisher schuldig geblieben. Ihrem Diagramm der Geschäftsentwicklung unter Punkt 1.3.2.1. lässt sich eigentlich nur entnehmen, dass es 2007 zu einem geringeren Einbruch der Geschäftszahlen kam und wir seitdem wieder eine kontinuierlich ansteigende Tendenz haben. Wo Sie hier einen Rückgang der Geschäftszahlen sehen wollen, ist mir schleierhaft. Ohnehin müsste eine solche Entwicklung für jedes Amtsgericht separat zu sehen sein.

Weiterhin sehen Sie Reformbedarf hinsichtlich der Effizienz. Ja, ich weiß, Sie behaupten ja nicht, die Amtsgerichte würden derzeit ineffizient arbeiten, sondern Sie gehen davon aus, dass dies in der Zukunft der Fall sein wird. Sie ziehen ja auch immer noch die Zahl 10 für die Richterplanstellen aus dem Kienbaum-Gutachten aus dem Hut. Bedenkt man, dass dieses Gutachten 20 Jahre alt ist, nicht für alle Amtsgerichte repräsentativ ist und sich lediglich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt, entsteht schon der Eindruck, dass dieses Gutachten nur vorgeschoben werden soll. Über die Rechtsprechung selbst sagt das Gutachten herzlich wenig aus.

Überdies wird sich der aufmerksame Bürger bis zu diesem Punkt ohnehin fragen, wo die Logik darin besteht, zu behaupten, derzeit seien vier Amtsrichter pro Gericht durchaus effizient, bei einer schwindenden Bevölkerung seien aber zehn Amtsrichter nötig, um den von Ihnen behaupteten geringen Geschäftsanfall der Zukunft zu bewältigen. Und genau hier kommen wir nämlich zum eigentlichen Grund Ihrer Reform. Nachdem ewig nur die Rede von Kreisstrukturen und Effizienz der Gerichte war, haben Sie den Grund endlich als solchen eingeräumt: das Personalentwicklungskonzept 2010. Es geht zukünftig um Stellenstreichungen in der Justiz, um nichts anderes.

Meine Damen und Herren, was das angeht, halten wir einen Personalabbau in der Justiz ohne belastbare Prognosen der Geschäftsanteile keineswegs für vertretbar. Und wenn uns jetzt jemand vorwirft, wir hätten das Personalentwicklungskonzept 2004 mitgetragen, dann sage ich: Ja, aber das war das. Das Personalentwicklungskonzept wurde fortgeschrieben im Jahre 2010. Und schon damals haben wir in der Debatte darauf hingewiesen, dass wir eine Aufgabenkritik verlangen, denn Personal folgt doch wohl der Aufgabe. Auch hier ist weiter nichts geschehen.

Und da Sie ja so gern Vergleiche mit anderen Bundesländern heranziehen, auch aus unserer Sicht ein paar Zahlen:

In Baden-Württemberg sind von 50 Amtsgerichten 41 mit weniger als 10 Richterstellen besetzt, 13 davon sind sogar mit einem Richter besetzt. In Bayern sind mehr als die Hälfte mit weniger als 8 Richtern besetzt, in Sachsen ab 2013, also mit Beginn der neuen Reform, mehr als die Hälfte mit weniger als 10 Richtern. Ich könnte diese Aufzählung fortführen, will aber an dieser Stelle nur sagen, auch diese Länder haben eine Gerichtsstrukturreform

umgesetzt in den letzten Jahren. Sie haben aber eines in den Vordergrund gestellt: den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger. Den haben Sie völlig aus dem Blick verloren.

Hinsichtlich der Belastungszahlen der Richterinnen und Richter sagen Sie, ist aus heutiger Sicht alles in Ordnung. Das mag oberflächlich so sein. Betrachtet man aber die tatsächliche Anzahl der anwesenden Richterinnen und Richter, dann sieht es schon ganz anders aus – auch hier keine belastbaren Zahlen.

Die Frage der Anpassung an die Kreisgebietsreform möchte ich an dieser Stelle nicht erwähnen. Dazu habe ich im März etwas gesagt.

Der letzte Grund für Ihre Reformbemühungen sind dann wohl die Sorgen bezüglich der Nachwuchsgewinnung. Es steht da geschrieben: „Attraktive Standorte haben … für die Nachwuchsgewinnung erhebliche Bedeutung.“

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Das ist erst mal richtig. Ob aber größere Strukturen mit einem größeren Wirkungskreis wirklich attraktiver sind, das wage ich nach wie vor zu bezweifeln. Ich denke, und das bestätigen mir auch Gespräche mit Richterinnen und Richtern, kleine, überschaubare Standorte stehen hoch in der Gunst.

Im Weiteren ist zu beklagen, dass Sie bis jetzt keine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Gerichtsreform vorgenommen haben. Warum eigentlich nicht? Eigentlich müsste man erwarten, dass diese Prüfung dem gesamten Vorhaben vorangestellt wird. Bei der letzten Gerichtsstrukturreform hat man das jedenfalls getan. Hier hat man bereits zu Anfang umfangreiche betriebswirtschaftliche Gutachten eingeholt. Ich werde Ihnen sagen, warum. Wenn Sie öffentlich machen müssen, dass durch Ihre Reform Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen, wird auch der Letzte im Land merken, was für eine Mogelpackung Ihre Reform ist. Werfen Sie doch einmal einen Blick nach Schleswig-Holstein. Da kann man Ihnen sicher sagen, was deren Gerichtsstrukturreform gekostet hat.

Meine Damen und Herren, nun haben wir zur Kenntnis genommen, dass neben den Amtsgerichten auch die Fachgerichtsbarkeit betroffen ist. Das überrascht natürlich insofern, da sie in der bisherigen Debatte noch nicht diskutiert wurde. Da wären zunächst die Sozialgerichte. Hier soll keines abgeschafft werden, lediglich eine Standortverlegung der Sozialgerichte ist angedacht. Es ist schon mal positiv, dass alle Sozialgerichte erhalten bleiben. Allerdings sollte das bei den derzeitigen Verfahrenszahlen mehr als selbstverständlich sein. Für die Verlegung des Landessozialgerichtes gibt es allerdings keinen vernünftigen Grund, lässt man mal den Versuch eines Strukturausgleiches für geschlossene Amtsgerichte außer Acht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen darzustellen, warum meine Fraktion der Auffassung ist, dass der Arbeitsentwurf zurückgezogen werden sollte, und dass wir gemeinsam neu beginnen sollten, und zwar unter Heranziehung von Experten und auf der Basis von vernünftigen Zahlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, im Moment führe ich eine Vielzahl von persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Gerichten. Wenn Sie so wollen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, spreche ich mit den Experten vor Ort. Ich mache mir jeden Tag aufs Neue ein Bild davon, wie gut und effektiv unsere Gerichte arbeiten,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das auch in Zukunft sichergestellt werden kann, und da verlangen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, dass ich einfach die Hände in den Schoß lege, dass ich einfach abwarte, dass ich die Arbeit einstelle, dass ich keine Überlegungen mehr anstellen darf?!

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Der Antrag, den Arbeitsentwurf zurückzuziehen, bedeutet nichts anderes als den Mitgliedern der Landesregierung ein Denkverbot zu erteilen.

Bereits in der 14. Sitzung des Landtages am 16. März 2012 habe ich Ihnen erläutert, dass es nicht um den Istzustand geht. Vielmehr müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit unsere Gerichte auch zukünftig Entscheidungen in hoher Qualität zügig treffen können. Das nenne ich Bürgerfreundlichkeit.

Der Handlungsbedarf liegt angesichts der demografischen Entwicklung und den Einsparerfordernissen des Personalkonzeptes 2010 auf der Hand. Und natürlich handelt es sich dabei um Prognose. Und hier zitiere ich Mark Twain: „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist wohl wahr.)

Aber einfach die Augen zu verschließen und reflexartig jeden Veränderungsvorschlag abzulehnen, ist keine Lösung. Das hilft niemandem, schon gar nicht dem Recht suchenden Bürger.

Unser Land befindet sich in einer weitreichenden Umbruchphase. Davon sind alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen.

(Michael Andrejewski, NPD: Eine Abhörphase.)

In den vergangenen Jahren hat es bereits eine Vielzahl von zum Teil schmerzlichen Einschnitten gegeben. Ich erinnere an die großen Veränderungen in der Schullandschaft, bei der Polizei, bei den kommunalen Strukturen oder auch im Bereich der Kultur.

(Michael Andrejewski, NPD: Veränderung ist gut.)