Aber der Einstieg, den ich wählen möchte, Herr Suhr: Die Anträge, die wir durch die GRÜNEN in den letzten Tagen jetzt gehabt haben, haben dazu geführt – fragen Sie vielleicht noch Ihre Kollegen, die jetzt leider nicht mehr da sind, die sonst zu dem Thema wahrscheinlich gesprochen hätten –, fragen Sie jetzt mal in den Landkreisen oder kreisfreien Städten nach, da stehen die Telefone nicht mehr still, weil das, was Sie versucht haben im guten Willen – das nehme ich an und setze ich voraus –, beim Thema „Trinkwasser“ zu einer massiven Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Toll!)
Und zum Zweiten: Wenn man bedenkt – und das ist nicht hochnäsig gemeint, wir kennen uns auch lange genug –, ich bin jetzt fast 14 Jahre für den Tierschutz dieses Landes zuständig und ich habe immer und immer wieder gesagt, für mich spielt der Tierschutz in diesem Lande eine außerordentlich wichtige Rolle.
Und deswegen bitte ich Sie um Verständnis. Dankenswerterweise haben Sie diese Broschüre genannt, die im Übrigen von anerkannten Naturschutzverbänden
in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus hochgradig gelobt wird, als Wissensauffrischung zum Beispiel für Leute,
die irgendwann vor 20 Jahren mal eine Prüfung gemacht haben. Da wird gesagt: Jawohl, das ist eine hervorragende Lektüre, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Das Zweite, was mir ganz wichtig ist – ich könnte es ja mal so vergleichen: Wird denn bei Ihnen, wenn jemand beim NABU oder in den BUND oder bei den GRÜNEN aufgenommen wird, eine Aufnahmeprüfung gemacht?
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum gibts denn den Angelschein? Dann schaffen Sie den doch auch ab!)
Wir haben immer wieder gesagt: Wir wollen den Menschen, ob jung oder alt, möglichst an die Natur heranführen. Ich hoffe, da sind wir uns nach wie vor einig.
Das setzen wir voraus. Und deswegen haben wir einen langen Diskussionsprozess, da waren Sie noch nicht hier in diesem Hohen Hause, da hat es einen langen Diskussionsprozess gegeben, ob und inwieweit wir auch aufgrund der demografischen Entwicklung dieses Landesanglerverbandes, der im Übrigen 42.000 Mitglieder hat und eine anerkannte Naturschutzorganisation darstellt – ich betone noch mal: eine anerkannte Naturschutzorganisation, steht auf der Ebene des NABU, des BUND
Haben Sie nicht kritisiert. Aber ich bitte Sie um Verständnis, wir haben hier einen langen Diskussionsprozess durchgeführt und haben immer wieder die Auffassung vertreten: Wir wollen Menschen an die Natur heranführen, wir wollen das Erleben hautnah entwickeln. Und dazu war auch der Wunsch von vielen Gästen – und ich komme auf die Zahlen gleich –, dass wir seit 2005 diesen sogenannten zeitlich befristeten Fischereischein eingeführt haben, genau vor dem Hintergrund, die Hoffnung zu entwickeln, dass die Leute, die diesen Anspruch in Angriff nehmen, dass sie dann irgendwann tatsächlich auch in den Verbänden landen. Und Sie können sich die Statistik anschauen, die Zahl der abzulegenden Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern ist gestiegen, ausdrücklich. Und vor allen Dingen,
und vor allen Dingen haben wir junge Menschen an die Natur und den wunderbaren Angelstandort MecklenburgVorpommern herangeführt.
Und wir haben dazu eine weitere Entscheidung getroffen, nämlich dass sie mehrfach verlängern können, und auch darauf will ich eingehen. Ich glaube, dass man ausdrücklich mit dem Erleben der Natur und damit der Beschäftigung mit dem Angeln, mit der Kreatur, aber auch mit der Wasserwelt – Mecklenburg-Vorpommern als gewässerreichstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland – saisonverlängernde Maßnahmen entwickelt für den Tourismus und, ich betone das noch mal ausdrücklich, das Heranführen der Menschen an die Natur unterstützt. Und es ist vollkommen klar, und das steht auch in der Broschüre drin, wenn Sie sich die richtig angeschaut hätten,
dann steht es ausdrücklich drin, nämlich, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben beim Angeln von Fischen, sowohl was den Fang, was das Betäuben und das Töten anbetrifft, in jedem Fall anzuwenden sind.
Und wir stellen im Übrigen fest, Herr Suhr, dass unsere Fischereiaufseher – von 560 Fischereiaufsehern, die wir haben –, dass diese sowohl bei den befristeten als auch mit den Leuten, die für einen Fischereischein mehr oder weniger die Prüfung gemacht haben, dass es dort keine Unterschiede gibt, also dass diese Broschüre und das Auseinandersetzen mit dem Thema des Angelns sehr wohl funktioniert.
Und dann bin ich automatisch bei der Frage: Wie sieht es denn eigentlich aus? Und ich finde schon, die Zahlen sind bemerkenswert. 2005 hatten wir in MecklenburgVorpommern 4.291 zeitlich befristete, wenn man es so will, Fischereikarten. Im Jahr 2011 allein sind es 17.127 gewesen. Das heißt, diese zeitliche Befristung hat damit tatsächlich auch Wirkung erzielt und es sind saisonverlängernde Maßnahmen im Frühjahr und insbesondere im Herbst für das Tourismusland, für das Urlaubsland, ja, auch für das Naturland Mecklenburg-Vorpommern.
Und wenn man sich dann auch anschaut, wo kommen denn diese Leute eigentlich her, darauf haben Sie ja auch hingewiesen: 13.595 sind aus anderen Bundesländern
hier nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und haben damit vielleicht ihre Passion, die Liebe zu diesem Land entwickelt, anstatt dass sie nach Skandinavien, das heißt nach Schweden,
nach Finnland oder nach Dänemark gefahren sind, und sind hier geblieben und haben damit tatsächlich zur Wertschöpfungskette beigetragen. Im Übrigen, auch 3.100 sind davon aus Mecklenburg-Vorpommern gewesen und immerhin fast 400 von diesen zeitlich befristeten Fischereischeinen sind an Bürger aus anderen Regionen Europas gegeben worden. Da wird der eine oder andere sicher auch Erfahrung mit gesammelt haben.
2011 sind 1.278 Verlängerungen ausgesprochen worden, 99 Verlängerungen für Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern und 5 Verlängerungen für Bürger aus anderen Regionen Europas. Und das heißt unterm Strich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern hier ein Projekt entwickelt haben, das sich bewährt und wo der Tierschutz, wo der Umgang mit der Natur eine ganz hohe Priorität hat.
Ich will insofern auch noch mal andeuten, für mich ist dieses Thema nach wie vor von großer Bedeutung. Und ich glaube auch, dass es richtig ist, dass ich Ihnen noch mal ausdrücklich sage, dass wir im Rahmen des Paragrafen 7 Absatz 8 des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkennen. Das durchläuft bloß ein Verfahren, weil wir ein hohes Niveau behalten wollen. Sie haben …
Bei Wohnortswechsel? Die müssen einen Antrag stellen. Und dieser Antrag, das ist auch richtig. Wir haben hier eine …
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch ein Widerspruch. – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nein, wir haben überhaupt keinen Widerspruch, sondern derjenige, der aus einem anderen Bundesland mit einer Prüfung per se, mit einem Fischereischein ausgestattet ist, der kann bei uns im LALLF einen Antrag stellen, dann wird das geprüft, ob und inwieweit, …
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber sehen Sie denn nicht selbst den Widerspruch, Herr Backhaus?)