Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Wir müssen uns also darüber im Klaren sein, wir diskutieren letztendlich dieses Thema heute vor einem anderen Hintergrund, als wir das vor fünf oder sechs Jahren getan haben. Und der Hintergrund, vor dem wir es auch in Zukunft diskutieren werden, ist nicht die Frage: Wie gehen wir mit dem Thema „gesetzlicher Mindestlohn“ um? Weil wenn wir einen bundeseinheitlichen Mindestlohn haben werden, und das scheint ja Konsens in diesem Haus zu sein, dass so was kommt, dann ist doch eher die Frage: Wie funktionieren die Kontrollmechanismen tatsächlich?

Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist mir die Evaluation auch so wichtig, weil wir haben die Diskussion in den vergangenen Jahren ja immer wieder miterlebt, dass je nach Interessenlage gesagt worden ist, es gibt zu wenig oder zu viel Kontrolle. Und vor dem Hintergrund bin ich der Auffassung und ist meine Fraktion der Auffassung, dass das wesentlichste Ergebnis dieser Evaluation sein muss, wie denn das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, und zwar nicht nur bei dem vergabespezifischen Mindestlohn, wie er hier im Lande jetzt mit 8,50 Euro vorgegeben wird, sondern auch bei den Mindestlöhnen, die aufgrund des Arbeitnehmergesetzes tatsächlich heute schon bestehen, und vielleicht auch bei einem entsprechenden bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen würde ich vorschlagen, dass wir uns vor dem Hintergrund der zu erwartenden Veränderungen, auch auf europäischer Ebene und auch auf der bundesgesetzlichen Ebene, tatsächlich auf die Probleme fokussieren, die dann in Zukunft auf uns zukommen, auch auf Länderebene, und weniger darüber diskutieren, was vielleicht in den letzten fünf oder sechs Jahren zu Recht die Debatte beherrscht hat.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen Satz lassen Sie mich doch dann auch zumindest zu einem der Änderungsanträge noch anbringen. Ich glaube, es ist ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich will sie nicht alle noch mal durchgehen, aber nur so als Hinweis am Rande bei Ihrem Änderungsantrag betreffend zu berücksichtigen soziale Belange:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 71 des Neunten Sozialgesetzbuches ist kein soziales Kriterium, es ist eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen, die einzuhalten ist. Und diese gesetzliche Verpflichtung steht auch nicht im Ermessen des Auftraggebers, ob die da als soziales Kriterium einbezogen wird oder nicht,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das erzähle ich Ihnen gleich.)

sondern er hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung da schon drauf zu achten, dass das eingehalten wird. Und wenn wir bei der Zuverlässigkeitsprüfung sind – und nur deswegen habe ich dieses Beispiel auch aufgeführt –, dann, und da empfehle ich Ihnen entsprechend den Entwurf der Richtlinie der Europäischen Kommission und auch die entsprechenden Änderungsvorschläge des Ausschusses des Europäischen Parlamentes, dann wird eine der wesentlichen Veränderungen im zukünftigen Vergaberecht auch die Aufhebung oder eine zumindest partielle Aufhebung der Kriterien der Zuverlässigkeit und der Geeignetheit sein, sodass wir zu erwarten haben, dass zukünftig Unternehmen, die bestimmte, heute als soziale Kriterien zu bezeichnende Punkte, zum Beispiel Fragen eines Lebenshaltungszyklus eines Auftrages, dann tatsächlich schon berücksichtigt werden können bei einer Zuverlässigkeitsprüfung und nicht mehr, oder bei einer Geeignetheitsprüfung, und nicht mehr bei der Frage sonstiger Kriterien.

Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich heute vielleicht etwas ruhiger gewesen bin, als Sie das von mir üblicherweise gewohnt sind. Ich hoffe, der Redebeitrag hat nicht zu sehr unter meiner Stimme gelitten.

(Udo Pastörs, NPD: Auf höchstem Niveau.)

Ich würde Sie bitten – meine Fraktion wird es tun –, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle kennen den bekannten Grundsatz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament raus, wie es reingegangen ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das höre ich aus der Opposition immer, aus der Koalition, Entschuldigung, aus der Koalition immer wieder. Aber heute werden wir erneut eines Besseren belehrt. Herr Schulte hat es eben gerade noch mal in seinen Ausführungen bewiesen. Der Gesetzentwurf über die Vergabe öffentlicher Aufträge der Koalitionsfraktionen liegt nach den Beratungen in den Ausschüssen komplett unverändert zur Zweiten Lesung vor.

Herr Eifler, ich danke Ihnen für Ihre Berichterstattung. Die war sehr objektiv und so ist es auch verlaufen. Wir haben sehr wohl in der LINKEN überlegt, ob wir diesem zügigen Tempo zustimmen oder nicht, aber gerade in dem Sinne, wie Sie es auch begründet haben, noch vor der Sommerpause diese Entscheidung zu treffen, haben wir uns diesem Verfahren und auch dem Schnellverfahren, was wir ja verabredet hatten, dann angeschlossen.

Die Änderungsvorschläge, die seitens der Opposition eingebracht wurden, sowohl, wenn ich das sagen darf, Herr Suhr, von Ihrer Fraktion als auch von unserer Fraktion, wurden ignoriert.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Auch das, was die Anzuhörenden in der Anhörung vorgetragen haben, wurde vom Tisch gewischt. Und, Herr Schulte, es ist eben nicht so, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung nach der Anhörung verkündet haben und wie übrigens auch von der CDU zu hören war, dass hier eine neue schöne Welt entstanden ist. Die Anzuhörenden haben sehr wohl Kritik an dem Gesetzentwurf der Koalition geäußert und waren da auch teilweise sehr ungehalten.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Die Teilnehmenden an der Anhörung haben das alles wahrgenommen. Das will ich hier im Einzelnen gar nicht weiter ausführen.

Aber es ging um eine wichtige und nicht nur eine Detailfrage. Herr Eifler ist schon darauf eingegangen. Es geht um die Frage, ob denn nun die Kommunen verpflichtend in dieses Gesetz aufgenommen werden oder eben in einer Kannbestimmung, so, wie der Koalitionsentwurf es vorsieht, dann die Möglichkeit erhalten, entsprechend den Vorgaben dieses Vergabegesetzes zu reagieren und zu handeln.

Wir halten das für einen wichtigen Aspekt und so, wie das jetzt vorgelegt ist, reduzieren sich das Gesetz und die Vorgabe des Landes damit auf wenige öffentliche Aufträge, denn wir wissen, dass zwei Drittel aller öffentlichen Aufträge durch die Kommunen vergeben werden und ohne die Verpflichtung der Kommunen wird das Vergabegesetz in seiner Wirkung wirklich eingeschränkt. Und ob die Kommunen das nun wirklich umsetzen, das steht noch infrage, denn die Frage, wie denn die Kommunalaufsicht oder die anderen Aufsichtsbehörden gegenüber den Entscheidern sich verhalten im Zusammenhang mit den unterfinanzierten kommunalen Haushalten, die ist bisher offengeblieben.

Interessant ist folgender Aspekt: Die Vertreter der IHK lehnen ein Vergabegesetz, egal von wem jetzt, die lehnen ein Vergabegesetz grundsätzlich ab. Sie haben da ordnungspolitisch andere Vorstellungen – da sind wir ja alle in Übereinstimmung – als wir, die wir jetzt über die Vergabegesetze sprechen. Aber die Vertreter der IHK haben mir und auch anderen gesagt, wenn denn schon ein Vergabegesetz verabschiedet wird, dann doch bitte schön die Verpflichtung für die Kommunen mitaufnehmen, damit tatsächlich auch für alle öffentlichen Aufträge vom Land und von den Kommunen diese Kriterien gelten.

Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, einer unserer Änderungsanträge fordert genau diese Verpflichtung der Kommunen, nach den Kriterien, die wir wollen beziehungsweise die die Koalition will, dann tatsächlich auch die kommunalen Aufträge zu vergeben. Deswegen ist es für uns keine Detailfrage, sondern eine grundsätzliche Frage. Und ich muss Ihnen wirklich sagen, bisher sind Sie mir die Begründung schuldig geblieben. Ob Sie nun mit dem Argument kommunale Selbstverwaltung kom

men oder mit dem Grundgesetz, das kann ich nicht nachvollziehen, kann ich auch nicht gelten lassen. Ich vermute mal, Sie haben vielmehr die Sorgen, dass es um das Konnexitätsprinzip geht, dass also auch das Land dann zur Kasse gebeten wird, wenn die Kommunen nach diesem Landesgesetz mit der Verpflichtung für die Kommunen tatsächlich handeln müssten.

Unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, ist gegenüber dem Gesetzentwurf der Koalition konsequent und verpflichtet die Kommunen, ihre Aufträge zu Mindestlohnbedingungen zu vergeben und zu anderen sozialökologischen Kriterien. Ich will sie hier jetzt nicht noch mal im Einzelnen wiederholen, Herr Schulte, denn in der Tat, wir haben da die Argumente in der Breite ausgetauscht.

Interessant ist aber, dass es Berechnungen in Deutschland gibt, nach denen ein Mindestlohn sich positiv auswirken kann für die Kommunen, indem nämlich bei den Sozialausgaben Entlastungen zu erwarten sind und damit eine Entlastung der Haushalte der Kommunen eintreten kann. Das ist eine Frage – und das hängt eben auch mit der Evaluation zusammen –, dass nach zwei Jahren wir eine Abrechnung vornehmen könnten, wenn denn ganz konkrete Zahlen vorliegen, und anhand dieser konkreten Zahlen kann man dann über die finanziellen Auswirkungen auch ganz konkret sprechen – im Übrigen ein Grund mehr, innerhalb oder nach zwei Jahren konkret dieses Vergabegesetz zu novellieren.

Die verpflichtende Erfassung der Kommunen halten wir für rechtlich möglich, aber auch für nötig, damit ein wirkungsvolles Vergabegesetz auf den Weg gebracht wird. Und ich möchte Sie fragen, auch wenn das heute nicht Gegenstand der Debatte ist – wir haben das ja im Wirtschaftsausschuss vom Wirtschaftsministerium und den Vertretern des Wirtschaftsministeriums gehört, bei den Förderrichtlinien sind Sie nicht so zimperlich, da sagen Sie ganz klar, wer Fördergeld erhalten will, muss das Mindestlohnkriterium 8,50 Euro erfüllen, auch die Kommunen –: Warum scheuen Sie sich genau bei diesem Gesetz, diesen Schritt zu gehen? Das sind also die Fragen, die meines Erachtens hier beantwortet werden müssen, und da mogeln Sie sich um die Beantwortung dieser Fragen in Tat herum.

Eine andere Frage ist nach meiner Auffassung tatsächlich die Frage nach der Evaluation. Herr Schulte ist darauf im Detail eingegangen. Und der Unterschied besteht darin, dass die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung sich gesagt haben, also wir müssen uns nach einer gewissen Zeit mit der Wirkung dieses Gesetzes erneut beschäftigen, und deswegen ist diese Entschließung, die ja mehr ein Wunsch und eine Bitte an die Regierung ist, dann auch vorbereitet worden. Wir wollen, dass die Evaluation tatsächlich zwingend in dem Gesetz aufgenommen wird, daher auch unsere entsprechenden Änderungsanträge, und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das ja ebenfalls vorgesehen.

Die Notwendigkeit ist bei Ihnen angekommen. Aber – und das ist eben meine Frage, Herr Schulte – überlassen wir es der Regierung oder geben wir als Gesetzgeber diese Verpflichtung vor? Ich bin dafür, wir sollten diese Verpflichtung vorgeben. Und was übrigens die Entfristung betrifft oder Befristung betrifft, ist es, das haben Sie ja selbst gesagt, eine Verabredung zumindest der demokratischen Fraktionen und der regierungstragenden Fraktionen,

(Jochen Schulte, SPD: Eben.)

egal wer sie jetzt trägt, dass man sagt, im Sinne der Entbürokratisierung machen wir eine Befristung jedes Gesetzes, um dann also zum Ablauf der Frist noch mal zu prüfen, brauchen wir dieses Gesetz noch oder nicht. Ich bin der Überzeugung, bei dem Vergabegesetz geht es nicht darum, ob wir dieses Gesetz zukünftig brauchen oder nicht, sondern es geht vielmehr um die Frage, und Sie haben ja Beispiele genannt, wie dieses Gesetz dann zukünftig ausgestaltet wird.

Wir halten es neben der Mindestlohnregelung darüber hinaus für wichtig, dass sozialökologische Kriterien miteingebracht werden. Es geht in der Tat um die Entgelt- und Chancengleichheit von Männern und Frauen, die Familienförderung und den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Diese Bedeutung scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein. Während Sie bei anderen Fragen wie den Theatern und Orchestern oder der Amtsgerichtsstrukturreform gerne mal schauen, wie es in anderen Ländern aussieht, scheuen Sie hier diesen Vergleich. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass Sie sich hier verweigern, ich will es Ihnen aber an einigen Beispielen deutlich machen:

Berlin hat ein Vergabegesetz, in dem die Frauenförderung und die Bevorzugung von ausbildenden Unternehmen in diesem Gesetz Bestandteil sind. In Bremen sind die Frauenförderung, die Bevorzugung von ausbildenden Unternehmen und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Herr Schulte, ebenfalls im Vergabegesetz verankert. In Nordrhein-Westfalen finden wir Regelungen zur Frauenförderung. In Rheinland-Pfalz haben die Frauenförderung, die Bevorzugung von ausbildenden Unternehmen und die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen Aufnahme in das dortige Vergabegesetz gefunden. Ich könnte jetzt Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und SchleswigHolstein nennen – alle haben derartige Regelungen, die einen mehr, die anderen weniger. Aber alle Länder, die ein Vergabegesetz haben, haben nicht nur eine Mindestlohnregelung, sondern mindestens eines dieser sozialen, oder auch mehrere Kriterien, dieser sozialen und ökologischen Kriterien in ihrem Gesetz.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gibt es da Frauenministerinnen in diesen Ländern?)

Hier, Herr Schulte, haben Sie in der Einbringungsdebatte etwas anders argumentiert. Ich will bloß daran erinnern, dass Sie gesagt haben, na ja, wir haben ja Regelungen in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Heute haben Sie wiederum anders argumentiert. Deswegen, wenn Sie es sich dann mal, ich wünsche Ihnen gute Genesung, wenn Sie es sich dann sprachlich wieder leisten können, wäre es gut, dass Sie dazu noch mal argumentieren würden, um das klarzustellen, was denn hier tatsächlich gemeint ist.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, es wäre einfach notwendig, hier noch mal deutlich zu sagen, wer ganz konkret was will.

Und wir haben eben diese Bedingungen in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Es geht also um Regelungen, dass ausbildende Unternehmen Aufträge erhalten sollen, dass Menschen mit Behinderung, die in diesen Unter

nehmen beschäftigt sein sollen, auch ein Kriterium sind. Und natürlich geht es darum – und das finden wir in Ihrem Gesetzentwurf eben nicht –, dass bei Unternehmen ab mindestens 20 Beschäftigten und einem Auftragswert von 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro Bauleistungen, ein Frauenförderplan erstellt wird. Das habe ich bei Ihnen nicht gefunden und da können Sie mir jetzt auch erzählen, was Sie wollen, da bin ich für klare Sprache und klare Aussagen, denn der Geist des Gesetzes muss auch im Gesetzestext ganz konkret zu finden sein.

Die GRÜNEN haben im Wirtschaftsausschuss eine Reihe von Anträgen gestellt, auch heute zusammengefasst in einem, in einer Drucksache, das ist also Technik. Ich kann mich nur bedanken, dass Sie diese Anträge eingebracht haben, weil Sie da auf unseren Gesetzestext zurückgegriffen haben.

Aber ich will mich mit einer anderen Frage auseinandersetzen. Sie haben, Herr Suhr und Frau Gerkan, bei der Entscheidung, die wir im Wirtschaftsausschuss zur Grundlage getroffen haben, dem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt, obwohl Sie unseren besser finden. Also das habe ich nicht ganz nachvollziehen können.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht von der Höhe.)

Vielleicht …

Ja, da komme ich gleich noch mal zu.

Sie sind also sehr wohl für sozialökologische Kriterien, Sie haben Unterschiede bei der Mindestlohnhöhe. Ansonsten sagen Sie, unser Gesetzentwurf ist weitergehend und, wenn ich es mir erlauben darf, besser als das, was die Koalition vorgelegt hat, sagen aber, wir nehmen als Beratungsgrundlage das, was die Koalition macht – kann ich nicht nachvollziehen –, und enthalten sich dann bei der Beschlussfassung sowohl zu dem, was die Koalition macht, als auch zu dem, was wir eingebracht haben. Also irgendwie wissen Sie nicht so richtig, was Sie wollen.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und was die Höhe des Mindestlohnes betrifft, frage ich Sie, warum Sie heute gegen die 10 Euro sind, die wir fordern, für 8,50 Euro sich starkmachen, aber gleichzeitig die Dynamisierung einfordern.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)