wobei, Herr Kokert, ich kann Ihnen versprechen, das wird jetzt hier auch in diesem Antrag deutlich, das reduziert sich nicht nur auf die Spezies der Frösche oder Kröten oder Unken. Wir haben jetzt die Fische und ich kann Ihnen versprechen, vermutlich werden wir in den nächsten Jahren auch noch die eine oder andere Gattung hier in den Mittelpunkt stellen.
Tierschutz ist uns ein Anliegen, das haben Sie richtigerweise erkannt. Und dass Sie das hier so betont haben,
ist nicht nur deshalb entstanden, weil wir auf der einen Seite den sogenannten befristeten Fischereischein infrage stellen, sondern weil wir auf der anderen Seite die Praxis des Landes im Vergleich zum Fischereischein von Absolventen, die aus anderen Bundesländern kommen, infrage stellen, weil auf der einen Seite sehr lax die Herausgabe eines Fischereischeines gehandhabt wird und auf der anderen Seite sehr restriktiv damit umgegangen wird. Und ich will das hier einmal deutlich machen.
Ich möchte mich zunächst mal mit dem sogenannten zeitlich befristeten Fischereischein beschäftigen. Wie ist das Verfahren? Ich habe hier vor mir den Antrag zur Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines. Diejenigen, die ihn erwerben möchten – Touristen, Touristinnen in der Regel –,
Nein, den habe ich nicht. Und genau deshalb, glaube ich, kann ich nachvollziehen – und da komme ich gleich noch zu, Herr Kokert –, warum das so ein großes Problem ist.
und der 62 Seiten umfassenden Broschüre, die man ausgehändigt bekommt, darf man dann auf die Jagd nach Fischen gehen.
Und da werden auf drei Seiten dann kurz und reich bebildert behandelt die sogenannten „Hinweise zum Natur
schutz, zum Umweltrecht, Wasserrecht“ sowie Betreuungs- und Befahrensregeln. Und auf weiteren fünf Seiten werden die sogenannten Vorschriften zum Schutz der Fische dargestellt.
Und ich will das hier einmal an einem Beispiel deutlich machen, womit denn dann so jemand, der das nutzt, konfrontiert wird. Da sind auf der Seite 42, ich zitiere, über die sogenannten Anlandungen des Fisches Ausführungen gemacht. Und derjenige, der diesen Fischereischein nach wenig Aufwand ausgehändigt bekommt, der wird dann konfrontiert mit so einer Aussage oder Empfehlung, ich zitiere jetzt:
„Wenn der Fisch den Köder tief geschluckt hat (oder beim Hecht wegen der Verletzungsgefahr), ist es meist erforderlich, den Haken mittels eines Hakenlösers oder einer Zange herauszulösen. Muss der Fisch aufgrund von Mindestmaß oder Schonzeit zurückgesetzt werden, lässt der Einfachhaken sich aber nicht lösen, dann ist das Vorfach vor dem Maul zu durchtrennen und der Haken im Fisch zu belassen. Der Haken wird mit der Zeit aufgelöst bzw. abgestoßen.“
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Und was wollen Sie uns jetzt damit sagen?)
der von Fischerei und Angelei keine Ahnung hat und einen Angelschein erwerben kann mit zwei Haken und ein paar persönlichen Angaben, mit derartigen Dingen konfrontiert wird, ist er schlicht und ergreifend überfordert.
Auf der anderen Seite ist die Praxis in diesem Bundesland so, dass, wenn jemand, der in einem anderen Bundesland einen ordnungsgemäßen Fischereischein erworben hat,
dann seinen Wohnsitz nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt, zunächst mal die Behörden prüfen, wie die Anerkennungspraxis war, und es dann Bundesländer gibt, aus denen heraus jemand, der einen ordnungsgemäßen Fischereischein hat, der Ahnung hat vom Angeln, nicht anerkannt wird, sondern hier den Fischereischein neu machen muss.
Das ist ein Widerspruch, sehr geehrte Damen und Herren, der geht aus unserer Sicht nicht. Das war die zentrale Motivation für unseren Antrag.
Und damit Sie die Gelegenheit haben, sich sowohl zum sogenannten Touristenfischereischein wie auch zur Anerkennungspraxis auf der anderen Seite zu äußern, das ist in zwei Punkten in unserem Antrag dargelegt, beantragen wir hier Abstimmung zu den Einzelpunkten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Backhaus.
(Vincent Kokert, CDU: Sie sind Mitglied in einem Angelverein. Stimmt doch, oder? – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man erfolgreich mehrere Prüfungen absolviert hat, dann ist es immer einfacher, über solche Dinge zu reden.
Aber der Einstieg, den ich wählen möchte, Herr Suhr: Die Anträge, die wir durch die GRÜNEN in den letzten Tagen jetzt gehabt haben, haben dazu geführt – fragen Sie vielleicht noch Ihre Kollegen, die jetzt leider nicht mehr da sind, die sonst zu dem Thema wahrscheinlich gesprochen hätten –, fragen Sie jetzt mal in den Landkreisen oder kreisfreien Städten nach, da stehen die Telefone nicht mehr still, weil das, was Sie versucht haben im guten Willen – das nehme ich an und setze ich voraus –, beim Thema „Trinkwasser“ zu einer massiven Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat